1. Maßnahmen der Rechts- und Fachaufsicht gegenüber juristischen
Personen des öffentlichen Rechts,
2. Überwachungsmaßnahmen aufgrund einer Beschwerde, wenn die
Überwachungsmaßnahme nicht zu einer Auflage oder Anordnung geführt hat,
3.
a) mündliche Auskünfte,
b) einfache schriftliche Auskünfte; dies gilt nicht für
Auskünfte aus Registern und Dateien,
4. die Erteilung von Bescheiden über öffentlich-rechtliche
Geldforderungen,
5. Entscheidungen über die Stundung, den Erlass oder die
Erstattung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen,
6. Entscheidungen über die Festsetzung von Entschädigungen aus
öffentlichen Mitteln,
7. Entscheidungen über die Festsetzung der in einem Vorverfahren
nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen,
8. Entscheidungen über Anträge auf Unterstützungen, Beihilfen,
Zuwendungen, Stipendien und ähnliche Vergünstigungen,
9. Entscheidungen über die Erteilung von Bescheinigungen zur
Bewilligung von Prozesskosten- oder Beratungshilfe,
10. Amtshandlungen in Gnadensachen,
11. Amtshandlungen im Rahmen eines bestehenden oder früheren
öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses, einschließlich eines
Widerspruchsverfahrens,
12. Entscheidungen über Gegenvorstellungen und
Aufsichtsbeschwerden,
13. Amtshandlungen in Angelegenheiten des Wahlrechts, des
Volksbegehrens und des Volksentscheids sowie des Bürgerbegehrens und des
Bürgerentscheids,
14. Entscheidungen über die Anordnung der sofortigen Vollziehung
und die Aussetzung der Vollziehung nach §§ 80, 80a der
Verwaltungsgerichtsordnung.