JurPC Web-Dok. 12/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318236

LG Berlin
Urteil vom 31.05.2002

16 O 15/02

Haftung als Zustandsstörer für unerbetene Faxwerbung

JurPC Web-Dok. 12/2003


BGB §§ 823 Abs. 1, 1004

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die unerbetene Übersendung von Werbung per Telefax stellt einen Eingriff in das Eigentum des Empfängers dar, weil die Werbung bei diesem Kosten für Papier und Toner verursacht.

2. Als Zustandsstörer verantwortlich für die Rechtsverletzung durch Faxwerbung ist jede Person, die wissentlich und adäquat kausal an der Störung mitwirkt, indem sie es trotz bestehender rechtlicher Möglichkeiten unterlässt, den Verstoß zu verhindern.


Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 33 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 177 KB)

[online seit: 27.01.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Berlin, LG, Haftung als Zustandsstörer für unerbetene Faxwerbung - JurPC-Web-Dok. 0012/2003