JurPC Web-Dok. 312/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021710264

Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urteil vom 06.08.2002

13 Sa 374/02

Kostenerstattung bei IT-Schulung

JurPC Web-Dok. 312/2002


BGB § 242

Leitsätze (der Redaktion)

1. Klauseln hinsichtlich der Rückzahlung aufgewendeter Fortbildungskosten im Falle der Eigenkündigung des Arbeitnehmers unterliegen der gerichtlichen Inhaltskontrolle.

2. Die Rückzahlung von IT-Fortbildungskosten ist dem Arbeitnehmer zuzumuten, wenn er durch die Fortbildung einen beruflichen Vorteil erlangen kann. Einen beruflichen Vorteil erreicht der Arbeitnehmer nicht, wenn keine allgemein anerkannte Qualifikation erreicht wird, sondern lediglich ein Zertifikat über die Lehrgangsteilnahme ausgestellt wird und der Arbeitnehmer ansonsten keine über das Normalmaß der beruflichen Fortbildung hinausgehende Qualifikation erlangt.


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[online seit: 07.10.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Niedersachsen, Landesarbeitsgericht, Kostenerstattung bei IT-Schulung - JurPC-Web-Dok. 0312/2002