JurPC:

































    Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Stand: 31.01.2012
Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger

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Aktuelles aus dem Inhalt:
Axel Knabe: Das Internet als hybride Allzweckinfrastruktur zwischen Knappheit und Überfluss - Zum Für und Wider gesetzlich geregelter (strikter) Netzneutralität
Schon im Jahr 2009 fand die Netzneutralität im Zuge der Reform des Telekommunikationsrahmens Eingang in Vorschriften der geänderten Rahmenrichtlinie und der Universaldienstrichtlinie. In Art. 8 Abs. 4 lit. g der Rahmenrichtlinie werden die Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es Endnutzern möglich ist, "Informationen abzurufen oder zu verbreiten oder beliebige Anwendungen und Dienste zu nutzen". Der Autor beleuchtet das Für und Wider gesetzlich geregelter Netzneutralität.
Bundesverfassungsgericht: Zum Vorliegen eines ausreichenden Tatverdachts bei richterlicher Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung
Voraussetzung für die Durchsuchung einer Wohnung ist die Annahme eines ausreichenden Tatverdachts. Der Verdacht der Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 Abs. 1 StGB) beinhaltet als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Leistungsmöglichkeit des Täters, denn dieser muss tatsächlich zu einer mindestens teilweisen Leistung imstande sein. Dazu sind in den betreffenden Entscheidungen Angaben zu machen darüber, in welcher Höhe eine Unterhaltspflicht bestand und welche Einkünfte der Beschwerdeführer erzielt haben soll. Hieran fehlt es, wenn der Tatverdacht auf die pauschale Behauptung weiterer Einkünfte in der Strafanzeige der von dem Beschwerdeführer getrennt lebenden Ehefrau und auf den Internetauftritt eines Unternehmens gestützt wird, in welchem der Beschwerdeführer als Praktikant beschäftigt war. Allein aus dem Internetauftritt der Firma kann nicht auf das Zahlen einer Vergütung geschlossen werden, zumal wenn die Verantwortlichen des Unternehmens der Staatsanwaltschaft gegenüber mitgeteilt haben, dass dem Beschwerdeführer im Rahmen seines Praktikums gerade kein Entgelt gezahlt worden sei.
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BGH: Computer-Bild
In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, muss gemäß § 312c Abs. 1 BGB,  Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht. Zeitungen und Zeitschriften zählen nicht zu den Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs im Sinne des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB. Die Regelung des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB gilt nicht für den herkömmlichen Versandhandel. Die für Ratenlieferungsverträge gemäß § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3, § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB geltende Bagatellgrenze von 200 Euro ist bei Fernabsatzverträgen nicht entsprechend anwendbar. Die Vorschrift des  Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB über die Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ist im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
OLG Köln: Gewerbliches Ausmaß
Der Senat hält entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11) an seiner Rechtsprechung fest, wonach das öffentliche Zugänglichmachen einer geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß angesehen werden kann, wie sie für die richterliche Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten bei der Providerauskunft erforderlich ist. Soweit es dafür auf die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ankommt, endet diese bei Filmen (für die betreffende Nutzungsart) im Zweifel spätestens nach sechs Monaten.
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