JurPC Web-Dok. 91/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/199914690

Wolfram Viefhues sen., Wolfram Viefhues *

Kurzinfo Lexware Buchhalter: leicht zu bedienendes Buchhaltungsprogramm für alle Freiberufler, Handwerker und Kleinbetriebe

JurPC Web-Dok. 91/1999, Abs. 1 - 11


Wer sich - angeregt durch Vorschläge aus Politik und Wirtschaft - selbständig machen will oder bereits gemacht hat, sollte sich ausreichende Überlegungen über sein Handwerkszeug als Unternehmer gemacht haben. Bei diesen Überlegungen wird man über kurz oder lang darauf stoßen, daß zu einer ordentlichen Geschäftsführung eine Buchhaltung als eine der wichtigsten Grundlagen erforderlich ist.
Unter dem Begriff Buchführung versteht der Gesetzgeber eine sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens aufgrund von Belegen. Diese Grundsätze gelten auch für alle Freiberufler. Diese Buchführung wird vom Gesetzgeber zur Ermittlung der Steuern zwingend vorgeschrieben. In den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), in der Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftssteuergesetz (KStG) und Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie in den entsprechenden Steuerrichtlinien und Steuerdurchführungsverordnungen finden sich die Bestimmungen über die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung.
JurPC Web-Dok.
91/1999, Abs. 1
Wer nun zur Buchführung verpflichtet ist, muß sich für deren Führung an die allgemein anerkannten und sachgerechten Normen halten, also an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und - seit Einführung der EDV-gerechten Buchführung - die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GbBS). Eine Buchführung gilt demgemäß als ordnungsmäßig, wenn sie einem sachverständigen Dritten (Betriebsprüfer, Steuerberater) einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens verschafft.Abs. 2
Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, kann man diese lästigen Arbeiten einer Buchhaltungsfirma übertragen, was aber mit teilweise erheblichen Kosten verbunden ist. Eine funktionierende Buchführung ist aber nicht nur eine lästige Pflicht für das Finanzamt, sondern bietet dem Unternehmer auch eine wichtige Informationsquelle über die Lage seines Unternehmens. Also geht nichts über eine eigene Buchführung im Hause, die sowohl Geld spart, als auch jederzeit Überblick über Umsatz, Gewinn und Kostenermittlung des Geschäfts gibt. Abs. 3
In aller Regel wird für die Selbständigkeit sowieso ein PC benötigt. Daher bietet es sich an, die Buchführung selbst mit Hilfe eines Buchführungsprogrammes auf dem PC zu erledigen. Auf dem Softwaremarkt gibt es eine Reihe von Programmen, die nicht nur die oben aufgeführten gesetzlichen Vorschriften erfüllen, sondern auch die gewünschte jederzeitige aktuelle Informationsmöglichkeit über die wirtschaftliche Situation geben.Abs. 4
So bietet sich für diese Arbeiten das Programm "Buchhalter" der Softwareschmiede Lexware an. Zur Erinnerung: aus dem Hause stammt auch das bekannte Steuerberechnungsprogramm TAXMAN.Abs. 5
Besonders positiv an diesem Programm ist, daß jeder Besteller es 4 Wochen lang kostenlos testen kann, bei Zufriedenheit den Kaufpreis von 249,00 DM zahlt oder es ohne Kommentar einfach zurücksenden kann. Diese sehr lobenswerte unentgeltliche Testmöglichkeit im Echteinsatz berücksichtigt die Erfahrung, daß bei allen fachlich fundierten Programmtests auch bei noch so objektiven Kriterien die Bedienung eines Programmes im Alltagsbetrieb immer auch eine "Geschmacksache" ist, die sehr durch subjektive Eindrücke, Bedürfnisse und Vorerfahrungen bestimmt wird. Abs. 6
Das Programm "Lexware Buchhalter" arbeitet unter Windows. Es wird auf einer CD-ROM mit einem Benutzerhandbuch und einem Lehrbuch ausgeliefert. Die Installation läuft automatisch über die CD ab. Sollte kein CD-ROM-Laufwerk vorhanden sein, so ist die Lieferung auch auf 3,5" Disketten möglich. Für die 32-Bit Version (Windows 95/98 NT 4,0) ist mindestens ein 80486 DX 66 Prozessor mit 32 MB Arbeitsspeicher, einer VGA-Graphikkarte (Auflösung 800x600 bei 256 Farben) und 30 MB freien Speicherplatz auf der Festplatte erforderlich. Geboten wird aber auch eine 16-Bit Version vornehmlich für Windows 3.11, die nur einen 80486 DX Prozessor, 16 MB Arbeitsspeicher und mindestens 20 MB freien Festplattenspeicherplatz erfordert. Abs. 7
Besonderer Wert wurde auf einfache und komfortable Bedienung gelegt. Sie setzt keine umfassenden Kenntnisse der Buchhaltung voraus. Das Programm bietet sich daher besonders für Freiberufler, Handwerker und kleinere Betriebe an, die sich nicht erst umständlich in die Technik der Buchhaltung einarbeiten wollen. Die Leistungsmerkmale hier komplett darzustellen würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen, jedoch sollen deren wichtigste in Kurzform erwähnt und erläutert werden.Abs. 8
Das Programm ist mandantenfähig und beherrscht sowohl die Einnahme-/Überschußrechnung als auch die vollständige doppelte Buchführung mit Bilanzierung. Mit den integrierten Ratgebern, Assistenten und den elektronischen Buchführungshelfern ist das Programm ganz einfach zu bedienen. Zur Buchung werden drei Buchungsarten wie Stapelbuchung, Dialogbuchung und Einnahmen-Ausgaben einschließlich einer Plausibilitätskontrolle zur Verfügung gestellt. Wird mit dem Kreditoren- und Debitorenbereich gearbeitet, so steht eine Offene-Posten-Verwaltung mit einem dreistufigen Mahnwesen zur Verfügung. Zum Programmumfang gehören außerdem 10 unterschiedliche Kontenrahmen (z.B. für Ärzte, Handwerker, Gastronomie), Splitt- oder Stornobuchung, frei wählbare Belegnummernkreise und Umsatzsteuervoranmeldung. Zusätzliche Hilfsprogramme wie Abschreibungsrechner, Zinsrechner, Währungsrechner und Eigenverbrauchsrechner bieten ihre Unterstützung bei den Arbeiten im Finanzbereich an. Eine integrierte DATEV-Schnittstelle ermöglicht den Datentransport zum Steuerberater und erspart somit die doppelte Erfassung. Das Programm wird auch im Jahr 2000 laufen und Buchungen mit dem Euro ermöglichen. Abs. 9
Nicht verschwiegen werden soll letztlich, daß das Programm in der Zeitschrift Computer-Bild die Prädikate "Qualitäts-Sieger" und "Preis-Leistungs-Sieger" erhalten hat.Abs. 10
Preis:
Einzellizenz 249 DM;
Netzwerkversion für 3 Arbeitsplätze 599 DM.

Anbieter:
Lexware GmbH & Co KG
Jechtinger Straße 8
79111 Freiburg
Tel. 0761/47 04 0
Fax 0761/47 04 500
http:/www.lexware.de
JurPC Web-Dok.
91/1999, Abs. 11
* Wolfram Viefhues sen. ist Kirchenoberamtsrat a.D., Dr. Wolfram Viefhues ist Richter am Amtsgericht Oberhausen und Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages.
[online seit: 04.06.99]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Viefhues, Wolfram, Kurzinfo Lexware Buchhalter: leicht zu bedienendes Buchhaltungsprogramm für alle Freiberufler, Handwerker und Kleinbetriebe - JurPC-Web-Dok. 0091/1999