Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen |
ZPO § 91 a; AGBG § 10 Nr. 5 (a.F.) |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die Klausel "Du bist sicher einverstanden und bestätigst dies durch Deine Teilnahme", mit der das Einverständnis zur Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten herbeigeführt werden soll, verstößt gegen § 10 Nr. 5 AGBG (a.F.), da darin die Fiktion einer Willenserklärung enthalten ist. |
Anmerkung der Redaktion Vgl. Sie auch die Entscheidung der Vorinstanz: LG Bremen, 1 O 2275/00 v. 27.02.2001 = JurPC Web-Dok. 227/2002. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 24 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 118 KB) |
[online seit: 18.11.2001] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Bremen, Hanseatisches Oberlandesgericht, Klausel bezüglich der Datenspeicherung und -nutzung - JurPC-Web-Dok. 0230/2002 |