JurPC: Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik
 
Stand: 09.03.2010 Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger Home Impressum E-Mail an die Redaktion

Gesamtliste der Veröffentlichungen

2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 2000 | 1999 | 1998 | 1997 | Archiv 1989-1996


2010:

Alexander Konzelmann: RECHTSINFORMATIK:  Tagungsbericht IRIS 2010
Der Autor berichtet für JurPC über das 13. internationale Rechtsinformatik-Symposion IRIS 2010, das vom 25. bis 27. Februar 2010 in Salzburg stattfand.
JurPC Web-Dok. 50/2010

BGH: "Kräutertee"
Urteil vom 21.01.2010 (I ZR 47/09)
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb).
JurPC Web-Dok. 45/2010

BGH: FIFA-WM-Gewinnspiel
Urteil vom 09.07.2009 (I ZR 64/07)
Die Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar. Bei Gewinnspielen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor seiner Teilnahmehandlung umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren; unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen müssen stets schon unmittelbar in der Werbung offenbart werden. Ist die Teilnahme des Verbrauchers an einem Gewinnspiel noch nicht ohne Weiteres - etwa aufgrund der Angabe einer Rufnummer - möglich, kann es in der Fernsehwerbung genügen, für die Teilnahmebedingungen auf eine Internetseite oder im Handel erhältliche Teilnahmekarten zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Tz. 37, 42 = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II).
JurPC Web-Dok. 46/2010

BGH: Schubladenverfügung
Urteil vom 07.10.2009 (I ZR 216/07)
Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
JurPC Web-Dok. 47/2010

VG Hamburg: Zur Rundfunkgebührenpflicht einer GbR für internetfähigen PC
Urteil vom 28.01.2010 (3 K 2366/08)
§ 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV sieht eine Gebührenbefreiung für internetfähige PCs im nicht-privaten Bereich auch dann vor, wenn das auf einem Grundstück bereits vorhandene herkömmliche Rundfunkgerät im ausschließlich privaten Bereich bereitgehalten wird. Eine Personenidentität i.S.v. § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV besteht auch dann, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät von denjenigen Personen bereitgehalten wird, die auf dem gleichen Grundstück in der Rechtsform einer GbR ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im nicht-privaten Bereich betreiben.
JurPC Web-Dok. 48/2010

VG Hamburg: Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den Pkw für Fahrten von und zur Arbeit nutzt
Urteil vom 02.02.2010 (10 K 736/09)
Benutzt ein niedergelassener Arzt sein mit einem Radio ausgestattetes Fahrzeug für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Praxis, so führt dies zum Ausschluss der Gebührenbefreiung nach § 5 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, da dies eine Nutzug zu einer "anderen selbständigen Erwerbstätigkeit" im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV a. F. bzw. zu "anderen als privaten Zwecken" im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV n.F.
JurPC Web-Dok. 49/2010

Hajo Rauschhofer: Beweismittelbeschaffung bei Softwareverletzung
Der Autor erörtert Möglichkeiten der Beweismittelbeschaffung bei unrechtmäßiger Übernahme von Softwarekonzepten bzw. -programmcode. Dabei geht der Autor anhand eines Praxisbeispiels insbesondere auch auf das Verfahren nach § 101a UrhG ein und untersucht mögliche Antragsvarianten in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
JurPC Web-Dok. 44/2010

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen § 97a UrhG nicht angenommen
Beschluss vom 20.01.2010 (1 BvR 2062/09)
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift (hier: § 97a UrhG), so muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein. Der Umstand allein, dass der Beschwerdeführer als "Powerseller" bei eBay oftmals mit Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf seine Fotografien konfrontiert ist, impliziert keine konkrete Betroffenheit im Hinblick auf die angegriffene Vorschrift. Es genügt für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht, dass eine angegriffene Norm objektiv, das heißt nach Struktur und Inhalt geeignet ist, Grundrechtspositionen zum Nachteil des Beschwerdeführers zu verändern. Ein Rechtsschutzinteresse in Bezug auf eine gegenwärtige Betroffenheit ist auch nicht schon deswegen zu bejahen, weil der Beschwerdeführer potentiell durch die Gesetzesnovelle betroffen sein kann. Der Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet den Beschwerdeführer ferner, vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich die Fachgerichte mit seinem Anliegen zu befassen. Das gilt unabhängig davon, ob das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offenlässt oder ob ein solcher Spielraum fehlt.
JurPC Web-Dok. 39/2010

BGH: Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei Verbreitung fremder Äußerungen in einem Interview
Urteil vom 17.11.2009 (VI ZR 226/08)
Ein Zu-Eigen-Machen liegt regelmäßig vor, wenn die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint oder auch im Rahmen eines Interviews eigene Tatsachenbehauptungen des Fragenden in den Raum gestellt werden, neben denen die Antworten des Interviewten nur noch als Beleg für die Richtigkeit wirken. Auch undistanziert wiedergegebene Äußerungen Dritter können zwar dem Verbreiter zugerechnet werden, wenn er sie sich zu Eigen gemacht hat. Ob dies der Fall ist, ist jedoch mit der im Interesse der Meinungsfreiheit und zum Schutz der Presse gebotenen Zurückhaltung zu prüfen. Schon aus der äußeren Form der Veröffentlichung kann sich ergeben, dass lediglich eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung oder Stellungnahme mitgeteilt wird. Dies ist beispielsweise beim Abdruck einer Presseschau der Fall. Entsprechendes gilt für die Veröffentlichung eines klassisch in Frage und Antwort gegliederten Interviews. Jedenfalls macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu Eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert.
JurPC Web-Dok. 42/2010

BGH: Kamerakauf im Internet
Urteil vom 16.07.2009 (I ZR 50/07)
Dass der Verbraucher beim Aufruf des virtuellen Warenkorbs und vor Eingabe seiner persönlichen Daten über die Versandkosten sowie darüber informiert wird, dass die Mehrwertsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist, genügt den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV alleine nicht. Wer Verbrauchern im Internet Waren zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags i.S. des § 312b BGB anbietet, ist bei einer Werbung unter Angabe von Preisen verpflichtet, zusätzlich zur Angabe der Endpreise i.S. des § 1 Abs. 1 PAngV die in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zu machen. Sie hat deshalb anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV) und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV). Die Art und Weise, wie die Hinweise gemäß § 1 Abs. 2 PAngV zu geben sind, richtet sich nach § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV. Die erforderlichen Informationen dürfen dem Verbraucher nicht erst gegeben werden, wenn er den Bestellvorgang durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb bereits eingeleitet hat.
JurPC Web-Dok. 41/2010

BGH: EIFEL-ZEITUNG
Urteil vom 18.06.2009 (I ZR 47/07)
Der Schutz eines Werktitels nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist. In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht.
JurPC Web-Dok. 40/2010

OVG Lüneburg: Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte in Zweitwohnungen
Beschluss vom 27.01.2010 (4 LC 7/08)
Die Gebührenpflicht auch für die Rundfunkgeräte, die in aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnungen verheirateter Rundfunkteilnehmer zum Empfang bereit gehalten werden, und § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, der die Gebührenfreiheit für sogenannte Zweitgeräte in privaten Haushalten regelt, sind verfassungsgemäß.
JurPC Web-Dok. 43/2010

BGH: Berichterstattung über einen Mordfall in einem Online-Archiv
Urteil vom 15.12.2009 (VI ZR 227/08)
Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden. Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.
JurPC Web-Dok. 37/2010

BGH: "HappyDigits"
Urteil vom 11.11.2009 (VIII ZR 12/08)
Der BGH überprüfte einzelne AGB-Klauseln von "HappyDigits" im Rahmen der Inhaltskontrolle und stellte insbesondere die Unvereinbarkeit der bezüglich der Zustimmung zur Datenerhebung verwendeten Klausel "Sind Sie nicht einverstanden, streichen Sie die Klausel" mit dem geltenden Datenschutzrecht fest.
JurPC Web-Dok. 38/2010

EFTA-Court: Concept of a "durable medium"
Judgement of 27/01/2010 (E-4/09)
Nachdem JurPC in der letzten Ausgabe die deutschsprachige Version des Urteils veröffentlicht hatte, folgt nun die englischsprachige Fassung.
JurPC Web-Dok. 36/2010

OLG Stuttgart: Erstellung einer XML-Datei gebührenfreies Nebengeschäft eines Notars
Beschluss vom 26.01.2010 (8 W 282/09)
Für die Erstellung einer Strukturdatei (XML-Datei) im Rahmen der aus der Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages folgenden Handelsregisteranmeldung ist keine gesonderte Gebühr nach §§ 32, 147 Abs. 2 KostO zu erheben. Es handelt sich hierbei um ein gebührenfreies Nebengeschäft im Sinne der §§ 35, 147 Abs. 3 KostO.
JurPC Web-Dok. 35/2010

OLG Stuttgart: Video-Überwachung auf Autobahnen
Beschluss vom 29.01.2010 (4 Ss 1525/09)
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1) steht der Anwendung des Video-Brücken-Abstandsmessverfahrens ViBrAM-BAMAS, welches die Polizei in Baden-Württemberg zur Überwachung des Sicherheitsabstandes insbesondere auf Autobahnen verwendet, nicht entgegen. Rechtsgrundlage für die Fertigung von Videobildern zur Identifizierung des Betroffenen ist § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG.
JurPC Web-Dok. 34/2010

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Garantieerklärung im Rahmen eines Verkaufes über eBay
Urteil vom 26.11.2009 (3 U 23/09)
§ 477 Abs. 1 BGB, der Anforderungen an Abfassung und Inhalt einer Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB enthält, ist jedenfalls auch dazu bestimmt, gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG im Interesse der Mitbewerber und Verbraucher das Marktverhalten zu regeln. Beinhaltet das im Rahmen der Internet-Auktions-Plattform Ebay abgegebene rechtsgeschäftlich bindende Verkaufsangebot eine unselbständige Garantie, so muss Abfassung und Inhalt des Verkaufsangebots § 477 BGB genügen.
JurPC Web-Dok. 29/2010

OLG Hamm: Erstattung der Kosten für eine Gegenabmahnung
Urteil vom 03.12.2009 (4 U 149/09)
Die Erstattung von Kosten für eine Gegenabmahnung kann im Regelfall selbst bei einer unberechtigten Abmahnung nicht verlangt werden.
JurPC Web-Dok. 32/2010

OLG Hamm: Falsche Behauptungen unter Mitbewerbern
Urteil vom 24.09.2009 (4 U 89/09)
Eine "Anschwärzung" nach § 4 Nr. 8 UWG geht grundsätzlich einer Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG vor. Eine Anschwärzung liegt vor, wenn jemand über ein Unternehmen falsche Tatsachen behauptet hat, die geeignet sind, den Betrieb und dessen Kredit zu schädigen, indem gegenüber den Kunden die Einstellung des Geschäftsbetriebs S und die Fortsetzung des Geschäfts in der X verkündet wird.  Mitbewerber i.S.d. UWG kann auch sein, wer sich erst anschickt, auf einem bestimmten Markt tätig zu werden, und somit nur potentieller Mitbewerber ist, wobei dabei die bloß abstrakte Möglichkeit eines Marktzutritts nicht ausreicht. Voraussetzung für einen Widerrufsanspruch als Unterfall des Beseitigungsanspruchs nach § 8 Abs. 1 UWG ist das Fortbestehen eines rechtswidrigen Störungszustandes, wobei die unwahre Behauptung eine Quelle sich ständig erneuernder Störungen darstellen muss. Sie muss noch "im Raume stehen" und Dritte in ihrem Marktverhalten beeinflussen können. So entfällt der Störungszustand etwa, wenn die Behauptung wegen Zeitablaufs im Bewusstsein des Publikums nicht mehr vorhanden ist.
JurPC Web-Dok. 33/2010

LG Mannheim: Ersatz der Anwaltskosten bei sog. Abo-Fallen
Urteil vom 14.01.2010 (10 S 53/09)
Ist auf einer Internetseite für Programmdownloads auf den ersten Seiten kein Hinweis auf Kosten ersichtlich und handelt es sich um Programme, die anderweitig legal kostenlos herunter geladen werden können, erscheint eine Kostenpflicht fern liegend. Wird dem Nutzer auf diese Weise suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des betreffenden Internetangebots kostenlos erhalten kann und ist in der Anmeldemaske ein Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird, kommt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Dienstleistung wegen Dissenses (§ 155 BGB) nicht zustande. Ist dem Anbieter einer derartigen Internetdienstleistung aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden sein zumindest missverständliches Angebot bewusst und lässt er seine Forderung sofort fallen, nachdem sich die Gegenseite mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat, liegt ein fahrlässiges Verhalten des Anbieters vor, das die Gegenseite dazu berechtigt, ihre der Höhe nach unstreitigen Anwaltskosten ersetzt zu verlangen.
JurPC Web-Dok. 31/2010

LG Bochum: Wettbewerbswidriges Verhalten im Rahmen von Verkäufen über eBay
Beschluss vom 20.04.2009 (I-14 O 92/09)
Das LG Bochum hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Gelegenheit zu einer ganzen Liste von wettbewerbsrechtlich relevanten Verstößen im Rahmen einer Verkaufstätigkeit über die Plattform eBay zu entscheiden. Die sich aus dem Beschlusstenor ergebende Liste gibt einen Überblick über wesentliche Gründe für Abmahnungen in diesem Bereich.
JurPC Web-Dok. 30/2010

Tagungshinweis - a-i3/BSI-Symposium 2010: Sichere Identitäten, Daten und Dienste - eCards, De-Mail, Cloud Computing, Patientendaten -
Die Redaktion weist auf eine Veranstaltung hin, die am 27./28.04.2010 in Bochum stattfindet.
JurPC Web-Dok. 28/2010

EFTA-Gerichtshof: Internet-Website als "dauerhafter Datenträger"
Urteil vom 27.01.2010 (E-4/09)
Damit eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" im Sinne von Artikel 2 Nummer 12 der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung eingestuft werden kann, muss sie es dem Verbraucher ermöglichen, die in Artikel 12 der Richtlinie genannten Informationen zu speichern. Damit eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" eingestuft werden kann, muss sie es dem Verbraucher ermöglichen, die nach Artikel 12 der Richtlinie erforderlichen Informationen so zu speichern, dass diese während eines zum Zwecke der Information angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, d. h. so lange, wie sie für den Verbraucher zur Wahrung seiner Interessen, die von seiner Beziehung zum Versicherungsvermittler herrühren, sachdienlich sind. Diese Frist kann die Zeit abdecken, während der Vertragsverhandlungen stattgefunden haben, auch wenn diese nicht den Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Folge hatten, die Laufzeit eines abgeschlossenen Versicherungsvertrags und, soweit erforderlich, den Zeitraum nach Vertragsende. Damit eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" eingestuft werden kann, muss sie die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen erlauben; d. h. die Informationen müssen so gespeichert werden, dass sie nicht einseitig vom Versicherungsvermittler geändert werden können. Für die Beantwortung der Frage, ob eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" eingestuft werden kann, ist es unerheblich, ob der Verbraucher der Zurverfügungstellung der Informationen über das Internet ausdrücklich zugestimmt hat.
JurPC Web-Dok. 27/2010

BGH: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei eBay-Verkäufen
Urteil vom 09.12.2009 (VIII ZR 219/08)
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand: "[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung." Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ableiten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand: "[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."
JurPC Web-Dok. 25/2010

OLG Karlsruhe: Ausschluss des Vertriebs über eBay bei selektivem Vertriebssystem zulässig
Urteil vom 25.11.2009 (6 U 47/08)
Selektive Vertriebssysteme können zulässigerweise einen Ausschluss des Vertriebs über Auktionsplattformen wie eBay vorsehen. Selektive Vertriebssysteme, bei denen die Auswahl der zugelassenen Wiederverkäufer nicht an quantitative Beschränkungen, sondern an objektive Gesichtspunkte qualitativer Art anknüpft, sind unter bestimmten Voraussetzungen als ein mit Art. 81 Abs. 1 EGV vereinbarer Bestandteil des Wettbewerbs anzusehen, so dass es an einer Wettbewerbsbeschränkung fehlt. Erforderlich ist, dass sich die Kriterien für die Auswahl der Wiederverkäufer nach den Anforderungen des betreffenden Produkts richten und auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers und seines Personals und auf seine sachliche Ausstattung bezogen sind; sie müssen ferner einheitlich und diskriminierungsfrei angewandt werden. Ein selektives Vertriebssystem ist nicht nur im Fall von Luxusprodukten zulässig, die die "Aura des Exklusiven" umgibt, sondern ist auch z.B. für Schulranzen zulässig.
JurPC Web-Dok. 17/2010

OLG Köln: Sekundäre Darlegungsladt und Kontrollpflichten in Filesharing-Fällen
Urteil vom 23.12.2009 (6 U 101/09)
In Fällen des Zugänglichmachens von Musikdateien über Filesharing-Systeme trifft den in Anspruch genommenen Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast zur Angabe der Person, die nach seiner Kenntnis den Verstoß über den betreffenden Anschluss begangen haben kann. Zur Erfüllung der Kontrollpflichten gegenüber jugendlichen Kindern im Alter von 10 und 13 Jahren reicht es nicht aus, diesen gegenüber ein bloßes Verbot des Downloads von Dateien über das Internet auszusprechen. Sind die Kinder nämlich in der Lage, mit dem Computer umzugehen und im Internet zu surfen, sowie dessen Angebote zu nutzen, während die Eltern selbst von Computern wenig Kenntnisse besitzen, können die Kinder davon ausgehen, dass von Seiten der Eltern nicht die Gefahr von Kontrollen droht, weil diese die hierfür erforderlichen Kenntnisse nicht haben. Die Kinder mussten deswegen auch die Entdeckung ihrer Teilnahme an Tauschbörsen nicht befürchten. Damit stellte sich das elterliche Verbot als nicht von Sanktionen bedroht dar und die Kinder konnten unbeschränkt über den PC und den Internetzugang verfügen.
JurPC Web-Dok. 18/2010

OLG Düsseldorf: Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses und Haftung des Geschäftsführers für unerlaubte E-Mail Werbung
Urteil vom 24.11.2009 (I-20 U 137/09)
Ein Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 1 UWG ist anzunehmen, wenn die Parteien sich um den gleichen Kundenkreis bemühen, auch wenn sie auf unterschiedlichen Vertriebsstufen aktiv sind. Für einen Verstoß durch unerlaubtes Versenden von Werbe-E.Mails haftet auch der Geschäftsführer eines Unternehmens, wenn er keine Maßnahmen ergreift, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern. Sofern Name, Anschrift, Rechtsform und vertretungsberechtigte Person eines Anbieters im Impressum nicht angegeben sind, stellt dies einen Verstoß gegen § 5 TMG und einen relevanten Wettbewerbsverstoß dar. Dass die Angaben nachträglich in irgendeiner Weise geändert worden sein mögen, beseitigt den Anspruch und insbesondere die Wiederholungsgefahr nicht.
JurPC Web-Dok. 21/2010

LG Dortmund: 40-Euro-Klausel bezüglich der Rücksendekosten bei eBay
Urteil vom 26.03.2009 (16 O 46/09)
Erforderlich für die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher über die Rücksendekosten, andernfalls verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung der Kostentragungspflicht des Unternehmers auch bezüglich der Rücksendekosten. Sofern in der Widerrufsbelehrung ein entsprechender Passus aufgenommen worden ist, handelt es sich hierbei nicht um eine vertragliche Vereinbarung mit dem Verbraucher, da dies für den Verbraucher gerade auf Grund der ausdrücklichen Bezeichnung des Textes unter dem Begriff "Widerrufsbelehrung" und dem Unterpunkt "Kosten des Widerrufs" nicht erkennbar ist. Eine solche vertragliche Einbeziehung liegt vielmehr im Hinblick auf den Empfängerhorizont bezüglich einer - fehlerhaften und mithin sogar zusätzlich irreführenden - Erklärung des gesetzlichen Widerrufs nicht vor. Der Verbraucher hält die Belehrung vielmehr für eine gesetzliche Verpflichtung und wird somit in irreführender Weise nicht vor die Wahl gestellt, ob er mit dieser Regelung als Vertragsbestimmung im Sinne von § 305 a Abs. 2 BGB einverstanden ist oder nicht.
JurPC Web-Dok. 26/2010

BGH: Versandkosten bei Froogle
Urteil vom 16.07.2009 (I ZR 140/07)
Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.
JurPC Web-Dok. 24/2010

OLG Frankfurt a.M.: Auskunftsanspruch auf Zuruf
Beschluss vom 17.11.2009 (11 W 53/09)
Ein Rechtsinhaber, der einen Internet-Provider auf Auskunft gemäß § 101 UrhG in Anspruch nehmen will, kann von diesem nicht vorab verlagen, Verbindungsdaten auf Zuruf zu speichern.
JurPC Web-Dok. 22/2010

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht
Urteil vom 30.07.2009 (3 U 53/09)
Der dem Betrieb einer virtuellen Schnittstelle zum Zwecke der Weiterleitung im Internet generierter Spielaufträge an die staatseigene Lottogesellschaft dienende Geschäftsbesorgungsvertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich der Betreiber der Schnittstelle weigert, eine den Erfordernissen des Glücksspielstaatsvertrags genügende Einspeisungspraxis sicherzustellen. Art. 4 Abs. 1 und 4 GlüStV sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, 49 EG) sowie mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar.
JurPC Web-Dok. 20/2010

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "stadtwerke-uetersen.de"
Urteil vom 24.09.2009 (3 U 43/09)
Die Registrierung der Domain www.stadtwerke-uetersen.de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versorgungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Gibt der Domaininhaber an, "zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet" bzw. "Bauwerke der Stadt Uetersen" präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Erwerbsinteresse, so handelt es sich lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschleiernde Zwecke.
JurPC Web-Dok. 19/2010

LG Hamburg: Rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnung
Beschluss vom 19.01.2009 (327 O 13/09)
Besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen dem bekannten Abmahngebaren eines Wettbewerbers und/oder der Anzahl der von diesem gerichtlich anhängig gemachten Verfahren und dem Umfang seiner eigentlichen gewerblichen Tätigkeit, so widerspricht das in Kauf genommene Kostenrisiko wegen der Durchsetzung von Ansprüchen, deren wirtschaftlicher Wert für den Wettbewerber schwer messbar, aber wegen des beschränkten Umfanges seiner gewerblichen Tätigkeit nur gering anzusetzen ist, jeder wirtschaftlichen Vernunft und lässt sich nur damit begründen, dass es dem Wettbewerber in Wahrheit darauf ankommt, in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebührenerstattungsansprüche in hohem Umfang zu begründen.
JurPC Web-Dok. 23/2010

BGH: Kein mutmaßliches Einverständnis in E-Mail-Werbung
Beschluss vom 10.12.2009 - I ZR 201/07
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 kann E-Mail-Werbung nicht durch ein mutmaßliches, sondern nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein. Die bloße Angabe einer E-Mail-Kontaktadresse auf Internetseiten eines Gewerbetreibenden kann nicht als konkludente Einwilligung in E-Mail-Werbung gewertet werden.
JurPC Web-Dok. 13/2010

BGH: Widerrufsrecht auch bei nichtigem Fernabsatzvertrag
Urteil vom 25.11.2009 (VIII ZR 318/08)
Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist. Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).
JurPC Web-Dok. 14/2010

OLG Frankfurt a.M.: Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen von Bibliotheken unzulässig
Urteil vom 24.11.2009 (11 U 40/09)
Den Befugnissen aus § 52 b UrhG steht nur eine bereits erfolgte vertragliche Regelung entgegen; ein bloßes Vertragsangebot genügt nicht. § 52 b UrhG begründet eine Annex-Berechtigung für Bibliotheken zur Herstellung eines digitalen Vervielfältigungsstücks. Die Schrankenregelung des § 52 b UrhG erlaubt nicht, elektronische Leseplätze so einzurichten, dass deren Nutzer die Möglichkeit zu einer Vervielfältigung der zugänglich gemachten Werke haben.
JurPC Web-Dok. 15/2010

LG Arnsberg: Keine Schriftlichkeit einer richterlichen Entscheidung bei Einsetzen von Blattzahlen oder Zeichen in ein Formular
Beschluss vom 25.11.2009 (2 Qs 84/09)
Den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer außerhalb einer getroffenen richterlichen Entscheidung wird nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt. Die Geschäftsstelle ist nicht befugt, erstmals ein Schriftstück herzustellen, das die äußere Form eines richterlichen Beschlusses hat, indem Textpassagen für das "einrücken wie Bl. ..." eingefügt werden. Eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift hat die Urschrift wortgetreu und richtig, also nur so, wie sie erstellt wurde, wiederzugeben.
JurPC Web-Dok. 16/2010

LG Köln: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Sendebeitrags im Internet
Urteil vom 04.11.2009 (28 O 251/09)
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand besonderer Freiheitsgarantien sind, aber diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen. Dazu gehört auch die soziale Anerkennung des Einzelnen. Aus diesem Grund umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken. Derartige Äußerungen gefährden die von Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, weil sie das Ansehen des Einzelnen schmälern, seine sozialen Kontakte schwächen und infolgedessen sein Selbstwertgefühl untergraben können. Allerdings reicht der Schutz dieses Grundrechts nicht so weit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte. Jedenfalls wird er aber vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person geschützt, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (dies wurde vorliegend verneint).
JurPC Web-Dok. 12/2010

Simon Apel: Tagungsbericht: "Common Principles of European Intellectual Property Law" Internationale Tagung an der Universität Bayreuth, 20./21. November 2009
Der Autor berichtet für JurPC über die internationale Tagung in Bayreuth, die sich mit den gemeinsamen Prinzipien des Schutzes des geistigen Eigentums in Europa befasste.
JurPC Web-Dok. 11/2010

LG Bonn: Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Werbemails auch bei nur versehentlicher Versendung Urteil vom 08.09.2009 (11 O 56/09)
Zwar hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit bei versehentlichen Vertragsverletzungen eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 1. UWG verneint. Dem lagen aber besondere Sachverhaltskonstellationen zugrunde, die eine enge Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches erforderten. Anders als die versehentliche Verletzung von Pflichten aus einem zwischen zwei Wettbewerbern im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen geschlossenen Vertrag, deren Auswirkung nur unter besonderen Umständen als unlautere (gezielte) Behinderung des Mitbewerbers im Sinne von § 4 Ziffer 10. UWG eingestuft werden kann, erfasst der vorliegende Fall einer Werbemail an einen Geschäftskunden ohne die in § 7 Abs. 3 Ziffer 4 UWG vorgesehenen Hinweise eine klassische Werbemaßnahme gegenüber einem Geschäftskunden. Eine einschränkende Auslegung des weitgefassten Begriffs der geschäftlichen Handlung in § 2 Abs. 1 Ziffer 1. UWG n. F. ist in diesem Fall nicht geboten, sondern würde im Ergebnis zu einer mit dem Schutzzweck des UWG nicht zu vereinbarenden Privilegierung großer Unternehmen, die sich aufwendiger technischer Werbemittel bedienen, führen. Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll, festzuhalten.
JurPC Web-Dok. 9/2010

LG Düsseldorf: Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen auch für Besucher der Wohnung
Urteil vom 26.08.2009 (12 O 594/07)
Die Kammer vermag schon der von einigen Instanzgerichten vertretenen Auffassung, der Anschlussinhaber sei zu einer verdachtsunabhängigen Prüfung und Überwachung volljähriger Haushaltsangehöriger grundsätzlich nicht verpflichtet, nicht beizutreten. Dies muss erst recht für bloße Besucher gelten, also für Personen, die sich nur vorübergehend im Haushalt des Anschlussinhabers aufhalten. Dem Beklagten als Inhaber des Internet- Zuganges wird nichts Unzumutbares abverlangt, wenn man eine Pflicht dahingehend annimmt, dass er vor der mit seinem Willen erfolgenden Nutzung seines Internet-Zuganges die betroffenen Personen zumindest auffordert, Urheberrechtsverletzungen mittels seines Computers und/oder Internetzuganges zu unterlassen. Denkbar wäre, wie schon erwähnt, auch, dass er die Nutzung seines Computers und/oder Internet-Zuganges nur mittels eines eigenen Passwortes des konkreten Benutzers gestattet, nicht aber die Nutzung über sein Passwort. Da er aber derjenige ist, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann, und er es Dritten ermöglicht hat, sich durch Nutzung seines Passwortes hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können, erscheint es gerechtfertigt ihm auch das Verhalten von Besuchern zuzurechnen.
JurPC Web-Dok. 6/2010

LG Köln: Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Urheberrechts an Werbetexten für Filme
Urteil vom 23.09.2009 (28 O 250/09)
Die Sprachgestaltung von Werbetexten ist geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt. Für die Schutzfähigkeit der verwendeten Texte kommt es sowohl auf Art und Umfang des Textes an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung. Je länger ein Text ist, desto größer ist der ihm zu Grunde liegende Spielraum für eine individuelle Wortwahl und Gedankenführung. Ein längerer Text ist daher eher schutzfähig als ein kurzer Slogan. Bei längeren Werbetexten vergrößert sich der Gestaltungsspielraum, so dass hier Urheberrechtsschutz eher in Betracht kommt, da der Text dann in seiner optischen und sprachlichen Gestaltung oftmals individuell ausgeprägt ist.
JurPC Web-Dok. 7/2010

LG Köln: Ordnungsgeldverhängung nach Verstoß gegen Verbot des Bewerbens von Glücksspielen/Sportwetten
Beschluss vom 08.10.2009 (31 O 605/04 SH II)
Ist einem Anbieter im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Anbieten und/oder Bewerben von Glücksspielen und/oder Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis verboten worden, verstößt der Anbieter gegen dieses gerichtlich bestätigte Verbot, wenn er auf seiner Internetseite weiterhin Wetten und verschiedene (Glücks-)Spielarten anbietet und gleichzeitig die erlaubnispflichtigen Wetten und Glücksspiele auf seinem Internetauftritt bewirbt. Es ist daher ein Ordnungsgeld festzusetzen. Sofern das Verbot rechtskräftig festgestellt worden ist, kann im Verfahren wegen der Festsetzung des Ordnungsgeldes nicht eingewandt werden, das Verbot verstoße gegen Gemeinschaftsrecht.
JurPC Web-Dok. 8/2010

LG Bonn: Verletzung des Vertraulichkeitsgebotes im Rahmen von Freischaltungs- und Portierungsaufträgen
Urteil vom 15.09.2009 (11 O 55/09)
Eine Weitergabe der Informationen über die Kündigung der Vertragsbeziehung durch Kunden von der für die Entgegennahme der Freischaltungsaufträge zuständigen Abteilung eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens an seinen Marketingbereich stellt keine Verletzung des Vertraulichkeitsgebotes von § 17 TKG dar und ist damit nicht rechtswidrig. Denn das Unternehmen hat ihrerseits ein berechtigtes Interesse daran, die Gründe für die von ihren Kunden ausgesprochene Kündigung der Vertragsbeziehung zu erfragen.
JurPC Web-Dok. 10/2010

OLG Celle: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche Urteil vom 30.07.2009 (13 U 77/09)
Von einem Missbrauch i. S. v. § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Diese müssen allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein. Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen. Dies bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände. Dem Anspruchsgegner obliegt es insoweit, Indizien vorzutragen, die für eine missbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sprechen. Gelingt ihm dies, obliegt es dem Anspruchsteller, diese Umstände zu widerlegen. Indiz für eine missbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs kann sein, dass der Streitwert in der Antragsschrift erheblich zu hoch angesetzt wird, um die Gebühren nach oben zu treiben. Ferner, dass der Antragsteller den Prozess bei einem Gericht anhängig macht, das in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Verletzers liegt. Rechtsmissbrauch kommt auch in Betracht, wenn Antragsteller und Prozessbevollmächtigter dergestalt kollusiv zusammenwirken, dass der Antragsteller an den erzielten Gebühren des Prozessbevollmächtigten partizipiert oder wenn der Abmahnende kein nennenswertes eigenes wirtschaftliches Interesse an der Unterlassung der Wettbewerbshandlung hat. Auch die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen kann ein Indiz darstellen. Die Zahl der Abmahnungen allein für sich genommen würde indes nicht ausreichen, um einen Missbrauch anzunehmen (vorliegend wurde Rechtsmissbrauch verneint).
JurPC Web-Dok. 1/2010

OLG Düsseldorf: Äußerung einer Rechtsansicht keine wettbewerbswidrige Tatsachenbehauptung
Urteil vom 01.09.2009 (I-20 U 89/09)
Der in einer E-Mail geäußerte Satz "Hier hat der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber ... abhängig gemacht" enthält keine Tatsachenbehauptung, die ein unlauteres Verhalten nach § 4 Nr. 8 UWG begründen könnte. Dies folgt daraus, dass die Behauptung keinem Beweis zugänglich ist und es sich vielmehr um die Äußerung einer Rechtsansicht als Eröffnungsposition für weitere Verhandlungen handelt.
JurPC Web-Dok. 3/2010

OLG Düsseldorf: Auslegung einer Unterlassungserklärung wegen Verstoßes gegen die Belehrungspflicht im Fernabsatz
Urteil vom 01.09.2009 (I-20 U 220/08)
Wer sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, "zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform Ebay a) den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechtes zu informieren; ..."  will sich bei Auslegung der Erklärung nicht verpflichten, alle denkbaren Fehler bei der Widerrufs- bzw. Rückgaberechtsbelehrung zu vermeiden. Der Inhalt der Erklärung geht nicht über das Versprechen hinaus, über das Bestehen eines derartigen Rechts zu belehren. Allein aus dem Begriff "ordnungsgemäß" kann nicht geschlossen werden, dass die Belehrung in jedweder Hinsicht inhaltlich zutreffend sein muss. Vielmehr bezieht sich das Wort "ordnungsgemäß" darauf, dass das Fehlen einer Belehrung selbst nicht ordnungsgemäß ist. Angesichts der Vielzahl bislang höchstrichterlich nicht geklärter Zweifelsfragen zu den Einzelheiten einer ordnungsgemäßen Belehrung, liegt die Annahme fern, die Beklagte habe sogleich eine in jeder Hinsicht zutreffende Widerrufsbelehrung versprechen wollen, ohne inhaltlich festzulegen, wie eine solche denn zu fassen ist.
JurPC Web-Dok. 4/2010

LG Düsseldorf: Keine Unlauterkeit der Inrechnungstellung von Forderungen, die auf unlauteren Geschäftspraktiken basieren
Urteil vom 28.08.2009 (38 O 34/09)
Unlauter im Sinne von § 3 UWG ist die Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen nur dann, wenn sie irreführend oder die Entscheidungsfreiheit durch Ausübung von Druck oder sonstigen unsachgemäßem Einfluss beeinträchtigt. Erforderlich ist damit letztlich, dass sich gerade die Geltendmachung der Forderung selber als unlauter darstellt. Es reicht aber nicht, dass die Forderung auf einem Vertrag beruht, der seinerseits unter Verwendung unlauterer Geschäftspraktiken zustande gekommen ist. Die Unlauterkeitsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 UWG und § 7 Abs. 1 UWG sind aber in der bloßen Berechnung, der Inrechnungstellung oder Geltendmachung von Forderungen nicht festzustellen. Es ist nicht zu erkennen, dass objektiv oder subjektiv die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine Zwangslage der Verbraucher ausgenutzt wird, wenn ihnen eine Rechnung geschickt wird, in der eine vermeintlich unberechtigte Forderung geltend gemacht wird.
JurPC Web-Dok. 2/2010

LG Köln: "Joe Snyder"
Urteil vom 03.09.2009 (81 O 128/09)
Der Verkehr sieht in der als Domainname gewählten Bezeichnung "Joe Snyder" nichts Beschreibendes, sondern nur einen Herkunftshinweis. Nur wenn ein Domainname, der an sich geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen, ausschließlich als Adressbezeichnung verwendet wird, wird der Verkehr annehmen, es handele sich dabei um eine Angabe, die - ähnlich wie eine Telefonnummer - den Adressaten zwar identifiziert, nicht aber als Hinweis auf die betriebliche Herkunft gedacht ist. Vorliegend schließt die Verwendung des menschlichen Namens Joe Snyder die Annahme einer reinen Adresse noch stärker aus.
JurPC Web-Dok. 5/2010