AG Pforzheim |
StGB § 259 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Wer bei eBay ein als neu angebotenes technisches Gerät, das einen Neupreis von über 2.100 Euro hat, zu einem Auktionspreis von 671 Euro ersteigert, erkennt es als möglich und nicht fernliegend an, dass das Gerät aus einer rechtswidrigen Vortat stammt und nimmt dies billigend in Kauf, da der Käufer anhand des eklatanten Preisunterschiedes hätte misstrauisch werden müssen. Dies gilt um so mehr, wenn der Käufer sich zuvor nach den regulären Handelspreisen erkundigt hat und wenn die Ware aus dem Ausland vertrieben wird (vorliegend: aus Polen), was die Rechtsverfolgung gegenüber dem Verkäufer ohnehin erschwert hätte. |
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[online seit: 04.09.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Pforzheim, AG, Hehlerei wegen Kauf unter Preis bei eBay - JurPC-Web-Dok. 0136/2007 |