JurPC Web-Dok. 388/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021712349

Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
Beschluss vom 18.02.2002

15 BVGa 32/02

Mitbestimmung bei Abnahme von Fingerabdrücken für ein biometrisches System

JurPC Web-Dok. 388/2002


BetrVG §§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6, 75 Abs. 2, 80

Leitsatz (der Redaktion)

Die Entscheidung eines Arbeitgebers, Beschäftigte anzuweisen, ein installiertes biometrisches Zugangskontrollsystem zu benutzen und zu diesem Zweck ihre Fingerabdrücke zu hinterlegen, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da es sich bei dem biometrischen Zugangskontrollsystem um eine Einrichtung handelt, die objektiv zur Überwachung der Arbeitnehmer geeignet ist.

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[online seit: 02.12.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., Arbeitsgericht, Mitbestimmung bei Abnahme von Fingerabdrücken für ein biometrisches System - JurPC-Web-Dok. 0388/2002