JurPC Web-Dok. 25/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318129

LG Mannheim
Urteil vom 22.02.2002

1 S 315/01

Dialer

JurPC Web-Dok. 25/2003


BGB § 611

Leitsatz (der Redaktion)

Dem Gebührenanspruch des Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens steht die Tatsache, dass unwillentlich über Dialer 0190-Verbindungen zustandekommen, nicht entgegen, da es alleine in der Verantwortlichkeit des Kunden steht, die von seinem Anschluss aus zustandegekommenen Verbindungen zu kontrollieren.

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[online seit: 20.01.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Mannheim, LG, Dialer - JurPC-Web-Dok. 0025/2003