JurPC Web-Dok. 84/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318391

OLG München
Urteil vom 17.05.2002

21 U 5569/01

Haftung für Äußerungen in einem Internet-Forum

JurPC Web-Dok. 84/2003


BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2; TDG §§ 5 Abs. 2 a.F., 11 S. 1 n.F.

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine Privilegierung nach dem TDG kommt für den Hostprovider nicht in Betracht, wenn er Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen im Rahmen eines Meinungsforums hat. Eine derartige Kenntnis ist im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens glaubhaft gemacht, wenn der Hostprovider nach eigenem Vortrag die Website alle 2-3 Tage untersucht hat, die Inhalte der Website vom Umfang her überschaubar waren und der Hostprovider selbst Beiträge in das Forum eingestellt hat.

2. Ein Disclaimer kann nur dann entlasten, wenn er so angebracht ist, dass Nutzer die Seiten nur nach Lektüre des Disclaimers erreichen können oder die jeweilige Seite einen deutlichen direkten Text zum Haftungsausschluss enthält. Ein derartiger Haftungsausschluss wirkt dann jedoch nur auf vertraglicher Grundlage und nicht gegenüber geschädigten Dritten, denen gegenüber ein ausreichend deutlicher Disclaimer allenfalls als Distanzierung anzusehen ist.


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[online seit: 24.03.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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