JurPC Web-Dok. 221/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003189240

Jochen Notholt *

Buchbesprechung - "Lernstrategie Jura" von Karl-Friedrich Lenz

JurPC Web-Dok. 221/2003, Abs. 1 - 6


Karl-Friedrich Lenz:
Lernstrategie Jura
Norderstedt,
BoD 2002,
136 Seiten,
ISBN 3-8311-4319-6.
€ 10,00
Im PDF-Format kostenlos abrufbar unter: http://k.lenz.name/d/v/index.html.
Während der Markt für juristische Fach- und insbesondere Ausbildungsliteratur weiterhin - zuletzt vor allem dank der jüngsten Reformen des Schuldrechts - floriert, nimmt sich das Angebot an Fachliteratur im Bereich des Lernens für Juristen, also solcher Literatur, die sich mit den allgemeinen Lernprozessen bei v.a. (werdenden) Juristen beschäftigt, seit jeher bescheiden aus. Da ist es schon bezeichnend, dass die Suchmaschine Google(1) bei der Eingabe "juristisches Lernen" als erstes Suchergebnis(2) einen Verweis auf die Website des Repetitoriums Hemmer liefert. Gleichermaßen ist diese Situation erstaunlich, schließlich dürfte es für einen Studenten oder Referendar angesichts der enormen Stofffülle, die während der Juristenausbildung zu bewältigen ist, unabdingbar sein, sich den Ausbildungsinhalten möglichst früh mit einer konkreten Lernstrategie zu nähern. Gerade der stete Zulauf zu den Repetitorien zeigt, dass dies weder einfach ist, noch eine Selbstverständlichkeit, die einer literarischen Behandlung nicht würdig wäre.JurPC Web-Dok.
221/2003, Abs. 1
So ist schon das Thema der Lernstrategie Jura von Karl-Friedrich Lenz, der an einer Tokioter Universität als kyoju (Professor) deutsches und europäisches Recht lehrt, als ungewöhnlich zu bezeichnen. Ebenso ungewöhnlich ist die Form, in der das Buch erscheint: Im mittlerweile weit verbreiteten PDF-Format ist es für jedermann kostenlos im WWW abrufbar(3); die Creative Commons License(4), unter der der Autor sein Werk veröffentlicht, macht es zudem frei und legal kopierbar(5). Der sprachliche Stil des Buchs ist ebenfalls für ein juristisches Werk unüblich; um beispielsweise zu verdeutlichen, dass sich das Buch tatsächlich als Helfer für Studienanfänger versteht, streut Lenz immer wieder unterhaltsame fiktive Dialogpassagen mit der (extrem kritischen und hartnäckigen) Studentin Sabine Meier ein. Darüber hinaus versteht es der Autor, durch einen lockeren und flüssigen Stil die Lektüre des Buchs zu einem echten Vergnügen werden zu lassen. Der Inhalt des Buchs lässt sich grob in drei Teile gliedern, auch wenn es diesem Aufbau nicht strikt folgt: Das Problem der Stoffauswahl, die Frage der Lernmotivation und die Vermittlung juristischer Anwendungsfertigkeiten.Abs. 2

Lernstrategie 1: Die Stoffauswahl

Wie sich das Problem der Stoffauswahl wie ein roter Faden durch die gesamte juristische Ausbildung zieht, so geht auch Lenz immer wieder darauf ein: Wie lässt sich die immense Stofffülle, die dem Studenten von den Prüfern bis zu den Examina auferlegt wird, bewältigen? Die Antwort, die Lenz darauf zunächst gibt, ist im Prinzip die einzig Richtige: Man kann nicht alles wissen, also müssen Prioritäten gesetzt werden. Er schlägt hierzu - grob zusammengefasst -folgende Strategie vor:
  • Als Basis des Lernstoffes dient die höchstrichterliche Rechtsprechung. Mit ihr muss sich der Lernende kritisch auseinander setzen (s. auch unten zur Motivation).
  • Die (Ausbildungs-)Relevanz einzelner Themen innerhalb eines Rechtsgebiets lässt sich ermitteln, indem in einer Urteilsdatenbank, z.B. Juris(6), eine Liste der in diesem Gebiet am häufigsten behandelten Normen erstellt wird. An dieser Rangliste sollte sich der Lernende dann in seiner Prioritätensetzung orientieren. Nach Lenz' Auswertungen der Datenbank Juris ergeben sich so z.B. Art. 3 GG bzw. § 823 BGB als relevanteste Vorschriften des Öffentlichen und Bürgerlichen Rechts.
  • Bei konkreten Urteilen gilt das Prinzip "neu vor alt". Aktuelle Urteile sollten also beim Lernen Priorität gegenüber älteren Urteilen zum selben Thema genießen.
Abs. 3

Lernstrategie 2: Die Motivation

Trotz aller Bemühungen, den "richtigen" Lernstoff auszuwählen: Lernstrategien sind keine Patentrezepte. Geschenkt werden einem die juristischen Examina auch mit der cleversten Lernstrategie nicht. Vielmehr fordern Studium und Referendariat mit den abschließenden anspruchsvollen Examina dem Lernenden einige Ausdauer und Disziplin ab. Wer hier nicht die nötige Motivation zum Lernen mitbringt, läuft Gefahr, eines Tages sprichwörtlich "auf der Strecke" zu bleiben. Hier gibt Lenz, auch anhand eigener Erfahrungen, wertvolle Hinweise zur Steigerung der Motivation zum und beim juristischen Lernen:
  • "Spaß zuerst": Der Lernende sollte nicht zögern, sich vor allem den Inhalten zuzuwenden, die ihm beim Lernen besonders viel Freude bereiten.
  • "Selber denken macht schlau": Urteile sollten kritisch gelesen werden (s.o.). Das bedeutet, der Lernende sollte sich fragen, ob er den gegebenen Fall genauso entschieden hätte wie das Gericht, und seine Meinung, soweit möglich, mit eigenen Argumenten belegen. Diese Argumente möglicherweise später in der Urteilsanmerkung oder in einem Aufsatz eines angesehenen Professors wiederzufinden, liefert ein Erfolgserlebnis, das die Motivation unverkennbar steigern dürfte.
  • Das World Wide Web bietet gerade auch Studierenden die Möglichkeit, eigene juristische Inhalte einfach und kostengünstig selber zu veröffentlichen. Diese sollten also nicht zögern, dies auch zu tun: Auch die Veröffentlichung eigener und schließlich für jedermann abrufbarer Inhalte kann die Lernmotivation erheblich steigern.
  • Auch die Schwierigkeit der juristischen Examina lässt sich als Motivationsquelle nutzen und sollte jedenfalls kein Anlass zur Demotivation oder gar Verzweiflung sein. Lenz nennt die japanischen Abschlussprüfungen als Negativbeispiel; diese führen bei geringerem Niveau zu höheren "Durchfallquoten" als die deutschen Examina, weil Fehler weitaus stärker bestraft würden.
Abs. 4

Lernstrategie 3: Die juristischen Anwendungsfertigkeiten

Schon zu Beginn seines Buches stellt Lenz fest, dass selbst die Kenntnis aller ausbildungsrelevanten Vorschriften und Urteile weder einen guten Studenten oder Referendar noch einen guten Volljuristen ausmacht. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht wichtiger sind die juristischen Anwendungsfertigkeiten, die daher in der Lernstrategie nicht untergewichtet werden dürfen. Wie man schon am oben beschriebenen Prinzip "Selber denken macht schlau" feststellen konnte, nimmt die juristische Argumentation hier für Lenz einen hohen Stellenwert ein. Er verdeutlicht, dass die Fähigkeit zur überzeugenden Argumentation unabdingbar ist, um eine gute juristische Klausur zu schreiben - und später natürlich auch, um als Jurist überzeugend aufzutreten. Lenz beleuchtet außerdem die Bedeutung des Gutachtenstils für die Klausur zum ersten Staatsexamen; dieser ist schließlich kein Selbstzweck, sondern dient zum einen der Auflösung juristischer Komplexität, zum anderen unterstützt er den Spannungsbogen eines überzeugenden juristischen Gutachtens. Schließlich widmet sich Lenz noch der Methodenlehre als grundlegendes "Werkzeug" juristischer Argumentation. Hier vollbringt er eine bemerkenswerte Leistung, indem er die von Fritjof Haft formulierte "Normalfallmethode"(7) in den Kontext der allgemeinen Auslegungsmethoden integriert. Schließlich hat Lenz völlig recht, wenn er schreibt, dass die Formulierung eines Normalfalls zur Beschreibung des üblichen Anwendungsbereichs einer Rechtsnorm letzten Endes nichts anderes als ein Weg ist, diese Norm anhand ihres Wortlauts auszulegen.Abs. 5

Kritik und Fazit

Glücklicherweise macht Lenz in seinem Buch nicht den Fehler, seine Lernstrategie als konkretes Anleitungsbuch, wohlmöglich noch mit Beispielen für Lernpläne vor Klausuren, zu formulieren. Denn es sind gerade die allgemeineren Hinweise zur Lernmotivation, insbesondere zum kritischen und aktiven Lernen sowie zur Methodenlehre, die die Leser des Buches überzeugen und ihrerseits zum Lernen motivieren dürften. Dagegen sind Lenz' Ansichten zur Stoffauswahl zumindest diskussionswürdig. Zunächst verwundert, dass er sich bei der Stoffauswahl auf Urteile beschränkt und die Sekundärliteratur (Aufsätze, Lehrbücher, auch die weiterhin sehr beliebten Repetitorskripten) weitgehend außer Betracht lässt. Dabei dürfte gerade diese für den Studenten der empfehlenswerte "erste Schritt" in neue Themenbereiche sein, da die höchstrichterliche Rechtsprechung regelmäßig Grundwissen voraussetzt, über das der Lernende häufig noch nicht verfügt. Zudem berücksichtigt Lenz bei seinem Prinzip der "Stoffsuche nach Normrelevanz" nach Ansicht des Verfassers die Problemlastigkeit des juristischen Studiums nicht hinreichend. Auch in juristischen Klausuren mag es häufig um Art. 3 GG und § 823 BGB gehen, doch stellen diese Normen in den meisten Fällen nur "Anhängsel" für die eigentlichen Probleme einer Klausur dar und bieten selber eher wenige Probleme. "Gepunktet" werden muss dann in Zusammenhang mit anderen Normen. Gleiches gilt für die strafrechtlichen Konkurrenzvorschriften, die in Lenz' "Juris-Rangliste" im Strafrecht ganz weit oben stehen: Natürlich sind diese in fast jedem Urteil (und daher auch nahezu jeder Klausur) zu prüfen, doch wirft die Anwendung der Normen nur selten besondere Probleme auf. Für den Studenten dürfte daher in diesen Bereichen solides Grundwissen ausreichen. So bleibt leider auch durch Lenz die Frage unbeantwortet, wie intensiv man als Student das Gehirn mit juristischen Problemen belasten muss, um für die Examina gerüstet zu sein. Doch soll dies der Lesefreude keinen Abbruch tun, schließlich werden dem Leser durch Lenz' Ratschläge zum kritischen und aktiven Lernen die richtigen Werkzeuge an die Hand gegeben, um über die obige Kritik hinaus aus dem Buch eine eigene, möglicherweise in Details modifizierte Lernstrategie zu entwickeln. Lenz schreibt zu Beginn seines Buches, dieses solle dem Leser "... helfen, mehr Spaß am Studium zu finden und ein um einige Punkte besseres Examen zu machen." - Ersteres scheint sicher, letzteres ist jedem zu wünschen.
JurPC Web-Dok.
221/2003, Abs. 6

Fußnoten:

(1) Hier die deutsche Ausgabe: http://www.google.de.
(2) Stand: März 2003.
(3) http://k.lenz.name/d/v/index.html (auch über den Buchhandel bestellbar, s.o.).
(4) http://creativecommons.org/licenses/by-nd-nc/1.0.
(5) Interessanterweise ist selbst das handschriftliche Abschreiben des Buchs erlaubt.
(6) Juris im WWW: http://www.juris.de.
(7) Vgl. Haft, Einführung in das juristische Lernen, 6. Aufl. 1997, S. 42, 181 ff.
* Jochen Notholt hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Jena und Münster im letzten Jahr das Erste Juristische Staatsexamen am OLG Hamm absolviert. Zur Zeit ist er Doktorand am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes bei Prof. Dr. Maximilian Herberger. Sein Tätigkeitsschwerpunkt und zugleich Promotionsthema ist die Entwicklung von Online-Lernsystemen für Jurastudenten - ein Bereich, in dem er bereits seit Beginn des Studiums durch Gründung der Lernplattform "Jenaer Jura-Trainer" (http://jura-trainer.de) praktische Erfahrungen gesammelt hat.
[online seit: 18.08.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Notholt, Jochen, Buchbesprechung - "Lernstrategie Jura" von Karl-Friedrich Lenz - JurPC-Web-Dok. 0221/2003