JurPC Web-Dok. 118/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318498

LG Berlin
Urteil vom 17.09.2002

103 O 102/02

Anbieterkennzeichnung

JurPC Web-Dok. 118/2003


TDG § 6 Nr. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Anforderungen des § 6 Nr. 1 TDG an leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Angaben zum Anbieter des Teledienstes sind nicht erfüllt, wenn auf der Startseite der Homepage lediglich ein Nachname zwischen dem Firmennamen und der Anschrift der Firma abgebildet ist und sich dort kein Hinweis befindet, dass der Genannte der Inhaber der Firma ist. Dem steht nicht entgegen, dass Vorname und Name im oberen Teil der auf der Homepage einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgebildet sind, da die Angaben unter dieser Rubrik nicht unmittelbar erreichbar im Sinne des § 6 TDG sind.

2. Der Verstoß gegen § 6 TDG begründet auch einen Verstoß gegen § 1 UWG, da § 6 TDG verbraucherschützenden Charakter hat und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen will.

3. Ein unlauteres Wettbewerbsverhalten der klägerischen Partei berechtigt die beklagte Partei nicht ihrerseits zu unlauterem Wettbewerb.


Text der Entscheidung im Faksimile-Format (CPC = 67 KB)

[online seit: 22.04.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Berlin, LG, Anbieterkennzeichnung - JurPC-Web-Dok. 0118/2003