LG Köln |
Leitsatz (der Redaktion) |
Das Anbieten von Telefonverbindungen über 0190-Nummern im Ortsnetzbereich zu einem Preis von 6 Pfennig pro Minute ist nicht wettbewerbswidrig. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF) |
[online seit: 09.04.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Köln, LG, Zulässigkeit von call-by-call Gesprächen im Ortsnetzbereich - JurPC-Web-Dok. 0046/2002 |