JurPC Web-Dok. 197/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/2001169166

Volker Ibisch *

Wahlstation Rechtsinformatik in Saarbrücken

JurPC Web-Dok. 197/2001, Abs. 1 - 21


Die Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationsmitteln gewinnt in allen Betätigungsfeldern eines Juristen immer mehr an Bedeutung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich Studenten und Referendare bereits während ihrer Ausbildung neben den herkömmlichen Printmedien auch mit den elektronischen Medien und ihren Einsatzmöglichkeiten auf juristischem Gebiet vertraut machen. Nach Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG, geändert durch Gesetz Nr. 1467 vom 04.April 2001, Amtsblatt des Saarlandes vom 08.06.2001, 934 ff) und nach der 6. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die juristische Ausbildung vom 30.07.2001 (Amtsblatt des Saarlandes vom 02.08.2001, 1307 f) kann die Wahlstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes im Saarland nun auch im Schwerpunktbereich "Rechtsinformatik" abgeleistet werden. In § 29 Abs.1 des JAG und in § 32 a der JAO wurde jeweils folgende Ziffer 6 angefügt:
"6. im Schwerpunktbereich Rechtsinformatik: auf das Internetrecht unter besonderer Berücksichtigung des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes sowie E-Commerce, auf das juristische Informationsmanagement und auf neue Medien- und Kommunikationsformen im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie auf das dazugehörige internationale Recht und Europarecht".
JurPC Web-Dok.
197/2001, Abs. 1
Damit ist das Saarland nun das erste Bundesland, das Rechtsreferendaren wieder die Möglichkeit bietet, ihre Wahlstation im Bereich "Rechtsinformatik" zu absolvieren. Vorher wurde eine vergleichbare Wahlstation nur bei der Forschungsstelle für Rechtsinformatik an der Philipps-Universität in Marburg/Lahn angeboten. Das Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes (Saarbrücken) mit seinem Leiter Professor Herberger führt nun nach dem Tode von Professor Meurer die Tradition der Referendarausbildung der Forschungsstelle fort und bietet Rechtsreferendaren die Gelegenheit, zum Ende ihres Vorbereitungsdienstes den Umgang mit elektronischen Medien zu erlernen oder bereits vorhandene Kenntnisse auf diesem Gebiet zu vertiefen. Abs. 2

Juristisches Internetprojekt Saarbrücken (http://www.jura.uni-sb.de)

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Mitarbeit am Juristischen Internetprojekt Saarbrücken. Abs. 3
In einer wöchentlichen Redaktionssitzung wird die inhaltliche Gestaltung verschiedener Rubriken der Internetseite des Projekts (u.a. "Link der Woche") besprochen und diskutiert. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Sitzungen erfolgt mittels des BSCW (Basic Support for Cooperativ Work) Systems. (JurPC-Web.Dok. 19/1999, http://www.jurpc.de/aufsatz/19990019.htm) Abs. 4
BSCW ermöglicht die Zusammenarbeit über das WWW, indem die Benutzer mit üblichen WWW Browsern in einen gemeinsamen elektronischen Arbeitsbereich (shared workspace) gelangen, in dem sie ihre kooperativen Aktivitäten durchführen können. Es besteht die Möglichkeit, Vorschläge oder Nachrichten in das System einzustellen, welche dann jeder Benutzer betrachten und kommentieren kann. Abs. 5
Des weiteren arbeite ich an verschiedenen Projekten, wie z.B. "remus", mit. (http://remus.jura.uni-sb.de/index.html) Abs. 6
"remus" stellt ein zentrales Informationssystem im Internet über urheberrechtliche Probleme beim Einsatz von Multimedia und Internet in Schulen und Hochschulen dar. Abs. 7
Die Vermittlung der Informationen erfolgt anhand von praxisrelevanten Fällen, die jeweils verschiedenen Szenarien zugeordnet sind. Meine Mitarbeit besteht darin, Fälle zu konstruieren und eine wissenschaftlich fundierte Lösung mit Hilfe von Rechtsprechung und Literatur zu erstellen, die auch Hinweise zu weiterführender Literatur oder interessante Links enthalten kann. Abs. 8
Neben dieser wissenschaftlichen Tätigkeit besteht auch die Möglichkeit, Einblick in die technische Administration der Internetseite des Projekts zu erhalten. Abs. 9
So können Grundlagen der Erstellung und Verwaltung einer Datenbank oder des Web-Designs erworben werden. Im Rahmen des zuletzt genannten Bereichs stehen die Hypertextsprache "HTML" und die Arbeit mit dem WYSIWYG-Editor (What You See Is What You Get) Dreamweaver 4 im Vordergrund. Vor allem HTML stellt unverzichtbares Handwerkszeug für die Erstellung einer Internetseite dar. Abs. 10
Die Ausbildung im Rahmen dieser universitären Wahlstation findet jedoch nicht ausschließlich am Institut für Rechtsinformatik statt, sondern setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, um v.a. den Bezug zur Praxis herzustellen. Abs. 11

JurPC - Internetzeitschrift für Rechtsinformatik

Eine dieser praxisbezogenen Komponenten stellt die Mitarbeit bei der Erstellung der Internetzeitschrift JurPC dar. Diese ausschließlich online publizierte und von Professor Herberger herausgegebene Zeitschrift enthält neben aktuellen Gerichtsentscheidungen und Aufsätzen zum online-Recht auch Rezensionen von CD-ROMs, die Lernsoftware oder juristische Datenbanken enthalten. Im Rahmen von Redaktionssitzungen in Neunkirchen (Saar) und Gesprächen mit Redakteuren werden mir die Grundkenntnisse des electronic publishing vermittelt. Das elektronische Publizieren bietet gegenüber den herkömmlichen Printmedien einige Vorteile. So gewährleistet die Nutzung des Internets zeitliche und räumliche Unabhängigkeit, d.h. Beiträge und Gerichtsentscheidungen können ohne größere Zeitverzögerung online gestellt werden, wofür eigentlich unbegrenzt Raum zur Verfügung steht. Doch gerade in letzterem Aspekt liegt das eigentliche Problem des Veröffentlichens im Internet. Es stellt sich nämlich die Frage des idealen Umfangs der elektronischen Publikationen. Darüber hinaus erhalte ich einen Einblick, welche Arbeitsschritte es erfordert, bis ein Beitrag online publiziert werden kann, indem ich verschiedene Beiträge von ihrem Eingang als Word-Dokument bis zu ihrer Veröffentlichung aktiv begleite. Nach einer vorbereitenden Rezension wird in der Redaktionssitzung besprochen, ob überhaupt eine Veröffentlichung, und wenn ja, in welcher Form sie erfolgt. Daraufhin wird der Beitrag mit Hilfe des PCs aufbereitet und schließlich online gestellt. Für den Referendar besteht zudem die Gelegenheit, einen eigenen Beitrag zur Veröffentlichung in "JurPC" zu verfassen. Abs. 12
Neben dieser redaktionellen Tätigkeit werde ich in die Möglichkeiten eingewiesen, den PC zur elektronischen Informationsrecherche im Rahmen der juristischen Tätigkeit einzusetzen. Das Internet stellt zwar das umfassendste elektronische Informationsmedium dar. Jedoch gewährleistet nur die fach- und sachgerechte Nutzung eine Effektivierung und Erleichterung der juristischen Arbeit. Mir wurde klar, dass man die Recherche im Netz nicht auf freie Suchmaschinen beschränken sollte, sondern dass fachspezifische Online-Datenbanken oder kostenpflichtige Informationsangebote, wie z.B. die Datenbanken der juris-GmbH (www.juris.de), zu qualitativ besseren Resultaten führen können. Die im Rahmen der Recherche gefundenen Ergebnisse dürfen aber nicht kritiklos hingenommen werden. Besonders wichtig ist, dass man die Quelle der gefundenen Informationen eruiert und zudem die inhaltliche Richtigkeit überprüft. Abs. 13

Justizministerium des Saarlandes (http://www.justiz.saarland.de/index.html) und Staatskanzlei (http://www.staatskanzlei.saarland.de/index.html)

Des weiteren besteht die Möglichkeit, an verschiedenen Projekten des saarländischen Justizministeriums und der Staatskanzlei mitzuwirken. So arbeite ich an der Erstellung eines Konzeptpapiers für den Internetauftritt der untergeordneten Justizbehörden mit. Dieses soll Informationen darüber enthalten, wie die einzelnen Webseiten des Verwaltungsgerichts, der Amtsgerichte und der Justizvollzugsanstalten des Saarlandes benutzerfreundlich aufgebaut werden können und welche Inhalte sie zweckmäßigerweise enthalten sollten, um dem Informationsanspruch des Bürgers gerecht zu werden. Weiterhin betreue ich die Koordination der Implementierung von Verwaltungsvorschriften des Justizministeriums in das im Aufbau befindliche Intranet der Staatskanzlei. Abs. 14
Doch nicht nur die Mitarbeit bei "JurPC" und im Ministerium , sondern auch weitere Angebote zeigen, dass die Mitarbeiter des Instituts darum bemüht sind, die Referendare in alle Projekte und Kooperationen in aktiver Weise einzubinden. Abs. 15

Bundesverfassungsgericht (http://www.bundesverfassungsgericht.de)

Die Internet-Präsentation des Bundesverfassungsgerichts erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsinformatik. Mitarbeiter des Instituts sind verantwortlich für Layout, Gestaltung und Datenbankpflege. Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in ungekürzter Form mit dem amtlichen Text veröffentlicht, den auch das Gericht auf Anfrage versendet. Außerdem sind Pressemitteilungen und verschiedene Informationen abrufbar. Neben der Möglichkeit durch die Mitarbeit im Projekt einen Einblick in die Veröffentlichungspraxis des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen, konnte ich im Rahmen der Teilnahme am Bürgerfest zum 50-jährigen Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe durch Besichtigung des Gerichtsgebäudes und im persönlichen Gespräch mit den Entscheidungsträgern das höchste deutsche Gericht genauer kennen lernen. Abs. 16

EDV-Gerichtstag (http://edvgt.jura.uni-sb.de/index.shtml)

Einen weiteren Höhepunkt der Wahlstation stellt die Teilnahme am 10. EDV-Gerichtstag dar, der vom 19. - 21. September 2001 in Saarbrücken stattfindet. Vorträge von nationalen und internationalen Referenten und Arbeitskreise zu Themen wie "Justiz und Internet" stehen dabei im Vordergrund. Aber auch die Firmenbegleitausstellung ist von besonderem Interesse, da sie die Gelegenheit bietet, sich im direkten Kontakt mit Programmautoren und Anbietern einen umfassenden und gründlichen Überblick über das Angebot von Software für den Einsatz in Justiz und Anwaltschaft und spezieller EDV-Literatur zu verschaffen. Abs. 17

Allgemeines

Dieser Überblick zeigt, dass diese Wahlstation bedingt durch die Verknüpfung der Rechtsinformatik mit vielen Rechtsgebieten und Lebensbereichen sehr abwechslungsreich und informativ ist. Es bleibt noch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Wahlstation die Voraussetzungen für eine spätere Promotion geschaffen werden können, wenn Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten bestehen sollte. Abs. 18
Wenn Sie Fragen zur Wahlstation haben oder genauere Informationen wünschen, können Sie mich via E-Mail unter folgender Adresse erreichen: volker.ibisch@web.de Abs. 19
Sie können sich auch direkt an das Institut für Rechtsinformatik (http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/) wenden: Abs. 20
Universität des Saarlandes,
Institut für Rechtsinformatik
Gebäude 15,
Im Stadtwald
66123 Saarbrücken
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Telefon: +49 681 302-3105
Telefax: +49 681 302-4469
E-Mail-Adresse: rechtsinformatik@jura.uni-sb.de
JurPC Web-Dok.
197/2001, Abs. 21
* Volker Ibisch ist Rechtsreferendar und absolviert zur Zeit seine Wahlstation am Institut für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Maximilian Herberger in Saarbrücken.
[online seit: 10.09.2001]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Ibisch, Volker, Wahlstation Rechtsinformatik in Saarbrücken - JurPC-Web-Dok. 0197/2001