JurPC Web-Dok. 135/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185122

OLG Hamm
Urteil vom 18.02.2003

9 U 136/02

castor.de

JurPC Web-Dok. 135/2003


BGB § 12

Leitsatz (der Redaktion)

Der Gebrauch des Domainnamens "castor.de" durch eine Gruppe von Atomkraftgegnern verstößt nicht gegen das Namensrecht der Betreibergesellschaft aus § 12 BGB, da eine namensmäßige Identitäts- und Zuordnungsverwirrung mangels Verwechslungsgefahr nicht gegeben ist, da von dem Begriff Castor nur Branchenkundige angesprochen werden, die den Begriff nicht mit Atomkraftgegnern in Verbindung bringen werden. Eine überragende Verkehrsgeltung der Bezeichnung "Castor" ist nicht anzunehmen, so dass die Bezeichnung nicht gegen Verwässerungsgefahr geschützt ist.
Anmerkung der Redaktion
Bitte beachten Sie auch die Entscheidung der Vorinstanz LG Essen, Urteil vom 23.05.2002, 11 O 96/02 = JurPC Web-Dok. 209/2002.

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[online seit: 28.04.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamm, OLG, castor.de - JurPC-Web-Dok. 0135/2003