JurPC Web-Dok. 35/1997 - DOI 10.7328/jurpcb/1997121228

a) derzeitige Verbreitung

Ecash wird von digicash derzeit in einer Testversion ("ecash trial") angeboten, die mit einer Art Spielgeld ("CyberDollar", cb$) arbeitet. Jeder Teilnehmer am ecash-Trial bekommt 100 cb$ zur Verfügung gestellt, als "Bank" fungiert Digicash selber. Abs. 33
An Geschäftsbanken werden Lizenzen verteilt. Derzeit arbeiten bereits die Mark Twain Bank, St. Louis, Missouri12 (Konten in US-Dollar) und EUnet Finnland13 (in Finnmark) mit "echtem" ecash; die australische Advance Bank hat "ecash banking" für die ersten Monate des Jahres 1997 angekündigt14. Abs. 34
Anbieter sind im ecash-Trial vor allem nichtkommerzielle Anbieter15, die Bilder oder selbstgeschriebene Software gegen Cyberdollar anbieten, virtuelles Glücksspiel ermöglichen oder auch Spenden annehmen. Abs. 35
Allgemein ist ecash für solche Anbieter interessant, die einen großen Kundenkreis ansprechen möchten, für die sich aber der Einsatz von Kreditkarten entweder nicht lohnt, da die Beträge zu klein sind16 oder deren Kunden Wert darauf legen, daß ihre Identität nicht sofort offengelegt wird17. Abs. 36

b) Software und technische Fragen

Derzeit gibt es verschiedene ecash-Versionen auf dem Markt. Neben der "Testversion" von Digicash selbst bieten die Lizenzinhaber Mark Twain Bank und EUnet Finnland Programme zum Laden im Internet an (zu laden über WWW oder per ftp). Die Digicash-Version ist für das "Spielgeld" der Testversion geeignet, die anderen Programme für den jeweiligen Anbieter. Die Installation ist jeweils relativ problemlos möglich. Die Trialversion ist für alle gängigen Systeme18 erhältlich. Die Textversionen sind als "Shop"-Software einsetzbar, die Versionen für graphische Benutzeroberflächen sind aber für den "Kunden" erheblich einfacher zu bedienen. Abs. 37
Offiziell ist das ecash-Trial beendet. Es gibt aber nach wie vor die Möglichkeit, an dem Trial teilzunehmen, wenn man eine entsprechende Anfrage an Digicash schickt19. In der Regel erhält man einige Tage später ein Passwort zum Download der Software und der 100 Test-cb$ zugeschickt. Digicash unterhält auch eine Mailing-Liste über ecash20. Abs. 38
Für Testeinkäufe und Erfahrungen mit ecash bietet sich auch der "Cybershop" des juristischen Internetprojektes Saarbrücken an21, in dem kleinere Testeinkäufe mit dem "Spielgeld" möglich sind und der eine Benutzerführung in deutscher Sprache enthält. Abs. 39

JurPC Web-Dok.
35/1997, Abs. 40
Fußnoten:

1 Überarbeitete und aktualisierte Version eines auf dem 5. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken am 29. März 1996 gehaltenen Kurzreferats. "ecash" und "Digicash" sind eingetragene Warenzeichen der Digicash B.V., Amsterdam, Niederlande.

2 http://www.digicash.com/ecash/

3 http://www.digicash.com/

4 so zB in Paris

5 Beispiel: eine Abhebung von 3,00 besteht aus je zwei Dateien à 0,64, 0,32, 0,16 und 0,08; sechs Dateien à 0,04 und je zwölf Dateien à 0,02 und 0,01.

6 diese Bezeichnung wird im folgenden für die Software des "Verkäufers" verwendet.

7 "Bank-Paßwort", das bei Einrichtung des Kontos und der Installierung neuer Software eingegeben werden muß; auch alle anderen Operationen sind Paßwort-geschützt.

8 Zu dem Zeitpunkt, in dem die Bank verschlüsselt, ist noch die Verschlüsselung durch die Geldbörse vorhanden.

9 vgl Frezza, The Internet and the end of monetary sovreignty, http://www.digitalib.org/cato.html

10 http://www.deutsche-bank.de

11 http://www.deutsche-bank.de/wwwforum/ecash/pilot/index.htm

12 http://www.marktwain.com/

13 http://www.eunet.fi/ecash/english/

14 http://www.advance.com.au/

15 http://www.digicash.com/shops/

16 siehe http://www.eunet.fi/ecash/shops.html(Liste der in Finnland beteiligten Läden, u.a. ein Anzeigenblatt, aber auch die finnische Post (in finnischer Sprache)

17 Beate Uhse hatte unter "http://www.beate-uhse.com/~shop" einen ecash-Testzugang. Mittlerweile ist dieses Angebot abgestellt worden.

18 MS-Windows, DOS, Apple, diverse UNIX-Systeme ...

19 eMail an: ecash-support@digicash.com

20 Archiv und weitere Informationen unter http://www.digicash.com/list/

21 http://www.jura.uni-sb.de/~eshop


* Thomas Reich ist Referendar und Wiss. Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Autexier in Saarbrücken. Daneben arbeitet er im Juristischen Internetprojekt Saarbrücken mit.
[15.12.97]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Reich, Thomas, Ecash: Zahlungsmittel im Internet? - JurPC-Web-Dok. 0035/1997