JurPC Web-Dok. 177/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004194106

WolframViefhues *

Gemeinsame Kommission zum elektronischen Rechtsverkehr gegründet

JurPC Web-Dok. 177/2004, Abs. 1 - 12


Am 11.3.2004 hat sich in Merzig (Saarland) die "Gemeinsame Kommission zum elektronischen Rechtsverkehr" konstituiert, in der Vertreter der Anwaltschaft (DAV und BRAK), der Bund-Länder-Kommission als Organ der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zusammen mit Praktikern der Pilotgerichte und Mitgliedern des Vorstandes des Deutschen EDV-Gerichtstages zusammenarbeiten werden. Die Kommission soll auch über einzelne Gesetzgebungsvorhaben hinaus tätig sein.JurPC Web-Dok.
177/2004, Abs. 1
Beim Bundesgerichtshof wird seit Herbst 2001 elektronischer Rechtsverkehr (ERV) praktiziert. Das Finanzgericht Hamburghatte zuvor als erstes Gericht in Deutschland elektronische Klagen entgegengenommen (seit Anfang 2002 im Echtbetrieb). Weitere Pilotprojekteerproben den elektronischen Rechtsverkehr bzw. bereiten ihn vor (u.a. das Bundespatentgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof, die Finanzgerichte des Landes Brandenburg mit Sitz in Cottbus, des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, Münster und Köln, die Oberverwaltungsgerichte Koblenz und Münster, die Amtsgerichte Olpe und Westerstede). Das Bundesjustizministerium arbeitet intensiv daran, die Verfahrensvorschriften der Prozessordnungen an die Erfordernisse des elektronischen Rechtsverkehrs anzupassen. Der Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes (JKomG) liegt vor.Abs. 2
Ein erster Vorläufer des elektronischen Rechtsverkehrs war das automatisierte Mahnverfahren mit Datenträgeraustausch. Inzwischen wird durch die Landesjustizverwaltungen auch ein signaturunterstütztes Online-Mahnverfahreneingeführt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch z.B. das elektronische Handelsregister, das elektronische Grundbuch und die elektronische Veröffentlichung von Insolvenzverfahren. Auch im Verwaltungsverfahrensrecht ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation bereits möglich.Abs. 3
Trotz dieser Pilotverfahren gibt man sich in der Praxis noch vielfach der Meinung hin, dies sei reine Zukunftsmusik und werde das eigene Arbeitsumfeld noch auf Jahre hinaus nicht betreffen. Dabei werden sich aus dem elektronischen Rechtsverkehr weitgehende Veränderungen in den Arbeitsabläufen bei den Gerichten und in gleicher Weise auch in den Anwaltskanzleien ergeben.Abs. 4
Beim letzten EDV-Gerichtstag im Herbst 2003 in Saarbrücken stand das Thema "Elektronischer Rechtsverkehr" im Mittelpunkt. Die intensiven Diskussionen dort haben gezeigt, dass der elektronische Rechtsverkehr nicht isoliert bei den Gerichten eingeführt werden kann, sondern als eine Aufgabe zu begreifen ist, die Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft nur durch gemeinsame Anstrengungen bewältigen können. Abs. 5
Beim elektronischen Rechtsverkehr sollen nicht nur Klagen und andere prozessuale Erklärungen in elektronischer Form statt schriftlich auf Papier bei den Gerichten eingereicht werden können; den Verfahrensbeteiligten sollen gerichtliche Entscheidungen und formlose Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können. Dabei bietet die elektronische Kommunikation neben dem Zeitgewinn auch die Aussicht auf eine Reduzierung von Portokosten. Elektronischer Rechtsverkehr ist aber nicht nur die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten.. Die Zielrichtung geht weit über darüber hinaus und umfasst u.a. die interne elektronische Sachbehandlung (Workflow), die elektronische Aktenführung und die elektronische Archivierung. Abs. 6
Von der elektronischen Aktenführung erhofft man sich eine bessere Verfügbarkeit der Akten und einen Wegfall von manuellen Aktentransporten. Der edv-unterstützte Workflow soll eine erleichterte und beschleunigte Verfahrensbearbeitung ermöglichen, da der Akteninhalt elektronisch nach völlig anderen Gesichtspunkten zusammengefasst, sortiert und systematisiert werden kann als es bei einer lediglich chronologisch geordneten Papierakte der Fall ist. Mit der elektronischen Archivierung könnten darüber hinaus Kosten für die Aufbewahrung der Akten eingespart werden.Abs. 7
Damit zeigt sich aber, dass der elektronische Rechtsverkehr auch ein Ansatz zur Organisationsreform ist, der dazu zwingt, Arbeitsabläufe neu zu definieren, straffer und effektiver zu gestalten. Dies gilt für die Gerichte ebenso wie für die professionellen Kommunikationspartner der Justiz, also vor allem die Anwaltschaft. Abs. 8
Wegen dieser vielfältigen Auswirkungen nicht nur in technischer Hinsicht, sondern speziell auf Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen wird diese Aufgabe alle Beteiligten noch auf lange Zeit beschäftigen. Selbstverständlich hat auch die Anwaltschaft ein großes Interesse daran, in die Gestaltung der gesamten Entwicklungen frühzeitig einbezogen zu werden und daran gestaltend mitwirken zu können.Abs. 9
Die auf Initiative des EDV-Gerichtstags ins Leben gerufene gemeinsame Kommission bietet eine Plattform, die zahlreichen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs zu erörtern und eigene praktische Erfahrungen auch der Verfahrensbeteiligten außerhalb der Justiz ( Anwälte, Notare, Steuerberater ) einzubringen. Die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten sollen dokumentiert und nach Möglichkeit auch konkrete Lösungsvorschlägemit zumindest mittelfristigem Nutzeffekt entwickelt werden. Abs. 10
So könnten sich z.B. bei der elektronischen Signatur, die bisher noch keine große Verbreitung gefunden hat, neue Perspektiven durch andere Anwendungsfelder ergeben. Ebenso kann eine zum Vorsteuerabzug geeignete Rechnung auch elektronisch mit qualifizierter Signatur erstellt werden. Die Signaturkarte bietet ferner in vielen Bundesländern die Möglichkeit, online-Mahnanträge zu stellen. Weiter soll der Frage nachgegangen werden, ob anstelle der Einzahlung des gerichtlichen Kostenvorschusses durch Kostenmarken, Verrechnungsscheck oder Überweisung auch die Möglichkeiten des Abbuchungsauftrages bzw. Lastschriftverfahrens genutzt werden können. Nicht zuletzt soll den Anbietern von Anwaltssoftware die Notwendigkeit der Unterstützung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die jeweiligen Programme verdeutlicht werden.Abs. 11
Die Teilnehmer der Auftaktsitzung brachten übereinstimmend ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass aufgrund der koordinierten gemeinsamen weiteren Arbeit dem elektronischen Rechtsverkehr nachhaltige Impulse gegeben werden können und damit ein breiter Einsatz zum Vorteil aller Beteiligten ermöglicht wird.
JurPC Web-Dok.
177/2004, Abs. 12
* Dr. Wolfram Viefhues ist Richter am Amtsgericht/ Oberlandesgericht Düsseldorf und Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.
[online seit: 26.04.2004]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Viefhues, Wolfram, Gemeinsame Kommission zum elektronischen Rechtsverkehr gegründet - JurPC-Web-Dok. 0177/2004