JurPC Web-Dok. 379/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021712355

OLG Köln
Urteil vom 14.08.2002

6 U 181/01

"freelotto"

JurPC Web-Dok. 379/2002


MarkenG §§ 4, 14

Leitsatz

"Freelotto", FreeLotto" und "freelotto.de" als Firmenbestandteile, Marke bzw. Internetadresse eines Unternehmens, das u.a. mit der Vermittlung von Spielverträgen im Namen von Wettgemeinschaften sowie der Fachberatung für Lotto und Toto befasst ist, begründen die Gefahr von Verwechslungen mit der für die Gesellschafterinnen des Deutschen Toto- und Lottoblocks eingetragenen Wortmarke "LOTTO".
Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 378 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 2428 KB)

[online seit: 02.12.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Köln, OLG, "freelotto" - JurPC-Web-Dok. 0379/2002