JurPC: Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik
 
Stand: 07.02.2012 Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger Home Impressum E-Mail an die Redaktion

Robin O. Debie *

IuK-Kriminalität, mehr als nur Cybercrime
Entwicklung - Stand - Perspektiven

JurPC Web-Dok. 214/2004, Abs. 1 - 67


"Eines Tages werden Maschinen vielleicht denken können, aber sie werden niemals Phantasie haben."
———————————    
Theodor Heuss (1884-1963)


Computer sind aus dem alltäglichen Leben, privat wie beruflich, nicht mehr hinwegzudenken. Doch Computer können nicht nur nützliche Dienste leisten, sie können auf der anderen Seite auch stark missbräuchlich verwendet werden. JurPC Web-Dok.
214/2004, Abs. 1



Inhaltsübersicht

Entwicklung

Stand
       Polizeiliche Kriminalitässtatistik (PKS)
       Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen
       Bewertung der Fallzahlen

Perspektiven

Prognose

Rechtliche Änderungen und Überlegungen
       Zugangskontrolldienstegesetz (ZKDSG)
       EDV-Beweissicherung und Datentr&aum;gerauswertung

Internationale Zusammenarbeit

Interpol European Working Party on IT Crime

Europol

Fazit
Die IuK-Kriminalität umfasst im Kernbereich alle Straftaten, bei denen Elemente der EDV (Elektronische Datenverarbeitung) in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (oft auch Computerkriminalität, Cybercrime oder IT-Crime genannt).(1) Darüber hinaus beinhaltet sie Straftaten, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt wird oder wurde. Abs. 2
Grundlage des Bundeslagebildes IuK-Kriminalität sind sowohl die Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als auch aus dem kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausch zu Sachverhalten der "Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik" (Stand: 06. Dezember 2001). In der PKS werden nur die Fälle der Computerkriminalität zusammengefasst (Schlüssel 8970). Erkenntnisse zu sonstigen Fällen, insbesondere Erscheinungsweisen der IuK-Kriminalität werden durch den IuK-Meldedienst als auch durch die Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD) gewonnen. Abs. 3

Entwicklung

Die Studien zur IuK-Kriminalität wurden durch das Statistische Bundesamt im Jahr 2002 in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern sowie zeitgleich in fast allen Mitgliedstaaten der EU durchgeführt. Abs. 4
Für das Jahr 2002 konnten die nachfolgend dargestellten Erkenntnisse gewonnen werden: Informations- und Kommunikationstechniken werden seit Jahren zunehmend genutzt. Hierzu gehört insbesondere das Internet. So hatten im ersten Quartal 2002 rund 16 Mio. (43 %) deutsche Haushalte einen Internetzugang. Damit lag Deutschland etwas über dem EU-Durchschnitt von 40 % (Juni 2002), erreichte jedoch nicht den Verbreitungsgrad, wie z. B. in den Niederlanden (66 %) und blieb auch unter dem Niveau in den USA und Kanada, wo schon im Jahr 2001 jeder zweite Haushalt über einen Internetzugang verfügte. Abs. 5
Rund 34 Mio. Menschen in Deutschland nutzten nach den Ergebnissen der Pilotstudien im ersten Quartal 2002 das Internet. Dies waren 46 % der Bevölkerung im Alter ab zehn Jahren. Der Anteil der Internet-Nutzer war bei Männern mit 52 % um elf Prozentpunkte höher als bei Frauen mit 41 %. In den jüngeren Jahrgängen fiel der Abstand zwischen den weiblichen und männlichen Internet-Nutzern jedoch geringer aus. Abs. 6
Gut die Hälfte (51 %) der volljährigen Internet-Nutzer kaufte bereits online ein. Allerdings verzichten noch viele der Internet-Nutzer auf die Nutzung des E-Commerce, und zwar wegen fehlenden Vertrauens. Es gab sowohl Sicherheitsbedenken bei Kreditkartenzahlungen (37 %) als auch Befürchtungen, dass persönliche Angaben missbraucht werden könnten (30 %). Außerdem hatten viele Nutzer Zweifel, ob sie eventuelle Reklamationen durchsetzen könnten (27 %). Abs. 7
71 % der Unternehmen befragter Wirtschaftszweige setzten im Jahr 2002 Computer im Geschäftsablauf ein. Fast alle großen Unternehmen mit 250 und mehr Beschäf-tigten verfügten auch über einen Zugang zum Internet und waren mit E-Mail erreichbar. Bei den kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten waren es knapp unter 60 %. Abs. 8
Ein Intranet, also ein auf der Internettechnologie basierendes unternehmensinternes Netzwerk, findet sich hauptsächlich in großen Unternehmen. 84 % der Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verfügen über ein Intranet. Abs. 9
Die IuK-Kriminalität gewinnt seit Jahren an Bedeutung, was sich u. a. auch in den steigenden Fallzahlen der Computerkriminalität in der PKS widerspiegelt. Diese Entwicklung setzte sich im letzten Jahr allerdings nicht fort. Abs. 10
Abb.1: IuK_1994-2002_0.jpg Quelle: BKA, Bundeslagebericht IuK-Kriminalität 2002


Durch eine inhaltliche Änderung des Schlüssels "Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN" (5163) ist ein Vergleich des Summenschlüssels "Computerkriminalität" (8970) mit dem Vorjahr nur sehr eingeschränkt möglich. Seit dem 01.01.2002 werden die Betrugsdelikte mittels rechtswidrig erlangter Karten für Geldausgabe- bzw. Kassenautomaten ohne PIN nicht mehr in den Summenschlüssel "Computerkriminalität" (8970) eingerechnet. Neben diesen Änderungen in der Erfassung des Schlüssels "Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN" (5163) und der daraus folgenden Herausnahme einer Vielzahl von Straftaten aus diesem Summenschlüssel, ist im Jahr 2002 bei allen Delikten der IuK-Kriminalität mit Ausnahme der Datenveränderung / Computersabotage und der Softwarepirateriedelikte ein Rückgang festzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Phänomenbereich ein besonders großes Dunkelfeld besteht, da derartige Sachverhalte nur selten angezeigt werden. Eine Vielzahl von versuchten Straftaten kommt nicht zur Anzeige, da beim User getroffene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Personal Firewall) Wirkung zeigen. Auch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der von Schadensprogrammen Betroffenen diese löschen, ohne sich über deren strafrechtliche Relevanz im Klaren zu sein. Zudem bleiben erfolgreiche Straftaten oft unentdeckt. Die tatsächlichen Fallzahlen dürften demzufolge weitaus höher liegen.
Abs. 11
Der Großteil der Fallzahlen ist weiterhin durch den "Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN" geprägt. Gleichwohl verlagert sich das Hauptaugenmerk seit längerer Zeit auf die Kriminalität in oder gegen Datennetze, insbesondere dem Internet. Abs. 12
Bei den Kriminalitätsformen in Datennetzen ragen die Kinderpornografie und Be-trugshandlungen, z. B. bei Internet-Auktionen, heraus. Zu besonderen Straftaten gegen Datennetze zählen sowohl Hacking-Fälle als auch Sachverhalte im Zusammenhang mit "Viren" und "Würmern". Abs. 13
Abb.2: Quelle: BKA, Bundeslagebericht IuK-Kriminalität 2002


(Durch einen Zuordnungsfehler ist die Fallzahl in den Jahren 2001 / 2000 geringfügig zu niedrig. Die korrekten Daten lauten für 2001: 79.286 Fälle; 2000: 56.699 Fälle. Dies ergibt eine Steigerung von 22.857 Fällen bzw. 39,8 Prozent.)
Abs. 14
Der Rückgang der Fallzahlen um ca. 27,5 % ist im Wesentlichen auf die bereits er-wähnte Änderung des PKS-Schlüssels 5163 und die Entwicklung im Bereich des Computerbetruges zurückzuführen. Beim Computerbetrug ist es zu einem Rückgang um 44,9 % (-7.779 Fälle) gekommen. Die rückläufige Tendenz ist in fast allen Bun-desländern zu beobachten. Ein möglicher Erklärungsansatz ist, dass im Jahr 2002 kein Großverfahren mit vielen Einzelfällen in die Statistik eingeflossen ist. Die zu-nächst erheblichen prozentualen Steigerungen bzw. Rückgänge der anderen Delikte werden dadurch relativiert, dass hier statistisch ein sehr niedriges Fallaufkommen betrachtet wird. Abs. 15

Stand

Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS)

Von den insgesamt 6.507.394 polizeilich bekannt gewordenen Straftaten im Jahr 2002 sind gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik 57.490 Fälle (0,88 %) der Com-puterkriminalität zuzuordnen. Dies entspricht einem Rückgang um ca. 27,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2001: 79.283 Fälle). Abs. 16
Den Großteil der Gesamtfallzahl macht der "Betrug mittels rechtswidrig erlangter De-bitkarten mit PIN" (ca. 64 %) aus. Abs. 17
78,1 Prozent (13.014 Personen) der Tatverdächtigen sind männlichen Geschlechts. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt bei 16,2 Prozent (2.704 Personen). 31 Prozent der Tatverdächtigen sind unter 21 Jahre (PKS gesamt: 29,2 %). Dass Delikte der IuK-Kriminalität eher durch jüngere Tatverdächtige begangen werden, konnte nicht festgestellt werden. Abs. 18
Die Auswirkung der IuK-Kriminalität zeigt sich vor allem in den registrierten Schäden. So beläuft sich der im Jahr 2002 in der PKS registrierte Schaden aller mit Schadenssummen erfassten Delikte der Computerkriminalität auf rund 85 Mio. EUR. Abs. 19
Die Aufklärungsquote im Jahr 2002 ist mit 50 Prozent gegenüber 2001 (56,8 %) leicht rückläufig. Insbesondere bei Hacking-Fällen werden relativ wenige Taten auf-geklärt. In- und ausländische Strafverfolgungsbehörden haben die Erfahrung gemacht, dass zudem Unternehmen selten Hacking-Fälle anzeigen. Insofern dürfte ein erhebliches Dunkelfeld bei der IuK-Kriminalität bestehen. Abs. 20
Ein Schwerpunkt in der Bearbeitung der IuK-Delikte im Jahr 2002 bildeten im Bundeskriminalamt die Fälle im Zusammenhang mit 0190-Dialer-Programmen. Die Höhe der Fallzahlen und die öffentliche Diskussion in den Medien machten eine intensivere Bearbeitung dieser seit dem Jahr 2001 vermehrt auftretenden Deliktsform notwendig. So reklamierten auch im Jahr 2002 eine Vielzahl von Internetnutzern ihre Telefonrechnung wegen überhöhter Gebühren. Vielfach wurden Strafanzeigen wegen Verdachts des Betruges erstattet. Abs. 21
Seit Ende 1999 sind dem Bundeskriminalamt Fälle im Zusammenhang mit 0190-Dialern bekannt. Im 4. Quartal 2001 stiegen die Zahlen überproportional an. Wöchentlich nahmen die Meldungen im Rahmen des IuK-Meldedienstes zu. Gleichzeitig stieg die Zahl der Anfragen und Anzeigen an, die an die E-Mail-Adresse des Bundeskriminalamtes gerichtet waren. Für das Jahr 2001 wurden 305 Fälle bekannt. Im Jahr 2002 stieg die Anzahl der bekannt geworden Fälle auf 779. Abs. 22

Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD)

Abb. 3 IuK_2000-2002_2.jpg Quelle: BKA, Bundeslagebericht IuK-Kriminalität 2002


Im Jahre 2002 wurden durch die Internetrecherche (IR) der Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD) 790 Verdachtsfälle bearbeitet, bei denen aufgrund hinreichenden Anfangsverdachts Anzeigen erstellt und über das jeweilige Fachreferat des BKA an die zuständigen Dienststellen im In-und Ausland gesteuert wurden. Im Einzelnen stellt sich die Aufschlüsselung der Gesamtfallzahl nach Deliktsgruppen wie folgt dar:
Abs. 23

Bewertung der Fallzahlen

Gegenüber dem Vorjahr ist ein Rückgang der Verdachtsfälle um rund 27,3 % zu verzeichnen, Gründe hierfür sind insbesondere: Abs. 24
  • Erschwerte Recherche im Internet Relay Chat (IRC) und dem World Wide Web (WWW) aufgrund zunehmender Abschottung krimineller Foren
Abs. 25
  • Wegfall der vom Provider "uni-X" angelieferten PERKEO (Programm zur Erkennung relevanter kinderpornographischer eindeutiger Objekte) -Treffer (seit April 2002).
Abs. 26
Die erhebliche Steigerung des prozentualen Anteils der Fälle in Filesharing-Networks ist auf eine in Zusammenarbeit mit der Dienststelle des Bundeskriminalamtes für Sexualdelikte / Kinderpornografie durchgeführte Schwerpunktaktion Ende 2002 zurückzuführen. Diese richtete sich gegen die Verbreitung von Kinderpornografie über das Filesharing-Programm "KaZaA". Hierbei wurden 58 inländische und 9 ausländische Verdachtsfälle registriert. Koordinierte Anschlussmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet wurden Ende März 2003 durchgeführt. Abs. 27
Für das Jahr 2002 wurden 97 Fälle des Ausspähens von Daten (2001: 39 Fälle) sowie 258 Fälle der Datenveränderung / Computersabotage (2001: 171 Fälle) über den Meldedienst IuK-Kriminalität mitgeteilt. Abs. 28
In vielen Fällen werden mehrere Strafrechtsnormen verletzt. Beispielsweise kann in einem Hacking-Fall eine Datenveränderung, eine Computersabotage oder auch ein Ausspähen von Daten vorliegen. Für die genannten Fallzahlen wurde jeweils nur das schwerwiegendere Delikt gewertet oder es wurde die eigentliche Zielrichtung des Täters berücksichtigt. Abs. 29
Bei den hier genannten Straftaten ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, da Unternehmen im Falle einer Schädigung nicht immer die Strafverfolgungsbehörden kontaktieren. Dies wird u. a. durch die "Selbstbezichtigungsseiten" im Internet bestä-tigt. Hier führen Hacker veränderte Webseiten (defacement) auf und nennen oftmals Schwachstellen. Abs. 30
Die meisten der dort aufgeführten deutschen Geschädigten haben keine Strafanzeige erstattet. Darüber hinaus kommen durch Firewalls geblockte Versuche in der Regel nicht zur Anzeige. Abs. 31
Bei Viren und Würmern konnte ein neuer Trend festgestellt werden. Würmer der neueren Generation beinhalten neben der reinen Verbreitungsroutine oftmals zusätz-lich Trojanerfunktionen. Hierbei werden gezielt insbesondere sensible Daten, wie Passwörter, Kennungen für das Online-Banking oder für andere Webangebote, wie z. B. für Online Auktionen, ausgespäht. Abs. 32
Unter Kriminalität in Datennetzen sind im Rahmen des Bundeslagebildes IuK-Kriminalität alle Straftaten zu verstehen, die in Datennetzen stattfinden, sich jedoch nicht gegen diese richten (Ausnahmen z.B. Hacking, Distributed Denial of Service {DDoS}-Attacken). Datennetze sind hierbei alle Netze, die der Übermittlung von Schrift-, Ton- und / oder Bildinformationen, mit Ausnahme der Sprachübermittlung im herkömmlichen Telefondienst, dienen. Abs. 33
Abb.4: IuK_2001-2002_3.jpg Quelle: BKA, Bundeslagebericht IuK-Kriminalität 2002


Im Jahr 2002 wurden insgesamt 1.565 Delikte (2001: 2.766 Delikte) bekannt, die dem Bereich "Kriminalität in Datennetzen" zuzuordnen sind. Die Fallzahlen ergeben sich aus den Meldungen der Länderpolizeien im Rahmen des Meldedienstes, durch eigene Vorgangsbearbeitung sowie durch die Tätigkeit der ZaRD.
Abs. 34
Pornografie-Delikte machen, wenngleich ihre Bedeutung - sowohl absolut als auch relativ - deutlich abgenommen hat, nach wie vor den Hauptteil der bekannt gewordenen Straftaten aus. Über 42 % der Vorgänge entfallen auf diesen Deliktsbereich. Gründe: Abs. 35
  • Kinder- und tierpornografische Darstellungen sind relativ einfach zu entdecken und als strafrechtlich relevantes Material zu beurteilen. Im Gegensatz dazu stehen z. B. die Betrugsdelikte, in denen der Täter versucht, seine illegalen Absichten zu verschleiern.
Abs. 36
  • Aufgrund der Offensichtlichkeit des Delikts und wegen der starken Fokussierung der Medien auf den Bereich Kinderpornografie werden auch von privater Seite überwiegend derartige Straftaten gemeldet.
Abs. 37
Im Bereich der Staatsschutzdelikte ist nach dem bisherigen Höhepunkt im Jahr 2000 ein Rückgang zu verzeichnen. Häufigste Delikte in diesem Bereich sind das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB), die Volksverhetzung (§ 130 StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Abs. 38

Perspektiven

Kriminalität im Internet unterliegt einem stetigen Wandel - neue Phänomene oder Dienste (z. B. Filesharing-Networks) haben gegenüber Altbekanntem (z. B. IRC) erheblich an Bedeutung gewonnen. Abs. 39
Die "traditionelle" anlassunabhängige Recherche in Datennetzen muss durch neue, innovative Elemente ergänzt werden, um den Entwicklungen der Internet-Kriminalität gerecht zu werden. Abs. 40
So hat die Tätigkeit der IR / ZaRD - einschließlich der damit zusammenhängenden Medienberichterstattung - auch zu Verdrängungs- und Abschottungseffekten im In-ternet geführt, denen durch neue operative Ansätze begegnet werden muss. Abs. 41

Prognose

Eine Prognose zur möglichen Entwicklung der Fallzahlen ist nur schwer zu treffen. Dies hängt unter anderem in einem erheblichen Maße vom Anzeigeverhalten der geschädigten Unternehmen ab. Schwachstellen in Betriebssystemen und anderen Softwareprodukten werden ständig neu entdeckt, bei neu eingeführten Produkten sind sie zu erwarten. Dies bietet auch weiterhin mögliche Angriffspunkte für potentielle Straftäter. In absehbarer Zeit ist kein deutlicher Rückgang der Straftaten in Datennetzen zu erwarten. Die steigende Nutzung des Internets führt zu steigenden Fallzahlen. Straftäter, z. B. Betrüger bei Online-Auktionen, werden die Unerfahrenheit "neuer" Internetnutzer ausnutzen. Abs. 42
Rechtliche Änderungen, welche insbesondere auf die bislang straflose Her- und Bereitstellung frei zugänglicher Tools, z. B. für Hacking oder zum Herstellen von Viren, abzielen, dürften bei den internationalen Dimensionen des Internet nur Erfolg zeigen, wenn im Ausland ebenfalls entsprechende rechtliche Normen eingeführt werden. Ansonsten ist lediglich mit einer Auslagerung der Angebote auf ausländische Server zu rechnen, wie es vergleichbar bei Angeboten mit rechtsradikalen Inhalten im Internet zu beobachten war. Abs. 43

Rechtliche Änderungen und Überlegungen

Zugangskontrolldiensteschutzgesetz (ZKDSG)

Das ZKDSG ist in Deutschland noch relativ neu. Es ist am 23. März 2002 in Kraft getreten und im allgemeinen Sprachgebrauch als "Lex Premiere" bekannt, da mit diesem Gesetz in erster Linie die Strafbarkeit des Vertreibens von Smartcards oder manipulierten Decodern geregelt werden sollte, die bislang rechtlich nicht eindeutig erfasst war. Verboten sind danach Abs. 44
  • "Herstellung, Einfuhr und Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
Abs. 45
  • Besitz, technische Einrichtung, Wartung und Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken und
Abs. 46
  • Absatzförderung von Umgehungseinrichtungen.
Abs. 47
Zugangskontrollierte Dienste sind Abs. 48
  • Rundfunkdarbietungen,
Abs. 49
  • Teledienste,
Abs. 50
  • Mediendienste die unter Voraussetzung eines Entgelts erbracht werden und nur unter Verwendung eines Zugangskontrolldienstes genutzt werden können."
Abs. 51
Fraglich ist, ob nunmehr Hacker-Seiten, die u. a. auch "Cracks" und "Backdoors" für kostenpflichtige Sexseiten anbieten und über Dialer zu erreichen sind, unter dieses Gesetz fallen. Einschlägige Urteile dazu sind noch nicht bekannt. Abs. 52

EDV-Beweissicherung und Datenträgerauswertung

Die Kapazitäten im Bereich der IT-Beweissicherung / Datenträgeruntersuchung wurden im Jahr 2002 vornehmlich für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus beansprucht. Die Aufbereitung der sichergestellten Daten orientierte sich im Berichtsjahr eindeutig an der Prioritätensetzung in diesem Bereich. In den auf den 11. September 2001 folgenden Ermittlungskomplexen wurden bis dato 2,1 Terabyte an Daten sichergestellt. Abs. 53
Weitere erhebliche Kapazitäten wurden durch ein vom Bundeskriminalamt geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie gebunden, in dessen Rahmen ca. vier Terabyte an Daten zur Aufbereitung / Auswertung angefallen sind. Derartig große Datenmengen lassen sich jedoch nur mit Hilfe teilautomatisierter Verfahren bewältigen, bei denen der Datenbestand mit Hilfe von Suchbegriffen und dem Programm PERKEO automatisch durchsucht und die Treffer manuell ausgewertet werden. Abs. 54
Ein wichtiges Thema im Bereich EDV-Beweissicherung ist derzeit die bundesweite Vernetzung einzelner Dienststellen zur Verbesserung der Kommunikation und zur Optimierung des Know-How. Dieses Thema stand auch im Vordergrund der am 17. / 18. September 2002 in Schwelm stattgefundenen "Arbeitstagung der Sachbearbeiter in den deliktsübergreifenden DV-Gruppen". Konkrete Ergebnisse konnten anlässlich der Tagung jedoch nicht erzielt werden. Die bundesweite Vernetzung der Fachdienststellen hat jedoch durch das EU-Projekt "Cybercrime" (Federführung Niedersachsen) neue Impulse erhalten. Unter anderem ist die Aufnahme von einzelnen Dienststellen in das europaweite VPN (Virtual Private Network) der Dienststellen der IT-Beweissicherung sowie die Einrichtung einer Mailing-Liste beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) als Diskussionsplattform geplant. Abs. 55

Internationale Zusammenarbeit

Wichtig erscheint hier insbesondere die Anpassung des nationalen Rechts an die Empfehlungen der durch den Europarat (Council of Europe) erstellten Cyber Crime Convention (http://www.coe.int/T/E/Legal_affairs/Legal_co-operation/Combating_ economic_crime/Cybercrime/Convention/ default.asp#TopOfPage). Abs. 56
Im Kontext der Globalisierung und zunehmenden Vernetzung von Informations- und Kommunikationswegen gewinnt sowohl die IuK-Kriminalität als auch die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zum Zwecke ihrer Bekämpfung zunehmend an Bedeutung. Insbesondere in Fällen der Internetkriminalität halten sich die Täter kaum an Ländergrenzen. So werden z.B. in Hacking-Fällen durch die Täter mehrere Computersysteme in unterschiedlichen Ländern missbräuchlich eingesetzt, um von dort das eigentliche Hauptziel anzugreifen. Die Täter betreiben dieses sogenannte "hop-ping" nicht zuletzt aufgrund der schwerfälligen internationalen polizeilichen Ermittlungen. Abs. 57
Die Effektivierung der "Kriminalitätsbekämpfung im Internet" ist deshalb auch eine internationale Herausforderung, da das Medium selbst "grenzenlos" ist. Vor diesem Hintergrund fasste die Europäische Union den "Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union über Angriffe auf Informationssysteme". Abs. 58
Da das Ziel des Aufbaus einer sicheren Informationsgesellschaft aus Sicht der Euro-päischen Union gefährdet ist, sind umfangreiche Maßnahmen vorgesehen. So soll eine weitgehende Angleichung einzelstaatlicher Strafrechtsvorschriften für Angriffe auf Informationssysteme erreicht werden. Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und sonst zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wurde als ein weiterer Schwerpunkt erkannt. Vorrangig sind gemeinsame Definitionen im Hinblick auf einen einheitlichen Ansatz der Mitgliedstaaten für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses zu schaffen. Diese werden die Grundlage eines gemeinsamen Straftatbestandes des "unberechtigten Zugangs zu Informationssystemen sowie des unrechtmäßigen Eingriffs in ein Informationssystem" bilden. Abs. 59
Die G8-Unterarbeitsgruppe "High-Tech-Crime", ein auf die Bekämpfung der Compu-terkriminalität ausgerichtetes Gremium der acht führenden Wirtschaftsnationen, hat im Februar 1998 die Einrichtung eines 24/7-Netzwerkes umgesetzt. Abs. 60
Das Ziel einer effektiven internationalen Bekämpfung der Computerkriminalität soll durch die Einrichtung von rund um die Uhr besetzten Kontaktstellen erreicht werden. Dazu sollen diese Kontaktstellen Ersuchen anderer Staaten im Bereich der IuK-Kriminalität und in Fällen anderer Deliktsbereiche, in denen die IT-Technik eine besondere Rolle spielt (z. B. Erpressung, Kinderpornografie etc.) umgehend umsetzen. Zudem erfolgte unter präventiven Gesichtspunkten auch eine Schwerpunktsetzung im Phänomenbereich "Angriffe mit terroristischem Hintergrund". Abs. 61

Interpol European Working Party on IT Crime

Die Interpol European Working Party on IT Crime (EWPITC) ist eine Arbeitsgruppe, die sich mit neuen Entwicklungen im Bereich der IuK-Kriminalität beschäftigt. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die Niederlande, Belgien, Österreich, Spanien, Schweiz, Portugal, Italien, Frankreich, Schweden, Finnland, Norwegen, Großbritannien und Deutschland sowie Europol. Abs. 62
Ein Schwerpunkt der EWPITC ist die Fortbildung im Bereich der IuK-Kriminalität. Im Jahr 2002 richtete die Arbeitsgruppe vier internationale Lehrgänge aus. Die Themen waren "Linux", "Internet-Ermittlungen" sowie "Training for Trainers" (ein Ausbilderlehrgang). Abs. 63
Ein weiteres Fortbildungsinstrument sind die durch Projektgruppen der EWPITC erstellten Berichte. Im Jahr 2002 wurde der Bericht "Internet Investigations Part III" veröffentlicht und an die Nationalen Interpolbüros versandt. Abs. 64

Europol

Das Mandat für Computerkriminalität besteht für Europol seit dem 01. Januar 2002. Im Februar und November 2002 fanden Expert Meeting on Cyber Crime ("Heads of IT crime units") statt. Unter anderem wurde am 01. September 2002 das "High Tech-nology Crime Center" eingerichtet. Abs. 65
Die Sitzungen der Expertengruppen der Leiter der (IuK-) Spezialdienststellen wurden aus praktischen Erwägungen mit den Sitzungen der Ständigen Arbeitsgruppe "Straf-verfolgungsbehörden und Industrie" zusammengelegt. Abs. 66

Fazit

Diese europäischen und internationalen Institutionalisierungen sind erste Schritte im Kampf gegen eine neue Art der Kriminalität und zeigen auch bereits erste Erfolge. Es bedarf aber noch einiges mehr an Zeit und Arbeit, um dieser Form der Kriminalität auch zukunftsorientiert wirksam entgegentreten zu können.
JurPC Web-Dok.
214/2004, Abs. 67

Fußnote:

(1) Dieser Artikel basiert im Wesentlichen auf den Arbeiten und Ergebnissen zur Herbsttagung des Bundeskriminalamts mit dem Thema "Informations- und Kommunikationskriminalität" vom 02. bis 04. Dezember 2003; vgl. hierzu ausführlicher: "Bundeslagebild IuK-Kriminalität 2002" vom 03.11.2003, Bundeskriminalamt Wiesbaden.

* Robin O. Debie ist beim Bundeskriminalamt tätig.
[online seit: 07.06.2004 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.