JurPC Web-Dok. 156/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/20052012154

Hendrik Schöttle *

Rezension Lindloff, E-Mail-Kommunikation von Rechtsanwälten mit Mandanten und Gerichten

JurPC Web-Dok. 156/2005, Abs. 1 - 10


Die Kommunikation per E-Mail gehört zum Arbeitsalltag eines Rechtsanwalts; die Zahl der Kanzleien, die ganz auf dieses Kommunikationsmittel verzichten, dürfte inzwischen im Promillebereich liegen. Dennoch wirft der Einsatz der E-Mail in der Anwaltskanzlei immer noch eine Reihe von technischen und rechtlichen Fragen auf. JurPC Web-Dok.
156/2005, Abs. 1
Lindloff hat sich in einer bemerkenswerten Dissertation "E-Mail- Kommunikation von Rechtsanwälten mit Mandanten und Gerichten" diesem Thema umfassend angenommen. Er geht zunächst auf technische Grundlagen und Risiken der E-Mail-Kommunikation ein, stellt weiter allgemeine Kommunikationsanforderungen auf und widmet sich dann in zwei großen Abschnitten der Kommunikation mit dem Mandanten und mit dem Gericht. Abs. 2
Die Ausführungen zu den technischen Grundlagen sind sehr umfangreich und zeigen, dass sich der Verfasser der Arbeit nicht nur mit den rechtlichen Problemen, sondern auch mit der zugrunde liegenden Technik intensiv auseinandergesetzt hat. Wie auch der weitere Teil der Arbeit, sind die Ausführungen gut strukturiert und erfreulicherweise sehr gut lesbar; sie zeigen, dass eine wissenschaftliche Arbeit sowohl mit Praxisbezug als auch mit Verständlichkeit gut vereinbar ist. Abs. 3
Im rechtlichen Teil der Arbeit widmet sich Lindloff ausführlich auf mit der E-Mail-Kommunikation zusammenhängenden juristischen Fragestellungen. So geht er detailliert auf die Frage ein, ob der unverschlüsselte Versand von E-Mails mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht vereinbar ist. Überzeugend sind die Ausführungen zum unterschiedlichen Schutzbereich der entsprechenden strafrechtlichen und berufsrechtlichen Verschwiegenheitsnormen (S. 78 ff.). Abs. 4
Fraglich ist allerdings, ob die E-Mail-Adresse ein vertrauliches Datum allein aus dem Grund der Spam-Gefahr sein soll (S. 84). Dem dürfte die Praxis entgegenstehen, E-Mail-Adressen als Grafik oder textlich verändert im Internet zu veröffentlichen. Allenfalls die automatische Erfassbarkeit durch entsprechende Software dürfte eine Spam-Gefahr begründen, nicht jedoch die bloße Kenntnis der Adresse durch beliebige Dritte. Dennoch soll nicht geleugnet werden, dass im Einzelfall die E-Mail- Adresse ein vertrauliches Daten darstellen kann. Abs. 5
Streiten ließe sich über die Feststellung, dass eine auf einer Festplatte gespeicherte E-Mail eine Verkörperung im Sinne eines Geschäftsbriefs darstellt (S. 109). In diesem Fall liegt nur eine Magnetisierung eines Teils des Datenträgers vor, was kaum eine hinreichende Abgrenzbarkeit im Raum bedeuten dürfte. Lindloff selbst liefert auf den Folgeseiten eine überzeugendere Lösung: Auf eine Verkörperung kommt es nicht an, da der Sinn der Vorschriften zu den Geschäftsbriefen in der Informationsübermittlung liegt, der auch per E-Mail erreicht werden kann, so dass de Regelung auf E- Mails entsprechend anzuwenden ist. Abs. 6
Die anwaltliche Pflicht, bei eingehenden E-Mails den Nachrichten-Header zu überprüfen, geht sehr weit (S. 117). Wenn sich der Rechtsanwalt einerseits darauf verlassen kann, dass die E-Mail gegen Kenntnisnahme und Veränderung ausreichend geschützt ist (S. 107), kann andererseits nicht von ihm verlangt werden, den Quelltext einer E-Mail auf mögliche Unstimmigkeiten zu überprüfen. Schon eher mag man einsehen, dass jede digitale Signatur überprüft werden muss, da eine solche Prüfung - im Gegensatz zur manuellen Kontrolle eines Nachrichtenkopfes - automatisierbar ist und auch ohne große Fachkenntnisse durchgeführt werden kann. Was die unsignierte E-Mail angeht, so kommt Lindloff an anderer Stelle zu einem stimmigeren Ergebnis: So führt er auf S. 131 völlig zu Recht aus, dass eine Identitätstäuschung kein E-Mail-spezifisches Problem ist. Auch ein Briefkopf kann gefälscht sein, dennoch muss der Anwalt nicht bei jedem neu eingehenden Schreiben forensisch tätig werden. Nichts anderes gilt, so Lindloff, daher auch für die E-Mail. Abs. 7
Überzeugend sind die Ausführungen zur Prüfungs- und Überlegungsfrist bei der Ablehnung eines Mandats nach § 44 BRAO (S. 135 f.). Lindloff ist nicht bei den Paradigmen der Gründerzeit des Internet stehengeblieben, sondern geht auf die gewandelte Nutzung der telekommunikativen Übertragungsmedien ein. So sei die Kommunikation per E-Mail nicht mehr von einer besonderen Eilbedürftigkeit geprägt, sondern inzwischen eine von mehreren gleichberechtigten und gleichgenutzten Kommunikationsmitteln, was keine kürzere Frist zur etwaigen Ablehnung rechtfertige als bei eingehenden Mandatsanfragen per Fax oder Brief. Abs. 8
Lindloff zeigt auf, dass dem elektronischen Rechtsverkehr eine Zersplitterung droht, bzw. schon eingetreten ist, da inzwischen für einzelne Gerichte, teilweise sogar einzelne Verfahren eigene Rechtsverordnungen greifen, welche unterschiedliche Voraussetzungen an die Einreichung elektronischer Schriftsätze stellen (S. 149). Die nur noch als chaotisch zu bezeichnende Menge an Einzelregelungen sei, so hofft Lindloff, nur dem Pilotcharakter der jetzigen Verordnungen geschuldet. Sollten diese nicht vereinheitlicht werden, drohe der elektronische Rechtsverkehr daran zu scheitern. Abs. 9
Das Buch bietet einen guten Überblick über technische und rechtliche Hintergründe zur anwaltlichen Kommunikation per E-Mail. Es stellt überzeugend und gut belegt dar, dass viele Fragen der E-Mail-Kommunikation von Rechtsanwälten mit den Instrumenten gelöst werden können, die schon für die klassischen Kommunikationsmittel entwickelt wurden; es zeigt aber auch auf, dass an der Schnittstelle von Technik und Recht neue Probleme aufgetaucht sind, die nicht ohne weiteres mit dem gängigen Repertoire behandelt werden können. Lindloff ist eine sehr gut lesbare Arbeit gelungen, welche die Balance zwischen Praxisbezug und wissenschaftlichem Anspruch gekonnt hält. Sie sollte jedem Praktiker, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt, bekannt sein.
JurPC Web-Dok.
156/2005, Abs. 10
* Dr. Hendrik Schöttle ist Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Hambach & Hambach (Link), München, und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Infomationstechnologie im DAV. (http://www.ra-hambach.com)
[online seit: 15.12.2005 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Schöttle, Hendrik, Rezension Lindloff, E-Mail-Kommunikation von Rechtsanwälten mit Mandanten und Gerichten“ - JurPC-Web-Dok. 0156/2005