JurPC Web-Dok. 204/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003188205

OLG Hamm
Urteil vom 03.09.2002

4 U 90/02

Anbieterkennzeichnung

JurPC Web-Dok. 204/2003


TDG § 6, UWG § 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit ist nur dann indiziert, wenn gegen eine Norm verstoßen wird, die dem Schutz wichtiger Gemeinschaftgüter dient. Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG ist dies nicht der Fall, da das TDG keine wertbezogenen Normen enthält.

2. Unlauter kann das Verhalten aber darüber hinaus dann sein, wenn der Wettbewerber den Gesetzesverstoß bewusst und planmäßig begeht, um sich im Wettbewerb einen Vorsprung vor gesetzestreuen Konkurrenten zu verschaffen.

3. Ein planmäßiges Handeln in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn es sich nicht nur um eine einmalige Ausnahmesituation handelt, sondern selbst nach entsprechendem Hinweis bzw. nach Abmahnung der Gesetzesverstoß aufrecht erhalten bleibt.


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[online seit: 04.08.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamm, OLG, Anbieterkennzeichnung - JurPC-Web-Dok. 0204/2003