JurPC Web-Dok. 58/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318252

LG München I
Grundurteil vom 10.01.2003

5 HK O 19188/01

Sittenwidrigkeit von Telefonverbindungen

JurPC Web-Dok. 58/2003


BGB §§ 138, 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 1

Leitsatz (der Redaktion)

Ein Vertrag, durch den die Telefonkunden mittels eines angebotenen und beworbenen Telekommunikationsdienstes planmäßig mit Gebühren für eine besonders teure internationale Verbindung (hier: Guinea in Afrika) belastet werden, ohne dass eine solche internationale Verbindung den Kunden tatsächlich zur Verfügung gestellt und von diesen genutzt wird, ist sittenwidrig, wenn durch Benutzung einer 01055-Vorwahl verschleiert wird, dass der Anruf über Guinea in Afrika geleitet wird.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 391 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 933 KB)

[online seit: 10.02.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: München I, LG, Sittenwidrigkeit von Telefonverbindungen - JurPC-Web-Dok. 0058/2003