JurPC Web-Dok. 165/1998 - DOI 10.7328/jurpcb/19981311164

Markus Junker *

Rezension: Stammbaum im Erbrecht - ein Informationssystem für Erbrechts- und Vermögensfragen

JurPC Web-Dok. 165/1998, Abs. 1 - 10


Stammbaum im Erbrecht

  • Profi Version 2.10
  • Juristischer Autor: Karl Ludwig Kerscher
  • Software: Stefan Heer und Marcus Schmidt
  • Bezug über den Kerscher Verlag
  • DM 914,- (zzgl. DM 10,- Versand)
In der Bundesrepublik Deutschland wird so viel vererbt wie noch nie. Wo viel vererbt wird, wird auch viel gestritten. Insgesamt besteht also ein umfassender Beratungsbedarf. Die Betreuung der Klienten bringt dabei wegen des häufig komplexen Zusammenspiels von Verwandtschafts- und Vermögensverhältnissen sowie zusätzlichen steuerrechtlichen Implikationen einen nicht nur unerheblichen Verwaltungsaufwand mit sich. Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, die für dieses Problem eine EDV-Lösung suchen, erhalten mit dem Computerprogramm "Stammbaum im Erbrecht" des Kerscher Verlags ein anwenderfreundliches und ausgereiftes Werkzeug mit einer breiten Palette von Einsatzmöglichkeiten.JurPC Web-Dok.
165/1998, Abs. 1

I. Stammbaum im Erbrecht: Hardware, Software, Installation

Wer mit "Stammbaum im Erbrecht" arbeiten will, benötigt zunächst einen IBM-kompatiblen PC (ab 80386) mit Microsoft Windows (ab Version 3.1) sowie neben 4 MB Arbeitsspeicher und ebenso viel freier Festplattenkapazität insbesondere ein 3,5''-Diskettenlaufwerk für die beiden Installationsdisketten. Abs. 2
Das Programm bestand den Test sowohl auf einem PC mit einem Pentium-Prozessor und Windows 95 als auch auf einem PC mit einem 80386-Prozessor und Windows 3.1. Seine Programmoberfläche orientiert sich an den aus den Microsoft-Office-Anwendungen bekannten Standards. Die Steuerung der diversen Funktionen erfolgt am einfachsten mit Hilfe der Maus; allerdings ist das Programm auch über die Tastatur bedienbar. Abs. 3
Zum Lieferumfang von "Stammbaum im Erbrecht" gehören neben dem Hauptprogramm insbesondere ein umfassendes elektronisches Anwenderhandbuch und eine ergänzende Hilfefunktion. Einen Einstieg zum Erlernen der komplexen Funktionen bietet das elektronische Lernprogramm. Gesetzestexte mit Vorschriften aus den einschlägigen Rechtsgebieten und ein Glossar mit Erläuterungen der wichtigsten Fachbegriffe von A wie Abkömmlinge bis Z wie Zusatzpflichtteil - durchgehend als Hypertext aufbereitet und in das Hauptprogramm integriert - runden das Gesamtbild ab.Abs. 4

II. Stammbaum im Erbrecht auf dem Prüfstand

1. Programmoberfläche

Bei der Installation legt das Programm im Programm-Manager eine neue Gruppe mit dem Namen "Stammbaum" bzw. eine neue Gruppe im Startmenü von Windows 95 an, mit deren Hilfe sich das Programm starten läßt. Nach dem Start erscheint auf dem Bildschirm die Programmoberfläche. Die Menüleiste weist die aus den Microsoft-Office-Anwendungen bekannte Struktur auf, wobei sich über die darunter liegende Symbolleiste viele Funktionen ohne Umweg über die Menüleiste aufrufen lassen. Was die Bedeutung der einzelnen Elemente betrifft, so helfen die umfassenden kontextsensitiven Hilfefunktionen weiter. Wenn man beispielsweise den Mauszeiger über einer Schaltfläche der Symbolleiste positioniert, erscheint eine kurze Beschreibung der damit verbundenen Funktion (Quick-Info). Wenn man die Tastenkombination "Umschalt + F1" drückt, verwandelt sich der Mauszeiger in ein Hilfesymbol, und man kann auf jedes beliebige Symbol der Programmoberfläche oder auf jeden beliebigen Menübefehl klicken, um weitere Informationen darüber zu erhalten. In der Statusleiste am unteren Programmrand erscheinen im übrigen zu jedem ausgewählten Befehl weitere Informationen.Abs. 5

2. Erzeugen eines Stammbaums

In Anbetracht der Funktionsvielfalt des Programms sei - lediglich zur exemplarischen Andeutung seiner Leistungsfähigkeit und Anwenderfreundlichkeit - das Kernstück des Programms vorgestellt: das Erzeugen eines Stammbaums. Dazu muß der Anwender in einer ersten Stufe die einzelnen Personen anlegen, um in einer zweiten Stufe Verbindungen zwischen diesen herstellen zu können. Dabei lassen sich alle Datenobjekte auch im nachhinein noch bearbeiten und positionieren - eine Flexibilität, die gerade bei einer langfristigen Klientenbetreuung und den dabei zu erwartenden Änderungen der Testierung oder der Vermögenslage von überragender Bedeutung ist.Abs. 6
a) Personen anlegen
Um Personen anzulegen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Klickt man beispielsweise auf die Schaltfläche "Personen" und wählt dann die Option "Neue Person", so erscheint ein Dialogfeld, in dem alle wesentlichen Informationen zum Anlegen der jeweiligen Person abgefragt werden. Einige dieser Informationen wie Vor- und Nachname oder Geburts- und gegebenenfalls Sterbedatum werden in der Stammbaumgrafik in einem Rechteck angezeigt, welches die Person repräsentiert. Der Name der Hauptperson bzw. des Erblassers, der in einem neuen Stammbaum sinnvollerweise zuerst eingegeben werden sollte, ist dabei in der Stammbaumgrafik zusätzlich unterstrichen. Von diesem Dialogfeld aus kann der Anwender weitere wichtige Dialogfelder zur Erfassung der Adreßdaten, zur Erfassung der letztwilligen Verfügungen und insbesondere zur detaillierten Erfassung diverser Vermögensobjekte aufrufen. Ein weiteres Dialogfeld ermöglicht die Zuordnung des Betriebsvermögen-Freibetrags.Abs. 7
b) Verbindungen herstellen
Hat der Anwender auf dem beschriebenen Weg eine Person neu angelegt, so stellt sie zunächst einen eigenständigen Zweig dar. Um verschiedene Personen zu einem Zweig zusammenzufassen, gibt es mehrere Möglichkeiten. So lassen sich beispielsweise über die Schaltfläche "Verbinden" oder durch das Ziehen einer Person auf die andere mit Hilfe der Maus (Drag and Drop) zwei Personen selektieren und dadurch das Dialogfeld "Verbinden" aufrufen. Aus diesem Dialogfeld ist im Anschluß daran die jeweilige familienrechtliche Kategorie auszuwählen. Wer auf diese Weise mehrere Personen miteinander verbindet, generiert den gewünschten Stammbaum. Was die Vorgehensweise bei der Datenerfassung betrifft, so empfiehlt es sich aus praktischen Erwägungen, zunächst alle Personen und deren Verbindungen untereinander und erst danach alle erb- und steuerrechtlichen Informationen zu erfassen.Abs. 8

3. Weitere Funktionen

Ist der Stammbaum angelegt, so kann der Anwender zahlreiche erb- und erbschaftsteuerrechtliche Berechnungen durchführen und auswerten. Besonders hervorzuheben ist die Multi-Erbfall-Simulation: Sie ermöglicht es, schrittweise mehrere Personen - auch über mehrere Generationen hinweg - nacheinander oder gleichzeitig sterben zu lassen und so zu sehen, wie und wohin das Vermögen fließt und wieviel Erbschaftsteuer in jedem Erbfall und jeder möglichen Testierung zu entrichten ist. Diese Programmfunktion stellt zweifelsohne eine wesentliche Hilfe bei der in die Zukunft gestaltenden kautelarjuristischen Beratungspraxis dar, man denke nur an die Ermittlung der Folgen einer Ausschlagung oder des Erb- und Pflichtteilverzichts auf die Erbteile oder an die Ermittlung der unterschiedlichen Folgen der Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung auf das Erbrecht des Ehegatten. Mit Hilfe der Reports lassen sich die durchgeführten Berechnungen und Auswertungen schließlich mandantengerecht präsentieren. Dabei bleibt es dem Anwender überlassen, ob er die Reports sofort ausdruckt oder zur weiteren Bearbeitung in ein weiteres Textverarbeitungs- oder gegebenenfalls Grafikprogramm übernimmt.Abs. 9

III. Stammbaum im Erbrecht - eine Empfehlung wert!

Generierung von Stammbaumgrafiken, Verwaltung von familien- und erbrechtlichen sowie Vermögensdaten, Berechnung von Erbquoten, Pflichtteilen und Erbschaftsteuer - das soll "Stammbaum im Erbrecht" leisten. Ergänzend bietet es dem Anwender mit Gesetzestexten und Glossar Grundinformationen zum Erbrecht in elektronischer Form, die ein Arbeiten ohne "Medienbruch" ermöglichen. Auch wenn das Programm den Juristen trotz einiger integrierter Plausibilitätsprüfungen nicht davon entbindet, die rechtliche Wirksamkeit der Verfügungen von Todes wegen in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, so kann das Programm jedenfalls in vollem Umfang komplexe erb- und erbschaftssteuerrechtliche Berechnungen ersetzen. Wer die einfache Installation, die Anwenderfreundlichkeit und die leichte Erlernbarkeit des Programms berücksichtigt, dürfte das Verhältnis von Preis und Leistung als durchaus angemessen empfinden.
JurPC Web-Dok.
165/1998, Abs. 10
* Markus Junker ist Doktorand und Mitarbeiter bei Prof. Dr. Herberger am Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes (E-Mail: m.junker@rz.uni-sb.de). Besonderer Dank gilt Herrn Jérôme Lange für die Mitbegutachtung der Version 1.10 und dem Kerscher Verlag für die Überlassung jeweils eines Rezensionsexemplars der Versionen 1.10 und 2.10 (Kerscher Verlag GmbH, Nachtigallenweg 8, 76726 Germersheim; Tel.: (07274) 946940; Fax: (07274) 946945).
[online seit: 06.11.98 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Junker, Markus, Rezension: Stammbaum im Erbrecht - ein Informationssystem für Erbrechts- und Vermögensfragen - JurPC-Web-Dok. 0165/1998