JurPC Web-Dok. 127/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185130

OLG Hamm
Beschluss vom 04.02.2003

4 W 97/02

PubliKom/public-com.de

JurPC Web-Dok. 127/2003


MarkenG §§ 14, 15

Leitsatz (der Redaktion)

Zwischen den Marken PubliKom einerseits und public-com andererseits, die auch in Domainnamen verwendet werden, besteht aufgrund der schwachen Kennzeichnungskraft der Marke public-com, der geringen Dienstleistungsähnlichkeit und der nach dem Schriftbild vorhandenen geringen Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr.

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[online seit: 05.05.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamm, OLG, PubliKom/public-com.de - JurPC-Web-Dok. 0127/2003