1. die gesundheitlichen Verhältnisse des Bezirkes zu beobachten;
2. die Durchführung der Gesundheitsgesetzgebung zu überwachen;
3. sich auf Erfordern der zuständigen Behörden in Angelegenheiten des
Gesundheitswesens gutachtlich zu äußern und ihnen Vorschläge zur Abstellung von
Mängeln und zur Förderung der Volksgesundheit zu unterbreiten;
4. die für die Durchführung der Erb- ... pflege und der gesundheitlichen Für- und
Vorsorge erforderlichen Untersuchungen und Feststellungen vorzunehmen;
5. amtliche Zeugnisse in allen Fällen auszustellen, in denen die Beibringung eines
amtsärztlichen Zeugnisses vorgeschrieben ist.