JurPC Web-Dok. 154/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185141

Axel Benning *

Kurzrezension - Koitz, Informatikrecht

JurPC Web-Dok. 154/2003, Abs. 1 - 9


Benning, Axel
Rainer Koitz
Informatikrecht - Schnell erfasst
Springer Verlag, Berlin/Heidelberg
2002
314 S., broschiert
€ 16,95
ISBN: 3-540-65290-6
Mit dem hier vorgelegten Werk schreibt Rainer Koitz über eine Materie, deren juristische Einordnung bis heute nicht ganz eindeutig ist. Koitz versteht Informatikrecht als einen Rechtsbereich, der nahezu alle herkömmlichen Rechtsgebiete berührt (S. 4). Das Buch richtet sich an Praktiker und Studenten. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Angestrebt wird vielmehr "ein Überblick zu den in Zusammenarbeit zwischen Juristen, Informatikern und anderen Benutzern der Technologien wichtigen rechtlichen Invarianten. Auch soll die Aus- und Weiterbildung dieser Berufsgruppen unterstützt werden (Vorwort).JurPC Web-Dok.
154/2003, Abs. 1
Aufgrund des vorgenannten Anspruchs soll sich das Buch auf zwei Fragen konzentrieren und zwar welche Objekte bestimmen die IuKT-Regelungen und in welche Rechtsinstitute ist das Informatikrecht eingebettet. Unter IuKT-Objekte versteht der Autor Software, Datenbankprodukte und Multimediasysteme (S. 6). Demzufolge behandelt er zunächst die schuldrechtlichen Grundlagen. Er stellt dann die Grundzüge des Rechtsschutzes dar. Danach geht er auf das Software-Recht ein, behandelt im Anschluss daran das Multimedia- und Datenkommunikationsrecht und stellt letztlich das Datenschutzrecht dar.Abs. 2
Der erste Abschnitt (S. 15-76) skizziert die schuldrechtlichen Grundlagen, die für die Behandlung des Informatikrechts einschlägig sind. Dabei überzeugt die knappe und kompakte Darstellung der für das Informatikrecht relevanten Themenbereiche. Besonders hervorzuheben ist das Bestreben des Autors, alle Ausführungen themenbezogen auf das Informatikrecht auszurichten. Etwas verwirrend ist allerdings teilweise die Gesetzesbezeichnung. Es werden für die jetzt gültigen Normen des BGB unterschiedliche Abkürzungen verwendet, nämlich BGB für geltendes Recht sowie BGBM für die nach der Schuldrechtsmodernisierung geltenden Normen. Dies ist deshalb verwirrend, da der unbefangene Leser auf den Gedanken kommen könnte, dass nur die mit BGBM bezeichneten Normen Gültigkeit besitzen. Ansonsten handelt es sich aber um einen gelungenen Abriss des Schuldrechts, der durchaus auch für Studierende, die diesen Themenkomplex losgelöst vom Informatikrecht wiederholen möchten, geeignet ist.Abs. 3
Auch das nächste Kapitel (S. 77-120) betreffend die Grundzüge des Rechtsschutzes ist eher allgemein gehalten, wobei der Autor es immer wieder versteht, den Themenbezug herzustellen. In diesem Abschnitt gibt der Autor einen Überblick über das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte. Ebenso wie das vorige Kapitel ist auch dieser Abschnitt zur allgemeinen Wiederholung der Probleme des Rechtsschutzes gut geeignet.Abs. 4
Mit dem 3. Kapitel (S. 121-170) beginnt der Autor mit der eigentlichen Thematik des Buches, nämlich der Darstellung der speziellen rechtlichen Aspekte des Informatikrechts. In diesem Abschnitt stellt er zunächst den Rechtsschutz von Software dar. Dabei erläutert er die Entwicklung, beginnend mit dem "Inkassoprogramm-Urteil" des BGH (BGHZ 94, 276) über die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes 1993 bis hin zur Schuldrechtsmodernisierung 2002. Danach geht der Autor auf die Typologie von Softwareverträgen ein, um dann die speziellen Haftungsfragen zu erörtern. Dabei bemüht er sich stets, den entsprechenden Praxisbezug herzustellen. Überzeugend sind insbesondere die Darstellungen bezüglich der vertraglichen Konsequenzen jeweils am Ende der Abschnitte Rechtsschutz (S. 136 f.) und Softwareverträge (S. 166 f.) in denen der Autor anhand von Tabellen die jeweils kritischen Vertragsklauseln kompakt darstellt und Empfehlungen ausspricht.Abs. 5
Das 4. Kapitel (S. 171-230) beschäftigt sich mit dem Multimedia- und Datenkommunikationsrecht. Zunächst erläutert der Autor, was er unter Multimedia versteht, um dann die hierfür rechtlich relevanten Bereiche darzustellen. Innerhalb dieses Kapitels werden die Rechtsfragen des Elektronischen Geschäftsverkehrs abgehandelt. Weiterhin stellt der Autor die technischen und rechtlichen Probleme der Elektronischen Signatur dar. Dabei versteht er es, die technisch außerordentlich schwierige Materie der Verschlüsselung auch für einen Laien verständlich darzustellen. Darüber hinaus werden Rechtsprobleme der Online-Dienste behandelt, wobei der Autor die schwierige Abgrenzung zwischen Tele- und Mediendienste anschaulich darstellt bevor er auf die Haftungsfragen im Zusammenhang mit den verschiedenen Arten der Anbieter eingeht. Schließlich stellt er kurz die Probleme der Anspruchsdurchsetzung aus internationalen Rechtsverhältnissen dar.Abs. 6
Das 5. und letzte Kapitel (S. 231-292) behandelt den Datenschutz. Dabei arbeitet der Autor den Unterschied zwischen Datenschutz in öffentlicher Verwaltung und im nicht öffentlichen Bereich gut heraus, um dann die spezielle Problematik von Datenschutz in Rechnernetzen darzustellen.Abs. 7
Das Buch wird dem selbst gestellten Anspruch (s.o.) stets gerecht. Es bietet einen kompakten Überblick über die gesamte Materie. Sehr gut sind die Wiederholungsfragen am Ende der jeweiligen Kapitel, die es dem Leser ermöglichen, seinen Kenntnisstand zu überprüfen. Gut auch die Anmerkungen am Rande des Textes, die es dem Leser erlauben, auf die von ihm gesuchten Themenbereiche schnell zuzugreifen.Abs. 8
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass dem Autor ein hervorragendes Werk gelungen ist, welches einen schnellen Einstieg in die Materie des Informatikrechts ermöglicht. Es überzeugt durch die praxisbezogenen Darstellungen, die durch zahlreiche Beispiele angereichert sind, was sehr zur Verständlichkeit beiträgt. Insbesondere für Studierende die sich mit der Problematik befassen müssen, bietet das Buch alle notwendigen Informationen und ist deshalb ein sehr wertvolles Hilfsmittel bei der Erarbeitung der äußerst komplizierten Materie des Informatikrechts.
JurPC Web-Dok.
154/2003, Abs. 9
* Dr. iur. Axel Benning ist Professor an der Fachhochschule Bielefeld, Fachbereich Wirtschaft.
[online seit: 19.05.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Benning, Axel, Kurzrezension - Koitz, Informatikrecht - JurPC-Web-Dok. 0154/2003