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AGBG §§ 9, 10 |
Leitsatz |
Eine Klausel in Allgemeinen
Einkaufsbedingungen, wonach der Auftragnehmer nur zur Geltendmachung seiner bis
zum Rücktritt tatsächlich aufgewendeten Kosten berechtigt sein soll,
falls der Auftraggeber "aus zwingenden Gründen" vom Auftrag zurücktritt,
verstößt gegen § 10 Nr. 3 AGBG. Es existiert kein Handelsbrauch, demzufolge bei Beschaffung von Software jederzeit ein Recht zur Stornierung vor Erhalt der Ware anerkannt ist. |
[online seit: 30.04.98] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Köln, OLG, Handelsbrauch bei Recht zur Stornierung von Software - JurPC-Web-Dok. 0058/1998 |