JurPC Web-Dok. 77/1998 - DOI 10.7328/jurpcb/199813568

Elektronisches Grundbuch im Saarland

JurPC Web-Dok. 77/1998, Abs. 1 - 4


Das Saarland bereitet zur Zeit die Einführung eines Programms zur maschinellen Bearbeitung des Grundbuchs vor. Damit wird für externe Nutzer die Möglichkeit einer automatisierten Grundbucheinsicht - online - geschaffen. Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren setzt eine behördliche Zulassung voraus, wobei über ein Kontrollverfahren Vorsorge vor unberechtigter Ausspähung der Grundbuchdaten getroffen wird. Ab 1999 soll mit der elektronischen Speicherung der bisher in Papierform geführten Grundbücher begonnen werden. Bis zum Jahr 2001 sollen alle Grundbuchdaten online verfügbar sein.JurPC Web-Dok.
77/1998, Abs. 1
Mit SOLUM-Star steht eine einsatzfähige Software zur Verfügung, die den Umstieg auf das elektronische Grundbuch ermöglicht. Diese Software wird bereits in den Ländern Bayern, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt verwendet. Die Software ermöglicht z.B. auch eine elektronische Suche nach der Lage des Grundstücks oder dem Namen des eingetragenen Eigentümers. Abs. 2
Das Original des Grundbuchs wird künftig ausschließlich die elektronische Speicherung der Eintragungen sein, wobei sich das äußere Erscheinungsbild des Grundbuchs nicht ändern wird. Abschriften und beglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch werden im elektronischen Zeitalter "Ausdrucke" und "amtliche Ausdrucke" heißen. Die im eigenen Büro oder am eigenen Drucker gefertigten Abdrucke werden diesen "Ausdrucken" aber nicht gleichstehen, sondern nur Informationscharakter haben.Abs. 3
Das elektronische Grundbuch soll an einer Stelle im Saarland konzentriert werden. Die Standortfrage ist bislang noch offen.
(wk)
JurPC Web-Dok.
77/1998, Abs. 4
[online seit: 29.05.98]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK-, Redaktion, Elektronisches Grundbuch im Saarland - JurPC-Web-Dok. 0077/1998