JurPC Web-Dok. 292/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002179232

VG Berlin
Beschluss vom 21.08.2002

VG 4 A 253.02

Erlaubnispflicht für Anbieten von Computerspielen

JurPC Web-Dok. 292/2002


GewO § 33 i Abs. 1 Satz 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Ein Computer ist ein Unterhaltungsspielgerät im Sinne des § 33 i GewO, wenn der Aufsteller dem Nutzer durch das Angebot entsprechender Programme das Spielen von Unterhaltungsspielen ermöglicht.

2. Stellt ein Unternehmer gewerbsmäßig Computer auf, betreibt er eine erlaubnispflichtige Spielhalle, wenn der Schwerpunkt des Betriebes in dem Bereitstellen der Computer zu Spielzwecken liegt. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb nach dem Gesamteindruck so eingerichtet und geführt ist, dass er durch die Nutzung der Computer als Spielgeräte geprägt wird.


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[online seit: 16.09.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, VG, Erlaubnispflicht für Anbieten von Computerspielen - JurPC-Web-Dok. 0292/2002