JurPC Web-Dok. 194/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/2001169165

10 Hochschulen im Land schließen Vertrag mit dem Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW)

JurPC Web-Dok. 194/2001, Abs. 1 - 4


Sechs Universitäten und vier Hochschulen in Baden-Württemberg nutzen ab sofort unter der Adresse http://www.vd-bw.de Bundesrecht und Landesrecht online. JurPC Web-Dok.
194/2001, Abs. 1
Nach Abschluss des Vertrages stehen allen Lehrkräften und Studenten die moderne, umfangreiche und aktuelle Vorschriftensammlung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg zur Verfügung. Diese Vorschriften können von allen Nutzern sowohl an der Hochschule als auch bei der Vorbereitung zu Hause abgerufen werden. Abs. 2
Dieser Dienst beinhaltet inzwischen über 1.000 Vorschriften des Landes, 868 Gesetze des Bundes und die umfangreiche, ständig aktualisierte Entscheidungssammlung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg und das monatlich aktualisierte Gültigkeitsverzeichnis. Abs. 3
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse:

Vorschriftendienst Baden-Württemberg (GmbH) (VD-BW)
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Telefon: 0711/66601-73
Telefax: 0711/66601-86
E-Mail: :info@vd-bw.de
Internet: http://www.vd-bw.de

(Quelle: Pressemitteilung des VD-BW vom 17.08.2001)
JurPC Web-Dok.
194/2001, Abs. 4
[online seit: 10.09.2001]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, 10 Hochschulen im Land schließen Vertrag mit dem Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) - JurPC-Web-Dok. 0194/2001