JurPC: Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik
 
Stand: 07.02.2012 Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger Home Impressum E-Mail an die Redaktion

Gesamtliste der Veröffentlichungen

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2009:

Holger Radke: 40 Jahre BLK - Von der Automationsunterstützung zur Europäischen E-Justice
Der Autor, seit 2006 Vorsitzender der Bund Länder Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK), blickt anlässlich des 40-jährigen Jubiläums auf die Anfänge und die Geschichte der BLK zurück und zeigt zukünftige Arbeitsgebiete und Aufgaben der Kommission auf.
JurPC Web-Dok. 269/2009

BGH: Unrichtige Aufsichtsbehörde
Urteil vom 10.06.2009 (I ZR 37/07)
Hat sich der Schuldner gegenüber einem Gläubiger i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a. F. strafbewehrt unterworfen, setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a. F. geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen. Mehrere Vertragsstrafen, die auf jeweils gesonderte Verstöße gegen eine Unterlassungsvereinbarung gestützt werden, sind im Regelfall unterschiedliche Streitgegenstände.
JurPC Web-Dok. 270/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Beschluss vom 13.11.2009 (7 W 125/09)
Auch der Betreiber einer Suchmaschine, der weiß, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet wird, ist aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen Inhalt haben, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Person verletzt. Wenn dem Betreiber einer Suchmaschine der persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalt eines Internetangebotes mitgeteilt worden ist, trifft ihn hinsichtlich eines gleichartigen Inhalts weiterer Internetangebote jedenfalls dann keine Prüfpflicht, wenn er nicht von diesem Inhalt des weiteren Internetauftritts Kenntnis erlangt und nicht anhand der Domainbezeichnung oder des generierten Kurztextes erkennen kann, dass auch das weitere Internetangebot den konkreten persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalt hat. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der bloße Nachweis von Inhalten ohne eigenes Speichern durch die Suchmaschine ist keine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Sinne von §§ 3, 4 BDSG. Für die Zulässigkeit des kurzfristigen Speicherns von der Suchmaschine gefundener Inhalte nach § 29 Abs. 1 BDSG gelten die zu Ansprüchen wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelten allgemeinen Grundsätze.
JurPC Web-Dok. 276/2009

OLG Frankfurt a.M.: § 101 Abs. 9 UrhG datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand?
Beschluss vom 12.05.2009 (11 W 21/09)
§ 101 Abs. 9 UrhG bildet einen Erlaubnistatbestand nur für die gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten, nicht für die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113 a TKG gespeicherten Daten.
JurPC Web-Dok. 271/2009

OLG Köln: Glaubhaftmachung des "öffentlich Zugänglichmachens" nach § 19a UrhG
Beschluss vom 11.09.2009 (6 W 95/09)
Zur Glaubhaftmachung des öffentlich Zugänglichmachens nach § 19a UrhG kann sich der Verfügungskläger auch auf ein anderes Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG und die dort vorgelegten Unterlagen beziehen. Dem steht nicht entgegen, dass der Verfügungsbeklagte an diesem Verfahren nicht beteiligt gewesen ist, sofern er Einsicht in die fraglichen Unterlagen nehmen kann. Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG kann glaubhaft gemacht sein, wenn sich aus einer eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen aus der mit den Ermittlungen beauftragten Firma ergibt, dass dieser die angebotenen Dateien abgerufen und einem Hörvergleich unterzogen hat. Soweit der Verfügungsbeklagte auf die Möglichkeit hinweist, dass ein Dritter seinen Internetanschluss unbefugt benutzt haben könnte, muss er dies im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft machen.
JurPC Web-Dok. 272/2009

OVG Berlin-Brandenburg: Keine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Webhosting-Unternehmen
Beschluss vom 02.12.2009 (11 S 32.09)
Ein Webhosting-Unternehmen, das seinen Kunden die eigenverantwortliche Einrichtung von E-Mail-Postfächern ermöglicht,dürfte nicht nach § 113a TKG zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sein. Ein solches Unternehmen kann beantragen, der Bundesnetzagentur Zwangsmaßnahmen und Sanktionen zur Erzwingung einer Vorratsdatenspeicherung einstweilen zu untersagen, wenn die mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen Kosten das Unternehmen zur sofortigen Geschäftsausgabe zwingen würden.
JurPC Web-Dok. 273/2009

AG Gummersbach: Kostentransparenz bei der Registrierung auf einer Internet-Plattform
Urteil vom 30.03.2009 (10 C 221/08)
Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel gemäß § 307 Abs. 1  BGB unwirksam. Wird zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Anmeldung eine Registrierungsgebühr sowie die weitere Mitgliedschaft sei, wird aber weiter darauf verwiesen, dass die Höhe der jeweiligen Gebühren einer anderen Internetseite zu entnehmen sei, benachteiligt dies den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und verstößt gegen das Transparenzgebot Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
JurPC Web-Dok. 274/2009

AG Köln: Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Erstattung des Kaufpreises Urteil vom 05.11.2009 (137 C 304/09)
Für eine Klage auf Erstattung des Kaufpreises nach Rücktritt vom Vertrag ist gem. § 29 Abs. 1 ZPO nicht - ohne Weiteres - das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Käufer wohnt oder bei Begründung der Rechtsbeziehung wohnte, auch wenn sich die Kaufsache dort befindet.
JurPC Web-Dok. 275/2009

OLG Köln: "Scharlatane auf dem Coaching-Markt" - Kritische Hinweise auf Konkurrenten in Newsletter Urteil vom 09.09.2009 (6 U 48/09)
Die Verbreitung eines Newsletters eines Coaching-Dienstleisters im Rahmen seines Internetauftritts, der darauf angerichtet ist, die Öffentlichkeit auf die eigenen entgeltlichen Angebote aufmerksam zu machen, ist eine geschäftliche Handlung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Ein Newsletter, der das Ergebnis einer redaktionellen Tätigkeit ist, genießt - auch wenn er zugleich Werbung enthält - den Schutz der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Eine unlautere Herabsetzung der Tätigkeiten eines Mitbewerbers (§ 4 Nr. 7 UWG) kann gleichwohl zu bejahen sein, wenn ein Newsletter, der Missstände im Berufszweig allgemein beschreibt, auf verlinkte Seiten verweist, auf denen Namen genannt und Wettbewerbern pauschale Vorwürfe gemacht werden, die nicht mit nachprüfbaren Einzelheiten hinterlegt sind.
JurPC Web-Dok. 259/2009

OLG Köln: "Rückgewinnungsschreiben an früheren Stromkunden" - Zulässigkeit der späteren Verwendung von während der Vertragslaufzeit gespeicherten Daten
Urteil vom 14.08.2009 (6 U 70/09)
Das Verbot des § 4 Abs. 1 BDSG, personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Betroffenen oder ohne Vorliegen eines besonderen Erlaubnistatbestandes zu nutzen, stellt insoweit eine das Marktverhalten regelnde Bestimmung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie die Möglichkeiten der Marktteilnehmer betreffen, für ihre Produkte zu werben. Die in § 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 lit. a) BDSG vorgenommene Wertung, wonach eine Verwendung mehrerer kombinierter Merkmale zur Beschreibung einer Personengruppe untersagt ist, ist auch im Rahmen des § 28 Abs. 2 BDSG bei Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob die Nutzung der Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich war. Daher dürfen die Information, dass eine bestimmte Person ein früherer eigener Kunde war, und die Information, zu welchem anderen Anbieter er gewechselt hat, nicht beide gemeinsam für ein Werbeschreiben verwertet werden. Der nach § 28 Abs. 4 S. 2 BDSG erforderlichen Unterrichtung der Verbraucher über ihr Recht zum Widerspruch gegen die werbliche Nutzung ihrer Daten wird nicht durch eine entsprechende Information bei der Datenerhebung oder einem früheren Anschreiben genügt (a.A. Gola/Schomerus, BDSG, § 28 Rn 63).
JurPC Web-Dok. 260/2009

OLG Köln: "FON-Community"
Urteil vom 05.06.2009 (6 U 223/08)
Ein Geschäftsmodell, das Internetnutzern innerhalb einer Internetgemeinschaft die Nutzung von Breitbandzugängen anderer Gemeinschaftsmitglieder ermöglicht, die an ihren Provider ein vom Umfang der Nutzung unabhängiges Pauschalentgelt zu zahlen haben, nutzt die von Wettbewerbern erbrachten Leistungen unlauter aus.
JurPC Web-Dok. 261/2009

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchlichkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung
Urteil vom 22.09.2009 (4 U 77/09)
Auch urheberrechtlichen Ansprüchen kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs aus § 242 BGB entgegenstehen. Ein außergerichtliches Vorgehen des urheberrechtlich Anspruchsberechtigten ist jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich, wenn bei einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung ein Gebührenerzielungsinteresse oder ein Kostenbelastungsinteresse im Vordergrund steht.
JurPC Web-Dok. 262/2009

OLG Hamm: Zum Wettbewerbsverhältnis im Internethandel
Beschluss vom 22.08.2009 (4 W 88/09)
Ein Wettbewerbsverhältnis im Internethandel und damit die Anspruchsberechtigung gemäß § 8 III Nr. 1 UWG ist nicht glaubhaft gemacht, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung die Internetpräsentation des Antragstellers offline gestellt war und auch ein Testkauf bei ihm nicht hat durchgeführt werden können.
JurPC Web-Dok. 263/2009

OLG Hamm: Zurückbehaltungsrecht wegen Lieferung anderer, patentverletzender Waren
Urteil vom 08.10.2009 (4 U 137/09)
Nimmt der Beklagte den Kläger wegen der Lieferung anderer, möglicherweise patentverletzender Waren auf Freistellung von wahrscheinlich in einer bestimmten Höhe anfallenden Schadensersatzansprüchen eines Dritten in Anspruch, liegt darin eine Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bis zur Klärung der genauen Höhe der wahrscheinlich anfallenden Schadensersatzansprüche. Das Zurückbehaltungsrecht als besonderer Fall des Verbots unzulässiger Rechtsausübung im Sinne des § 242 BGB darf aber selbst nicht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise ausgeübt werden. Weil das Zurückbehaltungsrecht nur der Sicherung eigener Ansprüche dient, ist seine Ausübung etwa dann ausgeschlossen, wenn die Erfüllung einer Forderung wegen einer Gegenforderung verweigert wird, deren Klärung schwierig und zeitraubend ist und dadurch die Durchsetzung der Forderung des Gegners auf unabsehbare Zeit verhindern kann (vorliegend bejaht).
JurPC Web-Dok. 264/2009

LG Frankenthal: Keine Übermittlung von Telekommunikationsdaten in Filesharing-Fällen Urteil vom 21.05.2008 (6 O 156/08)
Eine Übermittlung von erhobenen Telekommunikationsdaten vom Anbieter der Telekommunikationsdienstleistung an staatliche Behörden kommt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2008 nur in Betracht, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat i.S.d. § 100 a Abs. 2 StPO ist. Entgegen dieser Rechtsprechung übermittelte Daten unterliegen im Zivilverfahren einem Verwertungsverbot. Bei den dynamischen IP-Adressen handelt es sich um Verkehrsdaten, da diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten stehen und erkennen lassen, von welchem Anschluss wann mit wem wie lange kommuniziert wurde. Diese dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht abgerufen und übermittelt werden. Dynamische IP-Adressen sind darüber hinaus auch personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG.
JurPC Web-Dok. 267/2009

LG Frankenthal: "Gewerbliches Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG
Beschluss vom 15.09.2008 (6 O 325/08)
Ein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG kann sich zum einen aus einem Handeln in gewerblicher Art ergeben, d.h. eine am Markt hervortretende Tätigkeit, die planmäßig und auf Dauer angelegt ist. Zum anderen können für ein gewerbliches Ausmaß auch die Zahl und Art der beim Filesharing heruntergeladenen Dateien sprechen. Der Download eines knapp 3 Monate im Markt angebotenen Computerspiels, das einen Marktwert von 25,- Euro hat, reicht hierfür nicht aus, zumal aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift deutlich wird, dass der Gesetzgeber private Nutzer von Tauschbörsen bewusst vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausnehmen wollte.
JurPC Web-Dok. 268/2009

LG München I: Schadensersatz wegen Benutzung von Fotos im Internet
Urteil vom 18.09.2008 (7 O 8506/07)
Bei der Bemessung der angemessenen Lizenzgebühr für die Verwendung von Fotos ist objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Dabei kann der Verletzer mit dem Argument, er habe das Werk nur in einem geringeren Umfang genutzt als es einem vertraglichen Lizenznehmer möglich gewesen wäre, nicht durchdringen. Im Regelfall kann auf einen Standardzeitraum der Nutzung von drei Jahren abgestellt werden.
JurPC Web-Dok. 265/2009

AG Montabaur: Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 3 BGB a.F.
Urteil vom 15.01.2008 (15 C 195/07)
§ 312d Abs. 3 Nr. 2 a.F. BGB ist telelogisch dahingehend zu reduzieren, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts nur bei unteilbaren Dienstleistungen gilt. Insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen ist es dem Unternehmer zuzumuten, den Vertrag bei Widerruf des Kunden ex nunc zu beenden. Lediglich im Hinblick auf die Vergangenheit findet eine Rückabwicklung nicht statt.
JurPC Web-Dok. 266/2009

Martin Pröpper: Anmerkungen zu LAG München, Urteil vom 5. August 2009 (11 Sa 1066/08)
Der Autor resümiert in Übereinstimmung mit dem LAG München, dass die Ausnutzung von Passwörtern, die Verschaffung von Kennwörtern oder die Erweiterung von Zugriffsrechten bei firmeninternen EDV-Systemen eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können.
JurPC Web-Dok. 254/2009

BGH: Versenden von E-Mails begründet keine Terminsgebühr Beschluss vom 21.10.2009 (IV ZB 27/09)
Dadurch, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers per E-Mail mit dem Beklagten die Modalitäten der Streitbeilegung erörtert, entsteht keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 in Verbindung mit Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG. Die Kommunikation über E-Mails ist nicht als Besprechung im Sinne dieses Gebührentatbestandes zu werten.
JurPC Web-Dok. 253/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Preisvergleich
Urteil vom 11.06.2008 (5 U 95/07)
Bietet ein Internet-Dienstleister kostenlos und ohne Vorbedingungen einen Versicherungsvergleich an und bezeichnet er sich hierbei als "Ihr unabhängiger Versicherungsvergleich" u. a. mit der Ankündigung, dass 300 Versicherer und 30.000 Tarife verglichen werden, so erwarten die angesprochenen Verkehrskreise auf Grund ihnen bekannter anderer kostenloser (bzw. werbefinanzierter) Dienstleistungen im Internet eine Zusammenstellung der preisgünstigsten Angebote durch ein neutrales Bewertungsportal. Will der Anbieter eines derartigen Vergleichs hingegen mit unmittelbarem Abschlussinteresse dem Interessenten als Versicherungsmakler gegenübertreten und bezieht er in seinen Vergleich ausschließlich solche Anbieter ein, von denen er Provisionen erhält, berücksichtigt aber günstigere Direktversicherer nicht, so bedarf es einer unmissverständlichen Aufklärung hierüber. Andernfalls stellt sich das Angebot als irreführende (vergleichende) Werbung dar.
JurPC Web-Dok. 250/2009

OLG Hamm: Fehlende Dringlichkeit für einstweilige Verfügung wegen Belehrung bei Verkauf über eBay
Urteil vom 01.10.2009 (4 U 119/09)
Bei einem Wettbewerbsverstoß wird die erforderliche Dringlichkeit nach § 12 Abs. 2 UWG vermutet. Diese Vermutung ist nach der Senatsrechtsprechung regelmäßig widerlegt, wenn seit Kenntnis von dem Verstoß und der gerichtlichen Geltendmachung mehr als 1 Monat vergangen ist (vorliegend bejaht).
JurPC Web-Dok. 258/2009

Landesarbeitsgericht München: Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Rechteverschaffung im SAP-System
Urteil vom 05.08.2009 (11 Sa 1066/08)
Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist berechtigt, wenn der Arbeitnehmer, der als SAP-Fachintegrator eingesetzt ist, eigenmächtig und entgegen seiner Berechtigung sich eigene Zugriffsberechtigungen im SAP-System verschafft und sich dabei vollständige Lese- und Schreibrechte am Qualitätssicherungssystem einräumt. Sofern der Arbeitnehmer diese Rechte im Rahmen der Erledigung seiner Arbeitsaufträge benötigt, darf er sich die Rechte nicht eigenmächtig verschaffen, sondern muss die erforderliche Genehmigung seiner Vorgesetzten einholen.
JurPC Web-Dok. 256/2009

LG Freiburg: Verweigerung der Akteneinsicht in Filesharing-Fällen
Beschluss vom 31.07.2009 (8 AR 1/09 und 8 AR 2/09)
Im Rahmen der Prüfung, ob den Rechtsanwälten der Musikrechteinhaber ein Recht auf Akteneinsicht in die Ermittlungsakten in Filesharing-Fällen zusteht, ist eine Abwägung der beteiligten Interessen vorzunehmen. Diese Abwägung führt in Fällen, in denen nur der Download eines einzigen Musiktitels in Rede steht, zu einer Verweigerung der Akteneinsicht, da in derartigen Bagatellfällen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des (früheren) Beschuldigten schwerer wiegt als die Rechte aus Art. 14 GG der Rechteinhaber. Die Aufdeckung der Identität der Beschuldigten stellt sich in diesen Fällen als unverhältnismäßig dar. Bei der Abwägung spielt dabei neben der Zahl der heruntergeladenen Dateien auch die Stärke des sich ergebenden Tatverdachtes eine Rolle. Auch eine bloße Auskunftserteilung als gegenüber der Akteneinsicht milderes Mittel scheidet aus diesen Gründen aus.
JurPC Web-Dok. 257/2009

LG Bonn: Ordnungsgeld wegen unterlassener Einreichung der Jahresabschlussunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger
Beschluss vom 16.09.2009 (30 T 366/09)
Die Insolvenzgesellschaft ist nach § 155 Abs. 1 InsO weiterhin zur handelsrechtlichen Rechnungslegung verpflichtet, sodass ihre weiterhin im Amt befindlichen gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss für diese nach § 325 HGB offenzulegen haben. Die Insolvenzgesellschaft kann aufgrund des Insolvenzbeschlags durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach §§ 35, 80 InsO auf Rücklagen zur Aufbringung der Rechnungs- und Offenlegungskosten aus Rechtsgründen nicht mehr zugreifen, sodass sie an der Unterlassung der Offenlegung nach § 325 HGB kein Verschulden trifft.
JurPC Web-Dok. 255/2009

OLG Nürnberg: Kein Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung zur Sicherung der Verkehrsdaten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG Beschluss vom 03.06.2009 (3 W 471/09)
Im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG ist es möglich, bereits vor einer abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten durch eine einstweilige Anordnung nach §§ 49 ff. FamFG eine Sicherung dieser Verkehrsdaten zu erreichen. Für eine dementsprechende einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.
JurPC Web-Dok. 247/2009

OLG Hamm: Wettbewerbliches Handeln von Medienunternehmen
Urteil vom 17.03.2009 (4 U 184/08)
Um das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses in Bezug auf ein Internetportal für Stellenangebote zu belegen, bedarf es mindestens der Vorlage von Ausdrucken der betreffenden Internetseiten; die Vorlage von Ausdrucken nur lokal abgespeicherter Dateien genügt hierzu nicht. Es besteht grundsätzlich keine Vermutung für ein wettbewerbsmäßiges Handeln, wenn Medienunternehmen im Rahmen ihres journalistischen Auftrags tätig werden. Von einer Wettbewerbshandlung bzw. geschäftlichen Handlung ist nur auszugehen, wenn konkrete Umstände vorliegen, dass neben der Absicht, das Publikum zu unterrichten, der Zweck der Förderung des Wettbewerbs mehr als nur eine untergeordnete weil notwendig begleitende Rolle gespielt hat. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen bei der Veröffentlichung des Artikels mit der beanstandeten Aussage außerhalb des wettbewerbsmäßigen Geschehens gehandelt hat. Dann ist für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche kein Raum.
JurPC Web-Dok. 252/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "All-in-one"
Urteil vom 08.10.2008 (5 U 147/07)
Eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken "Magenta" für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation strahlt nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus. Dies gilt jedenfalls für eine Werbeanzeige mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe, die die besondere Qualität der Druckfunktion bewirbt. Für die Frage, ob die Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kennzeichenmäßig verstanden wird, können die tatsächlichen Verwendungsgewohnheiten des Inhabers einer konturlosen Farbmarke Berücksichtigung finden. Für das kennzeichenmäßige Verständnis der Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kann es auch darauf ankommen, ob herkömmliche Kennzeichnungsmittel - hier Wort- und Bildzeichen renommierter Hersteller - deutlich und gut erkennbar angebracht sind, so dass die Farbe als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt wird.
JurPC Web-Dok. 249/2009

LG Hamburg: Irreführende Angaben über die Lieferbarkeit
Urteil vom 12.05.2009 (312 O 74/09)
Irreführende Angaben über die Lieferbarkeit von Waren liegen vor, wenn der Anbieter bzw. sein Zulieferer - zumindest vorübergehend - über keinerlei Lagerbestand verfügen und gleichwohl den Artikel in Preissuchmaschinen binnen 2 bis 4 Tagen und in ihrem Online-Shop binnen 5 bis 7 Tagen als lieferbar bewerben, obwohl Anbieter und Zulieferer nicht in der Lage sind, zum maßgeblichen Zeitpunkt der Werbung die Ware zu liefern.
JurPC Web-Dok. 248/2009

LG Berlin: Weitervertrieb von mittels Download erlangten Musikdateien
Urteil vom 14.07.2009 (6 O 67/08)
Die bezüglich des Weitervertriebs von mittels Downloads erlangten Musikdateien verwendete Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder die Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet" verstößt nicht gegen §§ 307 bis 309 BGB und ist nicht zu beanstanden.
JurPC Web-Dok. 240/2009

VG Frankfurt a.M.: Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Vorlage von Mitarbeiter-E-Mails
Urteil vom 11.11.2008 (1 K 628/08.F)
Das Fernmeldegeheimnis schützt insoweit in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte. Allerdings endet der Schutz des Fernmeldegeheimnisses in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist. Sofern feststeht, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben (bzw. hatten), die Mails an eine andere Stelle zu kopieren und sie dort zu speichern oder zu archivieren, z.B. auf einem Rechner am Arbeitsplatz, bedeutet dies, dass die Mitarbeiter hierzu ausdrücklich selbst aktiv werden müssen (bzw. mussten). Sobald aber Mail-Empfänger oder Mail-Versender ihre E-Mails aus dem eigentlichen Übertragungsvorgang herauslösen und sie selbst platzieren, speichern oder in anderer Weise verarbeiten, ist das Fernmeldegeheimnis nicht mehr betroffen. Das Fernmeldegeheimnis betrifft nur den Zeitraum des Übertragungsvorgangs, endet aber, wenn der Übertragungsvorgang abgeschlossen ist und der Empfänger das weitere Schicksal der Mail bestimmt und hierfür auch die Verantwortung übernehmen kann und muss.
JurPC Web-Dok. 251/2009

Bundesverfassungsgericht: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung Beschluss vom 07.10.2009 (1 BvR 3479/08)
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so kann sie gemäß § 93 Abs. 3 BVerfGG nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Die Frist begann hier nicht deshalb neu zu laufen, weil der Gesetzgeber § 53 Abs. 1 UrhG durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 (BGBl I S. 2513) geändert hat. Bei dieser Rechtslage kommt es nicht darauf an, dass der Bundesgesetzgeber durch den Erlass des Änderungsgesetzes die angegriffene Bestimmung in seinen Willen erneut aufgenommen hat, solange die vorgenommene Gesetzesänderung als solche die Beschwerdeführer nicht beschwert. Nur diese eher formale Sichtweise wird dem in § 93 Abs. 3 BVerfGG zum Ausdruck kommenden und im Rechtsstaatsgebot verankerten Grundsatz der Rechtssicherheit gerecht.
JurPC Web-Dok. 246/2009

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Verbot pornografischer Internetangebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen
Beschluss vom 24.09.2009 (1 BvR 1231/04)
Die Verfassungsbeschwerde, mit der gerügt wird, das gesetzliche Verbot pornografischer Internetangebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot, wird wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Soweit die Beschwerdeführer die angegriffenen gesetzlichen Altersverifikationspflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet bereits für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen, ist zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Eignung eines Gesetzes zur Erreichung des von ihm angestrebten Zwecks bereits dann bejaht, wenn dieser durch die Regelung wenigstens gefördert wird. Den Verfassungsbeschwerden kann aber nicht entnommen werden, warum dies hier nicht der Fall sein sollte. Es liegt vielmehr auf der Hand, dass die Verfügbarkeit pornografischer Angebote im Internet - zumal für nur der deutschen Sprache mächtige Minderjährige - durch die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs zumindest verringert werden kann.
JurPC Web-Dok. 245/2009

BGH: "save.tv"
Urteil vom 22.04.2009 (I ZR 175/07)
Das Aufzeichnen von Sendungen eines Fernsehsenders auf den "Online-Videorecordern (OVR)", die der Betreiber von "save.tv" ihren Kunden zur Verfügung stellt, greift in das dem Sendeunternehmen zustehende ausschließliche Recht ein, ihre Funksendungen auf Bild- und Tonträger aufzunehmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 UrhG) und damit zu vervielfältigen (§ 16 UrhG). Ein "OVR" ermöglicht die wiederholbare Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen und ist nach der Legaldefinition des § 16 Abs. 2 UrhG daher ein Bild- oder Tonträger.
JurPC Web-Dok. 241/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
Beschluss vom 24.10.2008 (2 VAs 5/08)
§ 489 Abs. 2 S. 1 StPO als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kann - nachprüfbar nach §§ 23 ff. EGGVG - das subjektive Recht auf Löschung personenbezogener Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister begründen. Die Speicherung darf Daten nur erfassen, soweit dies zur Erfüllung ihres gesetzlichen Zwecks geeignet und - insbesondere nach Datenumfang und Zeitaspekt - erforderlich ist.
JurPC Web-Dok. 244/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "StayTuned III"
Urteil vom 11.02.2009 (5 U 154/07)
Ein Angebot, bei dem Tonaufnahmen im Internet im sog. Streaming- Verfahren für Dritte, die bei ihm ein Abonnement unterhalten, hörbar gemacht werden, wird nicht i.S.v. § 78 Abs. 2 Nr. 3 UrhG "öffentlich wahrnehmbar" gemacht.
JurPC Web-Dok. 243/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "Session-ID"
Urteil vom 20.02.2008 (5 U 68/07)
Eine technische Sicherungsmaßnahme (hier: Vergabe einer zeitlich begrenzten Session-ID) kann geeignet sein, mehrere (vorrangige und nachrangige) Schutzziele gegen unterschiedliche Arten der nicht autorisierten Nutzung zu erfüllen. Der Umstand allein, dass überhaupt eine technische Schutzmaßnahme gegen missbräuchliche bzw. in der konkreten Weise nicht erwünschte Nutzungen vorgenommen worden ist, macht nicht jede Überwindung des Schutzes rechtswidrig i.S.v. § 95 a UrhG. Für die Frage der "Wirksamkeit" einer technischen Schutzeinrichtung i.S.v. § 95 a Abs. 2 Satz 2 UrhG ist festzustellen, inwieweit die jeweilige Maßnahme die Erreichung des von dem Angriff konkret betroffenen Schutzziels sicherzustellen geeignet ist.
JurPC Web-Dok. 242/2009

BGH: "airdsl" Urteil vom 14.05.2009 (I ZR 231/06)
Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus. Eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens kommt auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterleitung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt.
JurPC Web-Dok. 234/2009

BGH: Partnerprogramm
Urteil vom 07.10.2009 (I ZR 109/06)
Unterhält ein Unternehmen ein Werbepartnerprogramm, bei dem seine Werbepartner auf ihrer Website ständig einen Link auf die das Angebot dieses Unternehmens enthaltende Internetseite bereitstellen, so sind diese Werbepartner jedenfalls dann als Beauftragte des Unternehmens i.S. von § 14 Abs. 7 MarkenG anzusehen, wenn ihnen für jeden Besucher, der über diesen Link zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision gezahlt wird und der betreffende Werbepartner erst nach einer Überprüfung durch den Unternehmer selbst, der den Werbepartnern eine Auswahl für die Gestaltung der Werbemittel vorgibt, in das Partnerprogramm aufgenommen wird. Die Haftung nach § 14 Abs. 7 MarkenG beschränkt sich dabei auf das Handeln des Beauftragten auf eine bestimmte zum Partnerprogramm angemeldete Website, wenn nur über diese Website getätigte Links abgerechnet werden und der Auftraggeber auch nicht damit rechnen muss, dass der Beauftragte noch anderweitig für ihn tätig wird.
JurPC Web-Dok. 235/2009

Kammergericht: Belehrung über Erstattungsfrist und über Gefahrtragung des Unternehmers nach Widerruf
Beschluss vom 08.09.2009 (5 W 105/09)
Über die auch für den Unternehmer geltende 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) ist der Verbraucher - entsprechend der Neufassung der Musterbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV - gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren. Dies gilt jedenfalls nach Ablauf der Umstellungsfrist des § 16 BGB-InfoV zum 30. September 2008. Über die Gefahrtragung des Unternehmers bei Rücksendung der Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts ist der Verbraucher - entsprechend der Neufassung der Musterbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV - gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren. Dies gilt jedenfalls nach Ablauf der Umstellungsfrist des § 16 BGB-InfoV zum 30. September 2008. Insoweit kann nunmehr auch nicht mehr von einem Bagatellverstoß i.S. des § 3 Abs. 1 UWG ausgegangen werden (überholt insoweit die Entscheidung des Senats vom 16. November 2007, 5 W 341/07).
JurPC Web-Dok. 236/2009

OLG Düsseldorf: Auslegung einer Unterwerfungserklärung bezüglich der Widerrufsbelehrung bei Verkäufen über eBay
Urteil vom 01.09.2009 (I-20 U 220/08)
Verpflichtet sich ein Unternehmer, der auf der Plattform eBay Waren vertreibt, auf Abmahnung dazu, es zu unterlassen, den Verbraucher "nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechtes zu informieren", führt dies nicht zu der weitergehenden Auslegung, der Unternehmer habe sich verpflichten wollen, alle denkbaren Fehler bei der Widerrufs- bzw. Rückgaberechtsbelehrung zu vermeiden. Denn Anlass für die Abmahnung war im Streitfall nicht eine fehlerhafte Belehrung, sondern ein Fehlen jeglicher Belehrung. Zweck des Unterwerfungsvertrages war es, die Wiederholungsgefahr gerade hinsichtlich dieses Wettbewerbsverstoßes zu beseitigen.
JurPC Web-Dok. 230/2009

LG Hamburg: Keine Namensnennung auf "falschgutachter.info" zulässig
Urteil vom 05.08.2009 (325 O 9/09)
Dem Betreiber der Internetseite "falschgutachter.info" ist es untersagt, auf der betreffenden Internetseite gutachterlich tätige Mediziner namentlich zu benennen. In der Namensnennung liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit muss demgegenüber zurücktreten, insbesondere, wenn es sich nur um ein einzelnes Gutachten handelt und die Begutachtung schon 7 Jahre zurückliegt.
JurPC Web-Dok. 238/2009

LG Köln: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsverlangen nach § 101 Abs. 9 UrhG
Beschluss vom 04.05.2009 (9 OH 197/09)
Soweit eine Auskunftserteilung gem. §§ 101 Abs. 2, 3 UrhG aus tatsächlichen bzw. rechtlichen Gründen unmöglich geworden ist, fehlt dem Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG das Rechtsschutzbedürfnis. Der vorliegende Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, weil er sich auf Verkehrsdaten bezieht, die der Beteiligten zur Erfüllung urheberrechtlicher Auskunftsansprüche nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies folgt zum einen aus der gerichtsbekannten Praxis der Beteiligten, dass die eingesetzten dynamischen IP-Adressen generell nach einem Zeitraum von sieben Tagen ab Ende des Tages des Einwahlzeitpunktes gelöscht werden.
JurPC Web-Dok. 239/2009

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken: Bestimmtheit des Unterlassungsantrages bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern Urteil vom 26.02.2009 (4 U 51/08)
Verbotsanträge dürfen nicht so gefasst werden, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr erkennbar sind, der Beklagte sich deshalb nicht mehr erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe. Daher sind grundätzlich Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholen, als zu unbestimmt und unzulässig anzusehen. Eine Ausnahme gilt dort, wo der Verbotstatbestand des Gesetzes so deutlich gefasst ist, dass die Auslegung klar ist oder die rechtliche Auslegung des Verbotstatbestandes durch die Rechtsprechung geklärt ist. Für § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG gilt dies nach Ansicht des Senates nicht.
JurPC Web-Dok. 228/2009

Saarländisches Oberlandesgericht: Teilnahme an Glücksspielen über das Internet
Beschluss vom 07.05.2009 (1 U 601/08 - 177 -)
Der Vertrieb eines Angebots zur Teilnahme an Glücksspielen über das Internet liegt vor, wenn dem Kunden die Möglichkeit zur Teilnahme an Lottoausspielungen und anderen Gewinnspielen verschafft wird, gleichgültig, ob dies durch die Einräumung der Möglichkeit zur Teilnahme an sogenannten Win-Fonds oder unmittelbar durch Teilnahme an den entsprechenden Glücksspielen geschieht.
JurPC Web-Dok. 232/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "telekom-bundesliga.eu"
Beschluss vom 24.04.2007 (3 U 50/07)
Die unautorisierte Verwendung der Bezeichnung "telekom-bundesliga.eu" zur Kennzeichnung eines Internetportals oder als Internetdomain verletzt die Namensrechte der Deutschen Telekom AG. Bestehen am Namensbestandteils "Telekom" keine eigenen Rechte, so können für die Registrierung bzw. Benutzung der Gesamtbezeichnung auch keine schützenswerte Belange streiten, die im Rahmen einer Interessenabwägung zu seinen Gunsten berücksichtigt werden müssten.
JurPC Web-Dok. 233/2009

LG Frankfurt a.M.: Keine Registrierung eines Zweibuchstaben-Domainnamens aus der Abkürzung eines Autokennzeichens
Urteil vom 07.01.2009 (2-06 O 362/08)
Für die Verweigerung der Registrierung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Domainnamens, der der Abkürzung eines Kfz-Kennzeichens entspricht, besteht ein sachlicher Grund, der darin liegt, dass nach den Richtlinien der Denic eG die Abkürzungen der Kfz-Kennzeichen zukünftig zum Zwecke der Regionalisierung des Domainnamen-Systems als Second-Level-Domains vergeben werden sollen mit der Möglichkeit für Antragsteller, die Registrierung von Domains dann auf dem Third-Level herbeizuführen. Dieser Intention würde die Zulassung von Second-Level-Domains, die alleine aus dem Kfz-Kennzeichen gebildet werden, widersprechen.
JurPC Web-Dok. 230/2009

LG Berlin: Unterlassung einer Äußerung im Internet
Urteil vom 24.02.2009 (27 O 1191/08)
Das Behaupten einer Äußerung kann auch durch ein Sich-Zu-Eigen-Machen einer fremden Äußerung geschehen. Dabei ist eine ausdrückliche Biligung der fremden Äuußerung nicht erforderlich, es reicht, wenn dies zwischen den Zeilen geschieht. Das Sich-Zu-Eigen-Machen kann auch dadurch erfolgen, dass die Äußerung in den Mittelpunkt eines Berichtes gerückt wird. Nicht entscheidend ist, ob die Äußerung als Zitat ausdrücklich gekennzeichnet ist, ausschlaggebend ist, ob die Äußerung als Beleg für die eigene Meinung herangezogen wird (im Streitfalle bejaht). Äußerungen sind dann nicht mehr unter dem Gesichtpunkt der zulässigen Verdachtsberichterstattung hinzunehmen, wenn bewusst eine auf Sensation ausgelegte, einseitige oder verfälschende Darstellung gewählt wird. Vielmehr müssen auch die für eine Entlastung des Betroffenen sprechenden Umstände erwähnt werden. Vor Veröffentlichung der Äußerungen ist regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Sofern in dem Bericht nicht oder nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, dass es sich (lediglich) um einen Verdacht handelt, spricht dies unter dem Blickwinkel der Verdachtsberichterstattung entscheidend gegen eine Zulässigkeit der Äußerung.
JurPC Web-Dok. 229/2009

LG Stuttgart: Unzulässigkeit von Formulierungen in einer Widerrufsbelehrung
Urteil vom 09.05.2008 (39 O 25/08 KfH)
Die Formulierung "Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen ... ein Widerrufsrecht zu..." weicht von der Musterbelehrung nicht unerheblich ab und kann auch als Bedingung im Sinne "...falls Sie Verbraucher sind..." missverstanden werden. Dies widerspricht dem Transparenzgebot des § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach der Verbraucher nicht im Unklaren bleiben darf, wie er die Belehrung zu verstehen hat. Gleiches gilt für die Formulierung "bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren". Bei dem Begriff "Fernabsatz" handelt es sich nämlich um einen juristischen Fachbegriff, der sich dem juristischen Laien nicht ohne Weiteres erschließt und daher missverstanden werden kann. Die Auflistung einer gesetzlichen Ausnahme vom Widerrufsrecht (vorliegend: § 312 d Abs. 4 BGB) verdeutlicht dem Verbraucher seine ihm zustehenden Rechte nicht, sondern benennt lediglich eine einzelne Ausnahme vom Widerrufsrecht und ist daher verwirrend. Es widerspricht dem Deutlichkeitsgebot der §§ 312 c Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 2 BGB, mit einer für den Großteil der Kunden unbedeutenden Information die Widerrufsbelehrung auszudehnen und in ihrem Verständnis zu erschweren, denn auch ein überflüssiger Zusatz ist geeignet, das Verständnis des Verbrauchers vom wesentlichen Inhalt der Belehrung zu beeinträchtigen und trägt daher nicht zur Verdeutlichung des gebotenen Inhalts bei.
JurPC Web-Dok. 231/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Angabe der Versandkosten am Ende der Internetseite Beschluss vom 20.05.2008 (3 U 225/07)
Wird im Internetversandhandel der Hinweis, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und dass Versandkosten hinzukommen, ohne Zuordnung zu den Warenangeboten (z. B.  Sternchen oder  Link) nur am unteren Ende der Internetseite gegeben, so sind die nach §§ 1 Abs. 2 PAnGV erforderlichen Angaben nicht "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" (§ 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV), wenn man sie nur beim Herabscrollen zum Seitenende sichtbar sind. Der Nutzer wird vor Einleitung des Bestellvorgangs nicht notwendigerweise zu diesem Hinweis geführt.
JurPC Web-Dok. 222/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Vervielfältigung einer Online-Automobil-Datenbank
Urteil vom 16.04.2009 (5 U 101/08)
Bei der Frage, ob eine Online-Automobil-Datenbank rechtswidrig vervielfältigt wurde, kann nicht auf die Summe aller Nutzer abgestellt werden, sondern darauf, ob die einzelnen Nutzer - zumindest ein Teil von ihnen - bei dem Einsatz der Software quantitativ wesentliche Teile der Datenbank vervielfältigen. Die durch die Software ermöglichte automatisierte Suche in verschiedenen Zeitintervallen oder permanent bewirkt eine wiederholte und systematische Vervielfältigung von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank. Erforderlich ist jedoch nach der Auslegung des EuGH, an die sich der Senat in richtlinienkonformer Auslegung des § 87 b UrhG gebunden sieht, dass durch die automatisierte Suche in ihrer kumulierten Wirkung in der Summe ein wesentlicher Teil der Datenbank vervielfältigt bzw. entnommen wird. Denn der auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 96/9 EG beruhende § 87 b Abs. 1 S. 2 UrhG hat nach Auffassung des EuGH - wie oben zitiert - nur das Ziel, eine Umgehung des Verbots aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie, dem § 87 b Abs. 1 S. 1 UrhG entspricht, zu verhindern. Eine Umgehung kommt aber nur in Betracht, wenn die Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Auch für die Ausnahmebestimmung des § 87 b Abs. 1 S.2 UrhG muss somit darauf abgestellt werden, ob jedenfalls ein Teil der Nutzer durch ihre konkrete Verwendung der Software in der Summe einen wesentlichen Teil der Datenbank der Antragstellerin entnimmt bzw. vervielfältigt (vorliegend verneint).
JurPC Web-Dok. 223/2009

OLG Koblenz: Wettbewerbswidrigkeit des Zusendens von Ware nach erfolgtem Widerruf
Urteil vom 17.06.2009 (9 U 120/09)
Das Zusenden von Ware nach einem erfolgten Widerruf ist nach §§ 3, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG a.F. unlauter und wettbewerbswidrig. Eine unzumutbare Belästigung liegt insbesondere in einer Werbung, die der angesprochene Marktteilnehmer erkennbar nicht wünscht (§7 Abs. 2 Nr.1 UWG). Die Zusendung unbestellter Waren und die Erbringung unbestellter Dienstleistungen dient der Förderung des Absatzes dieser Waren und ist als eine solche Werbung zu werten. Sie erfüllt schon nach der bisherigen Rechtsprechung den Tatbestand des § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG a. F. als sogenannte anreißerische Werbung. Auch durch die Unlauterkeitsrichtlinie wird ein solches Verhalten als unlautere Geschäftspraktik ausdrücklich verboten (Art. 5 Abs. 5 i.V.m. Anhang I Nr. 29 Unlauterkeitsrichtlinie). Danach ist es unter allen Umständen unlauter, einen Verbraucher zur sofortigen oder späteren Bezahlung oder Zurücksendung oder Verwahrung von Produkten, die der Gewerbetreibende geliefert, der Verbraucher aber nicht bestellt hat, aufzufordern.
JurPC Web-Dok. 224/2009

OLG Düsseldorf: Verletzung von Markenrecht durch eBay
Urteil vom 24.02.2009 (I-20 U 204/02)
Mit dem Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass im Falle der (drohenden) Verletzung einer Gemeinschaftsmarke ein Unterlassungsanspruch nicht nur gegen den unmittelbaren Verletzer, sondern auch gegen den Störer geltend gemacht werden kann. Dies folgt, wie der Bundesgerichtshof überzeugend dargelegt hat, daraus, dass nach Art. 11 Satz 3 der im Laufe des Rechtsstreits erlassenen Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Rechtsinhaber im Falle der Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums - also auch im Falle der (drohenden) Verletzung einer Gemeinschaftsmarke - eine Anordnung auch "gegen Mittelspersonen beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden". Eine Haftung als Störer tritt danach hinsichtlich der nationalen und der IR-Marken nur dann ein, wenn Prüfungspflichten nach einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung einschließlich des Hinweises, woraus sich ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ergibt, verletzt wurden. Voraussetzung einer Störerhaftung ist eine kerngleiche Markenverletzung nach einem erfolgten Hinweis auf eine konkrete, vorangegangene Markenverletzung (vorliegend verneint).
JurPC Web-Dok. 226/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "Weitere interessante telef. Angebote"
Urteil vom 04.03.2009 (5 U 62/08)
Einwilligung des Verbrauchers in telefonische Werbung kann auch durch eine vorformulierte Einwilligungserklärung eingeholt werden. Klausel auf der Teilnehmerkarte für ein einer Zeitschrift beigefügtes Gewinnspiel, welche sich unter der Rubrik "Tel." befindet und lautet: " z.B. zur Gewinnbenachrichtigung u. für weitere interessante telef. Angebote der Zxxxxxx GmbH" verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie weit über den erkennbaren Zweck des Gewinnspiels hinausgeht. Die aufgrund dieser Klausel eingeholte Einwilligung des Verbrauchers ist daher nicht wirksam erteilt. Klausel verstößt außerdem gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, da sowohl der Gegenstand als auch der Kreis der potentiellen Anrufer unklar bleibt.
JurPC Web-Dok. 227/2009

LG Hamburg: Äußerungen auf einer Homepage als gerechtfertigter "Gegenschlag"
Urteil vom 09.12.2008 (325 O 122/08)
Durch den Satz "Jetzt ist auf der Homepage H...-d...-Literatur eine neue Aktion von Lügen, Verdrehungen, Herabsetzungen, Schmähungen und Unterstellungen angelaufen" wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht verletzt. Der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 1 BGB mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG ist durch Abwägung mit der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 und 2 GG zu bestimmen. Stellt sich dabei eine Äußerung als gerechtfertigt dar, liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht vor. Die streitgegenständlichen Äußerungen des Antragsgegners stellen sich als gerechtfertigter Gegenschlag dar. Eine auch überspitzte oder polemische Äußerung kann durch ein vorangegangenes Verhalten des mit dem Gegenschlag Angegriffenen gerechtfertigt sein. Wird jemand in einer auf die öffentliche Meinungsbildung beeinflussenden Weise angegriffen, hat dieser das Recht, den Angriff in einer Weise zu beantworten, die geeignet ist, eine dem Angriff gleichwertige Wirkung auf die Meinungsbildung zu entfalten, um den Angriff auszugleichen.
JurPC Web-Dok. 225/2009

Matthias Pierson, Jonas Bretall: Das neue "neue UWG": Von der Reform 2004 zur Reform 2008
Prof. Dr. Matthias Pierson hatte bereits anlässlich der UWG-Reform des Jahres 2004 eine kommentierte Synopse in JurPC veröffentlicht (JurPC Web-Dok. 250/2004). Die Redaktion JurPC hat sich daher sehr gefreut, dass Prof. Dr. Pierson zusammen mit einem Mitarbeiter auch die Änderungen Ende 2008 in umfangreichen Tabellen kommentierend begleitet hat. Diese Arbeiten werden nun in JurPC vorgestellt. Es handelt sich insgesamt um vier Dateien, die untereinander verlinkt sind. Im Einzelnen handelt es sich um einen Einführungstext (JurPC Web-Dok. 203/2009), eine kommentierte Synopse des UWG (JurPC Web-Dok. 204/2009), eine Rechtsprechungsübersicht, gegliedert nach den Paragrafen des UWG (JurPC Web-Dok. 205/2009) und ein Aufbau- und Prüfschema für UWG-Fälle (JurPC Web-Dok. 206/2009).
JurPC Web-Dok. 203/2009

Matthias Pierson, Jonas Bretall: Kommentierte Synopse zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (n.F.)
JurPC veröffentlicht eine kommentierte Synopse zur geänderten Fassung des UWG.
JurPC Web-Dok. 204/2009

Matthias Pierson, Jonas Bretall: Rechtsprechungsübersicht zum UWG 2004 (Stand: 07.09.2009)
Diese Übersicht beinhaltet eine Zusammenfassung aller BGH-Entscheidungen zum UWG 2004, gegliedert nach den jeweils von den Entscheidungen behandelten Paragrafen des UWG.
JurPC Web-Dok. 205/2009

Matthias Pierson, Jonas Bretall: Prüfungsschema UWG - Vorschlag für die Prüfung eines Wettbewerbsverstoßes nach dem UWG 2008 -
Die Autoren haben ein Prüfungsschema für Wettbewerbsverstöße nach der 2008 geänderten Fassung des UWG entwickelt.
JurPC Web-Dok. 206/2009

OLG Karlsruhe: Einstweilige Verfügung zum Zwecke der Datensicherung; "gewerbliches Ausmaß" i.S.d. § 101 UrhG Urteil vom 01.09.2009 (6 W 47/09)
Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ist in der Regel anzunehmen, wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm, in Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich gemacht wird.
JurPC Web-Dok. 218/2009

OLG Hamm: Fahrzeugbeschreibung "fahrbereit" bei PKW-Verkauf über eBay
Urteil vom 12.05.2009 (28 U 42/09)
Die Erklärung eines nichtgewerblichen Verkäufers, das verkaufte Fahrzeug sei "fahrbereit", ist grundsätzlich nicht anders zu verstehen als die Erklärung eines gewerblichen Verkäufers.
JurPC Web-Dok. 217/2009

OLG Hamm: Klarheit und Verständlichkeit des Impressums
Urteil vom 04.08.2009 (4 U 11/09)
Ist ein rechtsgültiges Impressum unter der Überschrift "Rechtliche Informationen des Verkäufers" nicht vorhanden, wohl aber auf der "Mich-Seite", kommt es auf die insoweit zutreffenden Angaben auf der "Mich-Seite" nicht mehr an, da ein durchschnittlicher Nutzer bei der deutlichen und "sprechenden" Bezeichnung  "Rechtliche Informationen des Verkäufers" keine Veranlassung mehr sieht, noch nach dem Link zum Impressum und ggf. einer weiteren Informationsseite zu suchen. Es wäre vielmehr reiner Zufall, wenn er vor dem Bestellvorgang noch auf die "Mich-Seite" gelangen würde.
JurPC Web-Dok. 216/2009

OLG Köln: Urheberrechtlich geschützter Kaminofen
Urteil vom 26.06.2009 (6 U 199/08)
Ein Klageantrag, der ohne Bezugnahme auf eine konkrete Verletzungsform die Vervielfältigung eines Kaminofens untersagt haben will, der optisch "über ein im Raum schwebendes Sichtfenster" verfügt, ist unbestimmt. Zu den Anforderungen an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Kaminofens und einer freien Bearbeitung des geschützten Kamins.
JurPC Web-Dok. 219/2009

OLG Köln: "Opt-In"-Einwilligung in Telefonwerbung
Urteil vom 29.04.2009 (6 U 218/08)
Die von dem Veranstalter eines Gewinnspiels vorformulierte Klausel: "Ja ich bin damit einverstanden dass ich telefonisch/per eMail/ SMS/Post über interessante Angebote… informiert werde" unterliegt als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle auch dann wenn die Einwilligungserklärung das individuelle Markieren eines Feldes erfordert ("Opt-in" Klausel).
JurPC Web-Dok. 220/2009

FG Düsseldorf: Wirksame Klageerhebung auch mit E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur
Urteil vom 09.07.2009 (16 K 572/09 E)
Eine E-Mail reicht für eine wirksame Klageerhebung aus, soweit wie in Nordrhein-Westfalen durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen" (ERVVO) die Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation mit dem Finanzgericht erfüllt sind. Die E-Mail muss nicht mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen sein.
JurPC Web-Dok. 215/2009

VG Düsseldorf: Zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Adressaten im Ausland (hier Isle of Man)
Urteil vom 18.05.2009 (7 L 1607/08)
Die zuständige Behörde des Landes NRW dürfte gestützt auf § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV die Veranstaltung und Vermittlung unerlaubter Glücksspiele an Spieler, die sich im Land NRW aufhalten auch gegenüber Adressaten mit Sitz im Ausland untersagen können, wenn Veranstaltung und Vermittlung zielgerichtet auch in NRW erfolgen. Die erforderlichen Anordnungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV können auch darin bestehen, dem Adressaten differenzierte Handlungspflichten zur Befolgung des Verbots der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubter Glücksspiele im Internet bezogen auf NRW aufzuerlegen. Zur Eigung und Angemessenheit von Handlungspflichten zur Befolgung des Verbots der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubter Glücksspiele im Internet bezogen auf NRW (hier: Einfügung eines Disclaimers in Kombination mit der Methode der Geolokalisation sowie in bestimmten Fällen der Nachschaltung einer Handyortung bzw. Festnetzlokalisierung zur Standortbestimmung der Spielinteressenten). Das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet in § 4 Abs. 4 GlüStV dürfte verfassungs- und europarechtlich unbedenklich sein.
JurPC Web-Dok. 221/2009

Redaktion JurPC: Twitter trifft Hessenrecht - Bericht von der Veranstaltung zum 10-jährigen Jubiläum "Hessenrecht online" -
Die Jubiläumsveranstaltung anlässlich von 10 Jahren Hessenrecht im Internet fand am 10.09.2009 im großen Saal der IHK Wiesbaden statt. Eingeladen hatte der Richard Boorberg Verlag zusammen mit der in Wiesbaden ansässigen Recht für Deutschland GmbH. JurPC berichtet von der Veranstaltung.
JurPC Web-Dok. 214/2009

OVG Nordrhein-Westfalen: Veröffentlichung von Agrarsubventionen im Internet Beschluss vom 24.04.2009 (16 B 485/09)
Im Verfahren nach § 123 VwGO bleibt derzeit offen ob Empfänger von Agrarsubventionen einen Anspruch darauf haben nicht mit Namen Wohnort und der Höhe der ihnen gewährten Subventionen aus Mitteln der EU im Internet veröffentlicht zu werden. Die deshalb vorzunehmende Interessenabwägung fällt zulasten der Subventionsempfänger aus. Die in Rede stehenden Informationen weisen keine hohe Persönlichkeitsrelevanz auf. Sie stehen nicht dem Kernbereich der persönlichen Lebensführung nahe. Weder die Höhe noch die Art der gewährten Agrarsubventionen lassen einen Schluss auf die insgesamt gegebene Einkommenssituation des Empfängers zu. Mit der Veröffentlichung ist auch keine Prangerwirkung verbunden. Dem Ziel, auf europäischer Ebene demokratische Beteiligungsrechte der Bürger durch Transparenz zu stärken, kommt besondere Bedeutung zu. Es würde wesentlich beeinträchtigt, wenn die Veröffentlichung vorläufig ausgesetzt würde.
JurPC Web-Dok. 213/2009

OVG Nordrhein-Westfalen: Unzulässigkeit optisch-elektronischer Überwachung
Urteil vom 08.05.2009 (16 A 3375/07)
Die optisch-elektronische Überwachung nach § 29b Abs. 1 Satz 1 DSG NRW ist nicht erst dann unzulässig, wenn feststeht, dass die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen. Sie darf vielmehr schon dann nicht erfolgen, wenn Anhaltspunkte für ein Überwiegen der privaten Interessen nicht ausgeräumt sind.
JurPC Web-Dok. 212/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen DocMorris
Urteil vom 19.02.2009 (3 U 225/06)
Die Arzneimittelpreisverordnung stellt zwingendes öffentliches Recht im Sinne von Art. 34 EGBGB dar. Der niederländische Anbieter DocMorris ist daher verpflichtet, die deutschen Arzneimittelpreisvorschriften bei einem Vertrieb nach Deutschland einzuhalten. Das "Bonus-Modell" des Anbieters DocMorris stellt einen Verstoß gegen § 78 AMG, §§ 1, 3 AMPreisV sowie gegen § 7 HWG dar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung sind die §§ 1,3 AMPreisV und § 7 HWG in der Regel nebeneinander anwendbar.
JurPC Web-Dok. 211/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Fernsehwerbung für Sportwetten im Internet
Urteil vom 21.11.2008 (3 U 191/06)
Die Fernsehwerbung für Sportwetten im Internet, deren Angebot mangels inländischer Erlaubnis dem § 284 StGB unterfiel, war in der Übergangszeit zwischen Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (Az. 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) und dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 nicht im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter.
JurPC Web-Dok. 210/2009

AG Hamburg: Schadensersatz bei unberechtigter Nutzung von Fotos im Internet
Urteil vom 30.12.2008 (36C C 119/08)
Der Urheber eines Fotos, das unberechtigt im Internet verwendet wird, kann als Schadensersatz eine Lizenzgebühr von 100,-- Euro pro verwendetem Bild verlangen. Schadensersatz wegen unterlassener Namensnennung kann er hingegen nicht beanspruchen.
JurPC Web-Dok. 209/2009

AG Waiblingen: Keine Vertragsstrafe bei Rücknahme eines Gebotes in der eBay-Auktion
Urteil vom 12.11.2008 (9 C 1000/08)
Eine Klausel im Rahmen einer eBay-Auktion, nach der der Bietende verpflichtet wird, bei Rücknahme eines Gebotes 25% des erzielten Kaufpreises als Vertragsstrafe zu zahlen, verstößt gegen § 309 Nr. 6 BGB und ist unwirksam.
JurPC Web-Dok. 208/2009

Arbeitsgruppe "Zukunft" der BLK für Datenverarbeitung: "Welches Maß an IT-Zentralisierung verträgt die Dritte Gewalt?"
JurPC veröffentlicht ein aktuelles Positionspapier der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz.
JurPC Web-Dok. 202/2009

Uwe Berlit: Kurzgutachten - Rechtliche Rahmenbedingungen einer strategischen Neuausrichtung der IT-Struktur aus Sicht der Justiz
Die vorliegende kurzgutachterliche Stellungnahme für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht stammt aus dem Jahre 2002. Sie bildet also die damalige Diskussionslage ab. Trotzdem kann die heutige Diskussion noch daraus Nutzen ziehen. In diesem Sinne empfiehlt sich die Lektüre zur Vorbereitung der nahezu themengleichen Debatte, die der EDV-Gerichtstag dieses Jahr in einer Podiumsdiskussion führen wird.
JurPC Web-Dok. 201/2009

LG Stade: Rechtsmissbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
Urteil vom 23.04.2009 (8 O 46/09)
Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zum betrieblichen Nutzung des Abmahnenden steht und das beherrschende Motiv sachfremde Erwägungen und Interessen sind. Indizien dafür sind das Verhältnis von Umsatz und Abmahnverhalten und die Tatsache, ob der Gegner der Abmahung überhaupt ein relevanter Wettbewerber ist oder ob andererseits dem Anwalt eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft werden soll.
JurPC Web-Dok. 200/2009

LG Nürnberg-Fürth: Zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild bei Einstellen eines Fernsehinterviews ins Internet
Beschluss vom 06.02.2009 (11 O 762/09)
Wer eine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Interviews im Fernsehen gibt und eine Veröffentlichung auch im Internet nicht ausdrücklich ausschließt, kann aufgrund der Einwilligung keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild geltend machen. Im Rahmen der Auslegung der erklärten Einwilligung ist dabei auf die Sicht des Erklärungsempfängers abzustellen. Ein Widerruf einer derartigen Einwilligung kommt nur dann in Betracht, wenn die Weiterverwendung des Bildnisses infolge einer Wandlung der Persönlichkeit persönlichkeitsverletzend wäre, nicht aber, wenn ein äußerer Umstand eintritt.
JurPC Web-Dok. 199/2009

LG Kiel: Keine richterliche Anordnung über Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten; Begriff des "gewerblichen Ausmaßes"
Beschluss vom 06.05.2009 (2 O 112/09)
Eine beantragte richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten kann nicht ergehen, wenn ein Auskunftsanspruch mangels Vorliegen einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß nicht gegeben ist. Ein einmaliges Herunter- und Hochladen von Dateien kann auch im Rahmen einer Internettauschbörse für sich allein kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung begründen. Selbst wenn die heruntergeladenen Titel erst kurze Zeit auf dem Markt sind, reicht dies nicht für die geforderte Schwere der Rechtsverletzung aus. Vielmehr muss der wirtschaftliche Wert der Nutzung des Urheberrechts beeinträchtigt sein. Dies richtet sich auch nach der Nachfrage bezüglich des Musiktitels am Markt.
JurPC Web-Dok. 196/2009

AG Wolgast: Bewertung eines Hotels im Internet
Urteil vom 05.12.2008 (1 C 501/07)
Ein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Hotelbewertungsseite im Internet besteht dann, wenn es sich bei den Äußerungen entweder um Schmähkritik handelt oder aber unwahre Tatsachen behauptet werden. Formulierungen wie "getünchte Nostalgie" und "unternehmerische Arroganz" stellen Wertungen des Gastes dar und sind daher als Meinungsäußerungen zu verstehen, die die Grenze der Schmähkritik nicht erreichen.
JurPC Web-Dok. 198/2009

AG Neukölln: Keine Rückerstattung einer Abbuchung bei Phishing
Urteil vom 20.12.2007 (18 C 292/07)
Der Bankkunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung einer von ihm nicht veranlassten Abbuchung beim Onlinebanking, wenn er seinen Sicherheitsobliegenheiten zur Geheimhaltung von PIN und TAN nicht entsprochen hat, indem er diese auf eine gefälschte e-Mail hin preisgab.
JurPC Web-Dok. 197/2009

Markus Lang: Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Der vorliegende Beitrag ist ein Auszug aus dem Buch "Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Eine Untersuchung der Zulässigkeit des privaten Einsatzes von Videotechnik und der Notwendigkeit von § 6 b BDSG als spezielle rechtliche Regelung" von Dr. Markus Lang, erschienen in der Reihe Schriften zum Persönlichkeitsrecht im Verlag Dr. Kovač, ISBN: 978-3-8300-3495-7, Hamburg 2008, 536 Seiten, 68,00 Euro.
JurPC Web-Dok. 195/2009

Redaktion JurPC: Aktuelle Kurzmeldungen aus der Redaktion
Die Redaktion veröffentlicht zwei interessante Meldungen über eine neue IT-Recht-Suchmaschine und über ein e-Book zum Thema Abmahnungen im Internet.
JurPC Web-Dok. 187/2009

EuGH: Zur Wertersatzpflicht im Falle des Widerrufs
Urteil vom 03.09.2009 (C-489/07)
Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann. Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.
JurPC Web-Dok. 194/2009

Bundesverfassungsgericht: Videoaufzeichnung zur Abstandsmessung grundrechtswidrig
Beschluss vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08)
In einer im Rahmen einer Abstandsmessung angefertigten Videoaufzeichnung  mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS der Firma V. liegt ein Eingriff das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fahrers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1<42 f.>). Durch die Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials wurden die beobachteten Lebensvorgänge technisch fixiert. Sie konnten später zu Beweiszwecken abgerufen, aufbereitet und ausgewertet werden. Eine Identifizierung des Fahrzeuges sowie des Fahrers war beabsichtigt und technisch auch möglich. Auf den gefertigten Bildern sind das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie der Fahrzeugführer deutlich zu erkennen. Die mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommene Geschwindigkeitsmessung kann nicht auf einen Länder-Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO (vorliegend: Erlass des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1999 (Az.: V 652.621.5-2-4)) gestützt werden und als Rechtsgrundlage für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung herangezogen werden.
JurPC Web-Dok. 192/2009

BGH: CAD-Software
Urteil vom 20.05.2009 (I ZR 239/06)
Wer ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.
JurPC Web-Dok. 193/2009

OLG Hamm: Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
Urteil vom 02.07.2009 (4 U 43/09)
Nach § 355 BGB ist der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen klar und deutlich über seine Rechte, insbesondere über sein Widerrufsrecht zu belehren. Diese Belehrung darf auch nicht durch Zusätze unklar werden. Eine solche gesetzwidrige Irritierung kann auch durch die Hinzufügung einer Telefonnummer bewirkt werden, wenn dadurch für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er könne den Widerruf entgegen § 355 Abs. 1 BGB auch telefonisch erklären und nicht nur in Textform. Eine Irreführung in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn die Angabe der Telefonnummer sich (nur) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befindet, sofern in den AGB geregelt ist, dass und an wen ein Widerruf zu richten ist.
JurPC Web-Dok. 191/2009

Brandenburgisches Oberlandesgericht: Sperrung des eBay-Kontos bei Verstoß gegen die eBay-AGB
Urteil vom 17.06.2009 (Kart W 11/09)
Ein Verstoß gegen die eBay-AGB rechtfertigt grundsätzlich eine Sperrung des betreffenden eBay-Kontos.
JurPC Web-Dok. 190/2009

LG München I: Zur Urhebervermutung nach § 10 UrhG
Urteil vom 23.07.2009 (7 O 22065/08)
Die Urhebervermutung nach § 10 I UrhG kann nicht gegenüber Personen geltend gemacht werden, die eine zeitlich deutlich frühere Urhebervermutung am gleichen Werk für sich beanspruchen können. Erben sind nicht berechtigt über die Frage, wer tatsächlicher Urheber ist, zu bestimmen.
JurPC Web-Dok. 189/2009

UNITED STATES DISTRICT COURT SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK: MEMORANDUM OF LAW IN OPPOSITION TO THE SETTLEMENT PROPOSAL ON BEHALF OF THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY (Amicus Curiae Brief der Bundesregierung)
Case No. 05-cv-8136 (DC)
Mit freundlicher Genehmigung des Bundesministeriums der Justiz veröffentlichen wir den Amicus Curiae Brief, den die Bundesregierung in dem Rechtsstreit "The Authors Guild Inc. v. Google Inc." beim United States District Court Southern District of New York eingereicht hat.
JurPC Web-Dok. 188/2009

Thomas Jäger: Anstelle eines Sommerlochs: Änderungsflut im Sommer 2009
Der Beitrag berichtet über eine ungewöhnliche Häufung von Gesetzesänderungen, insbesondere durch Artikelgesetze unterschiedlichster Stoßrichtung, die gemeinsam haben, dass sie eilig und ohne besondere Medienaufmerksamkeit in der sogenannten Sommerpause verabschiedet worden sind. Der Autor fasst übersichtlich gegliedert die Änderungen in 12 Themengebieten zusammen.
JurPC Web-Dok. 186/2009

BGH: "Dr. Clauder's Hufpflege"
Urteil vom 26.02.2009 (I ZR 163/06)
Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar. Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 - Versandkosten). Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.
JurPC Web-Dok. 179/2009

BGH: E-Mail-Werbung II
Beschluss vom 20.05.2009 (I ZR 218/07)
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
JurPC Web-Dok. 180/2009

BGH: Urlaubsgewinnspiel
Urteil vom 10.01.2008 (I ZR 196/05)
§ 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel. Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teilnehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht.
JurPC Web-Dok. 181/2009

LG Hamburg: AGB-rechtliche Unzulässigkeit der Service- und Datenschutzbedingungen von "google"
Urteil vom 07.08.2009 (324 O 650/08)
Eine Klausel in Servicebedingungen, die bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung als umfassende Ermächtigung auszulegen ist, sämtliche Informationen und Daten, die ein Nutzer im Rahmen der Nutzung eines Dienstes der Suchmaschine eingibt, ohne konkreten Anlass und ohne Benachrichtigung des Nutzers zu überprüfen und ggf. zu ändern oder zu löschen, ist unwirksam. Die in einer Klausel erwähnten "Daten, die Sie unter Ihrem Account" angeben, können personenbezogene Daten sein. Soweit es um die Einrichtung des registrierungspflichtigen Accounts geht, gibt der Nutzer jedenfalls personenbezogene Daten ein. In Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten verlangt § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 1 BDSG insbesondere, dass die Einwilligung zumindest besonders hervorzuheben ist. Bereits hieran scheitert die angegriffene Bestimmung und benachteiligt den Verbraucher insoweit unangemessen. Darüber hinaus sind auch die Anforderungen der §§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 2 TMG nicht eingehalten. Insbesondere stellt die Klausel nicht sicher, dass der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt und den Inhalt seiner Einwilligung jederzeit abrufen kann, wobei es angesichts des der Klausel zukommenden möglichen weiten Erklärungsinhaltes nicht darauf ankommt, ob der Nutzer an anderer Stelle, insbesondere bei der Anlegung eines Accounts, in die Erhebung und Verarbeitung seiner Daten einwilligt und dies erkennt. Bei der gebotenen kundenfeindlichen Auslegung dürfen die Unwägbarkeiten, die damit verbunden sind, ob und welche Einwilligung welche Wirkungen entfaltet, nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen.
JurPC Web-Dok. 185/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: test.de
Urteil vom 02.08.2007 (3 U 158/04)
Zur Unterscheidungskraft und Bekanntheit der Wort-Bild-Marke "test" der Stiftung Warentest, eingetragen u. a. für Veranstaltung und Auswertung von Warentests. Die Gefahr einer mittelbaren Verwechslung mit den "Test"-Zeichen der Stiftung Warentest besteht bei dem Zeitschriftentitel "Heimwerker Test" nicht allgemein, wohl aber bei einer bestimmten Gestaltung des Titelbestandteils "Test". Zum Schlechthin-Verbot von Domains wegen Kennzeichenverletzung.
JurPC Web-Dok. 182/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: test24.de
Urteil vom 08.02.2007 (3 U 109/06)
Die Angabe "test24.de" wird kennzeichenmäßig verwendet, wenn unter dieser herausgestellten Überschrift im Internet Hinweise auf Ergebnisse von vergleichenden Warenuntersuchungen veröffentlicht werden. Dem steht nicht entgegen, dass der Internetauftritt unter der gleichlautenden Domain "test24.de" erfolgt ist und die Domain auf derselben Seite zum Verkauf angeboten wird. Bei einer solchen (konkret ausgestalteten) Verwendung der Angabe besteht keine Gefahr einer Verwechslung mit den Zeichen der Stiftung Warentest.
JurPC Web-Dok. 183/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Begehungsort bei Internet-Werbung
Urteil vom 09.11.2006 (3 U 58/06)
Im Hinblick auf Internet-Werbung ist Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden kann. Darüber hinaus muss die Internet-Werbung in wettbewerblich relevanter Weise verbreitet sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der Parteien müssen (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts aufeinander stoßen. Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es darauf an, ob auch im Bezirk des angerufenen Gerichts eine relevante Irreführung Dritter möglich ist. Daran fehlt es, wenn sich aus der Internetwerbung ergibt, dass die beworbenen Waren nur lokal begrenzt, und nicht im Bezirk des angerufenen Gerichts bezogen werden können.
JurPC Web-Dok. 184/2009

OLG Nürnberg: Festhalten an offensichtlich falscher Preisangabe
Hinweis vom 10.06.2009, Beschluss vom 23.07.2009 (14 U 622/09)
Zur Frage, wann beim Internetversandhandel ein wirksamer Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages vorliegt. Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Käufer bei einem im Internetversandhandel abgeschlossenen Kaufvertrag den Verkäufer an einer offensichtlich falschen Preisangabe festhält. Aus den während des Bestellvorgangs erkennbaren Umständen (kein Sonderangebot und 10-fach höherer Preis vergleichbarer Markenprodukte) und aus der Bestellung einer für den Normalverbrauch unüblichen Anzahl der angebotenen Ware (hier: 18 Plasma-Flachbildschirmfernsehgeräte) kann geschlossen werden, dass der Käufer die falsche Preisangabe unredlich ausnutzen wollte.
JurPC Web-Dok. 178/2009

OLG Köln: Kein Rechtsmissbrauch bei Erhebung der Hauptsacheklage vor Entscheidung über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung
Beschluss vom 09.02.2009 (6 W 4/09)
Zwar kommt der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird. Der BGH hat zu dieser Frage ausgeführt, es könne sich als missbräuchlich erweisen, dass der Unterlassungsgläubiger, ohne hierzu - etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung - genötigt zu sein, neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrenge, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen werde und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiere. Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor: Vielmehr hat die Klägerin vor Erhebung der Klage den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung durch das Landgericht abgewartet und die Beklagte anschließend durch das Abschlussschreiben vergeblich zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert. Der Klägerin oblag es nicht, vor Erhebung der Hauptsacheklage noch die Entscheidung des Landgerichts auf den Widerspruch oder gar die formelle Rechtskraft der erlassenen einstweiligen Verfügung abzuwarten.
JurPC Web-Dok. 176/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Antwortpflicht des Abgemahnten
Beschluss vom 24.11.2008 (5 W 117/08)
In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist eine "Antwortpflicht des Abgemahnten" dann nicht anzuerkennen, wenn der Abgemahnte eine wettbewerbswidrige Handlung nicht begangen hat oder eine solche nicht droht. Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.
JurPC Web-Dok. 174/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "Long Island Ice Tea"
Urteil vom 04.02.2009 (5 U 180/07)
Wird in ein Internet-Forum zum Thema Fußball von einem Nutzer ein Beitrag mit einem Foto eingestellt, durch dessen Veröffentlichung die Rechte eines Dritten verletzt werden, und entfernt der Forenbetreiber dieses Foto unverzüglich nach einem entsprechenden Hinweis des Rechteinhabers, so haftet der Forenbetreiber jedenfalls dann nicht weitergehend auf Unterlassung und Schadensersatz, wenn es sich um eine erstmalige rechtsverletzende Bildveröffentlichung handelt und es anschließend zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr gekommen ist. Der Forenbetreiber war insbesondere nicht dazu verpflichtet, von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in die Forenbeiträge einzustellen, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung zu tun.
JurPC Web-Dok. 173/2009

LG München I: Aufklärungspflicht des Erfinders
Urteil vom 13.05.2009 (21 O 4559/08)
Schließt ein Erfinder einen Vertrag über die Lizenzierung einer zum Patent angemeldeten Erfindung ab, hat er gegenüber seinem Vertragspartner eine entsprechende Aufklärungspflicht, sofern nicht er, sondern ein Dritter Anmelder des Patents ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Erfinder gegenüber dem Dritten hinsichtlich der Patentanmeldung im Rahmen eines Treuhandverhältnisses verfügungsberechtigt ist. Verschweigt der Erfinder diesen Umstand arglistig und täuscht er daher seinen Vertragspartner darüber, ist dieser zur Anfechtung des Lizenzvertrags gem. § 123 Abs. 1 BGB berechtigt.
JurPC Web-Dok. 175/2009

LG Düsseldorf: Nachahmung von Darstellungen wissenschaftlicher Art
Urteil vom 19.11.2008 (12 O 409/08)
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art sind urheberrechtlich geschützt, wenn die Darstellung selbst eine schöpferische Leistung beinhaltet. Eine wissenschaftliche oder technische Darstellung besitzt nur Urheberrechtsschutz, wenn die Form der Darstellung nicht bloß durch technische Zwänge entstanden ist. Der Urheber muss genügend Freiraum bei der Gestaltung der Darstellung besessen haben, damit diese individuell durch ihn geprägt werden konnte. Eine Nachahmung urheberrechtlich geschützter Abbildungen und Darstellungen (vorliegend im Bereich der menschlichen Anatomie) liegt vor, wenn die Darstellungen unverändert übernommen wurden. Dabei spielt keine Rolle, dass ein geringfügig anderer Ausschnitt gewählt worden ist oder die Linienführung nicht identisch ist. Anders ist dies, wenn die Umrisse der Zeichnungen nicht identisch sind und sich die Zahl der abgebildeten Körperteile/Organe unterscheiden.
JurPC Web-Dok. 177/2009

Jan Fritz Geiger: Rezension: Jürgen Ensthaler, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Nach Ansicht des Rezensenten handelt es sich bei dem Werk von Ensthaler um eine konzentrierte, in der Sache aber inhaltlich umfangreiche Darstellung des gesamten Rechtsgebiets in hoher Präzision und Qualität.
JurPC Web-Dok. 172/2009

OVG Nordrhein-Westfalen: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen PC
Urteil vom 26.05.2009 (8 A 2690/08)
Derjenige, der einen internetfähigen PC bereithält, ist Rundfunkteilnehmer i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV, weil er diesen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV zum Empfang bereithält. Mit dem PC können über das Internet ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden. Auf einen entsprechenden Nutzungswillen des Rundfunkgebührenpflichtigen kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Rundfunkteilnehmer tatsächlich Rundfunkleistungen in Anspruch nimmt bzw. welche Programme er empfangen will oder tatsächlich nutzt.
JurPC Web-Dok. 171/2009

OLG Düsseldorf: Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts eines Computerprogrammes
Urteil vom 29.06.2009 (I-20 U 247/08)
Gemäß § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht - mit Ausnahme des Vermietrechts - in Bezug auf ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms, das mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wird. Erschöpfung kann danach nur bezogen auf ein in einem Vervielfältigungsstück körperlich festgelegtes Werk eintreten.
JurPC Web-Dok. 170/2009

LG Hamburg: Urheberrechtsverletzung durch Musikdownload über einen Sharehosting-Dienst
Urteil vom 12.06.2009 (310 O 93/08)
Es kann dahin stehen, ob bereits ein öffentliches Zugänglichmachen darin zu sehen ist, dass dem Nutzer, der eine Datei über den streitgegenständlichen Dienst hochlädt, eine URL-Adresse zugewiesen wird, über die das jeweilige Musikwerk als Datei jederzeit herunter geladen werden kann. Jedenfalls mit der Veröffentlichung dieses Download-Links beispielsweise im Rahmen einer entsprechenden Downloadlink-Sammlung im Internet wird die Nutzung der Raubkopien durch unterschiedliche Personen über die Website mit dem Zweck der öffentlichen Zugänglichmachung eröffnet. Hierdurch wird der r....share-Link auch auf dem Dienst www.r....share.com öffentlich zugänglich gemacht - selbst wenn der interessierte Nutzer ohne Kenntnis der konkreten Speicheradresse die Datei in diesem Dienst nicht finden kann.
JurPC Web-Dok. 168/2009

LG Hamburg: Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils
Urteil vom 31.07.2009 (325 O 85/09)
Durch die Veröffentlichung eines mit Ausnahme des Rubrums ungeschwärzten und nicht anonymisierten Urteils wird eine in dem Urteil erwähnte Person in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Für die Veröffentlichung des Urteils haftet der Host-Provider als Störer zumindest dann - unabhängig von der Verletzung etwaiger Prüfungspflichten -, wenn das ungeschwärzte Urteil auch nach einem entsprechenden Hinweis nicht entfernt worden ist.
JurPC Web-Dok. 166/2009

LG Köln: "Gewerbliches Ausmaß" i.S.d. § 101 Abs. 1 UrhG
(Urteil vom 30.04.2009 (9 OH 388/09)
Ob eine Rechtsverletzung ein "gewerbliches Ausmaß" erreicht, ist anhand einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Als Indiz ist insoweit u. a., wie die Gesetzesentstehung - wenn auch nicht in abschließender Aufzählung - nahe legt, die zeitliche Nähe der Rechtsverletzung zum Veröffentlichungszeitpunkt des Werks in Deutschland heranzuziehen. Die Kammer geht davon aus, dass ein "unmittelbarer" Zusammenhang nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Veröffentlichungszeitpunkt in der Regel nicht mehr gegeben sein wird, wenngleich sich bei dieser Beurteilung eine starre zeitliche Frist verbietet. Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw.der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist. Des Weiteren sind der Umfang (vgl. BT-Drs. 16/8783, S. 63: besonders umfangreiche Datei wie bspw. ein vollständiger Kinofilm) sowie auch der kommerzielle Erfolg des Werks zu berücksichtigen. Die Kammer sieht insoweit auch in der Platzierung des Werks in einschlägigen Verkaufscharts einen belastbaren Anhaltspunkt für die Frage, ob der Rechteinhaber aktuell Verwertungshandlungen in nennenswertem Umfang vornimmt. Diesbezüglich ist auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung. Schließlich kann auch die Anzahl der von der Antragstellerseite dargelegten Rechtsverletzungen darauf hindeuten, dass das Werk nach wie vor in besonderem Maße nachgefragt wird.
JurPC Web-Dok. 169/2009

LG Bochum: Werbung mit versichertem Versand und Echtheitsgarantie
Urteil vom 10.02.2009 (I-12 O 12/09)
Durch die ohne nähere Erläuterung in einer Auktionsplattform aufgezeigte Möglichkeit des versicherten bzw. unversicherten Versands zu unterschiedlichen Preisen werden Kunden in die Irre geführt (§ 5 UWG). Denn der Kunde wird davon ausgehen, der versicherte Versand, für den er einen höheren Betrag zu zahlen hat, bringe ihm Vorteile. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall, da der Unternehmer allein das Risiko des Versandes (§§ 474, 447 BGB) zu tragen hat. Ein Hinweis auf die Echtheit der Waren verstößt (zumindest in der konkreten Verwendungsform) gegen § 5 UWG unter dem Gesichtspunkt der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Grundsätzlich hat jeder Verkäufer - wenn er nicht etwas anderes mitteilt - Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täuscht der Anbieter vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschafft er  sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil. Zu einem anderen Ergebnis kommt man auch nicht dann, wenn man die Echtheitsbestätigung als echte Garantie auffassen wollte. Denn dann läge ein Verstoß gegen §§ 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 477 BGB vor, weil detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Garantie fehlen.
JurPC Web-Dok. 167/2009

Matthias Kegel: Die elektronische Akte im Strafverfahren?! - Chancen und Grenzen -
Der Autor, IT-Dezernent bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, beschreibt aus der Sicht der Praxis die Möglichkeiten und Chancen sowie die Grenzen des Einsatzes sog. "elektronischer Akten" in Strafverfahren.
JurPC Web-Dok. 165/2009

OLG Köln: Nutzung von Breitband-Internetzugängen Dritter im Rahmen einer Internetgemeinschaft
Urteil vom 05.06.2009 (6 U 223/08)
Ein Geschäftsmodell, durch das Internetnutzern im Rahmen der Mitgliedschaft an einer Internetgemeinschaft die Nutzung von Breitband-Internetzugängen Dritter, die ebenfalls als Mitglied in der Internetgemeinschaft beteiligt sind, ermöglicht werden, ist wegen "Schmarotzens an fremder Leistung" wettbewerbswidrig und unzulässig, soweit Breitband-Internetzugänge betroffen sind, die die Klägerin den Dritten als ihren Kunden zur Verfügung stellt, insbesondere wenn die Beklagte von Mitgliedern der Internetgemeinschaft für die Nutzung der Breitband-Internetzugänge Entgelte erhebt und/oder erhält.
JurPC Web-Dok. 163/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "Telefonische Angebote aus dem Abonnementbereich"
Urteil vom 04.03.2009 (5 U 260/08)
Die Verwendung einer vorformulierten Klausel, mit der die Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe eingeholt wird, ist grundsätzlich zulässig. Die Verwendung einer Klausel auf der Teilnehmerkarte für ein einer Zeitschrift beigefügtes Gewinnspiel, welche sich unter der Rubrik "Telefonnr." befindet und lautet : " zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der Z GmbH , freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden" verstößt gegen die §§ 3, 4 Nr. 11, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG i.V.m. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB , weil sie inhaltlich über den erkennbaren Zweck eines derartigen Gewinnspiels hinausgeht.
JurPC Web-Dok. 160/2009

OLG Düsseldorf: Erforderlicher Vortrag zur "wesentlichen Investition" i.S.d. §§ 87a ff. UrhG
Beschluss vom 07.08.2008 (I-20 W 103/08)
Für die Darlegung des Merkmals der "wesentlichen Investition" i.S.d. §§ 87a ff. UrhG ist erforderlich, dass konkret zur Art und Weise der Strukturierung der Datenbank und dem dafür getätigten Aufwand vorgetragen wird. Der Aufwand muss dabei beziffert werden. Es muss auch deutlich werden, was hinsichtlich der Investitionen über den Standard auf dem betreffenden Gebiet hinausgeht.
JurPC Web-Dok. 162/2009

LG Köln: Zur Nachahmung eines Sozialen Netzwerkes
Urteil vom 16.06.2009 (33 O 374/08)
Die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft eines nachgeahmten Erzeugnisses setzt, sofern nicht Original und Nachahmung nebeneinander vertrieben werden und der Verkehr damit beide Produkte unmittelbar miteinander vergleichen kann, voraus, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erlangt hat (vorliegend verneint).
JurPC Web-Dok. 164/2009

LG München I: Verwendung eines Fotos eines LP-Covers für Musik-CD
Urteil vom 06.05.2009 (21 O 5302/09)
Ist zwischen den Parteien unstreitig, dass einem Tonträgerunternehmen hinsichtlich der Nutzung eines Fotos als LP-Cover im Jahr 1981 entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden, hat der Urheber des Fotos zu beweisen, dass die Nutzungsrechtseinräumung lediglich befristet erfolgte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im konkreten Fall die Zweckübertragungslehre i.S.v. § 31 Abs. 5 UrhG für eine unbefristete Nutzungsrechtseinräumung spricht. Haben die Vertragsparteien keine Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung eines Fotos auch für CD-Cover getroffen, da diese Nutzungsart zum Vertragsabschlusszeitpunkt im Jahr 1981 noch nicht bekannt war, ist aufgrund der Zweckübertragungslehre das Tonträgerunternehmen dazu berechtigt, das Foto auch für CD-Cover zu verwenden: Bei einer CD handelt es sich nämlich lediglich um eine technisch neue Nutzungsvariante, die an die Stelle der LP getreten ist und keine zusätzliche wirtschaftliche Verwertung erlaubt hat, so dass die Nutzung für CD-Cover vom ursprünglichen Vertragszweck gedeckt ist.
JurPC Web-Dok. 161/2009

Katja Brzezinski: Tagungsbericht 9. @kit-Kongress
Am 14. und 15. Mai 2009 fand in Nürnberg der 9. @kit-Kongress zum Thema "Aktuelle Entwicklungen im Online-Recht" statt. Katja Brzezinski berichtet für JurPC von der Tagung.
JurPC Web-Dok. 158/2009

BGH: spickmich.de
Urteil vom 23.06.2009 (VI ZR 196/08)
Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de).
JurPC Web-Dok. 159/2009

BGH: "Kopierläden II"
Urteil vom 20.11.2008 (I ZR 62/06)
Der Inhaber eines Kopierladens hat die nach § 54a Abs. 2 § 54d Abs. 2 UrhG (F: 25.7.1994) geschuldete urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung durch Kunden ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht geschützte Werke zu vervielfältigen. Verwertungsgesellschaften dürfen sich zur Geltendmachung der nach § 54h Abs. 1 UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche eines Inkassounternehmens bedienen.
JurPC Web-Dok. 154/2009

BGH: Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel
Urteil vom 18.12.2008 (I ZB 32/06)
Auch für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird nicht am Institut des Fortsetzungszusammenhangs festgehalten. Mehrere Einzelakte, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden.
JurPC Web-Dok. 153/2009

OLG Frankfurt a.M.: Anforderungen an Preishinweise bei sog. "Kostenfallen"
Urteil vom 04.12.2008 (6 U 187/07)
Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. "Kostenfalle"), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs. 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen; diese Anforderungen sind im Streitfall nicht erfüllt.
JurPC Web-Dok. 157/2009

OLG Koblenz: Störerhaftung des Admin-C für Namensrechtsverletzungen durch die Domain-Registrierung
Urteil vom 23.04.2009 (6 U 730/08)
Da sich der Pflichtenkreis des admin-c nicht von vornherein allein auf das Rechtsverhältnis zwischen Domaininhaber und der Denic bezieht, ist nicht bereits aus diesem Grund der admin-c hinsichtlich der Domain, für die er benannt ist, von einer Prüfungspflicht i. S. der Rechtsprechung zur Störerhaftung befreit. Eine Störerhaftung des admin-c dürfte aber ohne Hinzutreten besonderer Umstände deshalb ausscheiden, weil ihm i. d. R. eine umfassende Prüfung nicht zuzumuten ist.
JurPC Web-Dok. 156/2009

LG München I: Onlinenutzungsrechte
Urteil vom 25.06.2009 (7 O 4139/08)
Zur Frage der Aufspaltbarkeit des Onlinenutzungsrechts in das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG und davon getrennte "mechanische Vervielfältigungsrechte im Onlinebereich" nach § 16 UrhG.
JurPC Web-Dok. 155/2009

Christoph Endell: Rezension:  Herkko Hietanen: The Pursuit of Efficient Copyright Licensing — How Some Rights Reserved Attempts to Solve the Problems of All Rights Reserved
Nach Ansicht des Rezensenten hat Hietanen mit diesem Buch eine Art Reader veröffentlicht, der die gesamte internationale Diskussion zum Thema Creative Commons sorgfältig und faktenkundig nachzeichnet.
JurPC Web-Dok. 152/2009

Bundesverfassungsgericht: Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers
Beschluss vom 16.06.2009 (2 BvR 902/06)
Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers sind am Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG zu messen. §§ 94 ff. StPO genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an eine gesetzliche Ermächtigung für solche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis zu stellen sind.
JurPC Web-Dok. 151/2009

BGH: "Bananabay"
Urteil vom 22.01.2009 (I ZR 125/07)
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?
JurPC Web-Dok. 150/2009

BGH: "Metall auf Metall"
Urteil vom 20.11.2008 (I ZR 112/06)
Ein Eingriff in das durch § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben wenn einem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Die Regelung des § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar. Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung kommt allerdings nicht in Betracht wenn es möglich ist die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen oder es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt.
JurPC Web-Dok. 149/2009

OLG Hamm: Fehlen des Handelsregisters und der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Web-Impressum
Urteil vom 02.04.2009 (4 U 213/08)
Das Fehlen des Handelsregisters und der diesbezüglichen Nummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum der Beklagten auf den Webseiten verstößt gegen §§ 312 c BGB i.V.m. §§ 5 I Nr. 4, Nr. 6 TMG. Bei den genannten Vorschriften handelt es sich nach zutreffender Rechtsprechung um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Bei den Verstößen handelt es sich nicht lediglich um Bagatellverstöße im Sinne von § 3 I UWG (a.F.), zumal hierbei bereits seit dem 12.12.2007 die Vorschriften der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zu berücksichtigen sind, die in das neue, am 30.12.2008 in Kraft getretene UWG eingeflossen sind. Die Angabe der Handelsregisternummer dient einerseits der Identifizierung des Anbieters und andererseits einer Art Existenznachweis. Wer im Handelsregister eingetragen ist, existiert zumindest formell und ist nicht nur ein Phantasiegebilde. Außerdem ergeben sich hieraus die gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen. Diese Umstände sind für den Verbraucher, der den Anbieter eventuell in Anspruch nehmen und verklagen will, von überaus großer Bedeutung.
JurPC Web-Dok. 146/2009

OLG Hamm: Werbung für Waren im Internet mit Hinweis "Lieferzeit auf Nachfrage"
Urteil vom 17.03.2009 (4 U 167/08)
Eine Internetwerbung, in der Matratzen angeboten werden mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Nachfrage", ist irreführend, wenn die beworbenen Matratzen, insgesamt 116 verschiedene Artikel, in Wahrheit nicht geliefert werden können. Eine denkbare Beschaffungsmöglichkeit beseitigt die vorgeworfene Irreführung dabei nicht, da der Verkehr grundsätzlich davon ausgeht, dass der Händler auch im Internetversandhandel unverzüglich liefern kann. Kann er dies nicht, muss der Händler genau angeben, wann und wie er liefern kann. Die entsprechenden aufklärenden Hinweise müssen den Kunden genau darüber informieren, ob und wann er mit der beworbenen Ware rechnen kann.
JurPC Web-Dok. 148/2009

LG Darmstadt: Akteneinsicht im Rahmen von Filesharing-Verfahren
Beschluss vom 20.04.2009 (9 Qs 99/09)
Bei Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Filesharing im Internet (Musiktauschbörsen im Internet) ist dem verletzten Rechteinhaber Akteneinsicht gemäß § 406 e StPO jedenfalls zu versagen, wenn es sich um eine bagatellartige Rechtsverletzung handelt. Von einer solchen Bagatelle kann jedoch nicht mehr ausgegangen werden, sofern fünf Filmwerke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden. Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.).
JurPC Web-Dok. 145/2009

Martin Hossenfelder: a-i3/BSI Symposium 2009: Identitätsschutz in E-Government und E-Business Bürgerportale - ePA - Cloud Computing - Datensicherheit
Am 23. und 24. März 2009 fand im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum das 4. interdisziplinäre Symposium der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu dem Thema "Identitätsschutz in E-Government und E-Business" statt. Der Autor berichtet für JurPC über die Tagung.
JurPC Web-Dok. 143/2009

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht: Veröffentlichung von geleisteten Direktzahlungen des EGFL im Internet
Beschluss vom 03.06.2009 (2 MB 9/09)
Das nationale Gericht darf einstweilige Anordnungen dann aber nur erlassen, wenn es a) erhebliche Zweifel an der Handlung der Gemeinschaft hat und diese in der Entscheidung darlegt, b) wenn es, sofern der Europäische Gerichtshof mit dieser Gültigkeitsfrage noch nicht befasst ist, sie diesem vorlegt, c) wenn die Entscheidung dringlich ist zur Abwendung eines nicht wiedergutzumachenden Schadens, d) wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, da die beabsichtigte Veröffentlichung mit den Grundrechten der Antragstellerin vereinbar ist. Dabei kann offen bleiben, ob sich eine juristische Person des Privatrechts sich auf den Schutz des Art. 8 EMRK wegen der Geschäfts- und Betriebsdaten berufen kann, da jedenfalls der Schutz dieser Geschäftsdaten nicht weiter gehen kann als der Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen, für die ein grundrechtsrelevanter Eingriff gerade nicht gegeben ist.
JurPC Web-Dok. 137/2009

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht: Veröffentlichung von geleisteten Direktzahlungen des EGFL im Internet
Beschluss vom 03.06.2009 (2 MB 7/09)
Das nationale Gericht darf einstweilige Anordnungen dann aber nur erlassen, wenn es a) erhebliche Zweifel an der Handlung der Gemeinschaft hat und diese in der Entscheidung darlegt, b) wenn es, sofern der Europäische Gerichtshof mit dieser Gültigkeitsfrage noch nicht befasst ist, sie diesem vorlegt, c) wenn die Entscheidung dringlich ist zur Abwendung eines nicht wiedergutzumachenden Schadens, d) wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, da die beabsichtigte Veröffentlichung mit den Grundrechten des Antragstellers vereinbar ist. Zwar liegt ein Eingriff in die Rechte des Art. 8 Abs. 1 EMRK durch die Veröffentlichung der Daten im Internet vor, dieser Eingriff ist aber wegen verfolgung eines berechtigten Zweckes im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt, da die Veröffentlichung der Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds eine größere Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Haushaltsmittel und eine wirtschaftlichere Haushaltsführung bezweckt. Die Veröffentlichung ist auch notwendig, da sie verhältnismäßig ist und bei summarischer Prüfung keine Gründe ersichtlich sind, die dagegen sprechen, dass dem Interesse der Transparenz der Vorrang vor der Geheimhaltung der Daten eingeräumt wurde.
JurPC Web-Dok. 138/2009

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht: Veröffentlichung von geleisteten Direktzahlungen des EGFL im Internet
Beschluss vom 03.06.2009 (2 MB 8/09)
Das nationale Gericht darf einstweilige Anordnungen dann aber nur erlassen, wenn es a) erhebliche Zweifel an der Handlung der Gemeinschaft hat und diese in der Entscheidung darlegt, b) wenn es, sofern der Europäische Gerichtshof mit dieser Gültigkeitsfrage noch nicht befasst ist, sie diesem vorlegt, c) wenn die Entscheidung dringlich ist zur Abwendung eines nicht wiedergutzumachenden Schadens, d) wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, da die beabsichtigte Veröffentlichung mit den Grundrechten der Antragstellerin vereinbar ist. Dabei kann offen bleiben, ob sich eine juristische Person des Privatrechts sich auf den Schutz des Art. 8 EMRK wegen der Geschäfts- und Betriebsdaten berufen kann, da jedenfalls der Schutz dieser Geschäftsdaten nicht weiter gehen kann als der Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen, für die ein grundrechtsrelevanter Eingriff gerade nicht gegeben ist. Bedenken hinsichtlich des Erlasses der Verordnung EG Nr. 259/2008 durch die Kommission bestehen nicht, da die Kommission insoweit den Rahmen der ihr erteilten Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsbestimmungen eingehalten hat und durch die Veröffentlichung der Direktzahlungen im Internet der Grundrechtseingriff nicht intensiviert wird.
JurPC Web-Dok. 139/2009

OLG Frankfurt a.M.: Verbot des Glücksspiels im Internet verfassungsgemäß und gemeinschaftsrechtskonform
Urteil vom 04.06.2009 (6 U 93/07)
Das in § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV, sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. 11 UWG). Dies gilt auch, wenn der Anbieter über eine noch während des Bestehens der DDR oder eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Erlaubnis verfügt.
JurPC Web-Dok. 141/2009

OLG Frankfurt a.M.: Zur Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung
Beschluss vom 22.06.2009 (9 U 111/08)
Die - unberichtigte - Musterwiderrufsbelehrung nach dem Muster zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV vermag die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nur dann nicht in Gang zu setzen, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat.
JurPC Web-Dok. 144/2009

OLG Köln: Vorformulierte Klausel bezüglich Einverständnis mit Werbung unwirksam
Urteil vom 29.04.2009 (6 U 218/08)
Nach der Rechtsprechung des BGH schließt der Schutz der Privatsphäre wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus. Ob dieser Auffassung uneingeschränkt zuzustimmen ist oder der Auffassung der Vorzug gebührt, dass nur diejenige vorformulierte Einverständniserklärung zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, die auch über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfasst, kann offen bleiben. Die angegriffene Klausel hält nämlich auch unter Zugrundelegung der letztgenannten Rechtsauffassung einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Formulierung der Klausel ist so allgemein gehalten, dass sie "interessante Angebote" aus jedem Waren- und Dienstleistungsbereich erfasst. Ein Bezug zu dem konkreten Gewinnspiel wird nicht hergestellt. Zugleich beansprucht das Einverständnis Geltung nicht nur für den Verwender, sondern auch für "Dritte und Partnerunternehmen". Die streitgegenständliche Klausel erlaubt somit die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen durch einen nicht überschaubaren Kreis von Unternehmen. Dadurch ist für den Verbraucher insbesondere nicht erkennbar, wer sich ihm gegenüber auf seine der Beklagten erteilte Einwilligung berufen kann.
JurPC Web-Dok. 142/2009

Ralf Zosel: Im Namen des Volkes: Gerichte zitieren Wikipedia
Die Untersuchung zeigt nach Ansicht des Autors, dass Richter seit Jahren Wikipedia als Hilfsmittel für ihre Entscheidungen einsetzen, Tendenz steigend. Dies sei auch völlig legitim. Nicht trotz, sondern gerade wegen seiner Offenheit sei Wikipedia eine zuverlässige Quelle für die unterschiedlichsten Fragestellungen. Allerdings müsse vor Übernahme eines Zitats stets ein Blick auf die Versionsgeschichte des betreffenden Artikels geworfen werden. Die Zitierung solle nach Ansicht des Verfassers unter Angabe der Abrufdaten und unter Verwendung des Permanentlinks vorgenommen werden.
JurPC Web-Dok. 140/2009

BGH: AGB-Klausel bezüglich Kündigung von Telefonfestnetzverträgen
Urteil vom 12.02.2009 (III ZR 179/08)
Folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telefonfestnetzanschlüsse benachteiligt die Kunden nicht nach Treu und Glauben unangemessen: "Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung der X (= Anbieter) oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag."
JurPC Web-Dok. 133/2009

BGH: "METROBUS"
Urteil vom 05.02.2009 (I ZR 167/06)
Ob ein bekanntes Klagekennzeichen (hier: Klagemarke und Firmenschlagwort "METRO") in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: METROBUS) eine selbständig kennzeichnende Stellung behält kann maßgeblich von dem jeweiligen Produktbereich und Dienstleistungssektor abhängen in dem das angegriffene Zeichen benutzt wird. Zwischen einem bekannten Klagekennzeichen und einem zusammengesetzten Zeichen ist eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens ausgeschlossen wenn der Verkehr das angegriffene Zeichen als Gesamtbegriff mit einem eigenständigen Sinngehalt auffasst und den mit dem Klagekennzeichen identischen Wortbestandteil in dem zusammengesetzten Zeichen deshalb nicht als Stammbestandteil einer Zeichenserie ansieht.
JurPC Web-Dok. 132/2009

BGH: "pcb"
Urteil vom 22.01.2009 (I ZR 139/07)
Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: "pcb" als Abkürzung von "printed circuit board") als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: "pcb-pool") auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift "Anzeigen" eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.
JurPC Web-Dok. 134/2009

LG München I: Zum Umfang des Zitatrechts nach § 51 UrhG
Urteil vom 13.05.2009 (21 O 618/09)
Der Abdruck der ersten zwei Zeilen eines insgesamt 116 Zeilen umfassenden Gedichts, in welchen eine Aussage über die Bewohner einer bestimmten Stadt getroffen wird, im vorderen und hinteren Vorsatz eines Begleitbands zu einer Museumsausstellung anlässlich des Stadtgründungsjubiläums sowie in einem Faltprospekt über diese Ausstellung ist als sog. Kleinzitat gem. § 51 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 UrhG zulässig. In der Weglassung eines Kommas im Zitat sowie in der grammatikalisch und inhaltlich korrekten Übersetzung des Zitats in drei Sprachen ist weder ein Verstoß gegen das Änderungsverbot i.S.v. §§ 62, 39 UrhG, noch gegen das Entstellungsverbot i.S.v. § 14 UrhG zu sehen.
JurPC Web-Dok. 136/2009

AG Frankfurt a.M.: Kein Anscheinsbeweis bei ec-Karten-Missbrauch
Urteil vom 26.05.2009 (30 C 2223/08-45)
Eine Bank darf sich im Falle des ec-Karten-Missbrauchs nicht auf den Anscheinsbeweis berufen wenn sie ihren Kunden in der Möglichkeit beschneidet diesen zu erschüttern (hier: Vernichtung der eingezogenen ec-Karte Nichtherausgabe der Videoaufzeichnung des Täters). Mitverschulden der Bank bei Schalterablehnung mit gestohlener ec-Karte und PIN durch unterlassene Identitätsprüfung.
JurPC Web-Dok. 135/2009

Bundesverfassungsgericht: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung des erklärten Widerrufes eines Fernabsatzgeschäftes
Beschluss vom 27.05.2009 (1 BvR 512/09)
Ein Amtsgericht verletzt das rechtliche Gehör, wenn es einen mit Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten ausdrücklich erklärten Widerruf des Kaufvertrages nicht berücksichtigt hat. Dies gilt um so mehr, wenn in dem Schriftsatz nicht nur der Widerruf erklärt, sondern darüber hinaus Umstände vorgetragen worden sind, nach denen ein wirksamer Widerruf nach den für Fernabsatzverträge geltenden Bestimmungen der §§ 312b ff., § 355 BGB sowie ein Rückzahlungsanspruch gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 346 Abs. 1 BGB in Betracht gekommen ist.
JurPC Web-Dok. 131/2009

Bundesfinanzhof: Übermittlung von bestimmenden Schriftsätzen an den BFH ohne qualifizierte elektronische Signatur
Beschluss vom 30.03.2009 (II B 168/08)
Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können derzeit an den BFH elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich ist.
JurPC Web-Dok. 128/2009

OLG Oldenburg: Zur Kenntnis vom "Upload" beim Filesharing
Beschluss vom 08.05.2009 (1 Ss 46/09)
Die bloße Nutzung einer Internet-Tauschbörse allein lässt keinen tragfähigen Schluss darauf zu, dass der Nutzer weiß oder damit rechnet, dass auch die von ihm auf seinen Personalcomputer heruntergeladenen und in einem Ordner "incoming" gespeicherten (hier: gewaltpornographischen) Dateien ohne sein weiteres Zutun sofort der Tauschgemeinschaft zugänglich sind.
JurPC Web-Dok. 126/2009

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken: Zur Urheberrechtsverletzung durch Foren- bzw. Plattformbetreiber im Internet
Urteil vom 14.05.2009 (4 U 139/08)
Der Umstand, dass eine Betreiberin eines Internetforums für Fotos über die z. T. kostenpflichtigen Mitgliedschaften finanziell an dem Einstellen der Fotos profitiert, begründet noch kein zu Eigen machen der Fotos durch die Betreiberin und damit verbunden das Anbieten eigener Informationen i. S. d. § 7 Abs. 1 TMG. Die Pflicht des Betreibers zur Überprüfung der eigenen Internetplattform darf nicht so weit gehen, dass der Diensteanbieter "pro-aktiv", d.h. anlassunabhängig, nach Rechtsverletzungen jedweder Art zu suchen hat. Das besagt schon § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG, der eine entsprechende allgemeine Überwachungspflicht ausschließt. Dies folgt auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Plattformbetreiber - auch ohne ausdrückliche Bezugnahme auf § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG - nicht zu einer vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichten will.
JurPC Web-Dok. 121/2009

OLG München: Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet
Beschluss vom 07.05.2009 (31 AR 232/09)
Bei Urheberrechtsverletzungen ist Ort der Verletzungshandlung nicht der Ort, an dem die Lizenz einzuholen gewesen wäre, sondern der Ort, an dem die nur entgeltlich gestattete Handlung vorgenommen wird. In der neueren Rechtsprechung besteht die Tendenz, den "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung", der als zu ausufernd empfunden wird, einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern. Es wird dabei die Meinung vertreten, auf den konkreten Internetauftritt des Urheberrechtsverletzers abzustellen und zu prüfen, ob sich daraus Umstände ergeben, die für einen lokal begrenzten Auswirkungskreis der Internetseite sprechen. Sofern der Sachvortrag des Klägers hierfür nichts hergibt und noch nicht einmal die bestimmungsgemäße Aufrufbarkeit der Internetseite der Beklagten im Bezirk des gewählten Gerichtes vorgetragen worden ist, kann das angegangene Gericht seine Zuständigkeit durchaus verneinen.
JurPC Web-Dok. 129/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen: Zum Verbot öffentlicher Glücksspiele im Internet
Beschluss vom 05.03.2009 (2 U 4/08)
Der Senat hält auch an seiner durch das Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigten (Beschluss v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08) Auffassung fest, dass das in § 4 Abs. 4 GlüStV angeordnete generelle Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet verfassungsgemäß ist. Der Senat ist aber der Ansicht, dass die europarechtliche Frage, ob die in § 4 Abs. 4 GlüStV enthaltene Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG europarechtskonform ist, nicht abschließend und hinreichend geklärt ist. Dies betrifft in erster Linie die Forderung des Europäischen Gerichtshofes nach einer kohärenten und systematischen Bekämpfung der Spielsucht und die damit einhergehende Frage, ob die sogenannte "äußere Kohärenz" es erfordert, alle Sparten des Glückspiels "bewertend in den Blick zu nehmen", damit die Bereiche des Glückspiels mit vergleichbarem Suchtpotential in gleicher Weise geregelt werden.
JurPC Web-Dok. 130/2009

LG Frankfurt a.M.: Nutzung von PDF-Dateien wissenschaftlicher Werke an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken
Urteil vom 13.05.2009 (2-06 O 172/09)
Den Befugnissen aus § 52 b UrhG steht nur eine abgeschlossene vertragliche Regelung entgegen; ein bloßes Vertragsangebot genügt nicht. § 53 UrhG ermöglicht keine digitale Kopie von im Rahmen der Befugnisse des § 52 b UrhG erstellten Digitalisaten.
JurPC Web-Dok. 127/2009

Bundesverfassungsgericht: Zur Strafbarkeit nach § 202c StGB
Beschluss vom 18.05.2009 (2 BvR 2233/07, 2 BvR 1151/08, 2 BvR 1524/08)
Schon nach dem Wortlaut des § 202c StGB ist nicht ausreichend, dass ein Programm - wie das für so genannte dual use tools gilt - für die Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch besonders geeignet ist. Bei Programmen, deren funktionaler Zweck nicht eindeutig kriminell ist und die erst durch ihre Anwendung zu einem Tatwerkzeug eines Kriminellen oder aber zu einem legitimen Werkzeug würden - so genannten dual use tools - ist bereits der objektive Tatbestand des § 202c StGB nicht erfüllt (vgl. BT-Drucks. 16/3656, S.18 f.). Die bloße Eignung von Software zur Begehung von Computerstraftaten ist nicht ausreichend, so dass auch solche Programme aus dem Tatbestand herausfallen, die lediglich zur Begehung von Computerstraftaten missbraucht werden können.
JurPC Web-Dok. 125/2009

OLG Koblenz: Blickfangwerbung für eine Internetdienste-Clubmitgliedschaft durch irreführendes Herausstellen eines Geschenkcharakters der Leistung
Urteil vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)
Die Vermittlung von Flugtickets durch ein anderes Unternehmen im Wege des sogenannten Screen-Scrapings ist grundsätzlich auch dann rechtlich nicht zu beanstanden wenn das Flugunternehmen diesen Vertriebsweg nicht wünscht; insbesondere kann hierin weder eine Verletzung des "virtuellen Hausrechts" des Flugunternehmens an seiner Internetseite noch ein Verstoß gegen die Datenbankrechte (§ 87 b UrhG) des Flugunternehmens gesehen werden.
JurPC Web-Dok. 123/2009

OLG Frankfurt a.M.: Keine Übertragung von Lizenzen an Zweiterwerber durch Überlassung des Echtheitszertifikats
Beschluss vom 12.05.2009 (11 W 15/09)
Räumt ein Softwarehersteller dem Ersterwerber eine Volumenlizenz ein so ist der Ersterwerber ohne Zustimmung des Herstellers nicht berechtigt, überzählige Lizenzen an Zweiterwerber zu übertragen, indem er diese zum selbständigen Download ermächtigt oder ihnen ein sogenanntes Echtheitszertifikat mit Produktkey überlässt.
JurPC Web-Dok. 119/2009

OLG Frankfurt a.M.: Vorliegen mehrerer Anträge nach § 109 Abs. 9 UrhG
Beschluss vom 15.04.2009 (11 W 27/09)
Macht ein Antragsteller in einer einzigen Antragsschrift eine Vielzahl unterschiedliche verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen geltend, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128 c KostO auslegen.
JurPC Web-Dok. 120/2009

OVG Lüneburg: Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen
Beschluss vom 03.04.2009 (11 ME 399/08)
Es ist nicht zweifelsfrei, ob es zurzeit bereits technisch ausgereifte Möglichkeiten gibt, ausschließlich niedersächsische Internetzugänge zu sperren. Ist eine für das Land Niedersachsen verlangte Internetsperre nur über eine bundesweite Internetsperre zu erzielen, hat die für die Untersagung zuständige Landesbehörde den in § 9 Abs. 1 S. 4 GlüStV vorgesehenen Weg einzuhalten.
JurPC Web-Dok. 122/2009

LG Hamburg: Vorhalten der Verkehrsdaten 'auf Zuruf' durch Accessprovider im Rahmen eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 2 UrhG
Urteil vom 11.03.2009 (308 O 75/09)
Ein Accessprovider, der die Verkehrsdaten einer Verbindung grundsätzlich nach dem Verbindungsende löscht mit der Folge, dass die Verkehrsdaten für ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG nicht mehr zur Verfügung stehen, ist nach Darlegung der übrigen Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs für zu erwartenden Verletzungen einer konkreten urheberrechtlich geschützten Leistung in Internet-"Tauschbörsen" verpflichtet, "auf Zuruf" aus einer laufenden Verletzungsverbindung die dann noch vorhandenen Verkehrsdaten bis zur Beendigung das Auskunftsverfahren mit dem vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren vorzuhalten. Das bedingt in zumutbarem Rahmen auch die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen, um auf Zuruf zeitnah reagieren zu können.
JurPC Web-Dok. 124/2009

Maximilian Herberger: Das juristische Online-Repetitorium "ejura-Examensexpress"
Aus der Vorbemerkung: "Für denjenigen, der an einem Projekt mitwirkt, verbietet es sich aus naheliegenden Gründen, zu diesem eigenen Projekt bewertend Stellung zu nehmen. Da sich der Verfasser dieser Zeilen in Bezug auf den ejura-Examensexpress in der soeben beschriebenen Lage befindet, beschränken sich die folgenden Bemerkungen auf eine beschreibende Darstellung des Realisierten und der damit verbundenen Erwartungen bzw. Hypothesen. Ziel dieser Beschreibung ist es, in knapper und überschaubarer Form wesentliche Aspekte darzustellen, deren Rekonstruktion aus der Online-Präsenz des Repetitoriums nur sehr viel zeitaufwendiger möglich wäre. Der Beitrag versteht sich also als Vorbereitung für die gezielte Inspektion des Online-Repetitoriums zum Zwecke der Bildung eines eigenen kritischen Urteils."
JurPC Web-Dok. 118/2009

OLG Brandenburg: Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB nur bei unteilbaren Dienstleistungen?
Urteil vom 11.02.2009 (7 U 116/08)
Die Belehrung "Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn … mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie selbst diese veranlasst haben (z.B. durch Nutzung der Mobilfunkleistung)" geht vielmehr über den Wortlaut des § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB nicht hinaus und ist nicht zu beanstanden. § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB ist nicht dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts nur bei unteilbaren Dienstleistungen zu gelten habe.
JurPC Web-Dok. 117/2009

OLG Frankfurt a.M.: "Screen-Scraping" nicht rechtswidrig
Urteil vom 05.03.2009 (6 U 221/08)
Die Vermittlung von Flugtickets durch ein anderes Unternehmen im Wege des sogenannten Screen-Scrapings ist grundsätzlich auch dann rechtlich nicht zu beanstanden wenn das Flugunternehmen diesen Vertriebsweg nicht wünscht; insbesondere kann hierin weder eine Verletzung des "virtuellen Hausrechts" des Flugunternehmens an seiner Internetseite noch ein Verstoß gegen die Datenbankrechte (§ 87 b UrhG) des Flugunternehmens gesehen werden.
JurPC Web-Dok. 112/2009

VG Wiesbaden: Auskunft über die im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten
Urteil vom 04.09.2008 (6 K 669/08.WI)
Das BKA-Gesetz findet auf das Schengener Durchführungsabkommen keine Anwendung mit der Folge, dass die Datei "NSIS-Personenfahndung" keine Verbunddatei nach § 6 Abs. 1 bis 3 BKA-Gesetzes ist. Ein Auskunftsanspruch ergibt sich ausschließlich aus Artikel 109 Abs. 1 SDÜ i.V.m. § 19 Abs. 1 BDSG. Zum Auskunftsanspruch eines Betroffenen auf die im Schengener Informationsystem von anderen Staaten eingestellten Daten (hier Italien). Bei einer Ausschreibung zur Fahndung im SIS ist nach Artikel 98 SDÜ eine Auskunft zu erteilen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben nicht gefährdet wird.
JurPC Web-Dok. 115/2009

VG Wiesbaden: Sperrung einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem
Beschluss vom 13.02.2009 (6 L 93/09)
Die Normen des Bundeskriminalamtgesetzes sind derzeit nicht auf das Schengener-Informations-System anwendbar, weil keine Verbunddatei im Rahmen von § 11 BKAG vorliegt. Im Falle des Vorliegens einer Verbunddatei nach §§ 11 ff. BKAG wären die Daten schon deshalb zu löschen, weil es an einer entsprechenden Rechtsverordnung gem. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 6 BKAG fehlt. Art. 110 SDÜ enthält keinen Anspruch auf Sperrung, sondern nur auf Löschung. Die Voraussetzungen für eine Sperrung liegen auch vor, wenn die Daten des Antragstellers im SIS unrechtmäßig gespeichert sind und so eine Vorwegnahme der Hauptsache vermieden werden kann.
JurPC Web-Dok. 116/2009

VG Wiesbaden: Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Internet
Beschluss vom 27.02.2009 (6 K 1045/08.WI)
Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die Art. 44a und 40 Abs. 1 Nr. 8b der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 gegen primäres Gemeinschaftsrecht. Nach Art. 44a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 veröffentlichen die Mitgliedstaaten Informationen über die Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln sowie der Beträge, die jeder Begünstigte aus diesen Fonds erhalten hat. Diesem Artikel entnimmt das Gericht, dass über jeden Empfänger eine Veröffentlichung erfolgen muss. Darin liegt ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, der nicht gerechtfertigt ist.
JurPC Web-Dok. 113/2009

VG Wiesbaden: Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Internet
Beschluss vom 27.02.2009 (6 K 1352/08.WI)
Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die Art. 44a und 40 Abs. 1 Nr. 8b der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 gegen primäres Gemeinschaftsrecht. Nach Art. 44a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 veröffentlichen die Mitgliedstaaten Informationen über die Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln sowie der Beträge, die jeder Begünstigte aus diesen Fonds erhalten hat. Diesem Artikel entnimmt das Gericht, dass über jeden Empfänger eine Veröffentlichung erfolgen muss. Darin liegt ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, der nicht gerechtfertigt ist.
JurPC Web-Dok. 114/2009

Bundesverfassungsgericht: Rechtswidrige Anordnung einer Durchsuchung
Beschluss vom 08.04.2009 (2 BvR 945/08)
Für die Anordnung einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen nach § 102 StPO bedarf es Verdachtsgründen, die über bloße Vermutungen und vage Anhaltspunkte hinausreichen. Bei dem Verdacht von Straftaten nach §§ 106, 109 UrhG durch das Anbieten bestimmter Hyperlinks in einem Internetforum müssen Anhaltspunkt dafür angegeben werden, dass die verfahrensgegenständlichen Links auf eine Internetadresse verwiesen, unter der tatsächlich urheberrechtlich geschützte Filme oder Programme gespeichert waren. Sofern zum Beleg dieser Tatsache Bildschirmausdrucke vorgelegt werden, reicht dies nicht aus, wenn sich aus ihnen lediglich die Tatsache der Links als solche ergibt.
JurPC Web-Dok. 106/2009

BGH: "raule.de"
Urteil vom 23.10.2008 (I ZR 11/06)
Als Namensträger der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.
JurPC Web-Dok. 110/2009

OLG Köln: "John Bello Story 2"
Beschluss vom 05.05.2009 (6 W 39/09)
Der am erstinstanzlichen Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 2, 9 UrhG nicht beteiligte, vom Provider nach richterlicher Gestattung benannte Anschlussinhaber ist nicht berechtigt, den Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 Satz 6 UrhG anzufechten.
JurPC Web-Dok. 111/2009

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung wegen falscher Widerrufsbelehrung
Urteil vom 24.03.2009 (4 U 211/08)
Nach § 8 Abs. 4 UWG liegt Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung vor, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vorwiegend dazu dient, gegen den zuwider Handelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Dies ist der Fall, wenn die Umstände dafür sprechen, dass es dem Abmahnenden nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht, sondern wenn sich ein Wettbewerber nur auf die Verfolgung eines bestimmten Wettbewerbsverstoßes gewissermaßen spezialisiert und im Rahmen der Verfolgung dieser Wettbewerbsverstöße ein einheitliches und konsequentes Vorgehen gegen die Wettbewerbsverstöße vermissen lässt.
JurPC Web-Dok. 107/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Kein Bagatellfall bei Angabe einer 4-wöchigen statt 1-monatigen Widerrufsfrist
Beschluss vom 26.03.2007 (3 W 58/07)
Wird die im Internetversandhandel geltende Widerrufsfrist unrichtig (hier: 4 Wochen statt 1 Monat) angegeben, so ist die unlautere Verletzung von Informationspflichten wegen der Nachahmungsgefahr in aller Regel kein Bagatellfall im Sinne des § 3 UWG.
JurPC Web-Dok. 109/2009

VG Frankfurt a.M.: Bindung der Verwaltung an ein im Internet veröffentlichtes Merkblatt
Urteil vom 04.03.2009 (1 K 3876/08.F)
Veröffentlicht die Behörde im Internet ein Merkblatt mit dem sie über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf eines Verwaltungsverfahrens zur Gewährung von Zuwendungen aufgrund eines Haushaltstitels und ermessensbindender Verwaltungsvorschriften informieren will so handelt es sich dabei um eine Auskunft im Sinne des § 25 Abs. 2 VwVfG. Weichen die Angaben in einem solchen Merkblatt von der tatsächlichen Verwaltungspraxis ab, so dass derjenige Bürger, der sich an die Vorgaben des Merkblattes hält, deshalb die Voraussetzungen nicht erfüllt, an die die Behörde gemäß ihrer Verwaltungspraxis eine Vergünstigung knüpft, so kommt ein Folgenbeseitigungsanspruch darauf in Betracht, dass der Bürger so zu stellen ist, wie er stehen würde, wenn die Informationen des Merkblattes korrekt gewesen wären.
JurPC Web-Dok. 108/2009

Markus Burger, Sarah Holderied, Isabelle Kögel, Sascha Königsberg, Julia Kuhn, Benedikt Linder, Anke Rothnauer, Esther Seibt, Denis Werner: Juristische Blogs - eine Bestandsaufnahme
Im Februar 2009 wurde ein Praxis-Workshop mit einer Gruppe von Jurastudenten unter der Leitung des Rechtsinformatikzentrums der LMU München ins Leben gerufen. Dieser hatte zum Ziel, das zum Teil unüberschaubare Angebot an deutschsprachigen juristischen Blogs nach festgelegten Maßstäben zu systematisieren und die Ergebnisse in einem Artikel zu präsentieren. Das Projekt sollte dabei überwiegend online im Sinne des Web 2.0-Gedanken realisiert werden und in einem Wiki stattfinden. Der aus dem Projekt resultierende Beitrag wird nun in JurPC veröffentlicht.
JurPC Web-Dok. 100/2009

BGH: Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail Provider
Beschluss vom 31.03.2009 (1 StR 76/09)
Die Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO mit der Herausgabepflicht nach § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen.
JurPC Web-Dok. 101/2009

BGH: "Beta Layout"
Urteil vom 22.01.2009 (I ZR 30/07)
Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift "Anzeigen" eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.
JurPC Web-Dok. 105/2009

BGH: "Halzband"
Urteil vom 11.03.2009 (I ZR 114/06)
Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann so behandeln lassen als ob er selbst gehandelt hätte.
JurPC Web-Dok. 102/2009

OLG Köln: Auslegung des Begriffes "Gewerbliches Ausmaß" in § 101 UrhG
Beschluss vom 09.02.2009 (6 W 182/08)
Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß liegt vor, wenn das verfahrensgegenständliche Musikalbum sich noch in der relevanten Verwertungsphase befindet. Insofern kann nicht allein darauf abgestellt werden, dass das Musikalbum 2005 veröffentlicht worden ist. Denn es lässt sich aus der Gesetzesbegründung, nach der eine schwere Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG dann vorliegen kann, wenn ein Musikalbum unmittelbar nach seiner Veröffentlichung im Internet zugänglich gemacht wird, keine starre zeitliche Grenze für die Annahme einer schweren Rechtsverletzung ablesen. Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Gesetzesbegründung einem abschließenden Katalog schwerer Rechtsverletzungen das Wort redet. Maßgeblich ist vielmehr der hinter der beispielhaften Aufzählung stehende Zweck, es zu verhindern, dass die wirtschaftliche Verwertung eines Werks durch seinen Urheber während der hierfür erforderlichen Zeitspanne gefährdet wird. Für das verfahrensgegenständliche Musikalbum folgt daher daraus, dass es 1823 komponierte Musik enthält, entgegen der Ansicht der Beteiligten nicht, dass eine Verwertung in relevantem Umfang nicht mehr stattfinden könnte. Gerade das Gegenteil trifft angesichts der Zeitlosigkeit klassischer Musik zu. Auch für die konkrete Aufnahme, für die die Antragstellerin Urheberrechtsschutz begehrt, sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die relevante Verwertungsphase abgeschlossen ist.
JurPC Web-Dok. 103/2009

OLG Frankfurt a.M.: Zur Hinweispflicht bei irreführender Blickfang-Werbung
Urteil vom 31.03.2009 (11 U 2/09)
Nachdem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Grundsatz der isolierten Beurteilung der Blickfang-Werbung relativiert wurde, gilt, dass, sofern der Blickfang für sich genommen eine Fehlvorstellung auslöst, eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen muss. In Fällen, in denen der Blickfang zwar nicht objektiv unrichtig ist, aber nur "die halbe Wahrheit" enthält, muss ein Stern oder ein anderes hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Hinweis führen. Insoweit trifft den Werbenden eine aus dem Irreführungsverbot abzuleitende Pflicht, die anderen belastenden Preisbestandteile klar zugeordnet und ähnlich deutlich herauszustellen. Wie deutlich Stern und aufklärender Hinweis gestaltet sein müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
JurPC Web-Dok. 104/2009

Wolfgang Lent: Rezension: Anika Dorthe Luch, Das Medienpersönlichkeitsrecht - Schranke der "vierten Gewalt"
Der Rezensent resümiert, dass das Buch durch eigenständige Argumentation und sorgfältige Systematisierungen überzeugt. Hilfreich für den Praktiker seien vor allem die differenzierten Ausführungen zu den Fallgruppen des Persönlichkeitsrechts sowie die Kriterienkataloge für die Abwägung der Rechtspositionen bei der Wort- und Bildberichterstattung.
JurPC Web-Dok. 95/2009

OVG Rheinland-Pfalz: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs
Urteil vom 12.03.2009 (7 A 10959/08.OVG)
Die Gesetzesbegründung macht deutlich, dass nach dem Willen des Gesetzgebers Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, vom Begriff des Rundfunkempfangsgeräts im Sinne des § 1 Abs. 1 RGebStV erfasst sein und nach dem Ende des Moratoriums zum 31. Dezember 2006 der Gebührenpflicht unterfallen sollen, sofern sie nicht als Zweitgerät gebührenfrei sind. Dieser Wille des Gesetzgebers hat auch in den Regelungen der §§ 5 und 11 Abs. 2 - bzw. ab 1. März 2007 § 12 Abs. 2 - RGebStV hinreichend Ausdruck gefunden. Internetfähige PCs sind daher grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig.
JurPC Web-Dok. 96/2009

OLG Celle: Keine Garantieübernahme bei Hinweis im eBay-Angebot
Urteil vom 08.04.2009 (3 U 251/08)
Der Hinweis in einem Internetangebot, der nicht angeschlossene Motor einer gebrauchten Segelyacht sei in einer Wassertonne getestet worden, beinhaltet noch keine Übernahme einer Garantie für die Gebrauchstauglichkeit des Motors gemäß § 443 Abs. 1 BGB. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Verkäufer in der Anzeige explizit zum Ausdruck gebracht hat, eine Garantie nicht übernehmen zu wollen. Für ein über das Internetauktionshaus eBay unterbereitetes Angebot gelten insoweit keine Besonderheiten.
JurPC Web-Dok. 99/2009

OLG München: Irreführung durch Bestandteil "Bundes-..." in einer Firma
Urteil vom 19.06.2008 (29 U 5133/03)
Bei Firmenbestandteilen, die den Bestandteil "Bundes" enthalten, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Verkehr in der Regel annehmen wird, bei diesen Unternehmen sei die Bundesrepublik Deutschland zumindest Mehrheitsgesellschafter. Die Verwendung des Bestandteiles "Bundes" in einem privaten Unternehmen ist aus diesem Grund irreführend.
JurPC Web-Dok. 94/2009

LG Koblenz: Unzulässige Rechtsausübung im Rahmen eines über eBay geschlossenen Kaufvertrages
Urteil vom 18.03.2009 (10 O 250/08)
Der grundsätzlichen Wirksamkeit eines über eBay geschlossenen Vertrages kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung aus § 242 BGB entgegenstehen, wenn das dem Gläubiger zugrunde liegende Interesse im Einzelfall aus besonderen Gründen nicht schutzwürdig erscheint. Eine solche Aberkennung der Schutzwürdigkeit ist das Ergebnis einer umfassenden Wertung des Interesses. Nicht schon jedes Ungleichgewicht, nicht schon jede übermäßige wirtschaftliche Benachteiligung der Gegenseite macht eine Rechsausübung unzulässig, sondern es muss sich um Ausnahmefälle einer grob unbilligen, mit der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Benachteiligung handeln. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Anbietende bei der Einstellung des Angebots einen (vorliegend für §§ 119 ff. BGB unbeachtlichen) Fehler machte, indem er einen sehr hochpreisigen Gegenstand zu einem sehr geringen Mindestgebot anbot und er diesen Fehler unverzüglich durch Absenden des "Formulars für die frühzeitige Beendigung von Angeboten" zu korrigieren versuchte. Dem Anbietenden kann in diesem Zusammenhang unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nicht zum Nachteil gereichen, dass dieser Vorgang insgesamt 8 Minuten dauerte und innerhalb dieser Zeit bereits wirksam auf den Artikel geboten wurde.
JurPC Web-Dok. 97/2009

LG Potsdam: Veröffentlichung und Verwertung von Fotografien eines Gebäudes
Urteil vom 21.11.2008 (1 O 175/08)
Zu dem Recht eines Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren, zählt auch das Recht, sein Eigentum gewerblich zu verwerten. Können Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes nur angefertigt werden, wenn ein dem Eigentümer des Gebäudes gehörendes Grundstück betreten wird, so steht es dem Eigentümer grundsätzlich frei, den Zutritt zu verbieten oder doch nur unter der Bedingung zu gewähren, dass dort nicht fotografiert wird. Der Eigentümer hat somit in einem solchen Fall aufgrund seiner Sachherrschaft die rechtliche und tatsächliche Macht, sich die Möglichkeit, auf seinem Gelände Aufnahme anzufertigen, ausschließlich vorzubehalten. Erfolgen die Aufnahmen von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und ohne Betreten des Grundstücks, hat der Eigentümer dies hinzunehmen. In einem solchen Falle ist es dem Eigentümer bereits in tatsächlicher Hinsicht nicht möglich, Aufnahmen die von seinem Haus von der Straße aus gefertigt werden, zu unterbinden. Damit hat er keine rechtlich und tatsächlich gesicherte Position inne, in die "eingegriffen" werden könnte. Unbenommen bleibt dem Eigentümer jedoch kraft seiner Sachherrschaft die Möglichkeit, andere vom Zugang der Sache bzw. vom Anblick der Sache (bei einem Gebäude z. B. durch eine Grundstücksbepflanzung) auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren.
JurPC Web-Dok. 98/2009

Wolfram Viefhues: Vorankündigung - 18. Deutscher EDV-Gerichtstag 2009 vom 23.09. bis 25.09.2009 in Saarbrücken
Der Autor informiert über die Themen des 18. Deutschen EDV-Gerichtstages, der vom 23.09. - 25.09.2009 in Saarbrücken stattfindet.
JurPC Web-Dok. 90/2009

BGH: Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten
Beschluss vom 20.01.2009 (X ZB 22/07)
Jedenfalls dann, wenn das sich einer Datenverarbeitungsanlage bedienende Verfahren in den Ablauf einer technischen Einrichtung eingebettet ist (wie etwa bei der Einstellung der Bildauflösung eines Computertomografen), entscheidet über die Patentierung nicht das Ergebnis einer Gewichtung technischer und nichttechnischer Elemente. Maßgebend ist vielmehr, ob die Lehre bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dient.
JurPC Web-Dok. 91/2009

OLG Düsseldorf: Kein Wahlrecht hinsichtlich des Gerichtsstandes beim Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG
Beschluss vom 08.01.2009 (I-20 W 130/08)
§ 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG ist so zu verstehen, dass die Vorschrift - nach den Gegebenheiten bei dem im Einzelfall zur Auskunft Verpflichteten, einer natürlichen oder einen juristischen Person, mit inländischem Sitz oder ohne einen solchen - in örtlicher Hinsicht überhaupt einen Gerichtsstand bestimmt, entweder also das Wohnsitzgericht oder das Sitzgericht oder das Gericht einer Niederlassung, nicht aber diese Gerichte im Einzelfall für gleichermaßen zuständig erklärt und einem Antragsteller zwischen ihnen die Wahl einräumt. Insofern unterscheidet sich die Regelung in § 101 UrhG von den Vorschriften der §§ 12 ff. ZPO und § 35 ZPO.
JurPC Web-Dok. 88/2009

OLG Stuttgart: "Hartplatzhelden"
Urteil vom 19.03.2009 (2 U 47/08)
Die Veröffentlichung und Ausstrahlung von Ausschnitten und Berichten von Amateurfußballspielen auf der Internetplattform "Hartplatzhelden" ist wettbewerbswidrig und daher zu untersagen.
JurPC Web-Dok. 93/2009

OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Admin-C
Urteil vom 03.02.2009 (I-20 U 1/08)
Aus der Funktion und Aufgabenstellung des Admin-C lässt sich keine Haftung gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch den Domainnamen begründen. Der Admin-C haftet auch nicht als Störer, weil er keine Prüfungspflichten in Bezug auf mögliche Rechtsverletzungen durch die Domain hat.
JurPC Web-Dok. 84/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Bauhaus aus Italien II
Urteil vom 03.12.2008 (5 U 143/03)
Der Auskunftsanspruch aus § 101a UrhG a.F./101 UrhG n.F. eröffnet nicht stets eine allumfassende, sondern nur eine an den Notwendigkeiten der konkreten Handlungsalternative (hier: Anbieten) orientierte Auskunftspflicht. Ein weitergehender Auskunftsanspruch kann sich auch im Anwendungsbereich dieser Normen aus § 242 BGB ergeben, soweit der Berechtigte auf Angaben angewiesen ist, um seinen Schadensersatzanspruch berechnen zu können. Auch insoweit wird der Umfang der Auskunftspflicht aber durch die Besonderheiten der streitgegenständlichen Handlungsalternative bestimmt.
JurPC Web-Dok. 92/2009

9. @kit-Kongress:  "Aktuelle Entwicklungen im Online-Recht" (14./15. Mai 2009, Nürnberg)
Die Redaktion JurPC weist auf eine Veranstaltung des Arbeitskreises @kit am 14. und 15. Mai 2009 in Nürnberg hin.
JurPC Web-Dok. 87/2009

OLG Karlsruhe: Internetveröffentlichung einer Verbandssanktion für einen Sportler/Sportfunktionär
Urteil vom 30.01.2009 (14 U 131/08)
Die Auslegung oder Veröffentlichung einer Namensliste mit Sperren und Strafen für Sportler oder Sportfunktionäre eines Sportverbandes fällt unabhängig von der Einordnung als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Dabei müssen im Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht wahre Angaben in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind. Auch die Tatsache, dass bei Eingabe des Namens des Betroffenen in der Suchmaschine Google dessen Eintrag leicht aufgefunden werden kann, ändert daran nichts, da mit einer solchen Suche keine öffentliche Stigmatisierung oder Anprangerung verbunden ist.
JurPC Web-Dok. 86/2009

OLG Köln: "Frosch mit der Maske, Dr. Mabuse u. Winnetou" - Zur Videoverwertung von vor 1966 produzierten Filmen -
Urteil vom 31.10.2008 (6 U 86/08)
Verträge über Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten waren vor 1966 - anders als in der Zeit von 1966 - 2007 - urheberrechtlich nicht schlechthin unwirksam. Der allgemeine Zweckübertragungsgedanke stand der Annahme einer derartigen Nutzungseinräumung aber im Zweifel entgegen; das galt auch für das Verhältnis von den Filmschaffenden Künstlern und dem Produzenten. Ein in die andere Richtung gehender Parteiwille musste unzweideutig zum Ausdruck gekommen sein. Es spricht keine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Regisseur eines Films dessen Alleinurheber ist. Ein Miturheber kann auf Auskunft und Rechnungslegung an sich allein klagen, auch wenn der Schaden der Miturhebergemeinschaft zur gesamten Hand zu ersetzen ist (teilweise Abgrenzung zu BGH GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasserhaus).
JurPC Web-Dok. 83/2009

LG München I: Verletzung der Marke "POSTERLOUNGE"
Beschluss vom 10.04.2008 (1 HK O 5500/08)
Eine Verletzung des Markenrechts an dem Zeichen "POSTERLOUNGE" ist nicht glaubhaft gemacht, wenn eine unmittelbare Nutzung des Zeichens "posterlounge" nicht durch Verwendung dieses Begriffes als Suchwort für die google-Adword-Anzeige erfolgte. Es ist daher davon auszugehen, dass die Worte "lounge" und "poster" als Suchworte verwendet wurden und die Standardoption "weitgehend passende Keywords" beibehalten wurde. Das von der Antragsgegnerin unmittelbar (im Text der Anzeige und als Suchworte) genutzte Zeichen "lounge poster" ist mit den Antragsschutzrechten nicht verwechslungsfähig; eine Nutzung wäre überdies privilegiert nach § 23 Ziff. 2 MarkenG.
JurPC Web-Dok. 82/2009

LG Berlin: Zum Anscheinsbeweis bei Werbeanruf seitens eines Unternehmens
Urteil vom 15.07.2008 (15 O 618/07)
Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Telefonanruf, der zu Werbezwecken und im wirtschaftlichen Interesse eines bestimmten Unternehmens durchgeführt worden ist, von diesem Unternehmen veranlasst wurde. Dieser Anschein kann durch die konkreten Umstände des Einzelfalls entkräftet werden, wenn Tatsachen vorliegen, nach denen ein anderer Geschehensablauf, z.B. - wie hier von der Beklagten behauptet - der Anruf eines unbeteiligten Dritten, plausibel und nicht mehr lebensfremd erscheint (vorliegend verneint). Erst dann muss der Anspruchssteller den vollen Beweis dafür erbringen, dass der betreffende Anruf von dem in Anspruch genommenen Unternehmen stammt.
JurPC Web-Dok. 84/2009

LG Berlin: Zur Haftung des Buchhändlers für Urheberrechtsverletzungen durch Übernahme geschützter Textpassagen in einem Buch
Urteil vom 14.11.2008 (15 O 120/08)
Ein Buchhändler haftet weder als Täter noch als Störer einer Urheberrechtsverletzung durch Übernahme geschützter Passagen aus einer wissenschaftlichen Arbeit in ein Buch. Der Buchhändler hat grundsätzlich keine Prüfungspflichten hinsichtlich möglicher Urheberrechtsverletzungen. Erst wenn greifbare und konkrete Anhaltspunkte entweder dem jeweiligen Buchhändler durch einen Hinweis übermittelt werden oder in der einschlägigen Branchenpresse, deren Verfolgung dem Buchhändler zumutbar ist, veröffentlicht werden, kann eine derartige Prüfungspflicht des Buchhändlers in Betracht kommen.
JurPC Web-Dok. 85/2009

Stephan Ott, Simon Möller: TMG Wiki: Vorschläge für eine Neuregelung der Impressumspflicht für Webseiten
Im TMG-Wiki waren im Wesentlichen vier Fragen erörtert worden, u.a. ob die Regelung für nicht geschäftsmäßige Telemedien in § 55 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag systemgerecht verortet ist und ob der Begriff der Geschäftsmäßigkeit näher umschrieben werden kann. Die Autoren fassen in dem vorliegenden Beitrag die Diskussion im TMG -Wiki zusammen und stellen einen dort erarbeiteten Vorschlag zur Neuregelung vor.
JurPC Web-Dok. 80/2009

Simon Möller, Stephan Ott: Von dem Versuch, ein Gesetz in einem Wiki zu schreiben
Ist es möglich, ein Gesetz unter Einbindung all derjenigen zu entwerfen, die direkt von ihm betroffen wären - also insbesondere den Bürgern und den mit diesem Rechtsgebiet befassten Juristen? Ein solcher Entwurf könnte geschrieben werden, indem all diese "Stakeholder" über eine sog. Wiki-Software eingebunden werden. Mittels dieser Software - so war die Idee - sollten sich die Beteiligten über mögliche Gesetzesänderungen austauschen und schließlich einen vollständigen Entwurf eines neuen Gesetzes präsentieren. Das Projekt wurde durchgeführt, indem versucht wurde, einen Neuentwurf für das Telemediengesetz auszuarbeiten. Ein vollständiger Entwurf wurde aber letztlich nicht erreicht. Dieser Beitrag beschreibt die Ansatzpunkte des Versuchs, die Schwierigkeiten, die sich daraus ergaben und benennt die Gründe für das partielle Scheitern.
JurPC Web-Dok. 81/2009

EuGH: Auslegung der Datenschutzrichtlinie
Urteil vom 16.12.2008 (C 73/07)
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit, bei der die Daten natürlicher Personen bezüglich ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit und Kapital und ihres Vermögens - auf der Grundlage öffentlicher Dokumente der Steuerbehörden erfasst und zum Zweck der Veröffentlichung verarbeitet werden, - in einem Druckerzeugnis, in alphabetischer Reihenfolge und nach Einkommenskategorien aufgeführt, in Form umfassender, nach Gemeinden geordneter Listen veröffentlicht werden, - auf einer CD-ROM zur Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden, - im Rahmen eines Kurzmitteilungsdienstes verwendet werden, in dem Mobilfunkbenutzer nach Versendung einer Kurzmitteilung mit dem Namen und dem Wohnort einer bestimmten Person an eine bestimmte Nummer als Antwort Daten über das Einkommen dieser Person aus Erwerbstätigkeit und Kapital sowie über deren Vermögen erhalten können, als "Verarbeitung personenbezogener Daten" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist. Art. 9 der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass die in der ersten Frage unter den Buchst. a bis d genannten Tätigkeiten, die Daten betreffen, die aus Dokumenten stammen, die nach den nationalen Rechtsvorschriften öffentlich sind, als Verarbeitung personenbezogener Daten, die "allein zu journalistischen Zwecken" im Sinne dieser Vorschrift erfolgt, anzusehen sind, wenn sie ausschließlich zum Ziel haben, Informationen, Meinungen oder Ideen in der Öffentlichkeit zu verbreiten, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.
JurPC Web-Dok. 76/2009

EuGH: Auslegung der Datenschutzrichtlinie
Schlussanträge vom 08.05.2008 (C 73/07)
JurPC veröffentlicht die Schlussanträge zum Verfahren vor dem EuGH mit dem Aktenzeichen C-73/07, das sich mit der Auslegung der Datenschutzrichtlinie befasste.
JurPC Web-Dok. 75/2009

OLG Köln: Hauptsacheklage nach Widerspruch - zur Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung
Beschluss vom 09.02.2009 (6 W 4/09)
Wer nach erfolgloser Abmahnung eine einstweilige Verfügung im Beschlussweg erwirkt, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich i. S. des § 8 Abs. 4 UWG, wenn er zusätzlich eine Hauptsacheklage erhebt, mit dem er neben dem im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch Annex - und Kostenansprüche verfolgt, nachdem der Schuldner in der ihm gesetzten Frist die geforderte Abschlusserklärung nicht abgegeben, sondern gegen die Verfügung (Voll-)Widerspruch eingelegt hat (Abgrenzung zu OLG Nürnberg, GRUR-RR 2004, 336).
JurPC Web-Dok. 78/2009

OLG Frankfurt a.M.: Keine Rechtsmissbräuchlichkeit bei "Gegenschlag"
Beschluss vom 05.12.2008 (6 W 157/08)
Der Verfügungsgrund im Sinne einer besonderen Form des Rechtsschutzbedürfnisses ist nicht allein deshalb zu verneinen, weil der Antragsteller zuvor vom Antragsgegner wegen eines gleicharteigen Verstoßes in Anspruch genommen worden ist und sich der Eilantrag daher als "Gegenschlag" darstellt; in diesem Fall kann die Geltendmachung eines solchen Unterlassungsanspruchs auch nicht als rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) eingestuft werden.
JurPC Web-Dok. 77/2009

OLG Naumburg: Fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht
Urteil vom 13.07.2007 (10 U 14/07 (Hs))
Eine Mitteilung der Widerrufsbelehrung "in Textform", wie sie § 355 Abs. 2 S. 1 BGB voraussetzt, liegt nicht vor, wenn sich die Belehrung lediglich auf der Internetseite des Anbietenden befindet. Zwar war die beanstandete Widerrufsbelehrung der Verfügungsbeklagten für den Verbraucher schon vor Vertragsschluss zugänglich. Denn jeder Interessent hatte die Möglichkeit, sie zusammen mit dem Angebot auf dem Bildschirm zu lesen. Dies genügt jedoch nach Auffassung des Senats nicht, um die Textform im Sinne der §§ 355 Abs. 2 S. 1, 126 b BGB zu wahren. Die Widerrufsbelehrung muss den Verbraucher bei Verkauf über das Internet darüber in Kenntnis setzen, dass die Widerrufsbelehrung erst mit Erhalt der Waren beginnt. Ein Missverständnis des Verbrauchers darüber, wann die Frist in der er sein Widerrufsrecht ausüben kann, beginnt, kann die Ausübung dieses Rechts beeinträchtigen. Möglicherweise meint ein Verbraucher, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und übt das Recht daher nicht aus. Die beanstandete Widerrufsbelehrung ("...Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung...") erweckt den Eindruck, dass die Widerrufsbelehrung schon vorher, nämlich mit dem Lesen des Textes auf dem Bildschirm beginnen könne. Jedenfalls ist diese Belehrung nicht eindeutig und daher missverständlich.
JurPC Web-Dok. 79/2009

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung - Köhler/Arndt/Fetzer: Recht des Internet
Der Autor ist der Ansicht, dass das Buch einen sehr guten Überblick über die Querschnittsmaterie Internetrecht gibt.
JurPC Web-Dok. 58/2009

OLG Köln: "Winter-Check -Wochen" - Neues Verbot von Zugaben durch Schwarze Liste?
Beschluss vom 30.12.2008 (6 W 180/08)
Das Versprechen einer kostenlosen Zugabe stellt kein Gratis-Angebot i. S. der Nr. 20 des Anhangs I der EG-Richtlinie 2005/29 - vgl. jetzt UWG Anhang Nr. 21 - dar, wenn der Verbraucher nicht darüber im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat.
JurPC Web-Dok. 71/2009

VG Würzburg: Rundfunkgebührenpflicht für PCs
Urteil vom 27.01.2009 (W 1 K 08.1886)
Ein Computer wird zum Empfang bereitgehalten, wenn mit ihm ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden (§ 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV) können. Die Absicht zur entsprechenden Nutzung ist ebenso wenig Voraussetzung wie konkrete Anhaltspunkte dazu. Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft allein an den durch den Besitz des Empfangsgerätes begründeten Empfängerstatus und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit an. Maßgeblich ist damit die objektive Empfangsmöglichkeit. Eine Grenze findet diese Anknüpfung nach obergerichtlicher Rechtsprechung nur dort, wo die § 2 Abs. 2 RGebStV zugrunde liegende typisierende Annahme, ein Rundfunkgerät werde tatsächlich zum Empfang genutzt, regelmäßig nicht zutrifft. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Geräte typischerweise nicht zum Empfang genutzt werden (so z.B. beim Verkauf originalverpackter Empfangsgeräte durch Lebensmitteldiscounter) (vorliegend wurde diese Ausnahme verneint).
JurPC Web-Dok. 70/2009

LG Paderborn: Irreführende Telefonbuch-Werbung mit Betriebssitz vor Ort
Urteil vom 24.02.2009 (7 O 67/06)
Ein Durchschnittskunde, der sich nach einem Schlüsselnotdienst umschaut, hegt in der Regel nicht die Erwartung, dass der Notdienst am gleichen Ort eine Geschäftsstätte unterhält. Die Arbeit derartiger Notdienste wird nämlich nicht in der heimischen Werkstatt, sondern mit Hilfe spezieller Werkstattwagen vor Ort bei den Kunden erledigt.
JurPC Web-Dok. 72/2009

LG Berlin: Angabe der Auslandslieferkosten und Widerrufsbelehrung per Grafikdatei
Urteil vom 24.06.2008 (16 O 894/07)
Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 PAngV, 1 Abs. 1 Nr. 8 BGB-InfoV sind zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten der Höhe nach anzugeben. Der Verbraucher soll vor Vertragsschluss über die - gerade im Auslandsversand nicht unerheblichen und damit den Zahlbetrag erheblich verteuernden  - Lieferkosten informiert werden, nicht zuletzt damit ihm überhaupt erst ein Preisvergleich mit dem stationären Handel vor Ort oder dem Versandhandel im Herkunftsland ermöglicht wird. Es handelt sich mithin um eine Informationspflicht, die insbesondere dann wettbewerbserheblich ist, wenn gezielt mit einem Versand in die gesamte Europäische Union geworben wird, der Auslandsumsatz nicht völlig unbedeutend ist und die Plattform für die gesamte "Europäische Union" konzipiert ist. Nach § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV muss der Unternehmer dem Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung klare und verständliche Informationen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder anstelle dessen eingeräumten Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere über Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe zur Verfügung stellen. Die Verlinkung auf eine externe Grafikdatei genügt hierzu nicht.
JurPC Web-Dok. 73/2009

LG Berlin: Angabe der Auslandslieferkosten und Widerrufsbelehrung per Grafikdatei
Beschluss vom 04.01.2008 (16 O 894/07)
Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 PAngV, 1 Abs. 1 Nr. 8 BGB-InfoV sind zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten der Höhe nach anzugeben. Soweit der Versand ins EU-Ausland angeboten wird, stellt es einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften dar, wenn die konkreten Auslandsversandkosten nicht angegeben werden bzw. keine Möglichkeit für den Kunden besteht, diese leicht zu errechnen. Nach § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV muss der Unternehmer dem Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung klare und verständliche Informationen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder anstelle dessen eingeräumten Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere über Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe zur Verfügung stellen. Die Verlinkung auf eine externe Grafikdatei genügt hierzu nicht.
JurPC Web-Dok. 74/2009

Reto Mantz: Fällt die strikte Linie des LG Hamburg im Bereich der Störerhaftung? - Anmerkung zu OLG Hamburg, Urt. v. 4.2.2009 - 5 U 167/07 - Haftung des Forenbetreibers
Der Autor bespricht eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg zur Haftung des Internet-Foren-Betreibers, in der sich das Gericht von der bisher vor allem vom LG Hamburg eingeschlagenen Linie abgrenzt.
JurPC Web-Dok. 69/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "Mettenden" - Haftung des Foren-Betreibers
Urteil vom 04.02.2009 (5 U 167/07)
Der Betreiber eines Themenportals für "Kochrezepte", der u. a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, in dem Bereich "Gemeinschaft" im Rahmen einer Chat-Struktur Kochrezepte und/oder Abbildungen zu veröffentlichen, ist für dort eingestellte Foren-Beiträge (hier: urheberrechtsverletzendes Lichtbild) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände weder als Täter noch als Teilnehmer verantwortlich, es sei denn, er hat sich den Beitrag z.B. zu eigen gemacht.
JurPC Web-Dok. 68/2009

LG Darmstadt: Akteneinsicht bei Filesharing-Verfahren
Beschluss vom 09.10.2008 (9 Qs 490/08)
Im Rahmen von Strafverfahren wegen illegalen Downloads von Musikdateien im Wege des sog. Filesharing ist den anzeigenden Musikverlagen Akteneinsicht zu gewähren. Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass die Anbieter von Musikdateien in Musiktauschbörsen die jeweiligen IP-Adressen selbst preisgeben und die Zuordnung des Namens zu der IP-Adresse regelmäßig nur die Erhebung sog. Bestandsdaten und nicht Verkehrsdaten betrifft. Neben diesen Erwägungen ist auch noch die Schwere des Tatverdachtes in die Überlegungen einzubeziehen. Der Begriff des "gewerblichen Ausmaßes" in § 101 UrhG n.F. ist im Lichte der Enforcement-Richtlinie (2004/48/EG) auszulegen und verlangt Rechtsverletzungen, die zwecks Erlangung eines wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden. Ausgeschlossen sind danach Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden. Eine Auskunftsverpflichtung ist daher auch dann gegeben, wenn die bereitgestellten Musiktitel von nicht unerheblicher Zahl sind und die sog. Sessions von nicht unerheblicher Dauer sind (vorliegend beim Bereithalten von 620 Musikdateien bejaht).
JurPC Web-Dok. 67/2009

LG Stralsund: Akteneinsicht bei Filesharing-Verfahren
Beschluss vom 11.07.2008 (26 Qs 177/08)
Beim Musikdownload mittels Filesharing gibt derjenige, der die Dateien herunterlädt, seine IP-Adresse freiwillig preis. Insofern wird seine vorhandene IP-Adresse lediglich dem Namen des Anschlussinhabers zugeordnet. Dabei handelt es sich nicht um Verkehrsdaten, sondern um Bestandsdaten, so dass für die Erlangung dieser Auskünfte beim Provider keine richterlichen Beschlüsse nach § 100g StPO oder § 113a TKG erforderlich sind. Das Akteneinsichtsrecht des Verletzten besteht auch aufgrund des Interesses, die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche betreiben zu können. Eine Grenze, die etwa durch einen unzulässigen Ausforschungsbeweis im Zivilrecht gezogen sind, gelten für das Akteneinsichtsrecht nach § 406e StPO nicht. Nach § 406e Abs. 2 StPO ist die Akteneinsicht nur zu versagen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen dagegen sprechen. Diese liegen nicht in der Gefahr, mit zivilrechtlichen Haftungsfragen konfrontiert zu werden.
JurPC Web-Dok. 57/2009

LG Koblenz: Freigabe des DSL-Ports
Urteil vom 17.09.2008 (12 S 79/08)
Während der Vertragslaufzeit eines Vertrages über einen DSL-Anschluss besteht keine Rechtsgrundlage für ein Freigabebegehren hinsichtlich der Freigabe des DSL-Ports zur Anschlussnummer. Eine solche Rechtsgrundlage ist insbesondere nicht in § 1004 BGB (direkt oder analog) zu sehen, da der DSL-Kunde keine eigentümerähnliche Stellung hinsichtlich des DSL-Ports innehat. Eigentümer der DSL-Verteilerstelle ist vielmehr das Telekommunikationsunternehmen. Auch vertragliche Ansprüche auf Freigabe bestehen nicht, da das Unternehmen nicht gezwungen werden kann, sich selbst die vertraglich geschuldeten Leistungen unmöglich zu machen.
JurPC Web-Dok. 66/2009

LG Ellwangen: Beschreibung des Fahrzeugs im Internet als Eigenschaftsbeschreibung
Urteil vom 13.06.2008 (5 O 60/08)
Die in einer Verkaufsanzeige für Kraftfahrzeuge in einem Internetportal enthaltene Angabe des Kilometerstandes stellt eine einfache Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, auch wenn die Kilometerstandsangabe im schriftlichen Kaufvertrag nicht mehr in Bezug genommen wird. Die Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung kann ausgeschlossen sein, wenn der Verkäufer seine im Internet gegebene Aussage dem Käufer gegenüber klar und erkennbar widerruft (vorliegend verneint).
JurPC Web-Dok. 65/2009

Robert Künnemann: Funknetzwerke und ihre Sicherheit
Der Traum vom kabellosen Netzwerk, vom mobilen Arbeiten - wo man will und wann man will; er wird als einsteigerfreundliche Sofortlösung verkauft. Wireless LANs versprechen schnellen und verlässlichen Zugang für jedermann. Doch sobald man nicht möchte, dass der Nachbar mithört, respektive mitsurft stellt sich heraus, dass ein Blick unter die Oberfläche geboten ist.
JurPC Web-Dok. 62/2009

Redaktion JurPC: BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der BGH hat am 11.03.2009 (Az.: I ZR 114/06) darüber entschieden, wann der Inhaber eines eBay-Accounts dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dadurch Rechte Dritter verletzen. JurPC fasst den Inhalt der Pressemitteilung des BGH kurz zusammen. Das Urteil selbst ist noch nicht veröffentlicht worden.
JurPC Web-Dok. 61/2009

Bundesverfassungsgericht: Verstoß gegen Willkürverbot bei Nichtberücksichtigung des Fernabsatzrechts
Beschluss vom 15.12.2008 (1 BvR 69/08)
Willkür kann vorliegen, wenn das Gericht verpflichtet war, den Tatsachenstoff auf die Voraussetzungen eines Widerrufs nach den § 312b Abs. 1 Satz 1, § 312d Abs. 1 Satz 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 BGB hin zu überprüfen und dies unterlassen hat. In den Gründen des angegriffenen Urteils ist das Gericht nämlich nicht auf ein mögliches Widerrufsrecht nach den Bestimmungen über Fernabsatzverträge eingegangen. Es hat sich vielmehr ausschließlich mit dem Gewährleistungsrecht befasst. Für ein solches Widerrufsrecht sprechenden Tatsachenvortrag hat es dementsprechend ebenfalls nicht gewürdigt, obwohl sich ihm solches hätte aufdrängen müssen. Das Gericht hat danach die offensichtlich in Betracht kommenden §§ 355, 312b, 312d BGB und das diesbezügliche Vorbringen des Beschwerdeführers bis zur Anhörungsrüge des Beschwerdeführers ohne erkennbaren und nachvollziehbaren Grund übergangen. Darin liegt ein Verstoß gegen das Verbot objektiver Willkür.
JurPC Web-Dok. 56/2009

OLG Frankfurt a.M.: Abo-Fallen im Internet
Urteil vom 04.12.2008 (6 U 186/07)
Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebotes und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. "Kostenfallen") sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen; diese Anforderungen sind im Streitfall nicht erfüllt.
JurPC Web-Dok. 59/2009

OLG München: AdWord-Werbung
Beschluss vom 06.05.2008 (29 W 1355/08)
Aus der bloßen Tatsache, dass die Eingabe eines geschützten Kennzeichens bei Google zur Anzeige einer Adword-Anzeige eines Konkurrenten führt, kann nicht auf das Vorliegen einer Markenverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG geschlossen werden, wenn nicht dargetan ist, dass der Konkurrent das Kennzeichen selbst oder ein von dessen Schutzbereich umfasstes hochgradig ähnliches Zeichen bei Schaltung der Anzeige als Keyword genutzt hat. Die Nutzung rein beschreibender Begriffe als Keywords für Adword-Anzeigen ist nach § 23 Nr. 2 MarkenG privilegiert, auch wenn sie - aufgrund der bei Google vorgesehenen Standardeinstellung "weitgehend passende Keywords" - dazu führt, dass die Anzeige auch bei der Eingabe geschützter Kennzeichen, die aus derartigen beschreibenden Begriffen zusammengesetzt sind, erscheint.
JurPC Web-Dok. 57/2009

LG Frankfurt a.M.: Kein Betrug durch sog. Abo-Fallen im Internet
Beschluss vom 05.03.2009 (5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs - 12/08)
Sog. Abo-Fallen im Internet, bei denen die Tatsache der Kostenpflichtigkeit des Angebots verschwiegen oder verschleiert wird, sind zwar zivilrechtlich und wettbewerbsrechtlich angreifbar und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone; ein strafrechtlich relevantes Verhalten (insbesondere ein Betrug) ist hierin aber nicht zu sehen.
JurPC Web-Dok. 60/2009

Alexander Konzelmann: IRIS 2009 Salzburg - Tagungsbericht
Das Internationale Rechtsinformatik-Symposion fand 2009 bereits zum zwölften Mal statt. Der Autor berichtet für JurPC über die Tagung.
JurPC Web-Dok. 55/2009

Bundesverfassungsgericht: Wahlcomputer
Urteil vom 03.03.2009 (2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07)
Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
JurPC Web-Dok. 54/2009

BGH: Widerrufsbelehrung
Urteil vom 13.01.2009 (XI ZR 118/08)
Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben", widerspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG  a. F.
JurPC Web-Dok. 52/2009

Brandenburgisches Oberlandesgericht: Abmahnung wegen Verwendung eines Fotos im Rahmen einer Internet-Auktion
Urteil vom 03.02.2009 (6 U 58/08)
Nach § 97a Abs. 2 UrhG werden für den Fall einer erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Aufwendungen auf 100,- € beschränkt. Der Fall ist in diesem Sinne einfach gelagert, wenn das Vorliegen einer Rechtsverletzung auch für einen geschulten Nichtjuristen auf der Hand liegt. Die Rechtsverletzung ist unerheblich, wenn sie sich nach Art und Ausmaß auf einen eher geringfügigen Eingriff in die Rechte des Berechtigten beschränkt und außerdem ein Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehrs, also im reinen Privatbereich, vorliegt.  
JurPC Web-Dok. 51/2009

Brandenburgisches Oberlandesgericht: Online-Rechnung
(Urteil vom 05.11.2008 (7 U 29/08)
Eine Klausel, wonach ein Telekommunikationsdienstleister beim Online-Tarif dem Kunden eine Rechnung ausstellt, aber nicht übermittelt, und zwar weder als Brief noch als E-Mail und der Kunde vielmehr selbst tätig werden muss, indem er das Internet-Portal der Beklagten aufruft, wo er die - ihm erteilte - Rechnung einsehen oder auch als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken kann, führt zu keiner unangemessenen Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB. Das Unternehmen sieht nämlich gerade nicht davon ab, dem Kunden eine Rechnung zu erteilen. Insoweit genügt das Unternehmen seiner nebenvertraglichen Verpflichtung zur Rechnungserstellung.
JurPC Web-Dok. 53/2009

Marcus Hirschfelder: Open Access - Grundlagen, internationale Vorgaben, rechtliche Umsetzbarkeit
Die Open Access Bewegung fordert einen möglichst freien und ungehinderten Zugang zu öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, um zum einen dem Gebot der wirtschaftlichen Verwertung von Steuergeldern gerecht zu werden und zum anderen einen größtmöglichen Nutzen aus der Forschung zu erzielen. Die Frage stellt sich, inwieweit die Forderungen und Lösungsstrategien der Open Access Bewegung nach einem möglichst ungehinderten Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Einklang mit bestehenden rechtlichen Vorgaben stehen oder ob ggf. eine Änderung der Vorgaben notwendig erscheint. Diese Fragen behandelt der vorliegende Beitrag.
JurPC Web-Dok. 46/2009

BGH: Whistling for a train
Urteil vom 02.10.2008 (I ZR 6/06)
Bei der Berechnung des Schadens, der dem Berechtigten aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie zur Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Parteien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden. Dies setzt indessen voraus, dass die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nutzungsberechtigung entsprochen hat.
JurPC Web-Dok. 40/2009

LG Düsseldorf: Verwendung geschützter Fotografien im Rahmen einer eBay-Auktion
Urteil vom 19.03.2008 (12 O 416/06)
Bei Verwendung geschützter Fotografien im Rahmen einer eBay-Auktion steht dem Lichtbildner nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie eine angemessene und übliche Vergütung bei der Verwertung von Lichtbildern zu. In derartigen Fällen können im Rahmen der Schadensbemessung gemäß § 287 ZPO bei der Ermittlung der üblichen Vergütung die Honorarempfehlungen der MFM zu Grunde gelegt werden. Demnach ist die Klägerin so zu stellen, als wäre die Handlung, durch die ihre Rechte verletzt worden sind, Gegenstand eines Lizenzvertrages gewesen. Als angemessen gilt die Lizenzgebühr, die verständige Vertragspartner vereinbart hätten. Zu Grunde zu legen ist dabei der Zeitpunkt des Eingriffs. Er ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den Schluss des Verletzungszeitraums zu beziehen. Unerheblich ist, ob der Verletzte tatsächlich eine entsprechende Nutzungseinbuße erlitten hat, ein konkreter Schaden ist nicht erforderlich.
JurPC Web-Dok. 49/2009

LG Essen: Anforderungen an ein Impressum i.S.d. § 5 TMG
Urteil vom 19.09.2007 (44 O 79/07)
Ein Impressum genügt nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, wenn die Unternehmensform und der Inhaber des Unternehmens nicht genannt werden. Ein Kontaktformular, das eine über den Befehl "Abschicken" eine Verbindung zum Unternehmen herstellt, genügt nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Dieser verlangt nicht nur technische Vorrichtungen, durch die faktisch eine Verbindung hergestellt wird, sondern "Angaben", die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dies ist typischerweise die E-Mail-Anschrift. Dem Interessenten muss es auch möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Kontaktformulars zu erkennen, auf welche Weise ein elektronischer Kontakt mit dem Unternehmen möglich ist.
JurPC Web-Dok. 47/2009

AG Schopfheim: Ausübung des Widerrufsrechts
Urteil vom 19.03.2008 (2 C 14/08)
Hinsichtlich der Ausübung eines Widerrufsrechtes ist es nicht erforderlich, dass das Wort "Widerruf" verwendet wird, jedoch ist erforderlich, dass für den Erklärungsgegner erkennbar ist, dass ein bestimmtes Vertragsverhältnis beendet werden soll. Wird in einer E-Mail erklärt, man habe "eine Rücksendung", stellt dies nicht ausreichend klar, aus welchem Grunde die Rücksendung beabsichtigt ist, sei es aus Gründen der Nachbesserung wegen behaupteter Mängel der Ware oder wegen der Absicht, das gesamte Vertragsverhältnis aufzulösen. Ein entsprechender Erklärungsinhalt kann allenfalls bei vollständiger Rücksendung der Ware ohne beispielweise eine Nachbesserungs-Aufforderung oder Ähnliches gesehen werden.
JurPC Web-Dok. 50/2009

Carlo H. Borggreve, Joerg Andres: Digitale Betriebsprüfung als "Privatvergnügen" des Unternehmers? - Zum faktischen Verbot einer GDPdU-Rückstellung -
Seit Anfang 2002 bereits darf der Steuerprüfer neben bzw. anstelle der bisher üblicherweise in Papierform oder auf Datenspeicher abgelegten Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden der Buchhaltung  direkt auf digitale Daten aus und in  den EDV-Systemen des Unternehmens zuzugreifen. Dem Prüfer müssen Lesbarkeit der Daten und bestimmte Auswertungsmöglichkeiten des EDV-Systems ermöglicht werden. Er kann auch verlangen, dass die zum Teil viele Jahre zurück reichenden Daten nach seinen Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihm die gespeicherten Daten und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Dies verursacht Kosten, die nach dem Willen des Gesetzgebers vom Unternehmen zu tragen sind. Ob hierfür Rückstellungen gebildet werden dürfen, ist Gegenstand der Erörterungen des vorliegenden Aufsatzes.
JurPC Web-Dok. 45/2009

Bundesverfassungsgericht: Keine Zulassung von Laptops in der Hauptverhandlung
Beschluss vom 03.12.2008 (1 BvQ 47/08)
Laptops sind in der Hauptverhandlung auch in für die Öffentlichkeit besonders interessanten Strafrechtsfällen nicht zuzulassen, da moderne Laptops teils über Kameras und Mikrofone verfügen, deren § 169 Satz 2 GVG zuwider laufende Verwendung während der mündlichen Verhandlung sich kaum kontrollieren ließe. Durch den Ausschluss von Laptops wird die Berichterstattung auch nicht so nachhaltig erschwert, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit zu befürchten wäre, denn weder wird der Zugang der Medienorgane zur Gerichtsverhandlung eingeschränkt noch hängt die Presseberichterstattung inhaltlich oder sonst substantiell davon ab, dass Laptops zugelassen werden.
JurPC Web-Dok. 40/2009

BGH: Tragung der Kosten der Zusendung im Falle des Widerrufs
Beschluss vom 01.10.2008 (VIII ZR 268/07)
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?
JurPC Web-Dok. 42/2009

BGH: Klingeltöne für Mobiltelefone
Urteil vom 18.12.2008 (I ZR 23/06)
In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.
JurPC Web-Dok. 43/2009

OLG Karlsruhe: Mehrere "Anträge" im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG
Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09)
Sind in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen. Ein wesentlicher Unterschied im Sachverhalt liegt jedenfalls dann vor, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dem Ersuchen Verletzungshandlungen zu Grunde liegen, die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben. Das ist zu bejahen, wenn ein Werk unter Verwendung unterschiedlicher Client-Programm-GUID zum Download angeboten worden ist. Dagegen begründet der Umstand, dass dasselbe Werk unter Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen zum Download angeboten worden ist, noch keinen wesentlichen Unterschied im genannten Sinne.
JurPC Web-Dok. 41/2009

OLG Karlsruhe - Pressestelle: Pressemitteilung zum Urteil vom 30.01.2009 - 14 U 131/08: Sportverband darf Sperre auf seiner Internet-Homepage veröffentlichen
Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe darf ein Sportverband eine Sperre gegen ein Mitglied eines Vereins des Sportverbandes auf der Internetseite des Verbandes veröffentlichen. JurPC veröffentlicht die Pressemitteilung des OLG. Das Urteil wird in Kürze ebenfalls in JurPC zu finden sein.
JurPC Web-Dok. 39/2009

a-i3/BSI-Symposium 2009: Identitätsschutz in E-Government und E-Business
Am 23./24.03.2009 findet in Bochum das 4. interdisziplinäre Symposium der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter dem Thema "Identitätsschutz in E-Government und E-Business" statt. JurPC weist auf die Veranstaltung hin.
JurPC Web-Dok. 38/2009

OLG Hamm: Automatische IP-Sperrung
Urteil vom 10.06.2008 (4 U 37/08)
Eine automatische IP-Sperrung, die nicht als zielgerichtetes manuelles virtuelles Hausverbot ausgerichtet ist, stellt keine gezielte Behinderung dar und ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie stellt sich vielmehr als eine angemessene Reaktion auf ein unzulässiges Verhalten des gesperrten Unternehmens dar, das das sperrende Unternehmen im Rahmen der Nutzung ihres Schutzsystems nicht hinnehmen musste.
JurPC Web-Dok. 37/2009

OLG Stuttgart: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch sog. "Snippets" in Trefferlisten der Suchmaschinen
Urteil vom 26.11.2008 (4 U 109/08)
Durchschnittliche Nutzer von Suchmaschinen wissen, dass die Suchergebnisse von Suchmaschinen nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen. Die Nutzer wissen auch, dass eine Suchmaschine die gefundene Seite ohne menschliche Einwirkung nach darin vorkommenden Begriffen erfasst, registriert und bei Aufruf darin vorhandener Begriffe deren Internetadresse zusammen mit einzelnen Textteilen anzeigt. Mit dem Suchergebnis verbindet sich für den Nutzer jedenfalls dann keine inhaltliche Aussage, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite, sondern lediglich einzelne Worte als "Schnipsel" (sog. "Snippets") aufgeführt werden.
JurPC Web-Dok. 35/2009

OLG Schleswig: Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
Beschluss vom 05.01.2009 (1 W 57/08)
Bei der Bestimmung der Höhe des Streitwerts für eine Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails sind nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen der E-Mails sowie die sonstigen besonderen Umstände des Falles, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen.
JurPC Web-Dok. 34/2009

OLG Köln: "Wesentliche Teile" der Datenbank i.S.d. § 87 b UrhG
Urteil vom 14.11.2008 (6 U 57/08)
In der Summe müssen die entnommenen Daten die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten, damit eine Verletzung der Rechte aus § 87 b Abs. 1 UrhG angenommen werden kann. Im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH sind somit "mit 'Handlungen …, die einer normalen Nutzung … (einer) Datenbank entgegenstehen oder die berechtigten Interessen des Herstellers der Datenbank unzumutbar beeinträchtigen', unzulässige Verhaltensweisen gemeint, die darauf gerichtet sind, durch die kumulative Wirkung von Entnahmehandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der durch das Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank wieder zu erstellen und/oder der Öffentlichkeit durch die kumulative Wirkung von Weiterverwendungshandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts einer Datenbank zur Verfügung zu stellen, und die dadurch die Investition der Person, die diese Datenbank erstellt hat, schwerwiegend beeinträchtigen."
JurPC Web-Dok. 36/2009

Lars Jaeschke: Haftung des Admin-C für Verletzung von Rechten am Firmennamen durch Tippfehlerdomains - Anmerkung zum Urteil des LG Stuttgart vom 27.01.2009, Az.: 41 O 101/08 KfH -
Der Autor bespricht die Entscheidung des LG Stuttgart zur Haftung des Admin-C bei Verletzungen des Firmennamens durch Tippfehlerdomains.
JurPC Web-Dok. 33/2009

Bundesfinanzhof: Standardsoftware als Ware im Sinne des Einkommensteuerrechts
Urteil vom 28.10.2008 (IX R 22/08)
Auf einem Datenträger verkörperte Standardsoftware ist "Ware" i.S. des § 2a Abs. 2 EStG.
JurPC Web-Dok. 31/2009

LG Stuttgart: Haftung des Admin-C für Tippfehler-Domain
Urteil vom 27.01.2009 (41 O 101/08 KfH)
Ein Admin-C, der für ein ausländisches Unternehmen tätig wird, das im Inland mehrere Tippfehlerdomains unterhält, haftet für die durch die Tippfehlerdomains eingetretenen Marken- oder Namensrechtsverletzungen als Störer. Der einem Admin-C obliegenden Überprüfungspflicht kann dieser sich nicht dadurch entziehen, dass er dem die Eintragung vornehmenden Unternehmen eine Generaleinwilligung erteilt. Durch den Verzicht auf die vorherige Kenntniserlangung von der Eintragung nimmt er vielmehr in Kauf, dass seine Einwilligung für die Eintragung rechtsverletzender Domains benutzt wird. Mit der dennoch erteilten Einwilligung hat der Admin-C damit einen Tatbeitrag gesetzt, der aufgrund der rechtlichen Möglichkeit, auf den Eintragungsinhalt einzuwirken, seine Störereigenschaft begründet.
JurPC Web-Dok. 30/2009

VG Berlin: Rundfunkgebühr für internetfähige PC
Urteil vom 17.12.2008 (VG 27 A 245.08)
PCs sind nach der gesetzlichen Definition des § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV als Rundfunkempfangsgeräte anzusehen. Die durch §§ 1 Abs. 2 Satz 2, 2 Abs. 2 RGebStV erfolgte Anknüpfung der Rundfunkgebührenpflicht an die bloße Möglichkeit der Nutzung eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von Rundfunkdarbietungen ist nur dann gerechtfertigt, wenn typischerweise - wie bei den herkömmlichen Empfangsgeräten - davon ausgegangen werden kann, dass der Verfügungsberechtigte das Gerät tatsächlich zum Empfang von Rundfunkdarbietungen nutzt, da bei einem anderen Verständnis die Rundfunkgebühr eine bloße Besitzabgabe darstellen würde. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 RGebStV, wenn auf demselben Grundstück andere Rundfunkgeräte - also nicht neuartige - zum Empfang bereitgehalten werden.
JurPC Web-Dok. 29/2009

LG Köln: "Gewerbliches Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG
Beschluss vom 17.12.2008 (38 OH 8/08)
Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich aus der Schwere der Rechtsverletzung, wenn eine umfangreiche Datei in Form eines Musikalbums unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland bzw. ein offensichtlich rechtswidrig erstellter sog. Chart-Container öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die Regelung des § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG verdeutlicht dabei den in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, dass für die Bestimmung des "gewerblichen Ausmaßes" im Einzelfall neben der Anzahl zuzuordnender Rechtsverletzungen auch die Auswirkungen einer einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber zu berücksichtigen sind.
JurPC Web-Dok. 32/2009

Clemens Mayer-Wegelin: Käuferrechte bei Computerspielen – Technische Kopierschutzmaßnahmen und End User License Agreements
"End User License Agreements" sind Lizenzbestimmungen, die dem Käufer von Computerspielen nach dem Erwerb der Software erst bei der Installation vorgelegt werden. Die vorliegende Untersuchung befasst sich vor allem mit der inhaltlichen Kontrolle der "End User License Agreements" und der technischen Kopierschutzmaßnahmen. Dabei wird u.a. die Frage erörtert, ob nicht ein Widerspruch besteht zwischen Restriktionen die in "End User License Agreements" unter AGB-rechtlichen Aspekten unzulässig sind, aber auf technischem Wege vorgenommen werden können. JurPC veröffentlicht heute Teil 1 und 2 der Arbeit und bietet als Link im Beitrag die Langfassung als PDF-Datei an.
JurPC Web-Dok. 28/2009

OLG Frankfurt a.M.: Pflicht eines Internetportalbetreibers zur Belehrung über Impressumspflicht
Urteil vom 23.10.2008 (6 U 139/08)
Der Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen hat auf Grund einer ihn treffenden wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht Vorkehrungen dafür zu treffen dass gewerbliche Anbieter ihrer Verpflichtung zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift (§ 5 I Nr. 1 TMG) nachkommen. An die insoweit erforderlichen Maßnahmen sind jedoch keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es kann ausreichen, dass die Anzeigenkunden vor Abgabe ihres Anzeigenauftrags in geeigneter Form über die Impressumspflicht belehrt, zur Preisabgabe der Gewerblichkeit ihres Angebots bei der Anmeldung nachdrücklich angehalten und in diesem Fall zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift gezwungen werden.
JurPC Web-Dok. 26/2009

OLG Frankfurt a.M.: Haftung von Bildagenturen bei der Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten
Urteil vom 23.12.2008 (11 U 21/08)
Einem im Jahr 1983 verurteilten Straftäter steht ein Unterlassungsanspruch aus § 22 KUG zu wenn ein Verlag in einem Bildarchiv seine Bildnisse ohne seine Einwilligung verbreitet. Eine Ausnahme gem. § 23 Abs. 1 KUG liegt in diesen Fällen nicht vor.
JurPC Web-Dok. 27/2009

AG Wuppertal: Kein Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 3 BGB bei fehlender Kenntnis vom Widerrufsrecht
Urteil vom 01.12.2008 (32 C 152/08)
Eine ausgeprochene Kündigung kann als Erklärung eines Widerrufs ausgelegt werden. Eine Kenntnis des Widerufsrechts ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 3 BGB erlöschen kann.
JurPC Web-Dok. 24/2009

AG Hamburg: Videoüberwachung in Gastronomiebetrieb
Urteil vom 22.04.2008 (4 C 134/08)
In einem Gastronomiebetrieb (hier: Kaffeehaus) dürfen die Kundenbereiche, die durch Tische und Sitzgelegenheiten ausgestattet sind, nicht mit Videokameras überwacht werden. In öffentlich zugänglichen Räumen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten und/oder miteinander kommunizieren, wird das Persönlichkeitsrecht durch eine ständige Videoüberwachung erheblich beeinträchtigt und muss das Interesse des Betreibers an Beweissicherung und Prävention zurücktreten.
JurPC Web-Dok. 25/2009

Clemens Mayer-Wegelin: Käuferrechte bei Computerspielen – Technische Kopierschutzmaßnahmen und End User License Agreements (Teil 1)
"End User License Agreements" sind Lizenzbestimmungen, die dem Käufer von Computerspielen nach dem Erwerb der Software erst bei der Installation vorgelegt werden. Die vorliegende Untersuchung befasst sich vor allem mit der inhaltlichen Kontrolle der "End User License Agreements" und der technischen Kopierschutzmaßnahmen. Dabei wird u.a. die Frage erörtert, ob nicht ein Widerspruch besteht zwischen Restriktionen die in "End User License Agreements" unter AGB-rechtlichen Aspekten unzulässig sind, aber auf technischem Wege vorgenommen werden können.
JurPC Web-Dok. 22/2009

Redaktion JurPC: BGH zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google
In den letzten Tagen wird online und in vielen Printmedien über drei Entscheidungen des BGH vom 22.01.2009 berichtet, die bislang noch nicht veröffentlicht worden sind und bezüglich derer bis dato nur die Pressemitteilung Nr. 17/2009 vorliegt. Die Pressemitteilung des BGH lässt die Tendenz der Entscheidungen erkennen. Schlussfolgerungen oder Kommentierungen sind derzeit aber noch erheblich verfrüht. JurPC wird die Entscheidungen nach ihrer Bekanntgabe in gewohnter Weise im Volltext publizieren.
JurPC Web-Dok. 23/2009

BGH: Keine Wahrung der Schriftform in Schriftsätzen durch E-Mail
Beschluss vom 04.12.2008 (IX ZB 41/08)
Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.
JurPC Web-Dok. 19/2009

BGH: bundesligakarten.de
Urteil vom 11.09.2008 (I ZR 74/06)
Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG. Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäftsbedingungen des Veranstalters untersagt ist.
JurPC Web-Dok. 18/2009

OLG Brandenburg: Keine Sperrung des eBay-Kontos bei Verstoß des Namens gegen die eBay-AGB
Beschluss vom 12.11.2008 (6 W 183/08)
Die Tatsache dass der mit einem eBay-Mitglied "verbundene eBay-Name '…’ gegen unsere AGB verstoßen" habe gibt dem Plattformbetreiber eBay kein Recht zur sofortigen Sperrung des Kontos des betreffenden Mitglieds. Im einstweiligen Verfügungsverfahren muss daher bis zum Beleg eines zu sofortiger Sperrung zwingenden Rechtfertigungsgrundes die Herstellung des ursprünglichen Zustandes und damit die Freischaltung des Kontos wieder angeordnet werden.
JurPC Web-Dok. 21/2009

LG Frankfurt a.M.: "WHO'S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE"
Beschluss vom 09.10.2008 (2-03 O 509/08)
Durch die Nutzung der Bezeichnung "WHO'S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE" auf der Internetseite www.whoswhointl.com entsteht Verwechslungsgefahr mit der von der Antragstellerin verlegten Zeitschrift mit dem Titel "WHO'S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE".
JurPC Web-Dok. 20/2009

Jan-Peter Psczolla: Virtuelle Gegenstände als Objekte der Rechtsordnung
Bei Onlinespielen und Entwicklungsplattformen stellt sich gleichermaßen die Frage, welche Rechte die Teilnehmer an virtuellen Gegenständen überhaupt erwerben können. Dies hängt davon ab, wie virtuelle Gegenstände rechtlich zu qualifizieren sind, ob sie z.B. in die Kategorien des BGB oder etwa immaterialgüterrechtlich eingeordnet werden können. Der Autor untersucht diese Fragen in dem vorliegenden Beitrag für JurPC.
JurPC Web-Dok. 17/2009

OLG Hamm: "anwaltskanzlei-ortsname.de" 
Urteil vom 19.06.2008 (4 U 63/08)
Es ist nicht unlauter i.S.d. § 3 UWG (a.F.), die Internetadresse "anwaltskanzlei-ortsname.de" zu benutzen. Eine Irreführung durch die Nutzung dieser Domain liegt nicht vor. Mit der Führung der Domain wird nicht suggeriert, dass den Rechtsanwälten unter den in dem betreffenden Ort ansässigen Rechtsanwälten eine Spitzenstellung zukommt. Eine solche Spitzenstellungswerbung könnte nur gegeben sein, wenn der bestimmte Artikel vorangestellt wird, weil bei dessen Betonung der jeweilige Geschäftsbetrieb gemäß den allgemeinen Sprachgewohnheiten als hervorgehoben erscheint. Vorliegend fehlt auch jeder weitere Zusatz, der die Kanzlei aus der Zahl der übrigen Kanzleien heraushebt. Eine solche Herausstellung leistet auch nicht der Ortsname .... Dem Verkehr ist es nämlich bekannt, dass es in großen Städten eine Fülle von Rechtsanwaltskanzleien gibt.
JurPC Web-Dok. 15/2009

OLG Hamm: Fehlender Hinweis auf Wertersatzpflicht
Beschluss vom 26.08.2008 (4 W 85/08)
Der Hinweis über die den Verbraucher treffende Wertersatzpflicht ist eine unverzichtbare Informationspflicht nach § 312 Abs. 2 BGB i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV. Wird die mögliche Wertersatzpflicht überhaupt nicht erläutert, liegt eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Verbraucher oder der Mitbewerber vor (vgl. OLG Zweibrücken MMR 2008, 257).
JurPC Web-Dok. 14/2009

OLG Koblenz: Irreführende Werbung mit Telefonnummer
Urteil vom 25.03.2008 (4 U 959/07)
Es ist irreführend, mit der Angabe einer Telefonnummer mit einer bestimmten Ortsnetzkennzahl im Internet oder einem Telefonbuch zu werben ohne auf eine Anrufweiterschaltung hinzuweisen, wenn das Unternehmen in dem betreffenden Ort gar keinen Sitz bzw. keine Zweigstelle unterhält.
JurPC Web-Dok. 13/2009

OLG Stuttgart: Nichtigkeit eines Call Center Vertrages bezüglich Telefonwerbung
Beschluss vom 26.08.2008 (6 W 55/08)
Der Basisvertrag, mit dem sich der Betreiber eines Call Centers gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet bei Dritten ohne deren Einwilligung Telefonwerbung zu betreiben, ist nach § 134 BGB nichtig.
JurPC Web-Dok. 16/2009

Armin Talke: Rezension Till Kreutzer: Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen
Der Rezensent meint, dass Till Kreutzer es schafft, auf 528 Seiten alle grundlegenden Probleme der geltenden Urheberrechtordnung aufzugreifen und uns klarzumachen, dass sie nicht dazu geeignet ist, die Welt der neuen Medien zu regeln.
JurPC Web-Dok. 12/2009

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Verantwortlichkeit bei Verbreitung eines Interviews 
Urteil vom 05.08.2008 (7 U 37/08)
Die Verantwortlichkeit auch des bloßen Verbreiters eines Interviews ist dann gegeben, wenn dieser ungeprüft Behauptungen des Interviewten wiedergibt, die eine besonders schwere Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten enthalten.
JurPC Web-Dok. 5/2009

VG Frankfurt a.M.: Zugang zu Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes
Urteil vom 23.01.2008 (7 E 1487/07(3))
Gegenstand des Zugangs zu Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) können nur zu amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen in ihren verschiedenen Formen sein, die von der zur Information verpflichteten Behörde im Abgleich mit einem durch den Antrag bestimmten Informationsbegehren identifizierbar sind. Mit dem Antrag muss sich daher die Art, der Umfang und das Ziel der begehrten Information bestimmen lassen. Anträge, aufgrund derer auf Seiten der Behörde erst eine Rechtsanwendung oder die Klärung einer Rechtsfrage durchgeführt werden muss, damit die begehrte Information bestimmt werden kann, richten sich nicht mehr auf bei einer Behörde vorhandene Informationen.
JurPC Web-Dok. 6/2009

LG Hamburg: "BÖRSEVZ"
Urteil vom 02.10.2008 (312 O 464/08)
Die Betreiber einer Onlineplattform zu Aktien und Fonds dürfen das Zeichen "Börsevz" in seinen verschiedenen Schreibweisen nicht zur Kennzeichnung ihres im Internet betriebenen Netzwerks und damit markenmäßig nutzen. Selbst wenn man nicht von einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr mit Bezeichnungen wie "studiVZ", "schülerVZ" oder "meinVZ" ausgehen wollte, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass ein Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG aus dem Gesichtspunkt der Ausnutzung einer bekannten Marke besteht.
JurPC Web-Dok. 7/2009

LG Hamburg: Urheberrechtsverletzung durch "thumbnails"
Teilurteil vom 26.09.2008 (308 O 42/06)
Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als „thumbnails“ in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, das nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt ist und für das der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter haftet (Fortführung der Kammerrechtsprechung zum Urteil vom 5.9.2003, GRUR-RR 2004, 313 ff. – thumbnails).
JurPC Web-Dok. 10/2009

LG Hamburg: Urheberrechtsverletzung durch "thumbnails"
Teilurteil vom 26.09.2008 (308 O 248/07)
Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als „thumbnails“ in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, das nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt ist und für das der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter haftet (Fortführung der Kammerrechtsprechung zum Urteil vom 5.9.2003, GRUR-RR 2004, 313 ff. – thumbnails).
JurPC Web-Dok. 11/2009

Wolfgang Kuntz: Die wichtigsten aktuellen Änderungen des UWG im Überblick
Am 30.12.2008 sind die aktuellen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Der Autor stellt die wichtigsten Änderungen kurz vor.
JurPC Web-Dok. 8/2009

BGH: 40 Jahre Garantie 
Urteil vom 26.06.2008 (I ZR 221/05)
Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 - Zielfernrohr).
JurPC Web-Dok. 2/2009

BGH: Urlaubsgewinnspiel
Urteil vom 10.01.2008 (I ZR 196/05)
Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teilnehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht.
JurPC Web-Dok. 9/2009

BGH: Vertragsstrafeneinforderung
Urteil vom 08.05.2008 (I ZR 88/06)
Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers anzurechnen, als Interessenidentität besteht. Zwischen dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe entstanden sind, besteht keine solche Identität.
JurPC Web-Dok. 4/2009

BGH: Werbung für Telefondienstleistungen
Urteil vom 20.12.2007 (I ZR 51/05)
Das Anbieten von Telefonendgeräten und Telefonanschlussdienstleistungen enthält im Hinblick auf die dem Durchschnittskunden bekannten Möglichkeiten, die Verbindungsdienstleistungen durch einen anderen Anbieter erbringen zu lassen ("Pre-Selection" oder "Call-by-Call"), nicht zugleich auch ein Angebot von Verbindungsdienstleistungen und ist für den Durchschnittskunden insoweit auch nicht irreführend.
JurPC Web-Dok. 3/2009

OLG Saarbrücken: Kein Sofort-Kauf bei eBay für 2,- Euro bei klarstellendem Hinweis
Beschluss vom 18.04.2008 (4 W 93/08-17)
Ein Kaufvertrag über einen Pkw zum Preis von zwei Euro kommt mangels korrespondierender Willenserklärungen trotz eines Kaufangebots zum Sofort-Kauf eines Pkws für zwei Euro, das über die eBay-Plattform per E-Mail abgegeben wird, nicht zustande, wenn in der E-Mail des Verkäufers ein klarstellender Zusatz "Kaufpreis 8.900 Euro" erfolgt.
JurPC Web-Dok. 1/2009