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| Stand: 15.05.2012 | Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger | Home Impressum E-Mail an die Redaktion | |
Jan Fritz Geiger*Rezension der CD-ROM "Europäisches Recht der Technik"JurPC Web-Dok. 125/1999, Abs. 1 - 11 |
| CD-ROM Europäisches Recht der
Technik - Erstversion, Stand November 1998 unter Windows 95 - Gesetzgebungsdatenbank bis November 1998 Normendatenbank bis November 1998 © Beuth Verlag, Berlin Loseblattwerk: ISBN 3-410-12-360-1 Preis: DM 244,00 (unverbindliche Preisempfehlung) CD-ROM: ISBN 3-410-14-164-2 Preis: DM 522,00 (unverbindliche Preisempfehlung) |
| (1) Der Begriff des Technikrechts hat seinen fest umrissenen Platz innerhalb der Rechtswissenschaft noch nicht gefunden. Neben Rechtsvorschriften des besonderen Verwaltungsrechts und -neuerdings- der positivierten zivilrechtlichen Produkthaftung werden hierunter auch Normen im technischen Sinne gerechnet, also Vorgaben für technische Produkte und Verfahren, deren Setzung nicht auf einen hoheitlichen Akt zurückgeht, sondern auf Beschlüssen privater Organisationen beruht, die aber indirekt auf die Rechtslage einwirken und bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen sind. | JurPC Web-Dok. 125/1999, Abs. 1 |
| (2) Mittlerweile sind es insbesondere die Organe der Europäischen Gemeinschaften, die auf diesem Gebiet in kaum zu überbietender Vielfalt prägend tätig geworden sind. Die Sammlung berücksichtigt in der Papier- wie in der CD-ROM-Version Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Mitteilungen. Unmittelbare Bindungskraft für alle Unionsbürger entfalten die EG-Verordnungen. Sie haben Vorrang gegenüber einfachen nationalen Gesetzen. EG-Richtlinien richten sich hingegen ausschließlich an die einzelnen Mitgliedsstaaten mit dem Auftrag, den Richtlinieninhalt durch nationale Gesetzgebung zu verwirklichen. Ihre Kenntnis ermöglicht es aber dem Produzenten und Entwickler, sich schon sehr frühzeitig auf kommende Gesetze einzurichten. Entscheidungen des Rats und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betreffen nur den jeweiligen Einzelfall, Empfehlungen und Mitteilungen sind rechtlich im wesentlichen unverbindlich, geben aber Auskunft über die Rechtsauffassung der EG-Organe. | Abs. 2 |
| (3) Dem Beuth-Verlag gebührt das Verdienst, unter dem Titel "Recht der Technik" erstmals eine systematisierte Zusammenstellung dieser Vorschriftentexte, sowohl in Form einer fünf Bände umfassenden Loseblattsammlung als auch auf CD-ROM herausgebracht zu haben. | Abs. 3 |
| (4) Die Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften beziehen sich zumeist auf ein bestimmtes Produkt, bestimmte Herstellungsverfahren oder Gattungen. Es ist daher nur folgerichtig, daß die Anordnung der Texte der Loseblattsammlung einer systematischen Gliederung in 24 Technikgebiete (beginnend mit der Telekommunikation bis hin zum Strahlenschutz), jeweils mit Ordnungsnummern, wie in Loseblattsammlungen üblich, folgt. Diese Gliederung wird sowohl in der Papier- als auch in der CD-ROM-Version durch ein numerisches Register ergänzt, das die in der Sammlung enthaltenen Vorschriften nach Veröffentlichungsnummer geordnet, aufführt. Dies ist für Nachschlagezwecke ungemein hilfreich und hat den Vorteil, daß aufgrund der von den Organen der EG verwendeten chronologischen Bezeichnungsweise auf gleichzeitig ein grobes chronologisches Register zur Verfügung steht. | Abs. 4 |
| (5) Die CD-ROM-Version läuft unter WINDOWS ab Version WINDOWS-95, für die Installation des Programms wird ein Speicherplatz von ca. 4 MByte benötigt. Die Bedienung erfolgt menuegesteuert und ist durch Funktionsmodule (Recherche, Ausgabe) übersichtlich strukturiert, sie ist auch für den ungeübten Benutzer weitgehend ohne separate Gebrauchsanweisung zu bewältigen. | Abs. 5 |
| (6) Ein Handbuch ist im Lieferumfang nicht enthalten. Allerdings wird -auf Nachfrage- der Service einer telephonischen Hotline durch den Verlag angeboten. | Abs. 6 |
| (7) Die derzeit aktuelle Version ist dadurch gekennzeichnet, daß die Texte lediglich eingescannt wurden und damit nur als Faksimiles zur Verfügung stehen. Zwar ist die Verwendung von Originaldokumenten einerseits im Hinblick auf die Authentizität und zum Zitieren zu begrüßen, andererseits leidet die optische Lesbarkeit. Die unterschiedlichen Formate von Bildschirmdisplay und dem üblichen Textvorlagenformat DIN A 4 machen aufwendige Skalierungs- und Darstellungsfunktionen erforderlich. Mit Recht strebt der Verlag an, die Faksimiles Zug um Zug durch Volltexte zu ersetzen. Dies wird sich zunächst im schnelleren Zugriff und im geringeren Speicherbedarf nutzbringend niederschlagen. Vor allem aber ließen sich dann Volltextrecherchen durchführen, was vor allem im Hinblick auf die für dieses Rechtsgebiet so charakteristischen Spezialdefinitionen von großer Bedeutung ist. Das einzige bislang zur Verfügung stehende Hilfsmittel, das Stichwortverzeichnis, ist sehr knapp gehalten und kann nur Behelfslösung sein. | Abs. 7 |
| (8) Die Suchfunktionen sind übersichtlich und benutzerfreundlich ausgestaltet. Sie gestatten u. a. die Suche nach den indexierten Stichworten, der Fundstelle und nach dem Veröffentlichungsdatum. Die Anwendung wird durch Bereitstellung Bool`scher Verknüpfungen und Indexlisten unterstützt. Das Ausdrucken auf dem vorhandenen Drucker funktioniert einwandfrei und erfolgt in ansprechendem Layout. | Abs. 8 |
| (9) Hervorzuheben insbesondere im Hinblick auf den technischen Anwender ist bei der CD-ROM-Version, daß bei der Gestaltung nicht nur die Rechtsakte der Gemeinschaft, sondern auch technische Normen auf Europäischer Ebene, wenn auch nur in Form indizierter Abstracts Berücksichtigung gefunden haben. Diese Abstracts sind grundsätzlich recherchierbar, wobei sogar zwischen harmonisierten und mandatierten Normen unterschieden werden kann. Sehr vereinfacht läßt sich festhalten: Harmonisierte technische Normen stellen eine durch hoheitlichen Akt anerkannte Konkretisierung der jeweiligen Anforderungen des EU-Rechts dar. Werden sie für ein bestimmtes Produkt eingehalten, so gibt dies dem Hersteller daher eine gewisse Sicherheit. Bei mandatierten Normen befindet sich dieser Harmonisierungsprozeß in Vorbereitung. Für den Produzenten und Anwender, der gerade auch die Risiken der Produkthaftung im Blickfeld behalten muß, ist die Suche nach diesen Informationsquellen von herausragender Bedeutung. Besonders hervorzuheben ist, daß an vielen Stellen bereits auch der Zusammenhang zu den nationalen DIN-Normen hergestellt worden ist. Eine weitere Optimierung dieser Suchfunktionen, die bei der derzeitigen Version leider noch nicht ganz störungsfrei arbeiten, wäre für den Verlag daher eine besonders dankbare Aufgabe. | Abs. 9 |
| (10) Ausbaufähig sind ebenfalls noch die primär für den juristischen Anwender wichtigen Verweise bei EG-Richtlinien auf die Fundstellen für Umsetzungsakte durch den bundesdeutschen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber. Z. B. könnte bei der Richtlinie über Medizinprodukte auf das Medizinproduktegesetz verwiesen werden, so daß der Benutzer sich im Fundstellenverzeichnis zum Bundesgesetzblatt über den aktuellen Gesetzgebungsstand unter diesem Stichwort informieren kann. Wie im Vorwort angedeutet, stellt das Zusammenwirken von EG-Richtlinie und nationaler Gesetzgebung ein komplexes juristisches Spannungsfeld dar, was auch an dieser Stelle nicht weiter ausgeleuchtet werden kann. | Abs. 10 |
| (11) Zusammenfassend läßt sich festhalten: Ein Werk,
das von seiner Konzeption her voll überzeugt und sowohl den einschlägig
tätigen Juristen als auch dem Techniker und Naturwissenschaftler als
Nachschlagewerk eine wertvolle Hilfestellung bietet und eine umfassende
Information über die Anforderungen des Normgebers auf Europäischer
Ebene an Produkte und Verfahren erlaubt.
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JurPC Web-Dok. 125/1999, Abs. 11 |
| * Dr. rer. nat. Jan Fritz Geiger studiert Jura an der Universität des Saarlandes und ist dort Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Herberger. |
| [online seit: 22.07.99] |
| Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |