Leicht, Armin

Seit 1992 ist Herr Rechtsanwalt Armin Leicht als Rechtsanwalt zugelassen. Von 1993 bis 1997 war er auch als Berater im Bereich des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern und im Bereich des Bundesfinanzministeriums für den Aufbau der Verwaltung in den neuen Bundesländern sowie für die Restitution der enteigneten Unternehmen und der Wiederherstellung ihrer Wettbewerbs- und Marktfähigkeit im Einsatz. Im Mai 1998 absolvierte Armin Leicht die Prüfung zum Fachanwalt für Steuerrecht. Hierdurch erweitert sich der Beratungsrahmen nicht nur auf Fälle mit speziell steuerrechtlichem Inhalt. Es können auch steuerrechtliche Aspekte und Konsequenzen bei anderen Fallkonstellationen mit erörtert werden.


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