JurPC Web-Dok. 17/1997 - DOI 10.7328/jurpcb/1997121116

Bernd Sommer *

"LSK-ADR" - Leitsatzkartei

JurPC Web-Dok. 17/1997, Abs. 1 - 30


Es geschah plötzlich und ohne Vorahnung an einem ganz gewöhnlichen Sitzungstag. Die fulminante Einführung in die Rechtslage führte nicht zur totalen Kapitulation der anderen Beteiligten. Vielmehr klappte einer der Kämpfer ums Recht sein Notebook auf, ließ eine silberne Scheibe rotieren und wußte es auf der Stelle besser. Jur PC Web-Dok.
17/1997, Abs. 1
Damit war klar, daß schwere Zeiten auf den Richter zukommen, der noch mit der landesüblichen Topform an Verhandlungstechnik im Sitzungssaal alleingelassen ist, nämlich mit dem Diktiergerät und ein paar handlichen Druckwerken. Da hat sich etwas oder - treffender - da wurde etwas entwickelt. Die Wiederholungsgefahr ist nicht mehr auszuräumen. Kein Organ der Rechtspflege, das es sich intellektuell und finanziell leisten kann, wird sich dem an Show wie in der Sache erreichbaren Effekt entziehen können. Selbst bei den traditionell minderbemittelteren Filzrandrobenträgern gibt es schon Überlegungen, ob in das Wettrüsten, selbstverständlich über private Investitionen, einzusteigen sei. Nicht nur der Richter, der sich mit den Fürsorgeleistungen seines selbst verarmenden Dienstherrn bescheidet, sondern jeder, der sich zum Recht äußert, muß damit rechnen, daß seine anscheinend fundierte Auffassung entwertet ist, bevor seine Meinungsäußerung verhallt ist. Wer gleichziehen will, könnte einen handlichen Multimedia Notebook Computer (ca. DIN A4, ca. 3000 Gramm) an sich bringen, eine zum Thema passende CD-ROM einschieben und mit ein paar Stichwörtern das bessere Wissen gleich selbst aufspüren.Abs. 2
Das Medium, welches mir zu dem beschriebenen Schlüsselerlebnis verholfen hat, liegt mir - mit aktualisiertem Inhalt - zur Besprechung vor. Abs. 3
Abs. 4
Schon die Bezeichnung als "luxus edition 3.0i" deutet die Besonderheiten dieser Leitsatzkartei auf CD-ROM an. Die Leitsätze sind in einer Datenbank gespeichert, die mit Hilfe von askSam Electronic Publisher von North American Software angelegt worden ist. Da ich bereits mit Asksam 3.0 arbeite, weiß ich, daß es von Asksam eine schnellere und teurere Version, nämlich "3.0i" gibt. Bereits die bescheidenere Ausgabe (ohne "i") erlaubt es mir, in meinem privaten Bestand von rund 300 Beschwerdeentscheidungen und fast 300 Urteilen blitzschnell aus einem kompakten Datenbestand meine vorgestrigen Meinungen wieder hervorzuzaubern. Das Tempo von Asksam 3.0 ist so überzeugend, daß ich ganz gegen meine sonstige Gewohnheit die i-Variante ("i" steht wahrscheinlich nicht für "injection", sondern für Index) nie für wichtig gehalten habe. Da Asksam - für den Betrieb notwendig mitgeliefert wird und dies sogar nicht unbedingt erforderlich als "Turbo" Ausgabe, möchte ich die Einstufung als "luxus edition" nicht ganz von der Hand weisen. Andererseits dürfen Sie nicht erwarten, daß Sie mit dem Erwerb der LSK-CD auch gleich eine Vollversion von Asksam 3.0i erwerben. Den Luxus einer Vollversion mit ihren zahlreichen Funktionen, Menübefehlen, Speedbuttons usw. werden Sie eben nicht genießen können. Insbesondere fehlt hier auch der Befehl "Datei Neu", mit welchem sich eine eigene neue Datenbank anlegen ließe. Abs. 5
So sieht es aus, wenn man eine Vollversion von Aksam 3.0 startet und "LSK-ADR" lädt (Zugriff nur "zum Lesen" erlaubt):Abs. 6
Abs. 7
So sieht die Oberfläche dagegen aus, wenn die LSK-CD unabhängig vom eigenen askSam gestartet wird:Abs. 8
Abs. 9
Es stehen deutlich weniger Menüpunkte und Schaltflächen zur Verfügung.Abs. 10
In der Ausstattung der CD mit Asksam liegt eine weitere Besonderheit. Die mir bisher in die Finger gekommenen CD-ROM - Nachschlagewerke lassen grundsätzlich nichts zu dem Typ und der Struktur derjenigen Software erkennen, die sucht und manchmal findet. Die silberglänzende, schillernde und spiegelnde Scheibe ist meistens eher eine "Blackbox". Diese Geheimniskrämerei finde ich sehr ärgerlich, wenn Probleme auftauchen, die ich sofort lösen müßte. Somit halte ich die hier gebotene Transparenz für vorbildlich. Wer noch tiefer durchblicken will, kann dies einfach erreichen, indem er sich ein Buch zum Programm AskSam besorgt. Bei gut verbreiteter Standardsoftware, wie hier, ist dies kein Problem. Abs. 11
Was mich stets interessiert, ist die Belegung der Festplatte. Zur Zeit beansprucht das bei der Installation angelegte Verzeichnis "Forum" 8,29 Megabyte Plattenspeicherplatz. Das ist, neben den vielen anderen anspruchsvollen Programmen, die man ebenfalls zu brauchen meint, recht viel. Andererseits nimmt den Löwenanteil davon die eigentliche Datenbank "Lsk-adr.ask" mit rund 4,8 MB ein. Diese kann man im Programm "asksam.exe", wenn man Plattenplatz sparen muß, über "Datei", "Öffnen" direkt auf der CD bearbeiten. Was dann wirklich noch auf der Platte bleiben muß, ist wahrscheinlich den meisten Anwendern zumutbar. Asksam.exe selbst läßt sich allerdings nicht auch noch direkt und ohne weitere Manipulationen auf der CD ausführen. Beim Startversuch wird die Datei "accusft5.dll" 268 KB - nicht gefunden. Sie heißt auf der CD noch "accusft5.dl_" und ist 162 KB groß. Das ist eine komprimierte und erst noch zu entpackende Datei. Das Installationsprogramm erstellt ohne ernstliche Nachfragen das Verzeichnis "Forum" und kopiert sämtliche benötigten Dateien dorthin, d.h. fast soviel (wegen der Komprimierung) an Megabytes, wie sie auf der CD selbst belegt sind. Platzsparversuche können erst nach der Installation einsetzen, indem vor allem die "*.ask" Dateien von der Festplatte entfernt werden. Abs. 12
Die Herausgeber, bekannt als Verfasser des zweibändigen "Handbuch des gesamten Außendienstrechts", quasi der Bibel des Handelsvertreterrechtsuchenden, haben leider nicht auch gleich dieses Werk auf die Scheibe transformiert. Vielmehr haben sie, wie sie einleitend angeben in "über 20jähriger ausschließlicher Tätigkeit der Kanzlei auf dem Gebiet des gesamten Außendienstrechts" ein Rechtsprechungs- und Literatur-Archiv angelegt, das sie für diese Leitsatzkartei auwerten. Danach sowie nach Auswertung von 35 verschiedenen Zeitschriften, enthalte die aktuelle (LeitSatzKartei AußenDienstRecht) über 3.691 Entscheidungen. Daß die Datenbank nicht nur Dokumente enthält, die auch anderswo aufzufinden sind, habe ich in einer Art Selbstversuch getestet. Es gibt tatsächlich Entscheidungen, von deren sonstiger Veröffentlichung mir nichts bekannt ist, darunter eine vom 5.12.1996. Abs. 13
Die Verfasser geben an, daß sie die Leitsatzkartei ständig auf dem neuesten Stand halten. Über 35 juristische, wirtschafts- wissenschaftliche und wirtschaftsrechtliche Zeitschriften würden Woche für Woche auf neue Entscheidungen durchgesehen. Abs. 14
Dadurch sei sie auf hochaktuellem Stand "- und damit auch Sie!". Ich versuche, das zu überprüfen. Als neueste Entscheidung finde ich über die Menüpunkte "Abfrage", "Datumssuche", "einfach..." und die Eingaben "Datum:", ">=" sowie "1.12.1996":Abs. 15
"BGH
Entscheidung: Urteil
Datum: 22.01.1997
Aktenzeichen: VIII ZR 339/95 ..."
Abs. 16
Die mir vorliegende Scheibe gibt "03/97" als Stand aus. Die Verfasser vermerken, es sei beabsichtigt, etwa dreimal jährlich ein Update zur Verfügung zu stellen. Damit dürfte ein Abonnent einigermaßen auf der Höhe der Rechtsprechung der Zeit sein. Naturgemäß ist noch höhere Aktualität nur durch eigene Lektüre der Druckschriften und/oder Online-Abfragen, z.B. bei Juris, erreichbar.Abs. 17
Eingangs wird mitgeteilt, wieviele Entscheidungen enthalten sind:Abs. 18

"2. Statistik über den Inhalt der LSK-ADR 03/97
Spruchkörper Anzahl Entscheidungen

EuGH331
BVerfG5
BGH7794
RG556
BAG3365
BFH1187
BSG118
OLG9978
LG5524
LAG3310
LSG118
FG885
AG331
ArbG880
schweiz. Bundesgericht80
schweiz. Handelsgericht7
österr. Gerichtshof119
franz. Kassationshof10
ital. Kassationshof9
Sonstige*1106
Summe3713
Abs. 19
Wenn man das nachprüfen will, kommt man schon etwas in Schwierigkeiten. "Abfrage", "Feldsuche..", "Kassationshof" (ist in Feld) "Gericht:" bringt nicht viel. Besser wird es schon mit der Eingabe "*ass*" anstatt "Kassationshof", weil dann auch "Cassation", "Cassazione", "Cass. Com.", "Cass. Soc." gefunden wird. Abs. 20
Nach der Suche erscheint ein kleines Fenster, mit dessen Tasten man sich im Such-Ergebnis vorwärts und rückwärts bewegen kann. Abs. 21
Verwendet man statt der Schaltflächen "<<Vorige" und "Nächste >>" die Tasten aus der Symbolleiste, die wie die Tasten bei einem Videorekorder aussehen, dann gerät man etwas in die Irre. Man sollte sich folglich an die Bedienungsanleitung bzw. an das optisch Vordergründige halten. Abs. 22
Abs. 23
Falls Ihnen dabei das Lachen zu vergehen droht, können Sie sich bei Umberto Eco wieder aufbauen ("Wie man mit einem Lachs verreist und andere nützliche Ratschläge", dtv 1000, "I Gebrauchsanleitungen", "Wie man eine öffentliche Bibliothek organisiert"). Dort wird unter "1." vorgeschlagen, Tschaikowski gelegentlich auch hinter "Tch", "Ch" oder "C" zu verstecken. Asksam ermöglicht es, selbst mit solchen Schikanen fertig zu werden. Man klickt einfach das Kästchen vor "Fuzzy" an und aktiviert damit die Fuzzy-Suche, vereinfacht beschrieben als Suche nach Wörtern, die so ähnlich geschrieben werden wie das eingegebene Wort. Deutsches Musterbeispiel ist der Name "Meier", der auch mit ai, ay, ey usw. gesucht und gefunden werden könnte. Abs. 24
Der durchschnittliche Rechtsfall erfordert solche Verrenkungen nicht. Schon die einfachste Suchmethode, die Asksam bietet, führt zu gut brauchbaren Ergebnissen. Das ist die Eingabe in die "Befehlszeile", das Feld hinter dem Schalter "Suche", unmittelbar unter der Symbolleiste. Das Suchwort "Alleinvertriebsrecht" führt zu 18 Dokumenten. Damit ist man zur Rechtslage bis in die jüngste Zeit vollständig informiert. Abs. 25
Abs. 26
Anfangs habe ich mich noch daran gestört, daß trotz des enormen Speichervolumens einer CD-ROM nicht die kompletten Entscheidungsgründe wiedergegeben werden. Dann ist mir aber klar geworden, daß hier ein interessanter bis beispielhafter Kompromiß gefunden worden ist. Die Leitsatzkartei ist nicht so knapp gehalten, wie die NJW-LSK, die sich an den historischen Karteikärtchen zum Ausschneiden orientiert. Andererseits mutet die LSK-ADR es dem Leser nicht zu, aus ausführlichsten Entscheidungsgründen die aktuell interessierenden Sätze herauszufiltern. Die Leitsätze der Redaktion geben alles wieder, was der Rechtssuchende für sein Projekt braucht. Trotzdem im Original nachzulesen ist nicht mehr für den bloßen Informationsgewinn nötig, sondern allenfalls zur Kontrolle. Abs. 27
Letztlich will ich nicht verschweigen, daß es auch Fundstellen mit keiner, unzureichender oder rätselhafter Information gibt. So ist mir z.B. ein Datensatz mit Ruinen einer Landgerichtsentscheidung aus dem Jahre 1958 begegnet. Man fragt sich schon, welche Bedeutung ein Landgericht als erste Instanz für die globale Rechtsfindung hat. Eine Steigerung dazu ist das Jahr 1958. Ganz geheimnisvoll ist es, daß die Felder zu "Stichwort", "Anmerkung" und "Leitsätze" leer geblieben sind. Anscheinend sind solche Datensätze nicht endgültig gelöscht worden, bevor die CD gebrannt worden ist. Wirklich störend wird dergleichen nicht empfunden werden. Bei der konzentrierten Suche nach Information - und nicht nach Fehlern - geht man einfach darüber hinweg. Abs. 28
Die Erfolge seiner Suche kann man bequem verwerten. Man kann das aktuelle Dokument, alle Dokumente, ausgewählte Dokumente usw. direkt von Asksam aus drucken. Noch effektiver ist es, was ebenfalls unterstützt wird, einzelne markierte Dokumente oder markierte Dokumentteile in andere Windows-Anwendungen zu kopieren. Damit lassen sich die Notizen für den Termin und der Urteilsentwurf sehr zeitsparend anreichern. Man muß nicht mühsam ins Mikrofon buchstabieren oder gar selbst "Martinek, Aktuelle Fragen des Vertriebsrechts...." tippen. Man kopiert einfach. Abs. 29
Gegenwärtig, d.h. für die Arbeit in der Kammer für Handelssachen, erscheint mir die LSK-ADR ungeheuer nützlich. Zum Konzept gehört aber das Abonnement mit den regelmäßigen Updates. Ergibt es sich bei der nächsten Präsidiumssitzung, daß man etwas ganz anderes bearbeiten soll, z. B. FGG oder Strafsachen, dann hat man als Selbstversorger mit seinen CD-Spezialabonnements zum Außendienst-, Wettbewerbsrecht usw. ordentlich daneben investiert und müßte jetzt ganz anderes Material ins Auge fassen. Aber dieses Schicksal kann bei den Richtern ohnehin nur eine unbedeutende Minderheit von Windows-PC-Usern treffen. Es gibt ja noch andere Berufs- und Interessengruppen, die viel länger bei der Sache bleiben können, dürfen, wollen...
JurPC Web-Dok.
17/1997, Abs. 30
* Bernd Sommer ist Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg. Weitere Informationen zu seiner Person und von ihm zur Verfügung gestellte Software für Juristen finden sich auf seiner Homepage. E-Mail an den Autor.
[15.11.97]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Sommer, Bernd, "LSK-ADR" - Leitsatzkartei - JurPC-Web-Dok. 0017/1997