JurPC Web-Dok. 58/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722458

Tilman Götte *

Zehn-Punkte-Plan zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs

- Rede anlässlich der Präsentation des 10-Punkte-Plans zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs auf der CeBIT am 15.03.2007 (Sprechzettel) -

JurPC Web-Dok. 58/2007, Abs. 1 - 5


Die Bundesnotarkammer und die 9000 Notarinnen und Notare in Deutschland unterstützen den 10-Punkte-Plan zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit allen Kräften. Für uns handelt es sich nicht mehr nur um bloße Planungen. Vielmehr ist der elektronische Rechtsverkehr für die Notarinnen und Notare in Deutschland seit 01.01.2007 bereits Realität. JurPC Web-Dok.
58/2007, Abs. 1
Schon bisher haben die Notare im Register- und Grundbuchverkehr durch die richtige und sachgerechte Abfassung der Anträge eine wichtige Filter- und Entlastungsfunktion wahrgenommen. Seit Anfang des Jahres wird die Justiz in noch weit umfassenderem Maße entlastet: Abs. 2
So übermitteln die Notare seit 01.01.2007 zusammen mit der Handelsregisteranmeldung die Strukturdaten der beantragten Eintragung in Form einer XML-Datei. Weil diese Strukturdaten direkt von der Registersoftware übernommen werden können, entfällt beim Handelsregister künftig normalerweise jeglicher Erfassungsvorgang. Die aufbereiteten Strukturdaten brauchen vom Registerrichter nur noch aufgerufen werden und können durch einfachen Mouse-Klick in die Handelsregistereintragung umgewandelt werden. Durch das neue Verfahren dürften sich die Regeleintragungszeiten nach Beendigung der Umstellungsphase auf zwei bis drei Tage verkürzen. In Eilfällen wird eine Eintragung innerhalb weniger Stunden möglich sein. Damit ist künftig eine Blitzgründung möglich. Für das Konzept sind wir gemeinsam mit der Justiz NRW beim internationalen TeleTrust-Innovationswettbewerb in Rom (mit dem 2. Platz) ausgezeichnet worden. Abs. 3
Bei der elektronischen Kommunikation zwischen Notar und Registergericht werden qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut eingesetzt, das nur auf Bestätigung der jeweiligen Notarkammer erteilt werden darf. Manipulationen sind nach dem derzeitigen Stand der Technik deshalb so gut wie ausgeschlossen. Mit ihrer Zertifizierungsstelle hat die Bundesnotarkammer sichergestellt, dass die Notarinnen und Notare als bislang einziger Berufsstand flächendeckend mit Signaturkarten ausgerüstet sind. Außerdem haben wir — gemeinsam mit der Justiz — die notwendigen Softwareprogramme entwickelt, die ständig an die weitere technische Entwicklung angepasst werden. Abs. 4
Derzeit laufen die Vorbereitungen für den elektronischen Grundbuchverkehr, für den das elektronische Handelsregister Vorbild- und Modellcharakter besitzt. Für die Kommunikation zwischen Kreditinstituten und Notaren entwickelt die Bundesnotarkammer im Rahmen der Initiative Finanzstandort Deutschland gerade ein Pilotprogramm, das in Kürze vorgestellt wird. Elektronische Grundschuldverwaltung und -abwicklung werden für die Kreditwirtschaft zu Millioneneinsparungen führen. Gleichzeitig soll der Notar auch dem Grundbuchamt künftig alle notwendigen Eintragungsdaten übermitteln, um auch hier die Erfassung bei der Justiz entbehrlich zu machen. Schon in wenigen Jahren werden sich auch Grundbucheintragungen in wenigen Tagen oder gar Stunden bewerkstelligen lassen. Wir als Notare sind stolz darauf, hier unseren Beitrag zur Entlastung der Justiz und zur Beschleunigung der Verfahren im Interesse der Wirtschaft und der Bürger unseres Landes zu leisten.
JurPC Web-Dok.
58/2007, Abs. 5
* Dr. Tilman Götte ist Präsident der Bundesnotarkammer.
[ online seit: 17.04.2007 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Götte, Tilman, Zehn-Punkte-Plan zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs - JurPC-Web-Dok. 0058/2007