JurPC Web-Dok. 18/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185126

Tanja Karg *

"Westlaw.uk" - der Ersatz für die Recherche vor Ort?

JurPC Web-Dok. 18/2003, Abs. 1 - 12


Inhaltsübersicht:

Einleitung

Wer von Deutschland aus einem ausländischen Spezialproblem auf den Grund gehen möchte, bemerkt in Kürze, dass er auf dem Wege der "klassischen" Bibliotheksarbeit schnell an die Grenzen der bibliothekarischen Kapazitäten stößt. Im Fall meines rechtsvergleichenden britischen Teils zur Frage der Zwangsvollstreckung in "sonstige Rechte" bzw. "choses in action" kommt erschwerend hinzu, dass das Zwangsvollstreckungsrecht in Großbritannien derzeit reformiert wird und die notwendige Aktualität somit allein mit Hilfe von Online-Quellen gewährleistet ist. Die Volltext-Online-Datenbank "Westlaw UK"(1) scheint die ideale Lösung. Doch was leistet die Datenbank wirklich? Ist sie ein Ersatz für die Recherche vor Ort?JurPC Web-Dok.
18/2003, Abs. 1

Inhalt der Westlaw UK-Datenbank

Nach Aufruf der Website von Westlaw UK unter www.westlaw.co.uk und Eingabe eines persönlichen Passworts und Client IDs öffnet sich der Welcome to Westlaw UK screen. Im linken grau unterlegten Frame findet sich ein Index der zur Verfügung stehenden Datenbanken, welche entweder separat als Quick Searches oder zusammen als Multiple Database Searches durchsucht werden können. Es stehen folgende Datenbanken zur Verfügung: Für die Recherche nach einschlägigen Fällen steht der Case Locator zur Verfügung; zum Auffinden von Gesetzen die Datenbank Legislation, der Legislative Locator sowie der Legal and Regulatory Developments Index. Aufsätze und Artikel zu bestimmten Themenbereichen finden sich unter UK Journals, Legal Journal Index, UK News und Financial Index. Wer Materialien zum europäischen Recht sucht, wird in den Datenbanken European Materials, European Cases und European Legislation fündig. Überdies beinhaltet der linke Frame Links zur Table of Contents for Acts und zu den Statutary Instruments für denjenigen, der es vorzieht, seine Recherche systematisch nach Sachgebieten vorzunehmen.Abs. 2

Case law research

Für die Suche nach Fällen stehen insgesamt 25 Datenbanken zur Verfügung, welche im Einzelnen bis ins Jahr 1865 zurückdatieren(2). Bei Kenntnis der einschlägigen Datenbank kann diese gezielt über die Menüleiste das Directory aufgerufen und ausgewählt werden. In allen anderen Fällen empfiehlt sich eine Suchanfrage ausgehend von der Welcome to Westlaw UK Seite. Nach Auswahl des Case Locators im linken Frame erscheint im rechten Fenster eine Suchmaske, welche die Eingabe des oder der Parteinamen, der exakten Zitierweise(3) oder aber von Stichworten ermöglicht. Es wird daraufhin im linken Frame eine Liste von Fällen sichtbar, sortiert nach der Relevanz der Dokumente. Bei Auswahl eines der Fälle durch Anklicken erscheinen im rechten Fenster eine (meist) direkt verlinkte Liste der Quellen, in denen der ausgewählte Fall in Volltext publiziert ist, eine Zusammenfassung der Kernaussagen der Entscheidung, weitere Entscheidungen und Gesetze, auf denen die Entscheidungen basieren, der Verfahrenshergang (history of the case) und schließlich weiter führende Literatur wie etwa Aufsätze oder Monographien. Möchte man in Erfahrung bringen, ob eine bestimmte Entscheidung bereits overruled oder noch geltendes Recht (superseded) ist, so ist keine aufwändige Suche über die Shepard´s Citations notwendig(4). Vielmehr warnt der Case Locator mit einer roten Flagge vor derartigen Änderungen und enthält zugleich Links zu den einschlägigen Entscheidungen.Abs. 3

UK Legislation research

Um an aktuelle Gesetzestexte zu einem bestimmten Sachgebiet zu gelangen, gibt es drei gangbare Wege: Erstens über den Welcome to Westlaw UK screen, zweitens über den UK Legislation oder Legislative Locator Quick Search oder drittens über das detaillierte Suchformular zur Advanced Search. Ist der exakte Name des Acts oder sogar die SI No. bekannt, so ist der Welcome to Westlaw UK screen am besten geeignet. Andernfalls bietet die über den linken Frame aufrufbare Suchmaske des UK Legislation oder Legislative Locator Quick Search die Möglichkeit, durch Eingabe von Stichwörtern das gewünschte Gesetz ausfindig zu machen; wobei erstere Variante Volltext und letztere Summeries offeriert. Allerdings ist das Suchergebnis ob der Vielzahl an Dokumenten zunächst einmal enttäuschend. Denn präsentiert wird nicht etwa das gesamte Gesetzeswerk in aktueller Fassung; vielmehr sieht man sich mit einer Liste sämtlicher Orders und Sections eines Gesetzes zuzüglich aller jemals erfolgter Amendments konfrontiert. Möchte man ein Gesetz möglichst schnell und vollständig griffbereit haben, so bleibt demnach nur der Weg über die Advanced Search. Hierbei wird über die Menüleist das Directory aufgerufen und unter UK Materials das gewünschte Gesetz, beispielsweise die Civil Procedure Rules 1998, geöffnet. Es ist zwar auch hier eine Übersicht aller Sections mit jeweiligen Links zum Volltext vorangestellt, jedoch kann nach Schließen des Unterverzeichnisses und durch Markieren des gewünschten Gesetzes dieses als Ganzes heruntergeladen werden. Allerdings lässt sich selbst bei dieser Vorgehensweise nicht verhindern, dass die Einzelbestimmungen jeweils auf einer separaten Seite erscheinen. Was bleibt, ist lediglich die eigene Bearbeitung in Word, um das Gesetz als Gesamtwerk benutzerfreundlich zu machen.Abs. 4

Current Awareness und Legal & Regulatory Developments Index

Wer die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung, Gesetzgebung sowie rechtspolitischen Erwägungen unmittelbar und tagesaktuell mitverfolgen möchte, kann dies über die Suchmaske des Current Awareness, welche über die Menüleiste aufrufbar ist und täglich drei mal aktualisiert wird, tun. Einen chronologischen Rückblick bis ins Jahr 1944 enthält das Archiv des Current Awareness, der sog. Regulatory Developments Index.Abs. 5

Commentary on the current rules

Besonders hilfreich sind die Praxishandbücher zu ausgesuchten Rechtsgebieten, wie z.B. für das Zivilprozessrecht: The Supreme Court Practice ("The White Book"), oder für das Strafprozessrecht: Archbold´s Criminal Pleading, Evidence and Practice. Auf diese hat man über das Directory in der Menüleiste nach Auswahl eines Practice Area (Intellectual Property, Human Rights, Civil Procedure, Corporate Business, Landlord & Tenant, Crime, Scots Crime and Scots Law) direkten Zugriff. Der Vorteil liegt auf der Hand: So bietet die Online-Volltext-Version des "White Book" neben seiner Aktualität zudem die jeweils relevanten prozessualen Antragsformulare zum Downloaden und Ausdrucken.Abs. 6

Journals

Besonders hilfreich ist das Suchformular der UK Journals in Full Text, welches über den linken Frame des Welcome to Westlaw UK screen durch Auswahl von UK Journals Quick Search aktiviert werden kann. Durch Eingabe von Schlagwörtern, Wortgruppen, exakter Zitierung der Fundstelle oder der zitierten Fälle, des Titels der Zeitung oder des Aufsatzes oder des Namens des Autors kann die Suchanfrage präzisiert werden. Hierbei können die einzelnen Suchkriterien separat oder durch AND/OR verbunden verwendet werden. Muss die Recherche mangels genauer Kenntnisse allein mit Hilfe von Stichwörtern vorgenommen werden, so sei die Verwendung von sog. Connectors zur Präzisierung und Einschränkung der Suchanfrage dringend empfohlen. So kann mittels Eingabe von "....." beispielsweise erreicht werden, dass der Begriff "internet domain name" als phrase gesucht wird. Möchte man erreichen, dass beispielsweise die Begriffe "domain" und "execution" in einem Satz, einem Abschnitt oder demselben Dokument erscheinen, so verwendet man die Konnektoren "/s", "/p" bzw. "&" oder "and": z.B. domain /s execution. Soll eine exakte Wortnähe - etwa drei Worte - angegeben werden, so wird dies über die Eingabe von: domain /3 execution erreicht. Wer hingegen bestimmte Begriffe von der Suche ausschließen möchte, kann dies durch Voranstellen des Zeichens "%" bewirken; eine Erweiterung der Recherche auf Synonyme lässt sich durch Eingabe von "or" zwischen den gleich bedeutenden Begriffen vornehmen. Die geschickte Wahl der Sucherkriterien vorausgesetzt, erhält man hier per Tastendruck im linken Frame einen sofortigen Überblick über die relevanten Veröffentlichungen, während im rechten Frame unmittelbar der jeweils ausgewählte Volltext mit zum Teil verlinkten weiterführenden Hinweisen auf Gesetze, Entscheidungen oder Sekundärliteratur sichtbar wird. Leider ist dieser Service auf 27 ausgewählte Zeitschriften des Sweet & Maxwell Verlages beschränkt(5).Abs. 7
Eine breiter angelegt Suche in insgesamt über 800 britischen und europäischen Zeitschriften erlaubt der Legal Journal Index Quick Search, welcher über den linken Frame der Welcome to Westlaw UK Seite aufrufbar ist und der die eben erwähnten Suchfelder aufweist. Statt des Volltextes erscheint im rechten Rahmen - unter dem Titel des Abstracts, dem Namen des Autors und der exakten Zitierweise der Fundstelle - eine Zusammenstellung der wesentlichen Stichworte, eine Inhaltsangabe, die Angabe einschlägiger Gesetze und zitierter Fälle. Die Inhaltsangaben sind im Gegensatz zu denen der deutschen juris-Datenbank wesentlich kürzer und oberflächlicher, sodass es mitunter schwierig ist, die Relevanz eines Aufsatzes allein anhand derer zu erkennen. Ist die Fundstelle unterstrichen, so besteht ein Link zur Volltext-Version des gesuchten Textes; anderenfalls bleibt nur der mühsame Weg über die Fernleihe bzw. den Fernkopie-Service der Bibliotheken.Abs. 8

Westnews

Die über die Menüleiste aufrufbaren Westnews enthalten über 40 Tageszeitungen - vom Daily Express bis zur Times of London - in Volltext. Nach Auswahl einer Zeitung als Datenquelle kann darin nach Autoren, Zeiträumen und/oder Stichworten gesucht werden.Abs. 9

Practice Areas

Über das Direktory kann auch eine gezielte Recherche in einem bestimmten Rechtsgebiet vorgenommen werden(6). So besteht die Wahl zwischen Intellectual Property, Human Rights, Civil Procedure, Corporate Business, Landlord & Tenant, Crime, Scots Crime und Scots Law. Auf der Suche nach dem Meinungsstand zur Rechtsnatur des Domain Name in Großbritannien stieß ich im Unterkapitel Trademark des Bereichs Intellectual Property auf das Handbuch Kerly on Trademarks and Tradenames from Sweet & Maxwell und wurde in Chapter 21 (The Internet) unter Randnummer 17 fündig: "A domain name registration as such ist not an intellectual property right: it is a contract with the registration authority". Auffällig ist allerdings, dass Zitate anderer Autoren gänzlich fehlen; einzig die Leitentscheidungen werden im Fließtext benannt und stehen mittels Link unmittelbar zum Abruf bereit. Für den Praktiker bietet der Fachbereich des Intellectual Property darüber hinaus eine Vielzahl von Datenbanken zur Überprüfung von Markenregistrierungen, um bereits vor Anmeldung der eigenen Marke für ein bestimmtes Produkt sicher zu gehen, dass derselbe Name nicht für ein anderes Produkt im In- oder Ausland registriert ist, welches das eigene Image und die Absatzchancen zu beeinträchtigen im Stande ist.Abs. 10

Konservierung/Nutzbarmachung der gefundenen Informationen

Hat man die gewünschten Dokumente gefunden, so stellt sich die Frage, wie diese für den Heimgebrauch nutzbar gemacht werden können. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten, die Daten zu fixieren: Ausdrucken, Downloaden oder als E-Mail an den eigenen PC senden. Solange die Datenmenge gering ist, sind alle Varianten gleichermaßen geeignet und sinnvoll. Bei umfangreicheren Recherchen ist wohl die vorläufige Speicherung und Verwaltung der Daten in Ordnern und Verzeichnissen auf der Festplatte des "Westlaw-PC" vorzuziehen, um diese mittels Winzip oder einer vergleichbaren Software zu komprimieren und sodann auf einem geeigneten portablen Datenträger zu speichern. Hinsichtlich der Art und Weise des Downloadings ist folgendes anzumerken: Führte beispielsweise die Suchanfrage nach Case Comments zu einer bestimmten Entscheidung zu 20 Resultaten, so hat man die Wahl, entweder das jeweils aktivierte, die im linken Frame markierten oder aber sämtliche Dokumente herunter zu laden. Ein getrenntes Vorgehen hat den Vorteil, dass jedes einzelne Dokument unter eigenem Namen gespeichert und somit besser auffindbar ist; jedoch den Nachteil, dass bei jedem einzelnen Download-Vorgang ein Bericht über die durchsuchten Datenbanken, die verwendeten Stichworte, das Datum der Sitzung und die Anzahl der gefundenen Dokumente erstellt wird und zudem der Zeitaufwand erheblich größer ist. Es ist daher der zügigeren und bequemeren Variante des einmaligen Downloadings der Vorzug zu geben, zumal im Zweifel letztlich doch ein Ausdruck erfolgen wird.Abs. 11

Fazit

Im Vergleich zu den traditionellen Methoden der Rechtssuche weist die Arbeit mit Westlaw UK erhebliche Vorteile auf. Beeindruckend ist zunächst einmal die höchst mögliche Aktualität der Datenbank; sie wird drei mal täglich überarbeitet und stellt so die Printmedien gänzlich in den Schatten. Der Arbeits- und Zeitaufwand zum Auffinden von Gesetzestexten und Entscheidungen beträgt lediglich einen Bruchteil dessen bei herkömmlicher Vorgehensweise. Besonders bei der Recherche nach Abstracts zu einem bestimmten Rechtsproblem zeigt sich das Potential von Westlaw UK: Per Tastendruck erhält man sämtliche relevanten Aufsätze aus 27 der gängigsten Law Journals im Volltext. Zudem ist die Westlaw UK-Datenbank wesentlich anspruchsloser an ihren Nutzer als printmediale Rechtsquellen: Gerade für nicht anglo-amerikanischen Juristen ist zunächst der Umgang mit den Abkürzungen(7) für Zeitschriften und Law Reports(8) ungewohnt und zeitintensiv; dank der Akzeptanz von "natural language" durch Westlaw UK ist dieses Problem hinfällig. Die Verwendung von ganzen Phrasen und Wortgruppen hat zudem den Vorteil, dass man sehr selektiv und gezielt vorgehen und so sein Suchergebnis optimieren kann. Erhebliche Erleichterung bietet vor allem auch der Case Locator mit seiner Warnfunktion im Hinblick auf overruled oder superseded Cases, da er dem ungeübten ausländischen Rechtssuchenden den schwierigen Umgang mit dem Shepard´s Citations erspart. Die Defizite der Westlaw UK-Datenbank, welche sich zuvorderst im Fehlen von gängigen students books, practice manuals und case books, aber auch in der Beschränkung der Volltextausgabe der Abstracts auf lediglich 27 der insgesamt über 800 Journals ausdrücken, vermögen den Blick auf die überragenden Vorzüge der Westlaw UK-Datenbank nicht zu verstellen. Entscheidend für den Nutzen, den der Einzelne aus der Arbeit mit Westlaw UK ziehen kann, ist demnach vor allem der Zeitpunkt, in welchem er eine PC-Recherche vornimmt. Hat man sich erst einmal einen Überblick über die Grundzüge des relevanten Rechtsgebiets verschafft - etwa durch Kauf eines Kurzlehrbuchs, sog. students books -(9) , so steht einem erfolgreichen Einsatz von Westlaw UK nichts im Wege. Zwar wird die Datenbank die Bibliotheksarbeit vor Ort kaum ersetzen können, da eine vertiefte Auseinandersetzung mit Detailfragen doch die Recherche in Fachbibliotheken und Instituten sowie letztlich auch das Gespräch mit Fachleuten unumgänglich macht. Jedoch bedeutet die Möglichkeit der Nutzung von Westlaw UK gerade für den ausländischen Juristen einen echten Gewinn an Zeit und Energie, welche anderenfalls mit den außerordentlichen Mühen der herkömmlichen Materialbeschaffung ausländischer Rechtsquellen verloren ginge.
JurPC Web-Dok.
18/2003, Abs. 12

Fußnoten:

(1) Bei "Westlaw UK" handelt es sich um einen Ableger von "Westlaw.com", eine kommerzielle Online-Datenbank des Sweet & Maxwell Verlages primär zum britischen und europäischen Recht, auf dessen Inhalt der folgende Beitrag beschränkt werden soll. Zur Recherche mit "Westlaw International" vgl. Heuer, Begegnung mit "Westlaw" unter JurPC Web-Dok. 193/2002, Abs. 1 - 5. Für Studenten der Universität des Saarlandes und für Doktoranden anderer Universitäten besteht seit 28.01.2002 die Möglichkeit, im "Westlaw Reading Room" an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes das gesamte Westlaw-Angebot kostenlos zu nutzen; vgl. hierzu JurPC Web-Dok. 53/2002, Abs. 1.
(2) Siehe unter www.westlaw.co.uk: Database indentifier list.
(3) Z.B. [1909] 2 K.B. 903 für die Entscheidung Edwards & Co v. Picard des Court of Appeal des Jahres 1909.
(4) Zum Umgang mit dem Shepard´s Citations vgl. Blumenwitz, Einführung in das anglo-amerikanische Recht, 6. Aufl. München 1998, S. 119 ff.; insb. das Beispiel anhand einer Originalseite aus Shepard´s Citations, S. 126.
(5) Die Liste der im Volltext abrufbaren Zeitschriften ist einsehbar unter www.westlaw.co.uk unter dem Stichwort "Database identifier list".
(6) Während die einzelnen Rechtsgebiete im Rahmen des "academic alliance-Programms" vollständig in der Westlaw UK-Datenbank enthalten sind, hat der kommerzielle Nutzer zum Zweck der Kostenreduzierung die Möglichkeit, sich - nach einer kostenlosen Probezeit von vier Wochen - ein auf ihn zugeschnittenes Programm mit den für ihn relevanten Rechtsgebieten zusammenstellen zu lassen.
(7) Abkürzungsverzeichnisse finden sich unter anderem in: Sweet & Maxwell´s Where to Look for your Law; Sweet & Maxwell´s Guide to Law Reports and Statutes; Osborn´s Concise Law Dictionary; Halsbury´s Laws of England (Band 1, S. 15 - 41).
(8) Dies sind die englischen Entscheidungssammlungen, derer es hunderte gibt. Neben den allgemeinen Sammlungen, wie etwa die "All England Law Reports" (All E.R.), gibt es auch zahlreiche Sammlungen zu Spezialgebieten.
(9) Eine Übersicht über die gängigste Literatur erhält man am besten über die Homepages der Verlage Sweet & Maxwell und Butterworths.
* Tanja Karg ist Doktorandin bei Prof. Dr. Burkhard Heß an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Ihre Dissertation behandelt die Frage der Pfändbarkeit von Internet Domain Names in der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und den USA.
[online seit: 05.05.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Karg, Tanja, "Westlaw.uk" - der Ersatz für die Recherche vor Ort? - JurPC-Web-Dok. 0018/2003