zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen
Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

              

Abschnitt I
Aufgaben und Stellung des Gesundheitsamtes

 

§ 1

Besondere Aufgaben


Das Gesundheitsamt hat die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchzuführen.

Es hat insbesondere

1. die gesundheitlichen Verhältnisse des Bezirkes zu beobachten;

2. die Durchführung der Gesundheitsgesetzgebung zu überwachen;

3. sich auf Erfordern der zuständigen Behörden in Angelegenheiten des Gesundheitswesens gutachtlich zu äußern und ihnen Vorschläge zur Abstellung von Mängeln und zur Förderung der Volksgesundheit zu unterbreiten;

4. die für die Durchführung der Erb- ... pflege und der gesundheitlichen Für- und Vorsorge erforderlichen Untersuchungen und Feststellungen vorzunehmen;

5. amtliche Zeugnisse in allen Fällen auszustellen, in denen die Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses vorgeschrieben ist.

 

     

 

horizontal rule

Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der