JurPC Web-Dok. 218/2000 - DOI 10.7328/jurpcb/20001510190

Wolfram Viefhues *

Bericht über den 9. Deutscher EDV-Gerichtstag 2000 vom 20.09.2000 bis 22.09.2000 in Saarbrücken

JurPC Web-Dok. 218/2000, Abs. 1 - 26


EDV-Gerichtstag im Zeichen des Internets und des elektronischen Rechtsverkehrs

Der 9. EDV-Gerichtstag, der vom 20.09.2000 bis 22.09.2000 in Saarbrücken stattgefunden hat, brach in diesem Jahr alle Rekorde. Weit über 500 Teilnehmer trafen sich zur Veranstaltung und besuchten eine umfassende Fachmesse in der Firmenbegleitausstellung, auf der über 40 Anbieter über ihre Produkte informierten.JurPC Web-Dok.
218/2000, Abs. 1
Bei der Gründung des EDV-Gerichtstags wurden die Teilnehmer noch vielfach als Exoten belächelt - heute sind sie die "EDV-Pioniere", auf die die Justiz setzt. So deutlich machte es Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, als sie in ihrem beachtenswerten Festvortragzum Thema Internet und elektronischer Rechtsverkehr die Zuhörer aufforderte, mit ihr auf eine Zeitreise in das Jahr 2010 zu kommen. Dort spielt der Fall des selbständigen Handwerksmeisters Müller, der bei der Omega GmbH per Internet ein Kalkulationsprogramm für seinen Betrieb kauft und elektronisch bezahlt. Nachdem die Installation des Programms nicht klappt, wendet er sich per Internet an die Clearingstelle, deren Vermittlungsversuche aber scheitern. Dann sucht und findet Herr Müller auf der Homepage des zuständigen Amtsgerichts nach den für diesen Fall einschlägigen und verständlich formulierten Vorschriften. Nachdem er sich so über seine rechtliche Situation Klarheit verschafft hat, wendet er sich an Rechtsanwalt Dr. Stefan. Der Anwalt recherchiert auf der Homepage des Bundesgerichtshofes und anderer Gerichte nach Präzedenzfällen und wird auch fündig. Er entwirft eine Klageschrift, die er per e-mail an das Gericht und zur Kenntnis an seinen Mandanten schickt. Beim Gericht wird aus der Klageschrift eine elektronische Akte angelegt und die Klage der Beklagten elektronisch zugestellt. Der Gerichtstermin wird im Internet in Form einer virtuellen Verhandlung durchgeführt. Handwerksmeister Müller muß hierfür nicht einen Tag seinem Betrieb fernbleiben und u.U. zu einem weit entfernten Gericht reisen. Statt dessen besichtigt er weiterhin seine Baustellen, nimmt jedoch seinen Laptop - der über eine eingebaute Kamera verfügt - mit und wählt sich lediglich zum Terminszeitpunkt ins Netz ein. Nachdem der Einigungsversuch der zuständigen Richterin scheitert, ergeht ein Urteil, das per e-mail zugestellt wird.Abs. 2
Die Ministerin warf dann die Frage auf, ob eine solche Entwicklung denkbar ist. Zwar hat das Internet eine rasante Entwicklung durchlaufen, jedoch sind Klagen per Internet bislang noch nicht möglich. Beim Einsatz von IT sei noch ein deutlicher Unterschied zwischen öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft zu erkennen; die Justiz müsse erheblichen Modernisierungsbedarf aufholen, wobei der Druck in Richtung Modernisierung derzeit noch überwiegend von außen komme. Abs. 3
Die neuen Medien bieten aber erhebliche Möglichkeiten für Recht und Justiz. Dies zeige der Deutsche EDV-Gerichtstag, der anfangs als Treffen von Außenseitern und Spezialisten angesehen worden ist, sich inzwischen jedoch zu einer außerordentlich anerkannten Institution entwickelt habe.Abs. 4
Die Justiz solle nach dem Willen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin die Möglichkeiten moderner Computertechnik verstärkt zugunsten der Bürger nutzen, um als Rechtspflege auch weiterhin ihren rechtsstaatlichen Aufgaben nachkommen zu können. Sicherlich seien die Verfahren auf diese Weise zügiger abzuwickeln. Die Internetnutzung und die Geschwindigkeit sei aber kein Wert an sich; der Prozeß der Entscheidung brauche auch Zeit. Jedoch können lange Postwege und umständliche Aktenversendungen vermieden werden, um ausreichend Zeit für die Entscheidung selbst zu schaffen. Dabei sei eine Modernisierung nötig, die weit über den bloßen Technikeinsatz hinausgehe. Hier müsse man schnell beginnen und beim Tempo noch zulegen. Ziel sei dabei, die grundlegenden Aufgaben der Justiz auf Dauer zu sichern und ihre Stellung zu stärken. Zugleich warnte die Bundesjustizministerin vor Gefahren: "Es darf nicht zu einer Spaltung zwischen Gewinnern und Verlierern der Modernisierung kommen. Daher müssen wir die konventionellen Verfahren ebenso optimieren und zu den gleichen Kosten zur Verfügung stellen. Der Nutzen für die Bürger sei stets zentrales Kriterium, an denen Vorhaben zu messen sind." Abs. 5
Verändern müsse sich schon der Alltag bei den Gerichten und in der Gesetzgebung. Die Ministerin nannte dabei die folgenden Elemente der Modernisierung der Justiz:
  • Modernisierung der Verfahren
  • kluger Einsatz der Arbeitskraft unserer engagierten Richterinnen und Richter in ihrer Kerntätigkeit
  • Modernisierung der Gesetze
  • Einführung neuer Technik
  • Verstärkte Aus- und Weiterbildung in allen Bereichen.
Abs. 6
Begonnen werden müsse schon bei den jungen Juristen. Vorbild sei hier das Saarland, das bereits das Internet in die Juristenausbildung aufgenommen habe. Diese Forderung beziehe sich aber auf die gesamte Justiz vom Richter bis zur Schreibkraft und müsse sich auch auf die Arbeitsorganisation erstrecken. Die Ministerin verdeutlichte die noch bestehende Diskrepanz an der Figur des Geschäftsstellenbeamten, den man im Jahre 1890 eingefroren habe und der sich nach seinem Auftauen 100 Jahre später im Jahre 1990 nahtlos in die Geschäftsabläufe eines Gerichtes einfügen lasse. Abs. 7
Unverkennbar sei heute, daß die Abwicklung von Rechtsgeschäften im Internet auch völlig neue Anforderungen an die Richterinnen und Richter nach sich ziehen. So könne unsere Firma im Beispiel der Zeitreise in das Jahr 2010 eine Gesellschaft nach irischem Recht mit Sitz in Dublin sein. Zu denken sei etwa auch an Wertpapierhandel im Internet, der meist nach dem Recht des US-Bundesstaates New York abgewickelt werde. Abs. 8
Die Entscheidung des gemeinsamen Senates zum Computerfax zeige, daß die Rechtsprechung auf neue Entwicklungen reagieren könne. Die gesamte Last der Rechtsfortbildung dürfe aber nicht der Rechtsprechung aufgebürdet werden. Der Gesetzgeber habe auf diesem Gebiet bereits eine Reihe von Aktivitäten entfaltet:
  • Das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften im Rechtsverkehr, das die elektronische Form für zulässig erklärt und auch den Online-Klageeingang bei Gericht ermöglicht. Dabei müssen die Länder beschließen, ab wann dies für den Zugang zu den Gerichten gilt. In Österreich sei man bereits deutlich weiter. (Dort wurde schon 1999 die elektronische Klageerhebung eingeführt mit der Folge, daß 2/3 der jährlich erhobenen 800.000 Klagen elektronisch bei den Gerichten eingereicht werden). Bei den Deutschen Bundesgerichten wolle man auf den Erfahrungen des Pilotprojektes zum elektronischen Rechtsverkehr beim Finanzgericht Hamburg aufbauen.
  • Das Signaturgesetz, das die Sicherheit des elektronischen Rechtsverkehrs gewährleisten solle.
  • Das Zustellungsgesetz, mit dem die Zustellungen per e-mail ermöglicht wird.
  • Die elektronische Führung des Handelsregisters und seine elektronische Nutzung, für das die erforderlichen Änderungen des Handelsrechtes zeitgerecht vorgelegt werden. Entsprechende Verfahren müssen in Zukunft für sämtliche öffentliche Verzeichnisse wie Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister gelten.
  • Das elektronische Grundbuch einschließlich des elektronischen Abrufes; hier sei für die weitere Entwicklung die Änderung des Beurkundungsrechts und der Verzicht auf die Grundakten in Papierform erforderlich. Schon jetzt könne beispielsweise der Kreditberater eines Geldinstituts in vielen Bundesländern einen Grundbuchauszug per Mausklick aufrufen, wenn der ihm gegenüber sitzende Kunde das Grundstück mit einer Hypothek belasten möchte.
  • Elektronische Schuldnerverzeichnisse zur Erleichterung und Vereinfachung der Informationsbeschaffung im Bereich der Zwangsvollstreckung.
  • Bei der Verbraucherinsolvenz solle - ebenfalls nach österreichischem Vorbild - der Zugang erleichtert werden; auch können hier die Kosten durch Änderung des Zustellungsverfahrens gesenkt werden.
Abs. 9
Mit dem elektronischen Rechtsverkehr wolle man die Möglichkeiten für eine zeitgemäße Rechtspflege nutzen, ohne jedoch alles verbindlich auf einen elektronischen Rechtsverkehr zu konzentrieren. Daher müsse die Planung und Diskussion der Gesetzgebung außerordentlich sorgfältig erfolgen. Es sei allerdings Zeit für ein bereichsspezifisches Gesamtkonzept, denn die Umsetzung des papiergebundenen Verfahrens 1:1 auf den elektronischen Rechtsverkehr gebe keinen Sinn. "Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um die Richter für ihre eigentliche Aufgabe zu entlasten, nämlich Streitigkeiten zu schlichten oder zu entscheiden." Die Belastung der Gerichte werde eher noch zunehmen, etwa durch europäisches Recht und den grenzübergreifenden Handel, "da brauchen wir äußerst effiziente Arbeitsabläufe. Diese helfen den Rechtsuchenden nicht nur, weil sie zügige Verfahren sichern; sie sollten auch die Schritte für die Bürger vereinfachen."Abs. 10
In diesem Konzept komme der Herstellung von Standards oberste Priorität zu. Angesichts der globalen Verflechtungen müsse dabei aber berücksichtigt werden, was sich um uns herum tue. Die EU-Richtlinie zum e-commerce zwinge dazu, materielles Recht mit Verfahrensrecht zu verknüpfen. Die Funktion des e-commerce setze auf der materiellen Seite Rechtssicherheit für den Anbieter und Schutz des Verbrauchers voraus. Das Problem des Herkunftslandsprinzip erfordere zumindest im EG-Bereich eine Mindestharmonisierung, um eine risikolose Bestellung per e-mail zu ermöglichen. Die Bundesjustizministerin: "Der Handel im Internet wird für immer mehr Menschen zur Normalität. Sowohl die grenzübergreifende Zusammenarbeit als auch die Nutzung der technischen Möglichkeiten sollten auch für die Justiz zur Selbstverständlichkeit werden, wenn es beispielsweise zu einem Rechtsstreit wegen des Handels kommt. Dazu gehören schon bald einheitliche europäische Rechts-Standards, die Online-Klage und die zügige elektronische Informationsübermittlung aller am Verfahren Beteiligten."Abs. 11
Das Internet biete auch einen Zugewinn an Demokratie, da sich die Menschen bereits in einem sehr frühen Stadium an der Gesetzgebung beteiligen können. Dies werde bei den Veränderungen auf der Homepage des BMJ deutlich, die verstärkt informiert und zur Mitdiskussion bei Gesetzgebungsverfahren auffordert. Die so bewußt hervorgerufenen zahlreichen Kommunikationseingänge beim BMJ stellen inzwischen eine wichtige Ergänzung dar zu den Stellungnahmen der offiziellen beteiligten Länder und Verbände. Der Aktualitätendienst des BMJ solle weiter ausgedehnt werden. Das Bundesverfassungsgericht stelle mit seiner Darstellung und Rechtsprechung im Internet ein Vorbild dar für alle Gerichte.Abs. 12
Sicherlich sei dies eine schöne Zukunftsmusik und die realen Zustände meist anders. Es gebe noch viel zu tun, und man brauche noch viele EDV-Gerichtstage für weitere Anstöße und kompetente Beratung. Aber es sei unverkennbar, daß sich etwas ändere. Die Ministerin schloß ihren Vortrag unter dem Beifall der Zuhörer mit dem Vorschlag, die EDV-Pioniere und diejenigen, die umgehen mit der modernen Technik, zum Normalfall zu erklären.Abs. 13
In den anschließenden Arbeitskreisen des EDV-Gerichtstags 2000 konnten sich die Teilnehmer mit unterschiedlichsten Facetten des Themas beschäftigen.Abs. 14
So befaßte sich auch der Arbeitskreis der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung vorrangig mit dem Thema elektronischer Rechtsverkehr. Im Einführungsreferat wurde über die Arbeiten der Landesjustizverwaltungen berichtet, die diese nach dem Beschluß der 70. Justizministerkonferenz unternommen haben. Abs. 15
Der Feldversuch zum elektronischen Rechtsverkehrs beim Finanzgericht Hamburg wurde vorgestellt. Dort wird seit August 1999 im Zusammenwirken mit Steuerberatern und Anwälten sowie der Finanzverwaltung in einem Teil der Verfahren der bisher schriftliche Verkehr mit den Beteiligten papierlos, also per e-mail durchgeführt. Informiert wurde außerdem über die Projekte verschiedener Landesjustizverwaltungen zum elektronischen Handelsregister und zum elektronischen Grundbuch.Abs. 16
In weiteren Veranstaltungen dieses Arbeitskreises wurden verschiedene Entwicklung aus den Bundesländern präsentiert wie das in Berlin laufende Verfahren JUKOS (Vollstreckung bei den Staatsanwaltschaften) und das in der Entwicklung befindliche Verfahren JUDICAaus Nordrhein-Westfalen, das einheitliche Datenbankfachsystem für die Bereiche Zivil-, Familien- und Strafgerichtsbarkeit und alle Instanzen vom Amtsgericht bis zum Oberlandesgericht.Abs. 17
Auf besonderes Interesse stieß auch die Präsentation von Internet-Auftritten der Landesjustizverwaltungen und verschiedener Gerichte, wie z.B. das Teilprojekt JVV-Online, mit dem alle Justizverwaltungsvorschiften nunmehr im Intranet des Landes NRW Online bereitgestellt werden können.Abs. 18
Der Arbeitskreis Justiz im Internet befaßte sich mit inhaltlichen Anforderungen an die Internetpräsentation von Gerichten aus Sicht der Nutzer und den Erwartungen, die insbesondere aus dem Kreise der Anwaltschaft an eine gerichtliche Homepage gestellt werden.Abs. 19
Daß das Internet nicht nur von rechtstreuen Bürgern aufgesucht wird, sondern auch Tummelplatz krimineller Aktivitäten ist, hat sich ja bereits herumgesprochen. In diesem Jahr war ein besonderes Betätigungsfeld Gegenstand eines Arbeitskreises, nämlich die Börsenkriminalität im Internet. Die verstärkte Nutzung des Internet zu Börsengeschäften und die Möglichkeit, mit Hilfe des Internets und der darin verbreiteten Informationen Börsenkurse zu manipulieren, führen zu neuen Kriminalitätsformen, über deren Formen und Bekämpfung der Arbeitskreis informierte.Abs. 20
Wichtigste Voraussetzung für einen funktionierenden elektronischen Rechtsverkehr ist die Sicherung der Informationswege vom Urheber bis zum Empfänger. Den rechtlichen Rahmen hierfür bietet das Signaturgesetz. Rein praktisch ist aber die Frage zu beantworten, wie man seinen PC und damit seinen Signaturschlüssel vor dem Zugriff unbefugter Nutzer schützen kann. Hier werden neben dem Schutz über Passwort und PIN verstärkt biometrische Identifikationssysteme angeboten, die z.B. auf den menschlichen Fingerabdruck, die Iris oder dynamische Unterschriftsprüfungen abstellen. Der Arbeitskreis Authentifikation berichtete über eine vergleichende Untersuchung biometrischer Identifikationssysteme durch das Bundeskriminalamt und technische Möglichkeiten, biometrische Daten und den Signaturschlüssel geschützt in einer Smart-Card zu speichern.Abs. 21
Die Arbeitsgruppe "Anwaltssoftware" setzte die im letzten Jahr begonnene Diskussion des Themenkomplexes der Fristen und Termine in Anwaltsprogrammen fort.Abs. 22
Unter dem Thema "XML für juristische Texte" erörterten Tagungsteilnehmer die Möglichkeiten, aus stark strukturierten Texten die enthaltenen Strukturinformationen bei der elektronischen Bearbeitung und Darstellung zu übernehmen und beim Datenaustausch weiterzugeben. XML (Extensible Markup Language) stellt hier ein Datenformat dar, das die Abbildung der Struktur eines Dokuments erlaubt.Abs. 23
Die in diesem Jahr bis auf den letzten Winkel des Gebäudes ausgebuchte Firmenausstellung machte deutlich, welche Bedeutung der EDV-Gerichtstag inzwischen auch für die Fachwelt erlangt hat. Von den elektronischen Produkten der Fachverlage über Justizsoftwareprogramme, Anwaltssoftware, EDV-Beratungsleistungen und IT-Sicherheitsprodukte bis hin zu einem Programm, das vollautomatisch gerichtliche Entscheidungen anonymisiert, wurde auf dieser kleinen Fachmesse so ziemlich alles dargeboten, worüber man an den Schnittstellen der Informationstechnik zum Recht informiert sein mußAbs. 24
Nicht verschwiegen werden soll, daß die Teilnehmer sich am Eröffnungsabend wieder der traditionellen Gastfreundschaft der juris GmbH erfreuen konnten, die mit Getränken, Speisen und musikalischer Untermalung einen passenden Rahmen für das erste informelle Zusammentreffen geboten hat.Abs. 25
Der nächste EDV-Gerichtstag wird vom 19.bis 21.09.2001 in Saarbrücken unter dem Thema "EDV-Gerichtstag international"stattfinden. Die Geschäftsstelle des EDV-Gerichtstages ist erreichbar unter Tel. 0681 302 3150. Internet-Adresse http://edvgt.jura.uni-sb.de/.
JurPC Web-Dok.
218/2000, Abs. 26
* Dr. Wolfram Viefhues ist Richter am Amtsgericht Oberhausen/Oberlandesgericht Düsseldorf.
[online seit: 16.10.2000]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Viefhues, Wolfram, Bericht über den 9. Deutscher EDV-Gerichtstag 2000 vom 20.09.2000 bis 22.09.2000 in Saarbrücken - JurPC-Web-Dok. 0218/2000