JurPC Web-Dok. 143/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003187186

OLG Koblenz
Beschluss vom 19.11.2002

4 W 472/02

Verpflichtung zur Angabe der Kosten bei 0190-Nummer

JurPC Web-Dok. 143/2003


UWG § 3

Leitsatz (der Redaktion)

Es ist wettbewerbswidrig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für einen Telefonmehrwertdienst unter der Vorwahlnummer 0190 zu werben, ohne auf die damit verbundenen Entgeltfolgen deutlich hinzuweisen, insbesondere ohne den für die Minute anfallenden Betrag anzugeben. Ein Hinweis in Form eines am unteren Rand eines Briefbogens in minimaler Größe angebrachten Sternchens reicht hierzu nicht aus, da die betreffenden Angaben nicht hinreichend deutlich sind.

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[online seit: 30.06.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Koblenz, OLG, Verpflichtung zur Angabe der Kosten bei 0190-Nummer - JurPC-Web-Dok. 0143/2003