JurPC Web-Dok. 160/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/2001168151

Jörg Dittrich *

Rechtsprechungsübersicht zur Frage der Verwendbarkeit von Gattungsbegriffen als Domain

JurPC Web-Dok. 160/2001, Abs. 1 - 21


Ausgewählte Entscheidungen:
(BGH, Urt. v. 17.5.2001 - I ZR 216/99; nach: OLG Hamburg; "mitwohnzentrale.de")
(OLG Hamm, Urt. v. 2.11.2000 - 4 U 95/00; rkr.; nach: LG Münster; "sauna.de")
(OLG Braunschweig, Urt. v. 20.7.2000 - 2 U 26/00; rkr.; nach: LG Braunschweig; "stahlguss.de") = JurPC Web-Dok. 28/2001
(OLG Hamburg, Urt. v. 13.7.1999 - 3 U 58/98; "mitwohnzentrale.de") = JurPC Web-Dok. 34/2000
(LG München, Urt. v. 16.11.2000 - 7 O 5570/00; "rechtsanwaelte.de") = JurPC Web-Dok. 27/2001
(LG Köln, Urt. v. 10.10.2000 - 33 O 286/00; "zwangsversteigerungen.de") = JurPC Web-Dok. 22/2001
Zu der Frage der Verwendbarkeit von Gattungsbegriffen als Second-Level-Domain waren bislang nur wenige obergerichtliche Entscheidungen ergangen. Darüber hinaus ist die Zulässigkeit der Nutzung solcher Domains auch in der Literatur äußerst umstritten.JurPC Web-Dok.
160/2001, Abs. 1
Durch das mit Spannung erwartete Urteil des BGH v. 17.5.2001 zu der Domain "mitwohnzentrale.de" ist nunmehr die erste höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Thematik ergangen. Diese soll vorliegend zum Anlass genommen werden, einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung zu skizzieren. Abs. 2
Gattungsbegriffen mangelt es grundsätzlich für Kennzeichen an der erforderlichen Unterscheidungskraft, so dass sie nicht als solche für individualisierte Personen oder Waren in Betracht kommen. Da jedoch - im Gegensatz zur Anmeldung einer Marke iSd. § 4 Nr. 1 MarkenG - bei der Anmeldung zur Registrierung einer Domain keine Prüfung dahingehend stattfindet, ob dieser Unterscheidungskraft zukommt, können Gattungsbegriffe als sog. beschreibende Domains uneingeschränkt angemeldet werden. Abs. 3
Die Frage der Zulässigkeit der Verwendung einer solchen beschreibenden Domain hat in der Praxis nicht zuletzt dadurch an Brisanz gewonnen, weil es sich für die jeweiligen Inhaber als besonders vorteilhaft erwiesen hat, die eigenen Produkte oder Leistungen über diese Domain im Internet anzubieten. Denn wegen der mit den Gattungsbezeichnungen erleichterten Zielsuche für Internetuser können bestimmte Userströme auf eine ganz bestimmte Website gelenkt werden. Abs. 4
In rechtlicher Hinsicht wurde die Thematik in Rechtsprechung und Literatur sehr kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt der Frage nach der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Gattungsbezeichnungen als Second-Level-Domains zu verwenden, stehen dabei die Diskussionen um einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot nach § 3 UWG sowie die Sittenwidrigkeit infolge einer Behinderung von Wettbewerbern.Abs. 5

I. Irreführungsverbot iSd. § 3 UWG

Nach der Vorschrift des § 3 UWG ist es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Angaben zu machen, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Verbraucher durch Faktoren bestimmt wird, die mit der Leistung des Anbietenden und der Güte der Produkte nicht mehr zu tun haben. Insoweit reicht es nach § 3 UWG aus, dass eine objektive Irreführung über geschäftliche Verhältnisse vorliegt. Abs. 6
Insoweit wurde das Vorliegen einer Irreführung teilweise damit begründet, dass die angesprochenen Verkehrskreise - angeblich - auf den betreffenden Websites einen repräsentativen Marktüberblick zu der Gattungsbezeichnung erwarten würden. So hat etwa auch das LG München, Urt. v. 16.11.2000 - 7 O 5570/00 (= JurPC Web-Dok.27/2001) angenommen, der Internetnutzer nehme an, bei Direkteingabe einen zielsicheren Zugriff auf die gewünschten Informationen und Anbieter zu erhalten; ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs werde mit der Eingabe einer Branchenbezeichnung die Erwartung verbinden, hierdurch auch ohne Kenntnis des Namens konkreter Anbieter an das gewünschte Ziel zu gelangen. In die gleiche Richtung - wenn auch im Ergebnis stark zweifelnd - argumentierte das OLG Hamburg, Urt. v. 13.7.1999 - 3 U 58/98 (= JurPC Web-Dok. 34/2000) indem es annahm, die User würden sich durch die Eingabe des Branchenbegriffs als Domain ohne konkrete Kenntnis genauer Bezeichnungen allgemein Einstiegsinformationen zum Thema erschließen wollen. Abs. 7
Dem widersprach zuletzt das OLG Hamm, Urt. v. 2.11.2000 - 4 U 95/00, als es davon ausging, dass nicht von einer Erwartung der angesprochenen Verkehrskreise ausgegangen werden dürfte, unter der betreffenden Domain einen allgemeinen übergeordneten Informationsdienst mit einer Übersicht über die wesentlichen Anbieter des Marktes zu finden; im Übrigen fehle es jedenfalls an der wettbewerbsrechtlichen Relevanz einer etwaig eingetretenen Irreführung.Abs. 8
Der BGH, Urt. v. 17.5.2001 - I ZR 216/99 - hat in seiner Entscheidung "mitwohnzentrale.de" die Entscheidung über eine vorliegende Irreführung offen gelassen und die Sache diesbezüglich an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Er führte insoweit allerdings aus, dass für den Fall einer durch die Verwendung der beschreibenden Domain zu bejahenden Irreführung diese beispielsweise mit einem Hinweis auf der Homepage ausgeräumt werden könnte, dass es noch andere Mitwettbewerber gibt. Abs. 9

II. Sittenwidrigkeit iSd. § 1 UWG

Vorwiegend wurden in Rechtsprechung und Literatur Bedenken gegen die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung von beschreibenden Domains unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit iSd. § 1 UWG geäußert. Abs. 10

1. Aspekt der unlauteren Behinderung

So wurde etwa vorgebracht, dass in der Nutzung derartiger Second-Level-Domains eine Behinderung des Wettbewerbs liege, da die Bequemlichkeit des Internetusers insoweit bewusst ausgenutzt werde, wenn dieser auf die unter der Gattungsbezeichnung geführte Website gelenkt wird und daraufhin bei diesem "erstbesten Anbieter" hängen bleibt. Abs. 11
So war etwa das LG München, Urt. v. 16.11.2000 - 7 O 5570/00 - (= JurPC Web-Dok. 27/2001) der Ansicht, dass - sofern die betreffende Website auch objektiv geeignet ist, die Internetnutzer zu veranlassen, die betreffenden Leistungen in Anspruch zu nehmen - diese ihre Suche nach weiteren Anbietern nicht fortsetzen werden; dadurch entstehe in unlauterer Weise ein erheblicher Wettbewerbsvorteil gegenüber den Konkurrenten. Ebenso sah das LG Köln, Urt. v. 10.10.2000 - 33 O 286/00 - (= JurPC Web-Dok. 22/2001) einen Verstoß gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der unlauteren Absatzbehinderung von Konkurrenten als gegeben an, da potenzielle Kunden mittels der beschreibenden Domainadressen ohne unterscheidungskräftige Zusätze abgefangen würden. Abs. 12
Gegen eine solche Betrachtungsweise wandte sich jedoch ein beträchtlicher Teil der Rechtsprechung sowie der Literatur mit der Begründung, allein mit der Ausnutzung der Bequemlichkeit werde kein Unlauterkeitsvorwurf begründet. Ein verständiger Interessent - so das OLG Hamm, Urt. v. 2.11.2000 - 4 U 95/00 - wisse und erkenne bei Aufrufen der Domain, dass es mehrere Anbieter auf dem Markt gebe und es sich insoweit nur um die Webpräsenz eines einzelnen Herstellers handelt. Eine etwaige Behinderung von Konkurrenten sei vielmehr eine normale Erscheinung des Leistungswettbewerbs und daher als wettbewerbskonform hinzunehmen. Abs. 13
Letztere Ansicht bestätigte auch der BGH, Urt. v. 17.5.2001 - I ZR 216/99 -, wenn er in der Verwendung eines Gattungsbegriffs lediglich das Nutzen eines sich bietenden Vorteils sieht. Abs. 14

2. Aspekt des monopolisierenden Kanalisierungseffekts

Durchaus verbreitet war in der bisherigen Rechtsprechung auch die Auffassung, dass von der Verwendung einer Gattungsbezeichnung ein sog. monopolisierender Kanalisierungseffekt ausgehe, der für sich gesehen schon geeignet sei, in der Nutzung der betreffenden Domain einen Verstoß gegen § 1 UWG zu sehen. So führte etwa das LG Köln, Urt. v. 10.10.2000 - 33 O 286/00 - (= JurPC Web-Dok. 22/2001) aus, dass es diesbezüglich zu einer wettbewerbswidrigen Kanalisierung der Kundenströme und damit zu einer Monopolisierung der Bezeichnungen im Internet komme. Gleichermaßen urteilte das LG München, Urt. v. 16.11.2000 - 7 O 5570/00 -(= JurPC Web-Dok. 27/2001): Es entstehe im Wege der monopolisierenden Besetzung der Branchenbezeichnung eine Alleinstellung des Domaininhabers.Abs. 15
Das OLG Braunschweig, Urt. v. 20.7.2000 - 2 U 26/00 - (= JurPC Web-Dok. 28/2001) räumte zwar ein, dass es Fallgestaltungen geben könne, bei denen die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domain darauf hinausläuft, dass ein Wettbewerber die mit dem Suchwort nachgefragten Informationen unter Ausschluss seiner Mitbewerber auf sich zentriert; dies ergebe sich aber nicht schon aus der Wahl des Domain-Namens selbst. Soweit den Mitbewerbern auf der betreffenden Website eine Mitbenutzung und damit eine Partizipation am Suchvorgang nicht verweigert werde - etwa weil Konkurrenten sich gegen ein Entgelt mit einem Link auf der Site plazieren können - sei jedenfalls der Tatbestand des Behinderungswettbewerbs ausgeschlossen. Ähnlich äußerte sich das OLG Hamm, Urt. v. 2.11.2000 - 4 U 95/00 -, das zwar den entstehenden Kanalisierungseffekt für bedenklich einstufte, diesen jedoch keinesfalls als sittenwidrig iSd. § 1 UWG ansah - sei es dass dem Konkurrenten eine Partizipation ermöglicht wird oder nicht.Abs. 16
Letztlich stellte auch der BGH, Urt. v. 17.5.2001 - I ZR 216/99 - fest, dass sich allein mit dem Argument einer Kanalisierung der Kundenströme keine Wettbewerbswidrigkeit begründen lasse. Denn ein Abfangen von Kunden sei nur dann unlauter, wenn sich der Werbende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung des Kaufentschlusses aufzudrängen; davon könne bei der bloßen Nutzung einer beschreibenden Domain jedoch nicht die Rede sein. Abs. 17

3. Analogie zu § 8 II Nr. 1 und 2 MarkenG

Einhellig in Rechtsprechung und Literatur abgelehnt wird der Versuch, die Sittenwidrigkeit iSd. § 1 UWG mit einer Analogie zu den markenrechtlichen Vorschriften der § 8 II Nr. 1 und 2 MarkenG zu begründen. Insoweit sei schon wegen des fehlenden staatlichen Prüfungsverfahrens bei der Domainvergabe eine vergleichbare Interessenlage zum Markenrecht nicht gegeben. Es verbiete sich daher Regelungsinhalte des Markenrechts im Wege der Analogie auf die Eintragung einer beschreibenden Domain auszudehnen.Abs. 18

III. Höchstrichterliche Entscheidung des BGH

Mit der am 17.5.2001 verkündeten Entscheidung hat der BGHein Grundsatzurteil gefällt, mit dessen Ergebnis angesichts der zuvor sehr kontroversen Rechtsprechung nicht unbedingt zu rechnen war. Soweit ersichtlich, wird das Urteil größtenteils mit Erleichterung aufgenommen - insbesondere im Hinblick darauf, dass eine wettbewerbsrechtliche Missbilligung der Nutzung beschreibender Domains die Konsequenz mit sich gebracht hätte, dass diese sämtlichen Marktteilnehmern vorenthalten würden. Abs. 19

IV. Alternative Lösungsansätze

Sicherlich wird - auch mit der Entscheidung des BGH - die Frage der Verwendbarkeit von Gattungsbegriffen als Domain weiterhin diskutiert werden. Daher soll ergänzend noch kurz auf alternativ angedachte Lösungsansätze in der Literatur hingewiesen werden. Abs. 20
So wurde teilweise vorgeschlagen die beschreibenden Domains durch einen unabhängigen Inhaber betreiben zu lassen, der dann wiederum die Internetuser per Hyperlink auf die einzelnen Anbieter verweist. Dies liefe auf die vielleicht wünschenswerte Schaffung sog. Linklisten hinaus, birgt jedoch das Problem in sich, dass schon unklar bleibt, wer als ein solcher neutraler Domainverwalter in Betracht käme. Weiter wurde ein sog. Domain-Sharing angedacht, bei dem die diversen Anbieter die betreffende Domain gemeinsam verwalten; hierin liegen für die Praxis jedoch unlösbare Probleme nicht nur technischer Art, sondern auch im Hinblick auf Koordination und Organisation der zu erstellenden Website.
JurPC Web-Dok.
160/2001, Abs. 21
* Jörg Dittrich ist derzeit Rechtsreferendar in Nürnberg. Seit mehreren Jahren beschäftigt er sich intensiv mit dem Medium Internet und betreut einzelne Webprojekte. Seit Anfang 2000 publiziert er Beiträge im Internet - vorwiegend Kommentierungen und Urteilszusammenfassungen. E-Mail: dittrich@juracontent.de, Homepage: http://www.juracontent.de.
[online seit: 20.08.2001]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Dittrich, Jörg, Rechtsprechungsübersicht zur Frage der Verwendbarkeit von Gattungsbegriffen als Domain - JurPC-Web-Dok. 0160/2001