JurPC Web-Dok. 14/1998 - DOI 10.7328/jurpcb/199813214

Andreas Dormann *

Buchbesprechung: Schneider, Handbuch des EDV-Rechts

JurPC Web-Dok. 14/1998, Abs. 1 - 9


Schneider, Handbuch des EDV-Rechts

- Vertragsrecht (Hardware, Software, Wartung, Pflege, Systeme jeweils mit AGB), Gewährleistung, Haftung, Online, Datenschutz, Rechtsschutz
- Von Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Schneider.
- Handbuch-Reihe "Computer und Recht"
- 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 1997
- Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
- 2151 Seiten, Lexikonformat, gebunden
- ISBN 3 504 56023 1
- 348,-- DM

JurPC Web-Dok.
14/1998, Abs. 1
Es ist ein Anliegen des Buches, die Praxis des EDV-Rechts zu beschreiben und Rechtsprechung und Literatur hierzu für die Praxis nutzbar zu machen. Rechtspolitische Anliegen, auch rechtswissenschaftliche Bestrebungen nach Systematisierung wurden nur sehr vorsichtig eingebracht. Im wesentlichen wird versucht, vor allem anhand von BGH-Rechtsprechung, den Boden dafür aufzubereiten, relativ gesichert abschätzen zu können, wie das EDV-Recht in das BGB-Vertragsrecht, dort vor allem im Bereich der Vertragstypen und der Handhabung der Rechtsfolgen, implementiert werden kann, ohne allzu große Widersprüche zu erzeugen. Dabei wird auch gezeigt, wie dies jeweils die Rechtsprechung von OLG und LG sieht. Hieraus ergeben sich teils Verästelungen, Verfeinerungen, teils auch Widersprüche.Abs. 2
Eine zentrale Entscheidung wurde gegenüber der ersten Auflage beibehalten, was im Buch auch deutlich zum Ausdruck kommt: Es wird davon ausgegangen, daß eher mehr noch als weniger auf dem EDV-Markt AGB verwendet werden und daß diese AGB im wesentlichen von den Anbietern gestellt werden (Verkaufs-AGB). Die sich hierbei in der Praxis ergebenden Auslegungsprobleme werden gleich am Anfang des Buches grob charakterisiert und unter einem gesonderten Punkt des Kapitels "Allgemeiner Teil des EDV-Vertragsrechts" ausführlich behandelt.Abs. 3
Es wurden die seit der ersten Auflage wesentlichen Änderungen durch die Novellierung des Datenschutzes, die Umsetzung der EG-Richtlinien zum Schutz von Computerprogrammen sowie die EG-Richtlinien zum Datenschutz und zu Datenbanken berücksichtigt. Das Informations- und Kommunikationsdienstgesetz, das erst nach Drucklegung verabschiedet wurde, ist bereits berücksichtigt. Abs. 4
Alle relevanten Themen des EDV-Rechts sind in einzelnen Kapiteln dargestellt (s. nachfolgende Inhaltsübersicht). Der Anhang enthält eine umfangreiche Sammlung von Vertragsbeispielen, die auch Gestaltungsalternativen aufzeigen und mit dem darstellenden Teil verknüpft sind. Dadurch wird dem Praktiker die schnelle Umsetzung und auch der Zugriff auf die vertiefende Information erleichtert.Abs. 5
Nach den eigenen Angaben des Autors ist das Buch vor allem für solche Leser gedacht, "die vor einer konkreten Fragestellung, etwa der Interpretation einer Vertragsklausel oder deren Gestaltung, stehen, die sich focusartig mit einem bestimmten Problemkreis beschäftigen wollen, um dann von dort aus eventuell zu verzweigen."Abs. 6
Meiner Meinung nach verdient das Buch sogar einen weit größeren Leserkreis: Durch seine klar strukturierte und verständliche Gestaltung der zum Teil sehr komplexen Themen, die dazu einlädt, sich bereits vor dem Entstehen von Problemen zu informieren und ein sensibles Problembewußtsein zu verschaffen, gehört das "Handbuch des EDV-Rechts" in das Regal, oder besser: auf den Schreibtisch eines jeden, der in einer EDV-Organisation oder einem EDV-Projekt Verantwortung zu tragen und Entscheidungen zu treffen hat.Abs. 7
Empfehlenswert.Abs. 8

Inhaltsübersicht:

  • Einbindung von EDV in die betriebliche Organisation
  • Ordnungsmäßigkeit der betrieblichen Datenverarbeitung / Betrieblicher Datenschutz, Mitbestimmung
  • Rechtsschutz und Kartellrecht für Software
  • Allgemeiner Teil des EDV-Vertragsrechts
  • Selbständige Beratung
  • Hardwarebeschaffung
  • Hardwarewartung
  • Erstellung von Software
  • Beschaffung von Standard-Software
  • Software-Pflege
  • Systemverträge
  • Outsourcing von Leistungen
  • Vertriebsverträge
  • Onlineverträge und Internet
  • Prozessuale Hinweise

JurPC Web-Dok.
14/1998, Abs. 9
* Dipl.-Rechtspfleger Andreas Dormann ist Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Neben seiner Lehrtätigkeit ist er verantwortlicher Leiter der EDV-Projekte "RASYS" und "IT-ZVG". Seiner Programmierfeder entstammt RASYS, das Interaktive Formularsystem für Rechtsantragstellen, das inzwischen bundesweit an über 100 Amtsgerichten zum Einsatz kommt. IT-ZVG befaßt sich mit den Möglichkeiten der informationstechnischen Unterstützung von Zwangsversteigerungsverfahren. Als Autodidakt in Sachen Programmierung entwickelt er neben justizinternen Anwendungen auch Software für Rechtsanwälte. Seine Homepage: http://ourworld.compuserve.com/homepages/andreas_dormann . E-mail: andreas_dormann@compuserve.com
[09.02.98]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Dormann, Andreas, Buchbesprechung: Schneider, Handbuch des EDV-Rechts - JurPC-Web-Dok. 0014/1998