JurPC Web-Dok. 149/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185140

LG Trier
Beschluss vom 22.04.2003

1 S 21/03

Fotos der Kaufsache bei Internet-Auktion

JurPC Web-Dok. 149/2003


Leitsatz (der Redaktion)

Enthalten die bei einer Internet-Auktion veröffentlichten Fotos und Beschreibungen des Auktionsgegenstandes keinen Hinweis auf einen Mangel, darf sich der Käufer auf die Beschreibung des Gegenstandes und die Fotos verlassen. Da bei der Internet-Auktion eine vorherige intensive Besichtigung des Kaufobjektes nicht möglich ist, ist nicht davon auszugehen, dass dem Käufer der Mangel der Kaufsache aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
Anmerkung der Redaktion
Bitte beachten Sie auch die Entscheidung der Vorinstanz, AG Bitburg, Urteil vom 12.02.2003 - 6 C 276/02 = JurPC Web-Dok. 148/2003.

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[online seit: 12.05.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Trier, LG, Fotos der Kaufsache bei Internet-Auktion - JurPC-Web-Dok. 0149/2003