JurPC Web-Dok. 249/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003189236

LG Düsseldorf
Urteil vom 23.04.2003

12 O 157/02

E-Mail Adressdatenbank

JurPC Web-Dok. 249/2003


UrhG §§ 97, 87b Abs. 1 Satz 1; UWG § 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Das Auslesen einer E-Mail-Adressdatenbank für Zwecke der E-Mail-Werbung stellt eine widerrechtliche Vervielfältigung einer Datenbank im Sinne der §§ 87b, 97 UrhG dar und verpflichtet zu Unterlassung und Schadensersatz.

2. Im Falle eines bestehenden Wettbewerbsverhältnisses verstößt das Auslesen einer fremden Adressdatenbank auch gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der Übernahme einer fremden Leistung.


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[online seit: 08.09.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Düsseldorf, LG, E-Mail Adressdatenbank - JurPC-Web-Dok. 0249/2003