JurPC Web-Dok. 205/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002177152

Pfandsachen online ersteigern

JurPC Web-Dok. 205/2002, Abs. 1 - 7


Im ersten öffentlich zugänglichen Auktionshaus der Zollverwaltung http://www.zoll-d.de/auktion/index.html wechseln Waren aller Art den Besitzer.JurPC Web-Dok.
205/2002, Abs. 1
Über das Internet werden hier Gegenstände versteigert, die durch den Zoll sichergestellt und gepfändet wurden. Neben Handys, Computern, Notebooks, Digitalkameras und Fotoapparaten kommen in den verschiedenen Rubriken auch Kraftfahrzeuge, Schmuck, Textilien und vieles mehr unter den virtuellen Hammer.Abs. 2
Interessenten können jetzt rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche mitsteigern und sind nicht mehr an die Dienstzeiten der Vollstreckungsstellen gebunden. Die komplette Auktion wird über das Internet abgewickelt. Innerhalb weniger Minuten kann man sich anmelden und mitbieten. Hat ein Bieter einen Gegenstand ersteigert und den Gebotspreis entrichtet, braucht er die Ware nur noch abzuholen.Abs. 3
Bisher wurden die Gegenstände bei öffentlichen Versteigerungen veräußert, die am jeweiligen Dienstort der 39 Vollstreckungsstellen des Zolls stattfanden.Abs. 4
Die Nutzung moderner Informationstechnik sorgt nun für mehr Wirtschaftlichkeit. Mit Verlegung des Auktionsortes ins Internet konnte das Nachfragepotential enorm erweitert werden. Bis Mai 2002 haben sich bereits 43.000 Teilnehmer registrieren lassen. Der Umsatz konnte im Vergleich zum Vorjahr um ca. 40 % gesteigert werden.Abs. 5
Das Bundesministerium der Finanzen stellte die Online-Auktion des Zolls seit ihrem Start auch allen öffentlich-rechtlichen Verwaltungen zur Verfügung. Dadurch sollen Ressourcen gebündelt und die Effizienz der Verwaltung gesteigert werden.Abs. 6
Dieses Angebot wird bereits von mehreren Behörden genutzt. So nimmt Thüringen http://www.thueringen.de/de/tfm/aktuell/ai/03354/uindex.html seit Anfang Juni als erstes Bundesland mit allen Finanzämtern an dieser Internetauktion teil und nutzt damit die Möglichkeit, einen kompletten Verwaltungsvorgang ins Internet zu verlegen.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.06.2002)
JurPC Web-Dok.
205/2002, Abs. 7
[online seit: 01.07.2002]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
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