10 Hochschulen im Land schließen Vertrag mit dem Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW)JurPC Web-Dok. 194/2001, Abs. 1 - 4 |
Sechs Universitäten und vier Hochschulen in Baden-Württemberg nutzen ab sofort unter der Adresse http://www.vd-bw.de Bundesrecht und Landesrecht online. | JurPC Web-Dok. 194/2001, Abs. 1 |
Nach Abschluss des Vertrages stehen allen Lehrkräften und Studenten die moderne, umfangreiche und aktuelle Vorschriftensammlung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg zur Verfügung. Diese Vorschriften können von allen Nutzern sowohl an der Hochschule als auch bei der Vorbereitung zu Hause abgerufen werden. | Abs. 2 |
Dieser Dienst beinhaltet inzwischen über 1.000 Vorschriften des Landes, 868 Gesetze des Bundes und die umfangreiche, ständig aktualisierte Entscheidungssammlung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg und das monatlich aktualisierte Gültigkeitsverzeichnis. | Abs. 3 |
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse: Vorschriftendienst Baden-Württemberg (GmbH) (VD-BW) Breitscheidstraße 69 70176 Stuttgart Telefon: 0711/66601-73 Telefax: 0711/66601-86 E-Mail: :info@vd-bw.de Internet: http://www.vd-bw.de (Quelle: Pressemitteilung des VD-BW vom 17.08.2001) |
JurPC Web-Dok.
194/2001, Abs. 4 |
[online seit: 10.09.2001] |
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, 10 Hochschulen im Land schließen Vertrag mit dem Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) - JurPC-Web-Dok. 0194/2001 |