JurPC Web-Dok. 185/1998 - DOI 10.7328/jurpcb/19981312181

Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes

JurPC Web-Dok. 185/1998


Das 3. Gesetz zur Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 05.11.1998 ist am 10.11.1998 in Kraft getreten (GVBl. I vom 09.11.1998, S. 421 ff.). Damit ist Hessen das erste Bundesland, das sein Datenschutzgesetz an die Anforderungen der EG-Datenschutzrichtline aus dem Jahr 1995 anpaßt und die von der Europäischen Richtlinie gesetzte 3-Jahres-Frist für die Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht einhält. Mit der Veröffentlichung der Neufassung ist Ende 1998/Anfang 1999 zu rechnen.

(Red.)
[online seit: 04.12.98 ]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK-, Redaktion, Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes - JurPC-Web-Dok. 0185/1998