JurPC Web-Dok. 236/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002177173

OLG Köln
Urteil vom 21.06.2002

6 U 211/01

LOOP

JurPC Web-Dok. 236/2002


MarkenG § 14

Leitsatz

Zwischen der Wortmarke "LOOP" einer Komplettanbieterin von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen und der Wort/Bildmarke "night loop.de" (Wortbestandteil von farbig abgestuftem Hintergrund und mittig angeordneter Mondsichel) des Betreibers eines Online-Dienstes für regionale und lokale Nachrichten im Internet insbesondere für den Bereich von Parties und Diskotheken besteht - bei allenfalls durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke - keine Verwechselungsgefahr. Gleiches gilt in Bezug auf die Internet-Domain "night-loop.de".
Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 269 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 1024 KB)

[online seit: 29.07.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Köln, OLG, LOOP - JurPC-Web-Dok. 0236/2002